Donnerstag, 22. Dezember 2011

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!


Liebe Besucherinnen und Besucher,


ich wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest

sowie Gesundheit, Glück und Freude im kommenden Jahr 2012.


 


Herzliche Grüße


Ihre Jutta Steinruck


 


 


 


 


 


Das Glück finden


Dem Unabänderlichen

mit Gleichmut begegnen

und es nehmen

wie es kommt.


Dem Veränderlichen

mit Tatkraft begegnen,

damit es so kommt,

wie wir es nehmen wollen.


Und vor allem:

Sich täglich darin üben

das eine vom anderen

zu unterscheiden.


(Jochen Mariss)


Mittwoch, 21. Dezember 2011

Soziale, nachhaltige, unbürokratische öffentliche Auftragsvergabe


Soziale und nachhaltige Kriterien sollen mehr Gewicht bei der öffentlichen Auftrags­vergabe erhalten, so der Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens, den sie am Dienstag in Brüssel vorstellte. Allerdings bleiben Subunternehmen im Kommissionsentwurf davon unberücksichtigt.


Schon lange fordern wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen eine starke soziale Ausrichtung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Ein politischer Ansatz, den auch das Europäische Parlament bestätigt hat. Allerdings müssen auch Subunternehmer die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen achten, für faire Arbeitsbedingungen sorgen, Tarifverträge respektieren und die Gleichstellung von Frau und Mann vorantreiben. Die vorgestellten Kommissionsvorhaben lassen diesen Bereich aber leider links liegen.


Dennoch greift der Entwurf viele Ideen zur stärkeren Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien auf, die wir Sozialdemokraten im Vorfeld formuliert hatten.


Die öffentliche Auftragsvergabe macht 18 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts aus. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten müssen öffentliche Auftraggeber effizient und nachhaltig investieren. Dabei sollen soziale, ökologische und innovative Kriterien berücksichtigt werden. Nach dem vorgeschlagenen Gesetz können Wirtschaftsteilnehmer vom Verfahren ausgeschlossenen werden, wenn sie gegen europäisches Sozial-, Arbeits- oder Umweltrecht beziehungsweise gegen internationale arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Das gilt auch für ungewöhnlich niedrige Dumpingangebote.


Gleichzeitig darf das Ziel der Vereinfachung der Vergabeprozeduren nicht aus den Augen verloren werden, damit die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen nicht an bürokratischen Hürden scheitert. Beispielsweise sollen Klein- und Mittelbetriebe zukünftig weniger Unterlagen einreichen müssen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben. Zudem sollen mittelfristig Vergabeverfahren nur noch online durchgeführt werden.


Licht und Schatten für Erbringer von Daseinsvorsorge


Europäische Kommission stellt neue EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen vor


Deutliche, aber nicht weit genug gehende Erleichterungen für die Erbringer von Daseinsvorsorge und lokale Behörden: Die neuen Regelungen bleiben in einigen Punkten hinter den Forderungen des Europäischen Parlaments zurück. Das ist meine erste Einschätzung zu den am Dienstag von der Europäischen Kommission verabschiedeten EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen.


Positiv zu bewerten ist die vom Europäischen Parlament geforderte und im Kommissions­vorschlag aufgenommene Befreiung sozialer Dienstleistungen von der Meldepflicht. Bisher waren lediglich der soziale Wohnungsbau und Krankenhäuser davon ausgenommen. Endlich wird der Besonderheit sozialer Dienstleistungen auch in den Regelungen mehr Rechnung getragen. Es wurde Zeit, dass soziale Dienste wie etwa Gesundheitsdienste, Langzeitpflege und Kinderbetreuung von der Meldepflicht ausgenommen werden.


