Donnerstag, 28. Juli 2011

Besuch in der Südpfalzwerkstatt



Gestern war ich zu Besuch in der Südpfalzwerkstatt in Herxheim. Die Südpfalzwerkstatt beschäftigt in drei Standorten 760 Menschen mit Behinderung. Die Tätigkeitsbereiche reichen von Dienstleistungen wie Gartenpflege und Wäscheservice über Produktion für Siemens bis hin zur Fertigung von Eigenprodukten wie zum Beispiel Autozubehör. Ich durfte ihnen bei der Arbeit über die Schulter schauen und ließ mir alles genau erklären. Ich finde gut, dass darauf geachtet wird, dass jeder einen Arbeitsplatz bekommt, der nicht nur ihren Fähigkeiten entspricht, sondern ihnen auch Spaß macht. Vielen Dank für den herzlichen Empfang!


Anschließend besuchte ich den 2010 eröffneten CAP-Markt in Herxheim. In diesem Supermarkt arbeiten ebenfalls Menschen mit Behinderung.  Selten habe ich einen so aufgeräumten, hellen und freundlichen Lebensmittelmarkt gesehen.


Informationen zur Südpfalzwerkstatt unter: http://www.suedpfalzwerkstatt.de/


Informationen zu den CAP-Lebensmittelmärkten unter: http://www.cap-markt.de/


Mittwoch, 27. Juli 2011

Praktikum für Politiker


Aktion “Praxis für Politik” vom BDWi


Jedes Jahr organisiert der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) die Aktion “Praxis für Politik”. Abgeordnete aus dem Bundestag und dem Europäischen Parlament bekommen hier die Möglichkeit für einen Tag ein Praktikum in einem Unternehmen in ihren Wahlkreisen zu machen. Mehr als 100 Kolleginnen und Kollegen nehmen teil. In diesem Jahr nehme auch ich diese Chance wahr und werde am 26. August ein Praktikum bei der Condor Sicherungs- und Service GmbH in Ludwigshafen machen. Ich habe großen Respekt vor allen, die in der Sicherheitsbranche arbeiten, denn ich weiß, es ist wirklich harte Abreit. Ich freue mich darauf, einen näheren Einblick in diese Arbeit zu bekommen und bin wirklich gespannt, was an diesem Tag auf mich zukommt. Weitere Informationen zur Aktion gibt es auf: http://www.bundesverband-dienstleistungswirtschaft.de/presse/pressemeldungen/pressemeldungen/article/519/8.html


Dienstag, 19. Juli 2011

Keine Kompromisse bei der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder


Neue EU-Spielzeugrichtlinie tritt in Kraft

Ab Mittwoch gelten europaweit strengere Vorschriften für die Vermarktung von Spielzeug. Die neue EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug tritt dann nämlich in Kraft.

Ständig werden neue Herstellungsverfahren und Materialien für Spielzeuge entwickelt. Es ist daher von größter Bedeutung, dass hohe europäische Anforderungen an die Qualität und die Sicherheit durchgesetzt werden und sich die Verbraucher und Verbraucherinnen in Europa auf sichere Spielzeuge für ihre Kinder verlassen können.

Um Kinder vor giftigen Chemikalien und krebserregenden Stoffen zu schützen, wurden die Grenzwerte strenger geregelt. Außerdem kann zukünftig Spielzeug vorsorglich vom Markt genommen werden, wenn ein ernstzunehmender Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung auftaucht, noch bevor ein wissenschaftlicher Beleg für die Gefährdung vorliegt.

Trotz der neuen strengeren Sicherheitsregeln besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf bei der neuen Spielzeugrichtlinie. Wir Sozialdemokraten hatten darauf gedrängt, dass sowohl eine bessere Marktüberwachung als auch eine Drittzertifizierung durch unabhängige Institute eingeführt wird. Leider ist der Antrag bei der Verabschiedung der neuen EU-Spielzeugrichtlinie an dem beharrlichen Widerstand von Konservativen und Liberalen gescheitert. Strengere Sicherheitsregeln machen aber nur dann Sinn, wenn sie von unabhängigen Dritten kontrolliert und zertifiziert werden.

Nun liegt es an den europäischen Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unsere Kinder besser zu schützen.


Hintergrund:


Die Europäische Spielzeugrichtlinie, die am 18. Juni 2009 im Plenum abgestimmt wurde, tritt am Mittwoch, 20. Juli 2011, in Kraft. Dringend benötigte Sicherheitsfortschritte für Kinderspielzeug werden darin umgesetzt und die bestehenden Regelungen zur Vermarktung von in die EU importiertem oder in der EU hergestelltem Spielzeug werden verbessert.


Sonntag, 17. Juli 2011

30 Tage Urlaub - das gab es schon immer - oder?



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor genau 30 Jahren haben wir Metallerinnen und Metaller in der Metall- und Elektroindustrie der Bundesrepublik Deutschland 30 Tage tariflichen Urlaubsanspruch durchgesetzt.

Das war weder selbstverständlich, noch fiel es vom Himmel – uns wurde nichts geschenkt! Der Kampf um den tariflichen Urlaubsanspruch währte lange und begann in der Bundesrepublik schon 1948: damals mit 12 Tagen im Jahr. Übrigens: die Woche hatte zu dieser

Zeit noch sechs Arbeitstage für alle, der Urlaub umfasste also gerade mal zwei Wochen!

Zehn Jahre später gelang es erst, den Urlaubsanspruch auf drei Wochen pro Jahr anzuheben. Danach ging es erstmal nur langsam voran (s. Tabelle).

In den langen Auseinandersetzungen um den Urlaubsanspruch wurde 1978/1979 fast sechs Wochen lang gestreikt. Dennoch dauerte es letztendlich bis 1981, bis in einem Stufenplan die 30 Tage Jahresurlaub im Manteltarif festgeschrieben wurden.


> 1963 19 Arbeitstage

> 1967 20 Arbeitstage

30 Prozent zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld.

das zusätzliche Urlaubsgeld wird auf 50 Prozent angehoben.

Beginn der Umsetzung eines erstreikten Stufenplans

nächste Etappe des Stufenplans wurde umgesetzt

Ende des Stufenplans – die 30 Tage sind im MTV festgeschrieben

> 1970 21 Arbeitstage

> 1971 22 Arbeitstage

> 1972 24 Arbeitstage

> 1974 26 Arbeitstage

> 1976 27 Arbeitstage

> 1979 28 Arbeitstage

> 1980 29 Arbeitstage

> 1981 30 Arbeitstage


Darauf sind wir stolz, denn immer noch hinkt die gesetzliche Regelung dem weit hinterher …

In diesem Sinne wünschen wir allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen und erholsamen Urlaub und eine gute Zeit!

Eure IG Metall


Überall ist Europa, z.B. am Rheinufer Süd in Ludwigshafen



Überall ist Europa, z.B. auf dem Weg von Ludwigshafen nacvh Speyer



Überall ist Europa, z.B. in Wachenheim in der Pfalz



Mittwoch, 13. Juli 2011

Soziales Europa erfordert Regeln


CDU, CSU und FDP verhindern im Beschäftigungsausschuss soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe


Die Hoffnung, dass eine Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe auch eine Verbesserung für die europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten könnte, hat sich mit der Abstimmung zur entsprechenden Stellungnahme im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments am Mittwoch fürs Erste zerschlagen. Die sozialdemokratische Fraktion hat daher im Beschäftigungsausschuss gegen die Stellungnahme gestimmt.

Bis zum letzten Moment haben wir Sozialdemokraten uns für die Einbeziehung von sozialen Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe eingesetzt. Die minimalen Zugeständnisse seitens der Konservativen und Liberalen waren jedoch nicht tragbar für uns. Jegliche Änderungsanträge für eine soziale und nachhaltige Auftragsvergabe wurden seitens der konservativ-liberalen Mehrheit abgelehnt!

Die sozialdemokratische Fraktion im Beschäftigungsausschuss hatte wichtige Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt, die auf die Gleichbandlung bei der Entlohnung, soziale Risiken bei Lieferketten, Sanktionen sowie soziale Vergabekriterien abzielten. Ich bin der Meinung, dass wir im öffentlichen Vergabewesen den Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort brauchen . Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt. Ich bin zutiefst erschüttert, dass auch die deutschen Kollegen aus den Reihen der CDU, CSU und FDP im Ausschuss bewusst gegen soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe gestimmt haben. Vermeintliche öffentliche Äußerungen haben sich mal wieder als Bluff enttarnt.

Die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses wird nun an den federführenden Binnenmarkt-Ausschuss übermittelt, in dem Barbara Weiler das Dossier für die SPD-Europaabgeordneten weiterbetreuen wird: Bei einer großen Konferenz zur Modernisierung des Vergabewesens Ende Juni wurde klar: Soziale Kriterien, wie beispielsweise die Einhaltung von Tarifverträgen, werden auf breiter Basis akzeptiert. Wir müssen uns nun dafür einsetzen, dass die abgelehnten Anträge bei uns im Binnenmarkt-Ausschuss Zustimmung finden.


CDU/CSU + FDP-Europaabgeordnete stimmen gegen soziale Kriterien


Entlarvend!!!!

Ich bin schon sehr enttäuscht, dass die deutschen Abgeordneten von CDU/CSU und FDP gemeinsam mit ihren Fraktionen gegen meinen Änderungsantrag im Bericht zur Modernisierung der Öffentlichen Auftragsvergabe, der fordert, dass Sozialstandards,Tariftreue und die Zahlung von gestzlich festgelegten Mindestlöhnen und Mindesthonoraren in der Auftragsvergabe und in der Vorleistungs- und Zulieferkette ein verbindlichrs Kriterium der Auftragsvergabe werden, um den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort einzuhalten.


Dienstag, 12. Juli 2011

Neues Frontex-Mandat – Flüchtlinge EU-weit besser schützen


Wir SPD-Europaabgeordneten begrüßen die Zustimmung des Innenausschusses im Europäischen Parlament zur Änderung der Frontex-Verordnung am Dienstagnachmittag. Zuvor hatten sich Vertreter des Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf einen Gesetzestext einigen können, so dass mit der Plenarabstimmung voraussichtlich im September die überarbeitete Verordnung bereits nach erster Lesung in Kraft treten kann.

Wir haben im Parlament durchgesetzt, dass eine Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex nur mit der Gewährleistung von Menschenrechten, wie dem Recht auf ein faires Asyl­verfahren, vereinbar ist. Den Mitgliedern des Ausschusses ist es in den Verhandlungen mit dem Ministerrat gelungen, einen Menschenrechtsbeauftragten und ein beratendes Gremium zur Einhaltung von Grundrechten bei Frontex-Einsätzen zu etablieren. Bei anhaltenden oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen muss die Agentur zudem Operationen und Pilotprojekte aussetzen.

Künftig, so sieht es die überarbeitete Verordnung vor, kann Frontex auch selbständig Geräte und Ausrüstung kaufen oder leasen. Zuvor war die Agentur vollständig auf die finanziellen und materiellen Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen. Zu klären bleibt allerdings noch, was mit den Daten geschieht, die Frontex in Zukunft bei Einsätzen sammeln und verarbeiten darf. Die erhobenen Daten dürfen auf keinen Fall zum Nachteil schutzbedürftiger Personen verwendet werden, die ein Anrecht auf Asyl haben.

Zudem muss klar gestellt werden, dass die Stärkung der Grenzschutzagentur nicht die einzige Reaktion der EU auf die steigenden Flüchtlingszahlen im Mittelmeerraum sein darf. Eine Flüchtlingspolitik, die nur auf massive Abschottung zielt und keinerlei gemeinsame Perspektiven kennt, lehnen wir Sozialdemokraten ab. Stattdessen müssen wir Hilfe in Situationen leisten, in denen die Asylsysteme und Aufnahmekapazitäten der EU-Mitgliedstaaten unter besonderem Druck stehen.

Wir Sozialdemokraten begrüßen auch die ebenfalls am Dienstag in erster Lesung vom Innenausschuss angenommene Änderung der Asylqualifikationsrichtlinie: Eine einheitliche Anwendung von Asylbestimmungen innerhalb der EU ist zwingend notwendig, um gerade jene Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit einer besonders hohen Anzahl von Flüchtlingen konfrontiert sind. Deshalb müssen die Kriterien, wonach Asyl zu gewähren ist, zukünftig EU-weit angeglichen werden. Mit der neuen Richtlinie werden die ungerechtfertigten Unterschiede bei den Rechten, die Flüchtlingen und Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz zuerkannt werden, beseitigt.

Die Änderungen betreffen die Dauer der Aufenthaltstitel sowie den Zugang zur Sozialhilfe, zur medizinischen Versorgung und zum Arbeitsmarkt. Die einheitliche Definition von Schutzgründen ist zudem ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem.


Kampf gegen Kindesmissbrauch – EU-Richtlinie setzt Maßstäbe


Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag in Brüssel der Einigung zur EU-Richtlinie über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauch und der Aus­beutung von Kindern sowie der Kinderpornographie mit klarer Mehrheit zugestimmt. Damit gaben die Ausschussmitglieder grünes Licht, die neue Richtlinie nach der Sommerpause in erster Lesung zum Abschluss bringen zu können.

Der Schutz der Kinder durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, vereinheitliche Strafrahmen und dem deutlichen Fokus auf das Löschen von Kinderpornographie ist ein großer Erfolg und ein Zeichen, dass die EU auf Herausforderungen angemessen reagieren kann.

Im Gesetzesvorschlag, der im September im Plenum abgestimmt werden soll, konnte das Parlament viele seiner Forderungen durchsetzen. Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen über die Prävention von Verbrechen. So soll verurteilten Sexualstraftätern eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern untersagt sein. Zudem hält die neue Richtlinie explizit die besondere Verantwortung von juristischen Personen fest und erlaubt den Mitgliedstaaten, ein Bündel möglicher Sanktionsmaßnahmen wahrzunehmen. Wegsehen oder Vertuschen darf keine Option im Umgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern sein!. Auch soll die Unterstützung für Opfer dahingehend ausgebaut werden, dass sie Hilfe unabhängig von einer Beteiligung im Strafverfahren erhalten. Der besondere Unterstützungsbedarf von Kindern im Rahmen von Strafprozessen ist auch in Deutschland längst nicht allen Verantwortlichen präsent. Es war daher wichtig, gerade diesen Aspekt zu verstärken.

Ferner wird die Anwendbarkeit der Strafnormen auch auf Straftaten ausgedehnt, die EU-Bürger im Ausland begangen haben. Zudem werden nun die Straftatbestände verein­heitlicht und das Strafmaß angehoben. Wichtig für die sozialdemokratische Fraktion ist insbesondere, dass die Mitgliedsstaaten nun verpflichtet werden, kinderpornographische Seiten aus dem Internet zu löschen, anstatt sie nur zu sperren. Die nun gefundene Lösung trägt der realen Praxis im Internet Rechnung. Denn diejenigen, die kinderpornografisches Material über das Internet beziehen wollen, suchen gezielt danach und könnten Sperren ohne nennenswerten Aufwand umgehen. Um Kinderpornografie wirkungsvoll zu bekämpfen, ist es daher richtig, die Seiten aus dem Internet zu löschen.

Nun erwarten wir nach dem abschließenden Votum im Plenum des Europäischen Parlaments von den Mitgliedstaaten, die Richtlinie effektiv und zügig umzusetzen. Der Vorschlag, den wir nun vor uns haben, ist das Ergebnis eines intensiven und produktiven Austausches. Viele Antworten, die wir mit der neuen Richtlinie geben, wie die Verbesserung der Prävention, die Verfolgbarkeit von Sextourismus und die klaren Strafrahmen, dienen direkt dem Wohl der Kinder. Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderpornographie.


Hungerskatastrophe am Horn von Afrika – Hilfe für Hungernde statt für deutsche Exporte


Am Horn von Afrika, insbesondere in Somalia, Kenia und Äthiopien, droht eine Hungersnot, von der rund zehn bis zwölf Millionen Menschen betroffen sind. Dazu nahmen am Dienstag im Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel im Rahmen einer Anhörung Experten vom Welternährungsprogramm WFP, vom Kinderhilfswerk UNICEF, von der humanitäre UN-Agentur OCHA sowie vom Dachverband der Nichtregierungsorganisation OXFAM eine Einschätzung der Lage vor und gaben konkrete Empfehlungen.

Die Experten haben dargelegt, dass nur schnelle Hilfe und zusätzliche Mittel die lebensbedrohliche Unterernährung weiter Teile der Bevölkerung am Horn von Afrika stoppen können.

Hunderttausende Flüchtlinge aus Somalia, die über die Grenze nach Kenia und Äthiopien fliehen, verschärfen die Situation. Täglich, so die Aussage der Hilfsorganisationen, kämen allein in Kenia 1500 Flüchtlinge in völlig unzureichenden Flüchtlingslagern an. Viele der Flüchtlinge, insbesondere Kinder, sind unterernährt, nicht wenige sterben auf dem Weg in die Lager. Die Hilfsorganisationen hatten bereits vor Monaten vor der Katastrophe gewarnt, da es seit zwei Jahren in der Region nicht mehr geregnet hat.

Diesbezüglich kritisieren wir die deutsche Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel, die zum Auftakt ihrer dreitägigen Afrika-Reise am Montag in Kenia eintraf: Obwohl Hilfe dringend erforderlich ist, tut sich in Berlin herzlich wenig. Kanzlerin Merkel, die derzeit in Afrika auf Stippvisite ist, will zwar kurzfristig Finanzhilfe für das größte Flüchtlingslager der Welt in Kenia geben. Ansonsten verfolgt Merkel mit ihrer Afrikareise bevorzugt in rohstoffreiche Staaten aber eine Politik, die als Werbetour für die deutsche Industrie vor allem dem deutschen Export helfen soll. Angesichts der katastrophalen Lage hätte ich von Kanzlerin Merkel erwartet, klare Position zu Gunsten der Schwachen und Hungernden zu beziehen.


SEPA-Zahlungsverkehr im Sinne der Verbraucher stärken


Wirtschaftsausschuss folgt sozialdemokratischen Forderungen

Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat sich am Montagabend für eine Stärkung des Verbraucherschutzes beim europäischen Zahlungsverkehr ausgesprochen. Die Ausschussmitglieder unterstützten dabei eine Reihe zentraler Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion. Der einheitliche europäische Zahlungsraum SEPA ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiter gestärkt wird.

Für die Umstellung der 27 nationalen Zahlungssysteme auf das neue einheitliche SEPA-System sieht der Wirtschaftsausschuss eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Bereits erteilte Lastschriftmandate sollen im Sinne der Verbraucher auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Außerdem könnte auch in Zukunft Widerspruch gegen bereits abgebuchte Lastschriften eingelegt werden. Für uns ist entscheidend, dass Kunden bei Fehlbuchungen ohne Wenn und Aber ihr Geld zurückerhalten. Darauf werde auch einer der Schwerpunkte bei den nun anstehenden Verhandlungen mit dem Ministerrat liegen.

Der Wirtschaftsausschuss verständigte sich außerdem – wie von den Sozialdemokraten gefordert – darauf, die Abfrage der neuen Bankleitzahl BIC weitgehend einzuschränken. Möglich machen soll dies eine zentrale Datenbank, die von den Zahlungsdienstleistern aufgebaut und geführt wird. Sie würde es im Zweifelsfall ermöglichen, die BIC-Bankleitzahl einer bestimmten IBAN-Kontonummer zu ermitteln. Der Vorschlag, die alte Kontonummer und Bankleitzahl für einen Überganszeitraum von fünf Jahren weiter zu nutzen, scheiterte jedoch am Widerstand der konservativen und liberalen Fraktionen. Es ist sehr bedauerlich und geht zu Lasten der Verbraucher, dass sich Konservative und Liberale nicht unserer Linie angeschlossen haben.


Hintergrund:


Ziel des einheitlichen Zahlungsraums SEPA ist es, Grenzen beim Zahlungsverkehr abzubauen. In Zukunft soll deshalb nicht mehr zwischen in- und ausländischen Zahlungen unterschieden werden. Die 2007 beschlossene SEPA-Richtlinie hat dafür den nötigen Rechtsrahmen geschaffen. Die nun diskutierte Verordnung regelt die konkrete Umsetzung. Verbraucher und Unternehmen profitieren gleichermaßen von SEPA. Kartenzahlungen und Lastschriften sind in der EU künftig ohne Mehrkosten grenzüberschreitend möglich. Damit reicht ein einziges Konto in einem EU-Mitgliedstaat, um sämtliche Bankgeschäfte in der EU abzuwickeln. Ab 2012 muss eine SEPA-Überweisung innerhalb eines Tages dem Empfänger gutgeschrieben werden.


Freitag, 8. Juli 2011

Verstöße gegen Schengen müssen sanktioniert werden


Auf die populistischen Maßnahmen vereinzelter Mitgliedstaaten, Grenzkontrollen im Schengenraum wiedereinzuführen, reagierte das Europäische Parlament mit deutlicher Stimme. In einer parteiübergreifenden Resolution fordern die Europaabgeordneten die EU-Kommission auf, Mitgliedstaaten, die gegen die Schengenvorschriften verstoßen, entsprechend zu sanktionieren.

Der freie Personenverkehr ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Der ungestörte Grenzübertritt ist essentieller Bestandteil der europäischen Wirklichkeit. Die Kommission, als Hüterin der Verträge, ist in der Pflicht, auf die Einhaltung der Schengenregeln zu drängen und sie zu verteidigen.

Tiefe Skepsis hegen wir Sozialdemokraten im europäischen Parlamnet gegenüber der Ankündigung der EU-Kommission, noch im Juli einen Gesetzvorschlag vorzulegen, worin sie unter anderem die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen erlauben will. Zwar würde der neue Mechanismus nur greifen, wenn ein Mitgliedstaat nicht mehr in der Lage sein sollte, die Schengen-Vorschriften ordnungsgemäß anzuwenden.

Dennoch werden wir keine Änderungen am bestehenden Mechanismus hinnehmen, wenn dadurch die Errungenschaften des Schengenraums geschwächt werden könnten. Umso wichtiger ist es, dass nicht allein die Mitgliedstaaten über mögliche Änderungen entscheiden sollen, sondern der Kommissionsvorschlag auch ein Mitspracherecht des Europäischen Parlaments vorsehen wird. Das Schengen-Abkommen bietet den Mitgliedstaaten schon jetzt in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Grenzkontrollen durchzuführen. Eine Änderung des Abkommens ist daher nicht notwendig, stattdessen sollte es besser angewandt werden.