Auch sieht der überarbeitete Entwurf eine generelle Ausnahme von den Beihilfevorschriften für staatliche Ausgleichszahlungen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro im Zeitraum von drei Jahren vor. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen bedeutet das eine Erhöhung der Schwellenwerte, was der Forderung des EU-Parlaments entspricht, aber noch nicht weit genug geht. Denn

gleichzeitig wird der allgemeine Schwellenwert zur Befreiung von der Pflicht, eine staatliche Beihilfe vorab bei der Kommission anzumelden und genehmigen zu lassen (Notifizierungspflicht), jedoch von 30 auf 15 Millionen Euro halbiert. Die Kommission hat hier eine große Chance vertan, wirklich für Verwaltungsentlastung zu sorgen. Diese Regelung wird stattdessen zu noch

mehr Bürokratie führen.


Dass die EU-Kommission an der Einführung von Effizienzkriterien bei der Daseinsvorsorge als Bedingung für die Vereinbarkeit mit EU-Wettbewerbsregeln festhält, lehne ich, als eine Kompetenzüberschreitung seitens der Europäischen Kommission strikt

ab: Unsere Botschaft war in diesem Punkt unmissverständlich. Hier überschreitet die Kommission ihren Zuständigkeitsbereich. Denn die Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen obliegt allein den Mitgliedstaaten und kann auf EU-Ebene allenfalls unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments geregelt werden.


Die Europäische Kommission ist ihrem eigenen Anspruch, verhältnismäßigere, einfachere und klarere Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen zu schaffen, mit dem verabschiedeten Paket nur teilweise gerecht geworden. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die im Frühjahr endgültig verabschiedete, detaillierte Ausnahmeregelung für lokale Dienstleistungen zu einer deutlicheren Entlastung für die Erbringer von öffentlichen Dienstleistungen und lokalen Behörden wird. Rein lokale Dienstleistungen haben keine Auswirkung auf den Binnenmarkt und gehören deshalb von den Beihilfevorschriften ausgenommen. Alles andere wäre nicht verhältnismäßig und inakzeptabel.


Dienstag, 20. Dezember 2011

Merkels Vertrag ist wachstumsblind


EU-Vertreter beginnen Verhandlungen über Fiskalpakt


Die Vorschläge des EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy zur vertraglichen Verankerung eines Fiskalpakts werden am Dienstag erstmals in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission sowie der Europäischen Zentralbank beraten. In einem zwischenstaatlichen Vertrag wollen sich die 17 Euro-Länder und bis zu neun weitere EU-Mitgliedstaaten verpflichten, nationale Schuldenbremsen einzuführen. Sanktionen bei Verstößen gegen Schuldengrenzen sollen laut Entwurf künftig automatisch erfolgen. Darüber hinaus sollen Länder, die bei anderen Staaten Verletzungen der Haushaltsregeln feststellen, den Europäischen Gerichtshof einschalten können.


Mehr gemeinsame Haushaltsregeln sind nötig. Automatische Kürzungen ohne Investitionen greifen aber als Befreiungsschlag aus der Krise zu kurz. Um die drohende Rezession abzuwenden, brauchen wir dringend Wachstumsimpulse und eine gesicherte Basis für die Refinanzierung der Euro-Staaten. Daher sprechen wir uns, Sozialdemokraten, für die Einführung von Eurobonds aus und unterstreichen die Notwendigkeit eines Marshallplans für Krisenländer. Abschließend forderte er die Staats- und Regierungschefs auf, ihr Veto gegen gangbare Wege aus der aktuellen Krise aufzugeben. Hierzu zählt die stabilitätssichernde Politik der Europäischen Zentralbank ebenso wie die konsequente Weiterentwicklung des Euro-Rettungsschirms zum handlungsfähigen Europäischen Währungsfonds.


Hintergrund:


Das Europäische Parlament entsendet zu den Beratungen über den Euro-Vertrag die Europaabgeordneten Roberto Gualtieri (IT, S&D), Elmar Brok, (DE, EVP) und Guy Verhofstadt (BE, ALDE) als Verhandlungsbeobachter. Im Anschluss an die Verhandlungsrunde der Arbeitsgruppe werden der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zusammen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission in einer ab 18.30 Uhr anberaumten Sitzung über den Stand der Verhandlungen beraten. Für Anfang Januar ist das nächste Treffen der Arbeitsgruppe geplant.