Mit den Schengenregeln haben die aktuellen Herausforderungen wenig zu tun. Wohl aber mit dem Unwillen vieler Mitgliedstaaten, zu wichtigen Fragen, wie beispielsweise dem europäischen Asyl- und Migrationssystem, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben und stattdessen den Weg für gemeinsame Fortschritte freizumachen.


Donnerstag, 7. Juli 2011

Solidarität zwischen den Generationen


2012 ist Europäisches Jahr des ‘Aktiven Alterns’

Heute haben wir in Straßburg dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, 2012 als Jahr des ‘Aktiven Alterns’ auszurufen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden europäischen Gesellschaft ist dieses Jahr ganz besonders wichtig. Nicht nur als Signal für Seniorinnen und Senioren, sondern für die gesamte Bevölkerung.


Die Beschäftigungsmöglichkeiten und die Arbeitsbedingungen für die zunehmende Zahl älterer Menschen in Europa müssen dringend verbessert werden. Jedoch darf niemand gezwungen sein, aufgrund von zuwenig Rente und daraus resultierender Altersarmut weiter arbeiten gehen zu müssen. Deshalb war es uns in der sozialdemokratischen Fraktion ganz besonders wichtig, dass Armut im Alter effektiv bekämpft werden muss. Altersarmut wird mit Guter Arbeit verhindert und mit der Bekämpfung von Billigjobs.


Die demografische Veränderung stellt nicht nur die europäische Politik vor neuen Herausforderungen, sondern auch die öffentlichen Dienstleistungen, die Finanzierung des Gesundheitswesens und die Finanzen in den europäischen Mitgliedstaaten. Bereits laut gewordene Vorschläge, Leistungen zu kürzen, um die langfristige Finanzierbarkeit sicher zu stellen, sind aber keine Lösung.


Gelebte Solidarität zwischen den Generationen wird dazu beitragen, älteren Menschen zu helfen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen. Auch müssen wir ein gesundes Altern fördern. So wird die soziale Teilhabe aller Menschen im Alter gestärkt und das nützt allen.


Mittwoch, 6. Juli 2011

Treffen mit französischen Gewerkschaftern wg. Arbeitnehmer-Entsendeproblematik


Nachdem wir in der vergangenen Woche mit unserem Besuch die Arbeits- und Lebenssituation von nach Frankreich entsandten Arbeitnehmern u. a. aus Polen, Rumänien, Portugal vor Ort in Flamanville öffentlich gemacht haben, folgte hier im Straßburger Parlament heute eine Nachbetrachtung mit Gewerkschaftern der zuständigen französischen Gewerkschaft CGT. Die sozialdemokratischen Europaabgeordneten im Beschäftiggungsausschuss werden diese Missstände, der ja nicht nur in Frankreich üblich ist, ganz oben auf ihre Agenda für die nächsten Monate setzen.


Video des Treffens mit den Vertretern der CGT:



Frauen in die Vorstände


Europäisches Parlament fordert Frauenquote

Am Mittwoch hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag über Frauen in Führungspositionen angenommen. Der Bericht begrüßt die Initiative der EU-Kommission, bis zum Jahr 2015 den Anteil von Frauen in Unternehmensvorständen auf 30 Prozent und bis 2020 auf 40 Prozent zu erhöhen.

Ich kann EU-Kommissarin Viviane Reding nur Recht geben: freiwillige Förderung von Frauen in Führungspositionen reicht nicht aus. Das Parlament unterstützt daher die Kommissarin in ihrem Vorhaben, mehr Frauen in Führungspositionen zu verhelfen. Die Zeit des wohlwollenden Wartens auf Geschlechtergerechtigkeit ist nun endgültig vorbei!

Die Europaabgeordneten weisen in ihrem Bericht auf die beeindruckenden Fortschritte hin, die in Norwegen erzielt worden sind. Dort ist gesetzlich festgelegt, dass in den Vorständen von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen mindestens 40 Prozent Frauen vertreten sind. Daher ermutigt das Parlament andere Mitgliedstaaten, dem Beispiel zu folgen. Der Bericht trägt eine deutliche sozialdemokratische Handschrift. Vor allem die Forderung an die Kommission bis 2012 Gesetzesvorschläge für Quoten vorzulegen, falls die Unternehmen bis dahin keine nennenswerte Fortschritte aufweisen können, ist dem Einsatz der sozialdemokratischen Abgeordneten im Gleichstellungsausschuss zu verdanken. Wir brauchen die verpflichtende Einführung von Frauenquoten in den oberen Chefetagen. Die Mitgliedstaaten, die bereits eine gesetzliche Frauenquote eingeführt haben, bestätigen uns in unserer Forderung: der Frauenanteil in Führungspositionen steigt schneller als in denjenigen Ländern, wo freiwillige Vereinbarungen gelten. Zusagen, die auf Freiwilligkeit beruhen, sind nicht mehr heiße Luft. Leider hat sich Deutschland in der Quotenfrage unter der konservativ-liberalen Bundesregierung als Heimstatt der Versprechungen enttarnt.


Polnische EU-Ratspräsidentschaft - Endlich pro-europäische Zusammenarbeit in Sicht


Die polnische EU-Ratspräsidentschaft kann sich eines Vertrauensvorschusses der SPD-Europaabgeordneten sicher sein: Im Gegensatz zu seinem Vorgänger steht der polnische Präsident Donald Tusk ganz klar zur europäischen Idee.

Die Antrittsrede des polnischen Präsidenten am Mittwoch vor dem Europäischen Parlament in Straßburg hat noch einmal vor Auge geführt, woran es der Europäischen Union in den zurückliegenden sechs Monaten der ungarischen Ratspräsidentschaft gefehlt hat: Das klare Bekenntnis zur Freizügigkeit, zum europäischen Solidaritätsgedanken der Mitgliedstaaten untereinander, zu den Grundwerten Europas, hätten wir Sozialdemokraten uns bereits vor Monaten gewünscht.

In der schwierigen Situation, in der sich die Europäische Union gegenwärtig befinde, stelle die polnische Ratspräsidentschaft eine Chance für Europa dar: Präsident Tusk hat begriffen, dass die Probleme in Europa gemeinsam, aus einem transeuropäischen Ansatz heraus besser gelöst werden können, als wenn sich die einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin dem Renationalisierungstrend hingeben würden.

Frühzeitig vor Antritt des EU-Ratsvorsitzes sind Vertreter der polnischen Ratspräsidentschaft bereits auf das Europäische Parlament zugegangen, um in Vorgesprächen mit Abgeordneten ihr Arbeitsprogramm für das anstehende Halbjahr vorzustellen. Ich habe den Eindruck, dass die polnische Ratspräsidentschaft es ernst meint, mit dem was sie sich da vorgenommen hat. Ihr Programm ist ehrgeizig und, anstatt nur Schlagworte zu liefern, in weiten Teilen sehr konkret. Ich blicke zuversichtlich auf das anstehende Halbjahr. Unter anderem auch deswegen, weil die polnische Ratspräsidentschaft sich der Rolle des Parlaments, nicht nur in den jetzt beginnenden Haushaltsverhandlungen, bewusst ist und daher um den Wert einer guten Zusammenarbeit weiß.


Gerast. Geblitzt. Bestraft.


Europäisches Parlament beschließt grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsvorschriften

Verkehrssünder müssen künftig mit Post aus dem EU-Ausland rechnen: Am Mittwoch hat das Europäische Parlament einem entsprechenden Richtlinienvorschlag zugestimmt, wonach es zukünftig möglich sein soll, Verkehrsdelikte auch grenzüberschreitend zu ahnden.

Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Regeln Autofahrer dazu motivieren werden, ihre Fahrmanieren nicht an der Landesgrenze abzulegen. Allerdings hätte die Richtlinie noch deutlich weiter gehen müssen.

Wenn wir die Sicherheit im Straßenverkehr tatsächlich gewährleisten wollen, darf in einem zusammenwachsenden Europa die Durchsetzung von Verkehrsvorschriften nicht an nationalen Grenzen halt machen. Sie ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um unsere Straßen und Autobahnen europaweit sicherer zu machen, Verkehrsunfälle deutlich zu reduzieren und im Idealfall ganz zu vermeiden.

In Zukunft können die nationalen Straßenaufsichtsbehörden bei der grenzüberschreiten­den Verfolgung schwerer Verkehrsverstoße stärker miteinander zusammenarbeiten. Der Zugriff auf eine zentrale Datenbank soll es den nationalen Behörden ermöglichen, Verkehrssünder auch in ihrem Heimatland ermitteln und verfolgen zu können. Folgende schwerwiegende Verkehrsdelikte fallen dabei unter den Anwendungsbereich der Richtlinie: Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, unerlaubte Verwendung von Handys oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten, Fahren auf Busspuren und anderen verbotenen Fahrstreifen, Nichttragen des Sicherheitshelms und Überfahren einer roten Ampel. Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark werden allerdings nicht an dem System teilnehmen. Die Entscheidung der drei Mitgliedstaaten läuft dem Gedanken einer europäischen Antwort zuwider und ist dauerhaft nicht hinnehmbar!

Eine mit den Mitgliedstaaten auf Drängen des Europäischen Parlaments vereinbarte Revisionsklausel verpflichtet die EU-Kommission, spätestens in fünf Jahren die Umsetzung der Richtlinie zu bewerten und gegebenenfalls weitergehende Gesetzesinitiativen zur stärkeren Harmonisierung der Verkehrsvorschriften vorzulegen. Eine harmonisierte Durchsetzung von Verkehrsvorschriften ist unabdingbar damit die Datenbank kein zahnloses Instrument bleibt, welches für sich genommen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht verbessert.


Genug ist nicht genug!


Panzerdeal der Bundesregierung unverantwortlich / Legitimen Forderungen nach Freiheit müssen Taten folgen

Wir SPD-Europaabgeordneten sind entsetzt angesichts der Lieferung des Kampfpanzers Leopard 2 der Bundesregierung an Saudi-Arabien. Waffenlieferungen in Krisengebiete sind unverantwortlich. Denn Panzer werden allzu oft auch gegen den inneren ‘Feind’ in Stellung gebracht. Zudem waren saudische Truppen gerade noch an der Niederschlagung von Protesten in Bahrain beteiligt. Schwarz-Gelb hat anscheinend die großen politischen Umwälzungen in der Region noch nicht mitbekommen. Diese Bundesregierung hat auf der internationalen Bühne restlos versagt. Pecunia non olet? Geld stinkt doch, Frau Merkel und Herr Westerwelle!

Mit Blick auf die Debatte des Europäischen Parlaments mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton über die revolutionären Bewegungen in der arabischen Welt am Mittwochnachmittag in Straßburg fordern wir: Cathy Ashton und der Rat müssen diesen Waffendeal mit allem Nachdruck verurteilen!