Einheitlicher europäischer Zahlungsraum ab 2014


Spätestens zum 1. Februar 2014 werden nationale Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA) vereinheitlicht. Darauf haben sich EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission verständigt. Auf Druck der sozialdemokratischen Fraktion wurde der Verbraucherschutz gegenüber dem Kommissionsvorschlag in entscheidenden Punkten gestärkt. Die Altmandate bei Lastschriften bleiben gültig, einschließlich des bedingungslosen Widerrufsrechts. Das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für Vereinen, Organisationen und die Finanzindustrie von zentraler Bedeutung.


Um die Nutzung der neuen Kontonummer IBAN zu erleichtern, dürfen Banken ihren Kunden bis 2016 Umstellungshilfen anbieten, vorausgesetzt der jeweilige Mitgliedstaat stimmt zu. In Deutschland setzt sich die neue Kontonummer IBAN in den meisten Fällen aus der Länderkennung ‘DE’, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Sie kommt heute schon bei innereuropäischen Überweisungen zur Anwendung. Dank der Umrechnungshilfen verliert IBAN den vermeintlichen Schrecken.


Darüber hinaus soll bei nationalen Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 auf die Nutzung der neuen Bankleitzahl BIC ganz verzichtet werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Nutzung bis zum 1. Februar 2016 möglich. Danach ist endgültig Schluss mit dem BIC, sowohl bei nationalen wie auch bei innereuropäischen Überweisungen.



Der einheitliche europäische Zahlungsraum ist ein wichtiger Beitrag zur Integration Europas. Das Projekt kann jedoch nur gelingen, wenn der Schutz der Verbraucher beim Zahlungsverkehr weiterhin höchste Priorität genießt. Mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie in 2012 fordern die Soziademokraten deshalb einen Vorstoß der EU-Kommission für ein bedingungsloses Widerrufsrecht für alle SEPA-Lastschriftmandate.


Hintergrund:


Ziel des einheitlichen Zahlungsraums SEPA ist es, Grenzen beim Zahlungsverkehr abzubauen. In Zukunft soll deshalb nicht mehr zwischen in- und ausländischen Zahlungen unterschieden werden. Die 2007 beschlossene SEPA-Richtlinie hat dafür den nötigen Rechtsrahmen geschaffen. Die nun diskutierte Verordnung regelt die konkrete Umsetzung. Das EU-Parlament stimmt voraussichtlich im Februar 2012 über den Kompromiss ab.


Ja zum EU-Patent


Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments billigt Kompromisspaket


Grünes Licht für das einheitliche EU-Patent. Der federführende Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments billigte am Dienstag mit großer Mehrheit in Brüssel einen mit Vertretern der Mitgliedstaaten ausgehandelten Kompromiss über das EU-Patent.


Das ist eine überfällige Entscheidung. Europa braucht dringend ein einheitliches EU-Patent. Der jetzt gefundene Kompromiss macht dafür nach jahrelangem Tauziehen endlich den Weg frei.


Im globalen Wettbewerb ist ein funktionsfähiges und vor allem erschwingliches Gemeinschaftspatent für die Innovationsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts entscheidend. Das neue EU-Patent bedeutet weniger Bürokratieaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen. Das EU-Patent erlaubt eine europaweite Patentanmeldung bei deutlich reduzierten Kosten für die Übersetzung der Patente. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden davon in besonderem Maße profitieren.


Es ist bedauerlich, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten an einem Strang gezogen haben. Jetzt ist nicht die Zeit für nationale Egoismen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass diejenigen, die jetzt noch Bedenken haben, sich dem neuen Patent anschließen werden, sobald es konkret Gestalt angenommen hat und seine Vorteile sich bewährt haben..



Die einzige verbleibende Frage betrifft den Sitz des zukünftigen EU-Patentgerichts. Der Rat sollte sich jetzt möglichst rasch einigen. Sonst waren die Anstrengungen des Europäischen Parlaments umsonst und die für Februar geplante Abstimmung im Plenum kann nicht stattfinden. Wir werden dann aber auch keinen Hehl daraus machen, wer die Schuld daran trägt.


Hintergrund:


Das Kompromisspaket beinhaltet das EU-Patent, sowie die Übersetzungsregelungen und die Patentgerichtsbarkeit. Von Anfang der Verhandlungen war klar, dass ein EU-Patent ohne eine Regelung der Patentgerichtsbarkeit keinen Sinn macht. Deshalb wurde von Anfang an nur im Paket verhandelt. Es wird entsprechend des Europäischen Patentübereinkommens das drei Sprachenregime bestehend aus Deutsch, Englisch und Französisch gelten.


EU sorgt für sicheres Spielzeug


Strengere Richtlinie in Kraft getreten / Informationskampagne gestartet Sozialdemokraten fordern weitere Verschärfung der Chemikaliengrenzwerte


Alle Jahre wieder wird pünktlich zur Weihnachtszeit vor gesundheitsgefährdendem Spielzeug gewarnt. Die neueste Untersuchung von ‚Stiftung Warentest’ hat ergeben, dass viele Spielzeuge mit Allergien auslösendem Nickel belastet sind. Es stellen sich die Fragen: Worauf muss man im Geschäft achten und woran erkenne ich unbedenkliche Waren? Mit einem neuen Fernsehspot und einer übersichtlichen Broschüre informiert die Europäische Union Verbraucherinnen und Verbraucher über das neue Gesetz zur Spielzeugsicherheit und gibt Tipps für den Einkauf.


Fast 80 Millionen Kinder in Europa warten im Moment voller Vorfreude auf Geschenke. Umso wichtiger ist es, dass seit Juli 2011 in der EU gekauftes Spielzeug den weltweit strengsten Sicherheitsvorschriften entspricht. So gelten etwa nun schärfere Grenzwerte für Chemikalien. Die neue praktische Broschüre hilft Eltern und Großeltern bei der Kaufentscheidung.


Seit diesem Sommer tragen die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung für angemessene Kontrollen durch die Marktüberwachungsbehörden an den EU-Außengrenzen und innerhalb der Union. Darüber hinaus werden die Hersteller und Händler von Spielzeug verpflichtet, eine umfangreiche Sicherheitsbewertung vorzunehmen.



Die Studie der ‚Stiftung Warentest’ zeigt aber auch, dass die Regelungen immer wieder an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden müssen. Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben die EU-Kommission in einer schriftlichen Anfrage dazu aufgefordert, bestimmte Chemikaliengrenzwerte weiter zu verschärfen, um Spielzeug zukünftig noch sicherer zu machen.


Hintergrundinformation:


Der Fernsehspot sowie die Karte mit Sicherheitstipps sind über die Internetadresse http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1467&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en zu finden. Eine umfangreiche Broschüre kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:  http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/toys/files/ toys-safety-brochure/w-toys-safety-brochure_de.pdf.


 


Montag, 19. Dezember 2011

Berufsanerkennung ist Priorität für 2012


EU-Kommission stellt Novellierung vor


Immer noch schrecken bürokratische Hürden viele EU-Bürger und Bürgerinnen vor einer grenzüberschreitenden Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Aus diesem Grund legt die EU-Kommission Anfang dieser Woche Gesetzesänderungen vor, um die bestehende Richtlinie zur Berufsanerkennung zu überarbeiten.


Die Personenfreizügigkeit ist die Antriebsfeder des europäischen Binnenmarkts. Häufig schränken Hürden diese Mobilität allerdings stark ein. Daher ist die Neufassung der Richtlinie zur Berufsanerkennung notwendig, um das volle Potenzial des Binnenmarkts auszuschöpfen.