Zur Lage in Syrien: Die EU muss den Druck auf das syrische Regime weiter erhöhen und die Opposition inner- und außerhalb des Landes unterstützen. Durch die grausamen Massaker an Zivilisten hat Assads Herrschaft jegliche Legitimation verloren. Es muss unverzüglich ein Reformkurs Richtung Demokratie eingeschlagen werden! Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich weiterhin im UN-Sicherheitsrat mit einer Stimme für eine Resolution einsetzen, die das Vorgehen des syrischen Regimes scharf verurteile.

Es ist ein wichtiges Signal an die revolutionären Kräfte und die Zivilgesellschaft in Libyen, dass gegen Gaddafi und seine Hintermänner Haftbefehle aus Den Haag erlassen wurden. Es muss klar sein, dass Gaddafi nicht ungestraft davonkommen darf!


Hintergrund-Information:


Im Nachgang zur Aussprache mit Catherine Ashton wird das Europäische Parlament am morgigen Donnerstag, 7.7.2011, über eine gemeinsame Entschließung zur “Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika” abstimmmen.


Ruhe nach dem Sturm


Europäisches Parlament empfiehlt Veränderung der BSE-Regeln

Die Regeln zum Verfütterungsverbot verarbeiteter tierischer Eiweiße sollen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Damit folgte das Europäische Parlament bei seiner Abstimmung am Mittwoch dem Vorschlag der verantwortlichen Berichterstatterin und SPD-Europaabgeordneten Dagmar Roth-Behrendt. Knapp 15 Jahre nach dem Höhepunkt der BSE-Krise in der Europäischen Union zieht das Parlament in dem Bericht Bilanz über die damals ergriffenen Maßnahmen.

Mittlerweile ist die Zahl der BSE-Fälle in der EU extrem zurückgegangen. Im Jahr 2009 wurden europaweit nur noch 67 Fälle gezählt. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung und deswegen können die Regeln zu Kontrollen und Verfütterungsverboten auch teilweise gelockert werden. Allerdings darf die fallende Zahl der BSE-Erkrankungen nicht zu einem leichtsinnigen Umgang mit dem Thema führen. Bei allen nun folgenden Schritten muss immer die Gesundheit von Mensch und Tier weiterhin an erster Stelle stehen.

Das Europäische Parlament schlägt als zentralen Punkt in seinem Bericht die Aufhebung des Verfütterungsverbots verarbeiteter tierischer Eiweiße an Nicht-Wiederkäuer, also Allesfresser (beispielsweise Schweine oder Geflügel) vor. Die Aufhebung darf allerdings nur erfolgen, wenn die Eiweiße ausschließlich von Tieren stammen, die nicht in Verbindung mit TSE-Erkrankungen stehen, und wenn an eine Tierart nicht die Proteine ihrer Artgenossen verfüttert werden. Es ist purer Luxus, dass wir Teile von Tieren, die wir nicht essen möchten, die aber zum menschlichen Verzehr geeignet sind, einfach wegwerfen. Aus diesen Nebenprodukten können tierische Eiweiße für die Fütterung von Nicht-Wiederkäuern hergestellt werden, ohne dass eine Gefahr für die Tiergesundheit besteht.

Momentan erhalten unsere Schlachttiere meist Proteine aus Sojapflanzen, die aus den USA oder Südamerika stammen und oft gentechnisch verändert sind. Das ist weder ökologisch vertretbar, noch ökonomisch sinnvoll.


Hintergrund:


TSE (transmissible spongiforme encephalopathie) sind eine Familie von Krankheiten, die bei Mensch und Tier auftreten und durch eine Degeneration des Hirngewebes gekennzeichnet sind. Zu der Familie gehören Krankheiten wie Creutzfeld-Jakob beim Menschen und die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) beim Rind. In den Jahren 1997/1998 hatte BSE in der EU aufgrund der Verfütterung von BSE-kontaminierten verarbeiteten Tierproteinen an Rinder epidemische Ausmaße angenommen.


Roaming-Abzockern endlich den Geldhahn zudrehen


Ab Juli 2012 sollen Roaminggebühren weiter fallen

Smartphones und Tablets liegen voll im Trend. Auf immer mehr Reisende wartet deshalb nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland eine unangenehme Überraschung in Form einer schwindelerregend hohen Rechnung.

Am Mittwoch veröffentlichte die Europäische Kommission nun ihren Vorschlag, mit dem sie diesem unsinnigen Abkassieren Einhalt gebieten will. Der Vorschlag der Kommission zielt in die richtige Richtung. Es wird höchste Zeit den Roaming-Abzockern den Geldhahn zuzudrehen.

Tatsächlich sollen Roaminggebühren für das Surfen im Internet von Juli 2012 an mit höchstens 90 Cent pro Megabyte schrittweise bis Juli 2014 mit nur noch 50 Cents pro Megabyte gesenkt werden. Auch für Anrufer aus dem europäischen Ausland wartet die Europäische Kommission mit guten Nachrichten auf. Ab 2014 sollen Gespräche aus anderen Mitgliedstaaten statt wie bisher 35 Cents pro Minute nur noch höchstens 24 Cents kosten, während SMS-Nachrichten von 11 Cents auf maximal 10 Cents herabgesetzt werden. Gerade die überfällige Regulierung der Roaminggebühren auch für Datentransfers zeigt anschaulich, wie wichtig die Europäische Union für den Verbraucher und die Verbraucherin inzwischen geworden ist.

Wir Sozialdemokraten bedauern nur, dass die Höchstpreise im vorliegenden Vor­schlag nicht noch weiter gesenkt wurden. In den nächsten Jahren wird das mobile Internetsurfen in noch viel größerem Ausmaß mit unserem Alltag verflochten sein.

Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union werden sich demnächst mit dem Kommissionsvorschlag befassen. Wir werden uns im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Senkung der Roaminggebühren einsetzen und hoffen auf eine rechtzeitige Einigung möglichst im Frühjahr 2012.


Körperscanner: Parlament stellt klare Anforderungen für europaweite Lösung!


Körperscanner sollen an europäischen Flughäfen nur zum Einsatz kommen dürfen, wenn sie EU-weit den gleichen Regelungen und Anforderungen unterliegen. Das unterstrich das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zur möglichen Einführung von Körperscannern am Mittwoch in Straßburg und stellte klare Anforderungen an die Mitgliedstaaten.

Überzeugt von der Notwendigkeit der Körperscanner bin ich nicht. Aber es ist besser, wenn europaweit ein einheitlicher Schutz der Gesundheit, der Fluggastdaten und der Menschenwürde zum Tragen kommt, als dass in 27 Mitgliedsländern 27 unterschiedliche Sicherheitsüberprüfungen und 27 unterschiedliche Technologiestandards zur Anwendung kämen.


Die Einführung von Körperscannern an europäischen Flughäfen unterliegt dem Ermessen der Mitgliedstaaten. Das Parlament hat aber klargestellt, dass es dem Einsatz von Körperscannern nur zustimmen kann, wenn dafür EU-weit einheitliche Standards gelten.

Wenn die Mitgliedstaaten meinen, durch den Einsatz von Körperscanner eine Verbesserung der Sicherheit zu erzielen, dann können sie sie jetzt einführen. Allerdings darf nicht der geringste Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der verwendeten Strahlung bestehen. Außerdem muss der Datenschutz gewährleistet sein: Schädliche Röntgenstrahlung und Körperbilder, auf denen menschliche Silhouetten detailliert erkennbar sind, lehnen wir klar ab. Aus der Stellungnahme des Parlaments geht zudem hervor, dass Flughäfen eine alternative Kontrolle zu Körperscannern anbieten müssen. Jeder Passagier sollte somit die Wahl zwischen manueller Sicherheitskontrolle und Körperscanner haben.

In der Stellungnahme fordert das Parlament außerdem eine Harmonisierung der innereuropäischen Frachtkontrolle, insbesondere eine bessere Kontrolle von Beifracht in Passagiermaschinen aus Drittstaaten. Die EU-Kommission ist aufgefordert endlich eine schlüssige Gesamtstrategie für die Luftsicherheit vorzulegen. Wir machen uns lächerlich, wenn wir weiterhin jedem Passagier sein Wässerchen wegnehmen, gleichzeitig aber die Kontrolle der Luftfracht, die im gleichen Flugzeug transportiert wird, vernachlässigen.


Nur häppchenweise informiert


Die bei der Abstimmung des Europäischen Parlaments am Mittwoch über den Kompromissvorschlag zur Richtlinie über Lebensmittelinformationen beschlossene Lebensmittelkennzeichnung bedeutet leider nur teilweise ein Fortschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU .

Lebensmittelhersteller werden zwar zukünftig verpflichtet, Informationen zu Energiewert, Fett, gesättigten Fettsäuren und Kohlenhydraten mit besonderem Hinweis auf Zucker und Salz sowie Eiweiß auf der Produktrückseite anzugeben.

Abgelehnt wurde aber die Forderung der Sozialdemokraten nach einer verpflichtenden Angabe des Kalorienwertes auf der Produktvorderseite. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden nun nicht schnell und auf den ersten Blick erkennen können, wie viele Kalorien im Produkt enthalten sind.

Enttäuscht sind wir Sozialdemokraten auch über die Ablehnung seitens der Mitgliedstaaten, die Nährwerte verpflichtend in realistischen und leicht nachvollziehbaren Portionsgrößen anzugeben. Leider werden die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig weiter die Rosinen und Haferflocken erst zählen müssen, um zu wissen, wie viel Zucker und Kalorien in ihrer Schale Müsli enthalten sind.

Besonders verärgert sind wir über das enttäuschende Einigungsergebnis zur verpflichtenden Herkunftsangabe. Trotz der eindeutigen Entscheidung des Parlaments in seiner Ersten Lesung im Sommer vergangenen Jahres und der erneuten Bestätigung durch den Umweltausschuss in Zweiter Lesung im April hat der Ministerrat eine aussagekräftige Ursprungslandkennzeichnung verhindert. Das Europäische Parlament hatte gefordert, dass das Herkunftsland von Fleisch, Geflügel und Milch sowie für Obst und Gemüse immer angegeben werden muss. Außerdem sollte auch die Herkunft von Fleisch und Geflügel in verarbeiteten Produkten angegeben werden. Dass der Ministerrat den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese wesentlichen Informationen vorenthalten will, ist nicht hinnehmbar.

Die Ignoranz des Ministerrats ist ein erneuter Beweis, dass die Mitgliedstaaten noch immer nicht dem Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach klaren Informationen über die Herkunft ihrer Lebensmittel nachkommen.


Landtagsfraktion aus Sachsen zu Besuch


Heute Nachmittag hatte ich Gelegenheit, hier in Straßburg Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion Sachsen zu treffen. Die Parlamentarier aus Sachsen tauschen sich hier zwei Tage lang mit Europaparlamentariern, der Kommission und anderen europäischen Vertretern. Ich hatte die Möglichkeit. mich mit den GenossInnen über die aktuell anstehenden Themen im europäischen Beschäftigungsausschuss auszutauschen. Themen waren u.a. der Europäische Sozialfond, Beschäftigungspolitik, Industriepolitik. Wie immer was die Zeit zu kurz, aber weiterer Austausch wurde vereinbart.