Wir wollen eine Berufsausübung, die hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt, wobei die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen einfach und schnell sein müssen. Die Einführung eines freiwilligen europäischen Berufsausweises ist hierbei angebracht.



Hintergrund:


Mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten in der Europäischen Union bereits die automatische Berufsanerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen in den Bereichen Handwerk, Gesundheit, Architektur, Industrie und Handel. Im März 2010 leitete die Kommission eine Bewertung der Richtlinie ein, im Juni 2011 wurde schließlich ein Grünbuch veröffentlicht.


Video: Aussprache zur Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb Europas



Video: Aktuelles aus der letzten Sitzungswoche in Straßburg



Sonntag, 18. Dezember 2011

Weihnachtsfeier Jusos Alzey/Worms


Im Anschluss an die Jahresabschlussfeier in Friesenheim besuchte ich die Weihnachtsfeier der Jusos Alzey/Worms in Bechtholdsheim. Im wunderschön hergerichteten SPD-Häuslein ließen zahlreiche Jusos aus dem Unterbezirk Alzey-Worms im Beisein einiger etablierter KollegInnen das Jashr ausklingen. Auch hier hatte ich in gemütlicher Runde die Gelegenheit u.a. über Europa zu sprechen. Da ich mich gerne als Ansprechpartnerin für Europa angeboten habe, freue ich mich natürlich sehr wenn ich zu Gesprächen oder Veranstaltungen eingeladen werde. Leider konnte ich nicht lange bleiben, weil die nächste Weihnachtsfeier wartete. Kurz aber schön wars.







Jahresabschlussfeier SPD Ludwigshafen-Friesenheim


Das ganze Wochenende besuchte ich eine Vielzahl von Weihnachtsfeiern. Unter anderem war ich heute Nachmittag auf der Jahresabschlussfeier des SPD Ortsvereins Ludwigshafen-Friesenheim. Hier wurde nicht nur das Ende des Jahres zusammen gefeiert, sondern auch einige Jubilare geehrt und ihnen für ihr jahrelanges Engagement in der SPD gedankt. In gemütlicher Runde konnte ich mit einigen Genossinnen und Genossen sprechen. Manche hatte ich lange nicht gesehen. So konnten wir über die politischen Ereignisse dieses Jahres sprechen und ich von meiner europapoltischen Arbeit in Brüssel und Straßburg berichten. Ich freute mich sehr, dass auch meine Kolleginnen Doris Barnett, aus dem Bundestag, und Anke Simon aus dem Landtag da waren.


 




Weihnachtsfeier CIAO in Ludwigshafen


Gestern Abend habe ich die Weihnachtsfeier des Ludwigshafener Vereins CIAO besucht. In meinem Grußwort dankte ich den Aktiven des Vereins und konnte nicht umhin auch die notwendige Solidarität innerhalb Europas einzufordern. CIOA ist ein Verein, der sich der generationen- und nationenübergreifenden Lebenshilfe verschrieben hat. So möchte der Verein Integration fördern, indem die Teilnahme an wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben in Deutschland gefördert wird. Dabei soll die Herkunft natürlich nicht in den Hintergrund rücken. Eine gute Sache, der sich CIAO verschreiben hat. Im zurückliegenden jahr habe ich viel mit CIAO zusammengearbeitet, VertreterInnen besuchten mich in Brüssel und in Straßburg, ich nahm an einer Bürgerreise nach Sizilien teil und berichtete an einem Abend über emine Arbeit und die aktuellen Themen im Europaparlament. Die Weihnachtsfeier war sehr gemütlich und es waren viele interessante Menschen da. Ich fühlte mich sehr wohl im Kreise meiner Freunde. Ich habe Respekt vor dem was CIAO auch in diesem Jahr wieder für tolle Arbeit in Ludwigshafen geleistet hat.