Flamanville - ein Beispiel moderner Sklaverei


Am letzten Freitag war ich mit einer Delegationdes Europäischen Parlamentes auf der Baustelle für ein Kernkraftwerk des staatlichen Stromversorgers EDF in Flamanville in Frankreich, um die dort herrschenden Arbeitsbedingungen aufzudecken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dort unter widrigsten Umständen für Hungerlöhne arbeiten. Hier bekommt ihr ein paar Eindrücke von dieser Mission:



Dienstag, 5. Juli 2011

Lücken füllen anstatt neue aufzureißen


Sozialdienstleistungen nicht kaputt sparen und zukunftsfest machen


Die heutige Abstimmung über die Zukunft der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse begrüße ich. Es ist wichtig, den Anliegen der Anbieter und Nutzer von Sozialdienstleistungen eine Plattform zu bieten, um jetzige und zukünftige Probleme in europäischer Zusammenarbeit zu identifizieren. Die im Bericht geforderte gemeinsame Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments und der Kommission ist hierfür eine gute Grundlage. Auch ein vom Berichterstatter vorgeschlagenes 4. Europäisches Forum für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse wird die Sozialdienstleistungen in Europa stärken.


Ich begrüße auch den freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen, um auch in schwierigen Zeiten eine hohe Qualität zu garantieren. Einen freiwilligen Qualitätsrahmen übrigens, der die Akteure in den Prozess einbezieht und dessen Grundsätze die mitgliedstaatlichen Qualitätssysteme unterstützt.


Unzufrieden bin ich hingegen mit dem Abstimmverhalten einiger Konservativer und Liberaler. Das eine öffentliche Auftragsvergabe gemäß sozialen und ökologischen Mindeststandards abgelehnt wurde, ist enttäuschend. Gerade öffentliche Auftraggeber haben eine besondere Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen. Dass sich Liberale und Konservative wieder auf einen uneingeschränkten Wettbewerb ohne Mindeststandards festlegen, ist entlarvend.


Als Beschäftigungs- und Sozialexpertin kann ich nur davor warnen, die durch die Finanzkrise verursachten Haushaltslöcher mit Einsparungen bei den Sozialdienstleistungen zu stopfen: Der öffentliche Sektor ist zum Hauptziel aller Sparmaßnahmen geworden, um die infolge der Rettungsaktionen für pleitebedrohte Banken entstandenen Haushaltsdefizite wieder auszugleichen. Der Wegfall öffentlicher Dienstleistungen verschärft aber die Folgen für jene, die besonders unter der gegenwärtigen Krise in vielen Mitgliedstaaten leiden müssen.


Hintergrund:


Soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI) sind Untergliederungen der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI). Sie umfassen neben Gesundheitsdiensten auch universell verfügbare und gesetzlich verankerte Grundrechte.


Leerverkäufe und Derivatehandel regulieren


Sozialdemokraten fordern Mitgliedstaaten auf, ihre Blockade aufzugeben


Mit großer Mehrheit hat sich das EU-Parlament heute für eine Regulierung von Leerverkäufen sowie des außerbörslichen Derivatehandels ausgesprochen. Die Endabstimmungen wurde jedoch ausgesetzt, um kurzfristig noch eine Einigung mit dem Ministerrat in erster Lesung zu ermöglichen. Das Abstimmungsergebnis ist ein deutliche Aufforderung an den Ministerrat, sich endlich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen. Wenn spekulative Geschäftspraktiken ganze Volkswirtschaften oder Währungen bedrohen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Differenzen überwinden und Handlungsfähigkeit an den Tag legen. Insbesondere das vom EU-Parlament geforderte Verbot ungedeckter Versicherungen gegen Kreditausfälle bei Staatsanleihen (Credit Default Swaps) ist im Ministerrat umstritten.


 Die Europaabgeordneten verständigten sich darauf, dass ungedeckte Leerverkäufe generell bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein müssen. Ansonsten drohen den Verkäufern empfindliche Strafzahlungen. Darüber hinaus sollen neue Transparenzregeln und Informationspflichten zum Tragen kommen. Damit versetzen wir die Aufsichtsbehörden in die Lage, im Falle von Marktmissbrauch frühzeitig reagieren zu können.


Mit Blick auf die Regulierung außerbörslicher Termingeschäfte (OTC-Derivate) stellen wir fest: Es darf nicht länger sein, dass hochriskante Finanzgeschäfte im Umfang von über 400 Billionen Euro einfach an den Aufsichtsbehörden und den regulierten Handelsplätzen vorbeilaufen. Das EU-Parlament fordert deshalb eine umfassende Meldepflicht. Die so geschaffenen Register sind auch für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer von zentraler Bedeutung. Um Ausfallrisiken einzelner Akteure zu begrenzen, sei vorgesehen, so viele Verträge wie möglich über zentrale Clearingstellen laufen zu lassen. Ausnahmen für bilaterale Verträge von realwirtschaftlichen Unternehmen dürfe es nur unter strengen Auflagen geben. Dies gelte insbesondere mit Blick auf Transparenz, Risikomanagement sowie das Gesamtvolumen solcher Geschäfte pro Unternehmen.


Unser Ziel ist es, den Wildwuchs beim Derivatehandel und bei Leerverkäufen sowie damit einhergehende Spekulationen zu beenden. Die beiden Verordnungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Eine Verwässerung der Vorschläge durch den Ministerrat ist für das Parlament nicht akzeptabel.


Neue Förderkategorie in der Regionalpolitik: Ein Plus ohne Minus!


Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Dienstag den Bericht zur Zukunft der Regionalpolitik nach 2013 angenommen und damit ein klares Signal an die Kommission gesendet. Diese wird nun voraussichtlich im September ein Gesetzespaket zur Neuordnung der Regionalpolitik vorlegen. 


Entsprechend der Forderung der europäischen Sozialdemokraten soll eine neue Förderkategorie eingeführt werden, von der unter anderem vier deutsche Regionen profitieren könnten: Südwest-Brandenburg, Halle, Leipzig und Lüneburg. Diese zeitlich auf die nächste Förderperiode begrenzte Zwischenkategorie soll sowohl diejenigen Regionen umfassen, die Ende 2013 aus der Höchstförderung ausscheiden würden, als auch alle Regionen, deren Pro-Kopf-Einkommen zwischen 75 und 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Für Deutschland wäre die neue Förderkategorie ein Gewinn. 


Eine extra eingeführte Sicherheitsklausel soll dafür sorgen, dass die Einrichtung der Zwischenkategorie nicht zu Lasten der übrigen Regionen geht. Ohnehin soll die Finanzierung durch frei werdende Mittel erfolgen. Denn nach 2013 werden voraussichtlich nur noch rund 65 Regionen Höchstförderung aus der EU benötigen. Derzeit sind es 84 sogenannte Ziel-1-Regionen. Bei gleichem Mitteleinsatz schaffen wir so einen absoluten Mehrwert!


 Der Bericht spricht sich ferner für eine Fortführung der Regionalpolitik in allen Regionen Europas aus. Zwar liegt der Fokus auf den ärmsten Regionen des Kontinents, aber auch in wirtschaftlich stärkeren Gebieten werden Arbeitsplätze geschaffen, den Folgen des Klimawandels begegnet und soziale Integrationsprojekte unterstützt. 


Die Länder, Regionen und Städte sollen künftig noch intensiver in den Entscheidungsprozess der europäischen Regionalpolitik eingebunden werden. Ein solches gestärktes Partnerschaftsprinzip ist für meine Fraktion von besonderer Bedeutung. Unsere Politik dient der Entwicklung und Vernetzung der Regionen Europas. Natürlich brauchen wir hier eine intensive Zusammenarbeit.


Aufschlag Europäisches Parlament: Mitgliedstaaten müssen Freiheit beim GVO-Anbau haben – Rat ist jetzt in der Pflicht!


Das Europäische Parlament hat am Dienstag über einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Gebiet zu beschränken oder zu verbieten.


Da es leider vor 20 Jahren nicht gelungen ist, weltweit die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln zu verbieten, müssen wir jetzt jede Möglichkeit nutzen, deren Verwendung in Lebensmitteln sicher und transparent zu gestalten. Somit begrüßen wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament das Abstimmungsergebnis als einen weiteren Schritt auf diesem Weg. 


Die zentrale Zulassung von GVO auf europäischer Ebene erfolgt heute zwar nur, wenn keinerlei Sicherheitsbedenken für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen und Tieren bestehen. Wir wissen aber nicht, welche Langzeitauswirkungen gentechnisch veränderte Organismen auf die Umwelt haben, wie beispielsweise auf die Artenvielfalt. Deswegen muss ein Mitgliedsstaat die Möglichkeit haben, auf den Anbau von GVO auf seinem Gebiet verzichten zu können. Gegen den Widerstand vieler konservativer und liberaler Abgeordneter ist es uns gelungen, den Mitgliedstaaten mehr Begründungsmöglichkeiten einzuräumen, um den GVO-Anbau zu beschränken oder zu verbieten. So können die Mitgliedstaaten zukünftig wissenschaftlich belegte Auswirkungen auf die Umwelt als Begründung von Anbau-Restriktionen anführen. Auch fehlende Daten und sozioökonomische Gründe können Anbaubeschränkungen rechtfertigen. Insbesondere bei der Einbeziehung von gesundheitlichen Aspekten und bei Regelungen zur Koexistenz von konventionellen und gentechnisch veränderten Feldern hätte ich mir aber noch mehr gewünscht.


Der Ministerrat muss nun endlich aktiv werden und die Gesetzgebung zügig abschließen, damit die Mitgliedstaaten endlich die nötige Rechtssicherheit bekommen, um über den GVO-Anbau auf ihrem Gebiet zu bestimmen.


Erasmus-Studenten aus Mainz


Gestern kamen rund 50 StudentInnen aus Mainz zu Besuch ins Europaparlament nach Straßburg. Die jungen Menschen aus ganz Europa studieren zur Zeit an der Uni Mainz im Zuge ihres Erasmus-Stipentiums und kamen im Rahmen eines Friedrich-Ebert-Seminars zu mir ins Parlament. Besonders interessant war für die Europainteressierten, wie die Zusammenarbeit zwischen den Abgeordneten aussieht. Denn im Gegensatz zu nationalen Parlamenten muss bei Debatten im EP zwischen 27 nationalen Interessen vermittelt werden. Das ist nicht immer einfach, aber hoch interessant!


Dänemark setzt falsches Signal zur falschen Zeit


Dänemark tut sich und der Europäischen Union keinen Gefallen, wenn es mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an einem Klima der stärkeren Abschottung und Renationalisierung mitwirkt. Der Schengenraum ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Wirklichkeit und eine große Erfolgsgeschichte. Die symbolische Politik der dänischen Regierung schürt nur Ängste, anstatt der Kriminalität tatsächlich wirksam zu begegnen, beispielsweise durch bessere polizeiliche Kooperation. Ich erwarte daher von der Kommission, als Hüterin der Verträge, eine strenge Prüfung, ob die dänischen Grenzkontrollen EU-Recht verletzen.


Seit Dienstag setzt die dänische Regierung 30 zusätzliche Zöllner an der deutsch-dänischen Grenze und weitere 20 Zollkräfte an der Grenze zu Schweden ein. Zudem sollen einreisende Autos über eine Videoüberwachung kontrolliert und zusätzliche Grenzschutzgebäude errichtet werden. Ungeachtet starker Kritik aus Brüssel und von deutscher Seite hatte das dänische Parlament die dafür nötigen Haushaltsmittel freigegeben. Die Maßnahmen gehen auf einen Beschluss der von der rechtpopulistischen DVP tolerierten Minderheitsregierung von Ministerpräsident Lars Lokke Rasmussen im Mai dieses Jahres zurück. Die Regierung hatte beschlossen, verstärkte Zollkontrollen an ihren Grenzen einzuführen. Als Vorwand führte die Regierung die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und illegale Einwanderung an. Die dänische Regierung hat keine konkreten Anhaltspunkte vorgelegt, die auf einen Anstieg der Organisierten Kriminalität hinweisen würden. Auch in Kopenhagen sollte es wohl bekannt sein, dass gerade die Organisierte Kriminalität allein auf nationaler Ebene nicht wirksam bekämpft werden kann. Wenn es der dänischen Regierung tatsächlich um Sicherheits­aspekte ginge, hätte sie sich vielmehr für einen Ausbau der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene einsetzen sollen.


Außerdem wird das Europäische Parlament am Donnerstag über die auf dem EU-Gipfeltreffen beschlossenen Änderungen zu den Schengenregeln debattieren: Das dänische Signal ist nicht nur falsch, sondern auch zur Unzeit beschlossen.


Notrufnummer 112 auf dem Prüfstand


Europäisches Parlament fordert EU-Kommission zu mehr Einsatz auf


In Deutschland ist die Notrufnummer 112 weitgehend bekannt. Allerdings kennen nur 26 Prozent der Unionsbürger laut einer Eurobarometer-Umfrage diese lebensrettende Nummer. Das ist keineswegs zufriedenstellend. Schon lange fordern wir deshalb, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Bekanntheitsgrad zu steigern und die Funktionsweise der EU-weiten Notrufnummer zu verbessern. Mit breiter Mehrheit verabschiedete das Europäische Parlament nun am Dienstag in Straßburg eine entsprechende Entschließung. 


Die europäische Notrufnummer hat ihr volles Potenzial noch lange nicht entfaltet. Dabei stellt das Europäische Parlament fest, dass sowohl die mangelnde Koordination zwischen den Notrufstellen auf nationaler sowie grenzüberschreitender Ebene als auch die fehlende Mehrsprachigkeit in einzelnen Mitgliedstaaten angegangen werden müssen. Außerdem sollen technische Voraussetzungen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Standortermittlung im Falle eines ausgelösten Notrufs über die 112 zeitnah verbessert werden. 


Die Europäische Kommission muss dafür sorgen, dass die bereits 1991 eingeführte Notrufnummer den Bürgerinnen und Bürgern überall in der Europäischen Union durch Informationskampagnen bekannt gemacht und in Notfallsituationen schnellstmögliche Hilfe gewährleistet wird. Gerade die jetzt begonnene Urlaubszeit bietet sich dafür an, die Reisenden über die Notfallnummer 112 zu informieren.


Rechtskoalition hat fertig


Abstimmung über Gesetzespaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung wird wegen konservativ-liberalen Zerwürfnisses im Parlament auf Herbst vertagt / Sozialdemokraten fordern breite parlamentarische Mehrheit für einen Pakt mit Wachstumsimpulsen und wirtschaftspolitischem Sachverstand


Die Schlussabstimmung über das Gesetzespaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung wurde auf Herbst vertagt. Eine Koalition aus Liberalen, Konservativen und Europaskeptikern wollte mit einer schmalen Mehrheit im Europäischen Parlament eine einseitige Verschärfung des Stabilitätspakts beschließen. Die Koalition zerbrach jedoch in der vorigen Woche. Das Mitte-Rechts-Bündnis ist gescheitert. Eine umfassende Reform der Eurozone lässt sich nicht mit einer hauchdünnen Mehrheit durchs Parlament peitschen. Nur ein starkes Parlament kann den Finanzministern weit reichende Zugeständnisse zur Schaffung einer krisenfesten Eurozone abringen. Statt eine breite Parlamentsmehrheit zu suchen, hatten Konservative und Liberale seit Beginn der Verhandlungen auf schmale Mehrheiten gesetzt und die sozialdemokratischen Forderungen zur Berücksichtigung von Zukunftsinvestitionen ausgeschlagen.


Investitionen sind die Wachstumstreiber unserer Volkswirtschaften. Der Stabilitätspakt darf nicht ausschließlich auf Sanktionen und Kürzungen setzen, sondern muss seine Ignoranz für die Bedeutung von Zukunftsinvestitionen überwinden. Die sozialdemokratische Fraktion fordert, den notwendigen Kurs der Haushaltskonsolidierung mit einer gezielten Investitionspolitik zu verbinden. Der Stabilitätspakt soll demnach nicht nur die Einhaltung der Schuldengrenzen überwachen, sondern auch überprüfen, ob die Mitgliedstaaten sich an vorab vereinbarte Investitionsziele halten. Darüber hinaus soll nach Ansicht der Sozialdemokraten die EU2020-Strategie im Pakt verankert werden: Der Pakt kann einen wahren Mehrwert schaffen, wenn er eine wachstumsfördernde Haushaltskultur in Europa etabliert. Es reicht daher nicht aus, wenn er allein die Höhe der Staatsschulden überwacht. Er muss auch endlich die Qualität der Staatsausgaben hinterfragen. Fördern wir Solaranlagen und Forschungsprojekte oder bleiben marode Bürokratien erhalten? Dieser Frage darf sich der Pakt nicht länger verschließen.


Wir Sozialdemokraten erneuern unsere Bereitschaft, Verhandlungen mit allen Fraktionen zur Neuausrichtung des Stabilitätspakts zu führen. Mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit könnte das Parlament mit dem Ministerrat zu einer zügigen Einigung im Herbst kommen. Die Eurozonenreform darf nicht in den Sand gesetzt werden. Für eine breite Einigung müssten Konservative und Liberale sich aber vom Austeritätskurs verabschieden und endlich wirtschaftspolitische Vernunft annehmen.


Flüssigkeitsverbot: Unausgegorener Gesetzesvorschlag fliegt EU-Kommission um die Ohren!


Im letzten Moment hatte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas Ende April die Aufhebung der teilweisen Lockerung des Flüssigkeitsverbots in Flugzeugen angekündigt. Sie sollte ursprünglich ab dem 29. April 2011 in Kraft treten, um Transferpassagieren, die aus Nicht-EU-Staaten an einem EU-Flughafen zum Weiterflug umsteigen, die Mitnahme von Einkäufen aus Duty-Free-Shops zu erleichtern. Grund der Aufhebung: Nicht alle Mitgliedstaaten verfügten über die benötigten technischen Geräte und hatten auch nicht die Absicht sich an die gültige Rechtsvorschrift der EU-Kommission zu halten. Dazu wird Siim Kallas am Dienstagabend im Plenum Stellung nehmen. 


Die Empfehlung von Herrn Kallas gültiges Recht nicht umzusetzen, ist zwar grotesk, aber in diesem Falle richtig. Hochgradig verstörend aber ist der Zeitpunkt und das gesamte Verfahren um die Aufhebung des Flüssigkeitsverbots. Die EU-Kommission hat diese Entscheidung bis zum letzten Moment hinausgezögert. Seriöse Gesetzgebung sieht anders aus. Die EU-Kommission sollte sich fragen, warum sie nicht vorher davon wusste, dass die Mitgliedstaaten das Gesetz nicht umsetzen wollen oder können. Man hätte den Mitgliedstaaten und den Flughäfen viel Ärger, Zeit und Kosten sparen können.


Wir erwarten von der Kommission mit Blick auf die mögliche Abschaffung des Flüssigkeitsverbots 2013, dass sie mindestens ein Jahr vorher dem Europäischen Parlament präsentiert, welche Screening-Technologie ausgereift zur Verfügung steht. Erneut große Hoffnungen wecken, die am Ende nicht umgesetzt werden können, ein derartiges Debakel dürfen wir den europäischen Bürgerinnen und Bürgern nicht noch einmal zumuten.


Hintergrund:


Im April 2010 hat die EU-Kommission das auslaufende Flüssigkeitsverbot im Handgepäck verlängert, da die Voraussetzungen für eine technische Kontrolle von Flüssigkeiten nicht gegeben waren. Die Verordnung der Kommission (EU 297/2010) sieht vor, dass ab 2013, vorausgesetzt die technischen Möglichkeiten zur Kontrolle von Flüssigkeiten sind gegeben, das Verbot über die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen aufgehoben werden kann. Ab dem 29. April 2011 hatte die EU-Kommission eine teilweise Lockerung des Verbots von Flüssigkeiten vorgesehen. Transferpassagieren aus Nicht-EU-Staaten, die an einem EU-Flughafen umsteigen, sollte es erlaubt sein, an Duty-Free-Shops des Abflughafens erworbene Flüssigkeiten mitzunehmen. An den EU-Transferflughäfen sollten stichprobenartige Kontrollen vorgenommen werden, die zusätzliche Screening-Technologien erfordert hätten. Nur ein Bruchteil der EU-Mitgliedstaaten sah sich in der Lage, den Anforderungen nachzukommen. Dadurch wäre es an EU-Flughäfen zu unterschiedlichen Behandlungen von Transferpassagieren gekommen. Die EU-Kommission will an der endgültigen Aufhebung des Verbots zum 29.4.2013 festhalten, hat aber die Lockerung zurückgezogen.


Fluggastdatenabkommen – Zweifel am Datenschutz bleiben bestehen


Aufgrund der Unzufriedenheit vieler Europaparlamentarier mit den laufenden Verhandlungen zu den Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA und Australien, hat das Europäische Parlament die EU-Kommission am Montag aufgefordert, Stellung im Straßburger Plenum zu nehmen.


Leider blieb die Kommission wieder einmal wage, ohne klare Auskünfte zu geben. Unsere Bedenken hinsichtlich der Abkommenstexte, insbesondere mit den USA, bleiben bestehen. Zwar kündigte EU-Kommissarin Cecilia Malmström an, auf die in den juristischen Gutachten aufgeführten Kritikpunkte einzugehen und Änderungen vorzunehmen. Sie gab allerdings keine klare Auskunft darüber, in welchem Umfang und Art das erfolgen soll. Im Gegensatz dazu haben die Europaabgeordneten konkrete Forderungen:


Wir fordern die Kommission auf, an den Verhandlungstisch mit den USA zurückzukehren, um gravierende Mängel am Abkommenstext zu beheben. Hierzu zählen die mit bis zu 15 Jahren weiterhin zu langen Speicherfristen der Daten und das Fehlen einer unabhängigen Aufsicht zur Datenschutzkontrolle. Zudem muss der Zweck der Datenübermittlung klar auf die Bekämpfung des Terrorismus und der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität begrenzt sein. Da bereits andere Staaten wie Katar und Südkorea ihr Interesse an einem PNR-Abkommen mit der EU bekundet haben, fordern wir SPD-Europaabgeordneten ein einheitliches EU-Modell als Grundlage für weitere Fluggastdaten-Abkommen. Ausschlaggebend hierfür müssen europäische Datenschutzstandards, angemessene Klagemöglichkeiten für Betroffene und strikte Regeln für die Weitergabe von Daten an Dritte sein. Die Persönlichkeitsrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger müssen geschützt bleiben. Im Kampf gegen den Terrorismus müssen wir sicherstellen, dass der Umfang der Datensammlung verhältnismäßig und auf das Notwendigste begrenzt ist. Es darf daher nicht sein, dass der Anwendungsbereich der Abkommen so weit gefasst ist, dass fast jeder Grund als Rechtfertigung für die Sammlung von Fluggastdaten herhalten kann.