Freitag, 16. Dezember 2011

Der Verkehr der Zukunft muss sicher und umweltschonend sein


Europäisches Parlament beschließt Fahrplan für Europas Verkehr bis 2050


Im Europa von heute ist der Verkehr der einzige Wirtschaftszweig mit stetig steigenden CO2-Emissionen. Und trotz zahlreicher Maßnahmen sind noch immer jährlich mehrere zehntausend Verkehrstote zu beklagen. Das Europäische Parlament will das in den kommenden 40 Jahren ändern. Der Bericht zum Weißbuch Verkehr ist ein guter Ansatz, die europäische Verkehrspolitik zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten und hat den Handlungsbedarf auf europäischer Ebene in den entscheidenden Punkten klar aufgezeigt. 


Wir Parlamentarier signalisieren der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, dass wir den politischen Willen haben, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und fordern sie zu den entsprechenden Gesetzesvorschlägen auf. Besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, Fahrradfahrer, Kinder oder ältere Menschen, müssen noch besser geschützt werden.


Als ein weiteres Ziel betont der Initiativbericht die Internalisierung externer Kosten für alle Verkehrsmittel. Konkret bedeutet dies, dass die von Verkehrs­teilnehmern verursachten gesellschaftlichen Belastungen, wie beispielsweise Lärm, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen, in die Nutzungskosten mit eingerechnet werden sollen. So wird dem Verkehrsteilnehmer klar, welche Kosten er tatsächlich verursacht und wird zum Umstieg auf umweltschonende Verkehrsmittel ermutigt. Die Einnahmen sollen nach Auffassung der Abgeordneten direkt zurück in die Infrastruktur fließen und dazu dienen, die Verkehrssicherheit sowie Forschung und Einführung neuer Technologien zu fördern.



Die Bestimmung sah vor, Straßengütertransporte, die eine Entfernung von 300 Kilometer über­schreiten, auf andere Verkehrsträger wie Eisenbahn- oder Schiffsverkehr zu verlagern. Wir werden einen effizienteren und umweltfreundlicheren Güter­verkehr nicht verwirklichen können, wenn wir für den Straßentransport keine klaren Begrenzungen anstreben!


Entlassen wir Russland nicht aus seiner Verantwortung!


Das Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland wird aller Erwartung nach die Früchte intensiver Zusammenarbeit der vergangenen Monaten und Jahren ernten. Gleichzeitig werden auch die russischen Wahlen ein Thema sein. Das Europäische Parlament hat gestern eine Resolution verabschiedet, in der es sich nicht nur zur Tagesordnung des EU-Russland-Gipfels sondern auch zu den Wahlen zur russischen Staatsduma am 4. Dezember äußert.


Wir blicken mit Sorge auf die innenpolitische Situation in Russland nach den Wahlen. Doch dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments bereits jetzt Neuwahlen fordert, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für falsch. Aus gutem Grund legen die OSZE-Wahlbeobachter ihren Abschlussbericht erst einige Wochen nach der Wahl vor. Schließlich ist für die Gesamtbeurteilung wichtig, wie die russischen Behörden auf die Kritik ihrer eigenen Bürger am Ablauf der Wahlen reagieren. Wir sollten die russischen Behörden nicht so schnell aus der Verantwortung entlassen.


Der Gipfel wird außerdem eine Liste der gemeinsamen Schritte beschließen, deren Erfüllung es beiden Partnern ermöglichen soll, in naher Zukunft Visafreiheit für Kurzzeitreisen zu vereinbaren. Visafreies Reisen wird den Bürgern sowohl der EU als auch Russlands erlauben, jenseits von Wirtschaftskontakten und Handelsbeziehungen im alltäglichen Leben von der deklarierten strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland zu profitieren. Im Gegensatz zur Verabschiedung von Resolutionen können wir damit ganz konkret eine Verbesserung für die Menschen erreichen. Es ist der Kontakt zwischen unseren Bürgern, der den Austausch über Demokratie und Zivilgesellschaft fördert.