Männergesangsverein erkundet Europäisches Parlament


Am Montag machte sich der Männergesangsverein 1856 Mundenheim auf den Weg, um mich in Straßburg zu besuchen. Nachdem die musikbegeisterten Ludwigshafener meine politische Arbeit schon während meiner Amtszeit im rheinland-pfälzischen Landtag interessiert verfolgt haben, lag es mir am Herzen, ihnen nun auch mein Europa vorstellen zu können. Interessiert folgten die 50 Männer und Frauen meinen Ausführungen und wir diskutierten angeregt über europapolitische Themen. Dabei ging es nicht nur um meinen Schwerpunkt, die Beschäftigungspolitik, sondern auch um aktuelle Bereiche wie die Atompolitik. Nach einer Besichtigung des Plenarsaals ging es für die Gruppe dann aber schon wieder Richtung Heimat. Es hat mich sehr gefreut, meine LudwigshafenerInnen hier im Europäischen Parlament in Empfang nehmen zu können!


Samstag, 2. Juli 2011

Griechenland hindert Gaza-Hilfsflotte am Auslaufen


Ich finde es nicht gut, dass die griechische Regierung der neuen Hilfsflotte für den Gaza-Streifen das Auslaufen aus griechischen Häfen verbietet. Nachdem im letzten Jahr 9 Aktivisten getötet worden waren, wollen jetzt erneut Schiffe mit mehreren Hundert Aktivisten und Hilfsgütern von der Ägäis aus in Richtung Gaza in See stechen, um die israelische Seeblockade des palästinensischen Gebietes zu durchbrechen.


Ich bin nicht davon überzeugt, dass es sich hier um Terroristen handelt, sondern vielmehr um Menschen, die helfen und unterstützen wollen.


Roaminggebühren–Noch billiger mobil nach Hause telefonieren


Zum 1. Juli 2011 wurden die Preisobergrenzen für Roaminggebühren erneut gesenkt. Die Verpflichtung geht auf eine Verordnung zurück, die der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament erstmals 2007 beschlossen und 2009 modifiziert hatten. Es folgte eine schrittweise, jeweils zum 1. Juli angepasste Preissenkung – passend zur Urlaubszeit – für grenzüberschreitende Mobiltelefondienstleistungen. Die aktuell in Kraft getretene Stufe ist die vorerst letzte dieser Serie.

Der Minutenpreis fällt erneut von derzeit 39 Cent auf 35 Cent und für eingehende anrufe von 15 Cent auf 11 Cent. Für Datenroaming sieht die aktuelle Verordnung keine Preisobergrenze vor. Geschützt werden Kunden vor unerwartet hohen Kosten aber durch die Verbraucherschutzregelung, die bestimmt, dass der monatliche Rechnungsbetrag für Datendienste 50 Euro nicht übersteigen darf, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer anderen Regelung zugestimmt hat.


Für die Einhaltung der Vorschriften sorgen die nationalen Regulierungsbehörden, die auch Verbraucherbeschwerden entgegen nehmen. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/VerbraucherserviceTK_node.html


Kennen Sie das Netz der Europäischen Verbraucherzentren – ECC-Net?


Es steht Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher in 29 Ländern (alle EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Island) mit Rat und Tat zur Seite, damit der Erwerb von Waren und Dienstleistungen reibungslos funktioniert. Bei begründeten Beschwerden können die Verbraucherzentren die Angelegenheiten zur Klärung übernehmen. Im vergangenen Jahr 2010 wurde das ECC-Net in mehr als 71.000 Fällen kostenlos in Anspruch genommen – rund 60 Prozent davon richteten sich gegen Fluggesellschaften. Auf Online-Geschäfte entfielen mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) der Beschwerden.


Das ECC-Net finden Sie unter http://www.evz.de/UNIQ130935242330501/doc1A.html.


Mehr Sicherheit beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf


Nach mehr als zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer haben wir Europaabgeordnete am 23. Juni dem mit dem Rat ausgehandelten Kompromisstext zur Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zugestimmt. Die neuen Regeln werden die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Weiterhin werden die Regeln für digitale Downloads geklärt und der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen verringert.


Künftig wird es in der ganzen EU ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware geben. Neben dem Online-Handel soll dies auch für den Handel via Telefon und E-Mail und für Verkäufe an der Haustür gelten. Fehlt eine Information über das Widerrufsrecht, bleibt es dem Käufer unbenommen, die Ware innerhalb eines Jahres zurückzugeben. Der Verkäufer ist künftig außerdem verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Ausübung des Widerrufsrechtes zurück zu erstatten. Erleichtert werden soll der Widerruf für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein europaweit einheitlich standardisiertes Widerrufsformular, das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann.


Die sozialdemokratische Fraktion hat sich vor allem für mehr Transparenz und gegen versteckte Kostenfallen stark gemacht. Dazu gehört, dass der Gesamtpreis angezeigt und vom Konsumenten aktiv akzeptiert werden muss. Unzulässig sind in Zukunft außerdem kostenpflichtige Zusatzleistungen, die in Form von im Voraus angeklickten Kästchen angeboten werden. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Konsumenten vor bösen Überraschungen bei Online-Käufen zu bewahren.


Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss der Rat nun noch formell zustimmen, was im September passieren soll. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, die Regelungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.


Übrigens:

Kennen Sie das Netz der Europäischen Verbraucherzentren – ECC-Net? Es steht Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher in 29 Ländern (alle EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Island) mit Rat und Tat zur Seite, damit der Erwerb von Waren und Dienstleistungen reibungslos funktioniert. Bei begründeten Beschwerden können die Verbraucherzentren die Angelegenheiten zur Klärung übernehmen. Im vergangenen Jahr 2010 wurde das ECC-Net in mehr als 71.000 Fällen kostenlos in Anspruch genommen – rund 60 Prozent davon richteten sich gegen Fluggesellschaften. Auf Online-Geschäfte entfielen mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) der Beschwerden. Das ECC-Net finden Sie unter http://www.evz.de/UNIQ130935242330501/doc1A.html.


112 – Europaweiter Anschluss unter dieser (Notruf-)Nummer


Wissen Sie eigentlich, dass die Notrufnummer 112 EU-weit einheitlich gilt?

Wenn ja, so sagen Sie es weiter – denn nach einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Februar 2011 kennen nur 26 Prozent der Unionsbürger diese Nummer. Sie wurde bereits 1991 eingeführt, damit die Bürgerinnen und Bürger überall in der EU unter Nutzung ein und derselben Nummer Notdienste herbeirufen können. Eine sinnvolle Sache – gerade in Hauptreisezeiten wie der bevorstehenden Urlaubssaison.

Anlässlich eines Berichts der EU-Kommission zu den Universaldienstleistungen im Telekommunikationssektor, zu denen auch der Notrufnummer-Dienst zählt, wird allerdings deutlich, dass die europäische Notrufnummer ihr volles Potenzial noch lange nicht entfaltet hat. Dies betrifft zum einen technische Voraussetzungen wie zum Beispiel die Verbesserung der Möglichkeiten zur Standortermittlung im Falle eines ausgelösten Notrufs über die 112, die mangelnde Koordination zwischen den Notrufstellen auf nationaler sowie auf grenzüberschreitender Ebene oder die fehlende Mehrsprachigkeit in einzelnen Mitgliedstaaten. Diese Aufgaben obliegen in erster Linie den Mitgliedstaaten, aber auch der EU-Kommission, die auf die Erfüllung dieser Verpflichtung drängen muss, um die Effektivität der Notrufnummer zu gewährleisten. In zweiter Linie ist aus Sicht der Europaparlamentarier eine grundlegende Informationskampagne erforderlich, um den Bekanntheitsgrad der einheitlichen Notrufnummer 112 signifikant zu erhöhen. In einer Entschließung werden wir diese Forderungen am Dienstag im Plenum des Europaparlaments beschließen.


Situation in der arabischen Welt, insbesondere Syrien, Jemen und Bahrain


Als Mitglied der Delegation zur Arabischen Halbinsel ist das natürluich ein Thema, das mich besonders interessiert und ich deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit verfolge.


Erklärung der Vize-Präsidentin der Kommision/Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton mit Debatte am  Mittwoch, 06.07.2011 15.00 Uhr, und ggfs. Abstimmung einer gemeinsamen Resolution des Europaparlaments am Donnerstag, 07.07.2011 12.00 Uhr


 


Hintergrund:

Der sogenannte ’Arabische Frühling’ hat die politische Landschaft der arabischen Welt und Nordafrikas verändert. In Syrien werden weiterhin die friedlichen Proteste gewaltsam niedergeschlagen und militärische Operationen gegen die Bevölkerung geführt. Tausende von syrischen Staatsbürgern wurden innerhalb ihres Landes vertrieben oder flohen in die Türkei und andere benachbarte Länder. Diese Entwicklungen führen zu einer humanitären Krise und bedrohen die Stabilität in der gesamten Region.


Nach Monaten der Unruhe und Gewalt bleibt die Situation auch im Jemen äußerst fragil. In Bahrain kommt es trotz Vermittlungsversuchen des Königs weiterhin zu schlimmen Repressionen gegenüber Demonstranten.


SPD-Position:

Die SPD-Abgeordneten fordern das unverzügliche Ende der Gewalt. Den legitimen Forderungen der Bevölkerungen Syriens, des Jemens und Bahrains nach Freiheit muss mit umfassenden politischen Reformen Rechnung getragen werden.


Im Falle Syriens fordern die Sozialdemokraten Catherine Ashton als Hohe Vertreterin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik auf, demokratische Oppositionskräfte, inner- und außerhalb Syriens, zu unterstützen. Außerdem werden die EU-Mitgliedstaaten und die Hohe Vertreterin dazu aufgefordert, sich im UN-Sicherheitsrat mit einer Stimme für eine Resolution einzusetzen, die das Vorgehen des syrischen Regimes verurteilt. Die EU muss die Etablierung eines echten politischen Dialogs, der einen demokratischen Reformprozess in Syrien einläutet, unterstützen.


Die europäischen Sozialdemokratenim Europaparlament begrüßen die Bemühungen des jemenitischen Vizepräsidenten, eine Entmilitarisierung der Städte und Waffenruhe zu erreichen. Weiterhin unterstützen die SPD-Abgeordneten die Durchführung eines geregelten und umfassenden politischen Übergangs im Jemen als Antwort auf die legitimen Interessen des Volkes.


In ihrem Resolutionsentwurf fordern die Sozialdemokraten Bahrain auf, seine internationalen humanitären Verpflichtungen einzuhalten und bekunden ihre Solidarität mit den Opfern der politischen Verfolgung. Bahrain muss die verhängten Todesstrafen gegen  Regimegegner umwandeln und die 47 Ärzte und Pflegerinnen, denen die Teilnahme an Protesten vorgeworfen wird, freilassen. Auch rufen die Sozialdemokraten die in Bahrain stationierten ausländischen Kräfte auf, sich zurückzuziehen.


Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsvorschriften


Debatte Dienstag, 05.07.2011 ab 21.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 06.07.2011, ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

In wesentlichen Bereichen der Straßenverkehrssicherheit gibt es in der EU noch keine Kooperation zur Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften. Bereits 2008 verabschiedete die Kommission daher ihren Richtlinienvorschlag, der vorsah, dass es für die vier Verkehrsdelikte, die die meisten Todesopfer fordern, – Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheit am Steuer, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren einer roten Ampel –, eine EU-weite Strafverfolgung geben solle. Nach der Ersten Lesung im Europäischen Parlament im Dezember 2008 blockierten die Mitgliedstaaten im Rat lange den Richtlinienvorschlag. Erst Ende 2010 konnte die Initiative der belgischen Präsidentschaft, auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage, nämlich im Bereich der Polizeikooperation, die Blockade im Rat auflösen und einen Kompromiss erarbeiten. Wegen der geänderten Rechtsgrundlage haben drei Mitgliedstaaten (Irland, Großbritannien und Dänemark) sich für ein Opt-out entschieden und werden die Richtlinie nicht umsetzen.


EP-Position:

Trilogeinigung zwischen Kommission, Rat und Parlament Ende Juni 2011; Zentrale Punkte:

Zwar hat der Rat die Liste der Verkehrsdelikte um weitere vier erweitert, – Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Sicherheitshelms, Fahren auf verbotenen Fahrstreifen, illegale Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen Kommunikationsgeräten während der Fahrt –, gleichzeitig jedoch die Möglichkeit des grenzübergreifenden Mahnverfahrens für Zahlungssäumige weitgehend gestrichen. Dieser Schritt wird eine effiziente grenzübergreifende Durchsetzung der Vorschriften erschweren. Der sozialdemokratischen Berichterstatterin ist es aber gelungen, eine starke Revisionsklausel in den Vorschlag einzuarbeiten. Demnach muss die Kommission spätestens in fünf Jahren die Einführung von Maßnahmen zur stärkeren Harmonisierung der Verkehrsvorschriften prüfen.


SPD-Position:

Die Sozialdemokraten begrüßen, dass nach drei Jahren nun endlich ein Kompromiss gefunden wurde und die Ahndung der schwersten Verkehrsdelikte auch außerhalb der nationalen Grenzen möglich wird. Allerdings wird die Änderung der Rechtsgrundlage und das daraus resultierende Opt-out dreier Mitgliedstaaten bedauert. Das läuft dem Gedanken einer europäischen Lösung zuwider und darf nur eine mittelfristige Lösung sein.


Es wird mit einer deutlichen Mehrheit bei den Abstimmungen gerechnet.


Nächste Woche stimmt das Europaparlament über Zukunft der Kohäsionspolitik ab


Abstimmung Dienstag, 05.07.2011 ab 12.00 Uhr

Die Debatte war bereits in der letzten Plenarwoche


Hintergrund:

Im Rahmen der Diskussion um die Zukunft der europäischen Regionalförderung will das Europäische Parlament mit dem vorliegenden Initiativbericht seine Positionen verdeutlichen, bevor die EU-Kommission nach der Sommerpause das Legislativpaket für die Kohäsionspolitik ab 2014 präsentiert.


Position des Europaparlaments:

Der umstrittenste Diskussionspunkt war die Einführung einer Zwischenkategorie in der Kohäsionspolitik. Für die Dauer einer Förderperiode soll diese alle Regionen umfassen, deren BIP/Kopf zwischen 75 und 90% des EU-Durchschnitts liegt und jene Regionen, die aus der Höchstförderung ausscheiden. Dadurch würden diejenigen Regionen gestärkt, die sich in einem Übergangsstadium ihrer wirtschaftlichen Entwicklung befinden. In Deutschland könnten die Regionen Leipzig, Südwest Brandenburg, Halle und Lüneburg von dieser Lösung profitieren. Eine Sicherheitsklausel sorgt dafür, dass die neue Kategorie nicht zulasten der übrigen Förderkategorien geht.


Auch in Zukunft sollen alle europäischen Regionen Unterstützung aus der EU-Struktur­förderung erhalten. Der Bericht fordert eine stärkere Orientierung an der EU-2020-Strategie und spricht sich gegen eine sektorspezifische Zergliederung der Kohäsionspolitik aus. Das Budget der Kohäsionspolitik soll in der nächsten Förderperiode mindestens so hoch sein wie bisher.


Dem Vorstoß, die Kohäsionspolitik zum Sanktionsinstrument bei Verletzungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts umzufunktionieren, erteilte der Regionalausschuss eine klare Absage.


SPD-Position:

Die SPD-Abgeordneten setzen sich für eine Regionalpolitik ein, die den europäischen Regionen bei ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung Unterstützung bietet und so deren wechselseitigen Zusammenhalt stärkt. Bei der Erarbeitung des Berichts haben die Sozialdemokraten maßgeblich die Einführung der Zwischenkategorie erwirkt. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich ebenfalls erfolgreich gegen den Vorschlag des CDU-Berichtserstatters durchgesetzt, Fördergelder zu streichen, wenn Mitgliedsländer nicht in der Lage sind, die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen.


Den Globalisierungsfonds in den ESF zu integrieren und damit de facto abzuschaffen, lehnt die SPD ab. Deshalb werden die SPD-Abgeordneten in der Plenarabstimmung gegen den entsprechenden Paragraphen stimmen.


Weniger Risiko für Mensch und Tier - TSE


Debatte, Dienstag 05.07.2011 ca. 17.00 Uhr, Abstimmung Mittwoch, 06.07.2011 ab 12.00 Uhr


Hintergrund:

TSE (transmissible spongiforme encephalopathien) sind eine Familie von Krankheiten, die bei Mensch und Tier auftreten und durch eine Degeneration des Hirngewebes gekennzeichnet sind. Zu der Familie gehören Krankheiten wie Creutzfeld-Jakob beim Menschen, Scrapie bei Schafen und die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) bei Rindern.


In den Jahren 1997/1998 hatte BSE in Europa aufgrund der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweißen, die BSE-kontaminiert waren, an Rinder epidemische Ausmaße angenommen. Die daraufhin eingeleiteten EU-Gesetzesmaßnahmen zu Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter TSEs haben dazu beigetragen, dass die BSE-Fälle in den letzten Jahren extrem zurückgegangen sind. Im ersten TSE-Fahrplan (2005) der Kommission wurden bereits Änderungen für die TSE-Vorschriften vorgeschlagen und auch umgesetzt. Der zweite TSE-Fahrplan (2010) baut auf dem ersten auf und schlägt eine weitere Revision der TSE-Vorschriften vor. Der EP-Bericht nimmt zu den im zweiten TSE-Fahrplan genannten Punkten Stellung und behandelt darüber hinaus Aspekte der Lebensmittelsicherheit in Bezug auf Lebensmittelkontrollen.


EP-Position:

Grundsätzlich begrüßt die Berichterstatterin die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der TSE-Vorschriften. Dabei müssen aber die Gesundheit von Mensch und Tier und der Verbraucherschutz unbedingt an erster Stelle stehen. Die Berichterstatterin stimmt dem Vorschlag der Kommission, das Verfütterungsverbot für verarbeitetes tierisches Eiweiß von Nicht-Wiederkäuern an Nicht-Wiederkäuer aufzuheben zu. Bei einer Aufhebung muss aber sichergestellt werden, dass die Produktion des verarbeiteten tierischen Eiweiß strengen hygienischen Regeln unterliegt und die neuesten technischen Standards dabei eingesetzt werden. Auch darf  es nicht zu Kreuzkontamination von Materialien von Nicht-Wiederkäuern mit denen von Wiederkäuern kommen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Nicht-Wiederkäuer kein tierisches Eiweiß ihrer eigenen Art als Futter erhalten. Der Bericht geht außerdem auf Lebensmittelsicherheit bezüglich der Lebensmittelkontrollen in der EU ein. Hier fordert die Berichterstatterin vor allem eine bessere Umsetzung der geltenden Regeln durch die Mitgliedsstaaten und eine Prüfung der Dioxingrenzwerte in Fischmehl.


Die SPD-Position:

Die Lockerung des Verfütterungsverbotes ist richtig und notwendig. Daher begrüßen die SozialdemokratInnen den im Umweltausschuss abgestimmten Bericht. Für die Fütterung von Schlachttieren muss heute vor allem auf oft gentechnisch verändertes Soja aus Drittstaaten zurückgegriffen werden. Mit den tierischen Nebenprodukten, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind, können wichtige tierische Eiweiße hergestellt werden. Zurzeit werden diese Materialen, die von den Verbrauchern nicht gewollt sind, vernichtet. Bei allen vorgeschlagenen Lockerungen müssen aber Verbraucherschutz sowie Mensch- und Tiergesundheit unbedingt an erster Stelle stehen.


Das Plenum wird dem Bericht voraussichtlich mit breiter Mehrheit zustimmen.


Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)


Debatte und Abstimmung, Dienstag 05.07.2011 ab ca. 10.00 Uhr


Hintergrund:

Die EU-Kommission hat im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, wonach den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu beschränken oder zu verbieten.


Nach der Abstimmung im federführenden Umweltausschuss im April wollte die Berichterstatterin eine Einigung in erster Lesung mit dem Rat erreichen. Das ist nicht gelungen, weil die ungarische Präsidentschaft kein Verhandlungsmandat vom Ministerrat erhielt.


Position des Europaparlaments:

Teile der europäischen Konservativen EVP und der europäischen Liberalen ALDE möchten die im Umweltausschuss gefundenen Kompro­misse zu den strittigen Punkten bei der anstehenden Plenarabstimmung nun aufweichen.


Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:

1. Die Frage, mit welchen Begründungen und auf welcher Basis Beschränkungen und Verbote des Anbaus überhaupt ausgesprochen werden dürfen;

2. Die Frage, ob Mitgliedsstaaten Beschränkungen oder Verbote des GVO-Anbaus von Fall zu Fall aussprechen müssen, oder dies auch für eine Gruppe von GVOs (bestimmte Saat oder bestimmtes Merkmal) tun können;

3. Die Frage, in welchem Zeitraum die Landwirte über Beschränkungen und Verbote des Anbaus informiert werden müssen.


SPD-Position:

Wir
SozialdemokratInnen setzen sich dafür ein, dass Mitgliedstaaten, die den Anbau von GVO beschränken oder verbieten möchten, das zukünftig tun dürfen. Daher begrüßen wir den im Umweltausschuss abgestimmten Bericht, mit dem wesentliche Schwächen des Kommissionsvorschlags behoben werden konnten. Auch vor der Plenarabstimmung setzen sich die SPD-Abgeordneten dafür ein, dass u. a. auch sozioökonomische Gründe und fehlende Daten als Begründungen für die Beschränkung oder das Verbot des Anbaus von GVO herangezogen werden dürfen. Auch Maßnahmen für eine Gruppe von GVO sollen nach Meinung der SPD-Abgeordneten möglich sein.


Die SPD wird sich damit in wesentlichen Teilen am Bericht des Umweltausschusses orientieren.


Das Abstimmungsergebnis ist noch offen.