Weg zu einer CO2-armen Wirtschaft muss konsequenter umgesetzt werden!


Die EU-Kommission hat gestern die ‚Energy-Roadmap 2050’ vorgestellt. Darin bildet sie den langfristigen Rahmen für die europäische Energiepolitik ab und stellt die Frage, wie Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit durch eine CO2-arme Wirtschaft verbessert werden können.


Nun wird zumindest über die richtige Strategie diskutiert. In der EU- Energiepolitik steckt großes Potential: Vor allem im Bereich der Energieeffizienz, wo die Energienachfrage bis 2050 um 41 Prozent gegenüber 2005/6 gesenkt werden könnte und den erneuerbaren Energien, die 2050 75 Prozent des Endenergieverbrauchs und 97 Prozent des Stromverbrauchs ausmachen könnten.


Es wird das Abschrecken von Investoren betont. Dabei ist es ein gewaltiger Unterschied, ob es um Endlagerstätten geht oder um intelligente Netze für erneuerbare Energien. Zudem ist die Beteiligung der Betroffenen ebenso wichtig wie die Generierung von Investitionsbereitschaft. Anstatt nur auf eine Verkürzung der Fristen zu setzen, müssen neue Mediationskonzepte die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine notwendige Infrastruktur die zügige und nachhaltige Erneuerung der Energieeffizienz und -erzeugung sicherstellen.



Die EU- Kommission will offenbar erneut die verstärkte Atommülllagerung aufgrund einer längeren Nutzung der Atomenergie zulassen. Angesichts der unkalkulierbaren Kosten bei der Endlagerung sind die angeführten Argumente kurzfristiger Kostenvorteile jedoch als aberwitzig zu betrachten. Sinnvoller wäre hier, für Atomkraft nutzende Mitgliedstaaten ein länderspezifisches Ausstiegsszenario zu entwickeln, welches für Frankreich mit 58 Reaktoren und über 75 Prozent Stromerzeugung aus Atomkraftwerken natürlich anders aussehen müsste, als für die Niederlande mit einem Reaktor und 4% Anteil an der Stromerzeugung.


Mehr Kontrolle von EU-Mitteln in Afghanistan


Mit Entwicklungshilfe finanzierte Aufträge, deren Effizienz durch zahlreiche Subunternehmer vermindert wird; eine europäische NGO, der vorgeworfen wird, in ihrem Büro in Kabul nur Familienmitglieder einzustellen; oder die mangelnde Transparenz von EU-Mitteln, wenn sie über UN oder Weltbank nach Afghanistan fließen: Diese Beispiele zeigen, dass es zahlreiche Risiken bei der Verwaltung von EU-Geldern in Afghanistan gibt. Die verschiedenen Finanzierungsmaßnahmen und ihre spezifischen Risiken bilden den Schwerpunkt des am Donnerstag im Plenum angenommen Berichts zur Kontrolle von EU-Mitteln in Afghanistan.


Das Europäische Parlament spricht sich klar dafür aus, die EU-Hilfsmittel an Afghanistan neu auszurichten. Voraussetzungen für ein verstärktes ziviles Engagement der EU müssen aber wirksamere Kontrollen sowie eine bessere Abstimmung zwischen den Gebern sein. Auch neue Finanzierungswege müssen eine Option werden.


Die Europäische Kommission hat bisher EU-Mittel direkt an Nichtregierungsorganisationen oder die Privatwirtschaft gezahlt oder an Treuhandfonds der Vereinten Nationen und der Weltbank gegeben. Das Europäische Parlament fordert jetzt, die derzeitigen Finanzierungsformen für Afghanistan um direkte Budgethilfen unter strengen und genau festgelegten Auflagen zu erweitern. Staatliche Stellen in Afghanistan, die zukünftig von direkter Budgethilfe aus Europa profitieren wollen, müssen funktionierende Kontroll- und Überwachungssysteme vorweisen können. Des Weiteren ist eine finanzielle sowie politische Unabhängigkeit des afghanischen Rechnungshofs unabdingbar. Das sind Voraussetzungen, um direkte Budgethilfen zuzulassen.


Die Europäische Union hat in den Jahren 2002 bis 2010 knapp zwei Milliarden Euro an Afghanistan gezahlt, weitere 190 Millionen Euro folgen im Jahr 2011. Ein Großteil der EU-Mittel fließt in die ländliche Entwicklung sowie in den Aufbau des Polizei- und Justizwesens. Afghanistan ist einer der größten Empfängerländer von EU-Hilfsmitteln und bildet einen Schwerpunkt der europäischen Außen- und Entwicklungspolitik.


Donnerstag, 15. Dezember 2011

Mehr Schutz für entsendete Arbeiter in Europa!


Auch für deutsche Sozialdemokraten sind Mobilität und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im europäischen Arbeitsmarkt die wichtigste Grundfreiheit und ein grundlegender Erfolgsfaktor des Europäischen Binnenmarkts.


Obwohl die Fakten alle Befürchtungen ausräumen, weigert sich die deutsche konservativ-liberale Bundesregierung dieses hohe Gut unserer Union gerecht allen Arbeitnehmern zukommen zu lassen.  Weiteres entlarvendes Beispiel für die egoistisch ausgerichtete Europapolitik der Bundesregierung,  die scheinbar nur an wirtschaftlichen Vorteilen Deutschlands interessiert ist.


Die Übergangsfristen waren Anfangs notwendig aber im Gegensatz zu anderen Ländern,hat Deutschland die  Zeit nicht genutzt um den deutschen Arbeitsmarkt für Europa fit zu machen.


Ich bekomme immer wieder Post mit Klagen von Rumänen und Bulgaren,  die mir berichten,


mit welchen Methoden sie in Deutschland beschäftigt werden. Das ist immer an der Grenze zur Illegalität, manchmal auch schon eindeutig illegal. Und die Bundesregierung verschließt die Augen davor und bietet weitere zwei Jahre die Möglichkeit, Betrug, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit weiter zu ermöglichen.


Ich halte das für einen großen Fehler. So schaffen wir Spielräume für dubiose Formen der Selbständigkeit und für eine Ausnutzung der mangelhaften Entsenderichtlinie.


Nicht der Zuzug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien schaffen die Probleme. Die deutsche Bundesregierung schafft die Probleme, weil sie sich konsequent weigert, endlich den Arbeitsmarkt nach fairen Regeln zu gestalten. Einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, wirksame Kontrollen von Schwarzarbeit und die konsequente Bekämpfung von Scheinselbständigkeit sind Maßnahmen, die in Deutschland gemacht werden müssen.


Auf europäischer Ebene müssen wir endlich das Prinzip: gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort umsetzen. Und wir müssen eine Entsenderichtlinie verabschieden, die ArbeitnehmerInnen in ganz Europa wirksam davor schützt, durch Entsendung in ein anderes Land Europas unterhalb aller Würde arbeiten zu müssen.


"Europa fordert Gesunde Arbeit"


Jeder 4. Beschäftigte in Europa krank durch Arbeit


Heute hat das Europäische Parlament den Bericht zur Halbzeitüberprüfung der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 angenommen. Wichtige sozialdemokratische Forderungen wie die Arbeitsplatzsicherheit als Kriterium in der öffentlichen Auftragsvergabe wurden durchgesetzt.


“Die Wichtigkeit der Gesundheit am Arbeitsplatz kann nicht oft genug unterstrichen werden. Gemäß der Europäischen Agentur für Gesundheit und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao erklären fast 28 % der europäischen ArbeitnehmerInnen, dass sie unter erheblichen gesundheitlichen Problemen leiden. Damit ist jeder 4. Beschäftigte in Europa betroffen”, so die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK.


Die Beschäftigungs- und Sozialexpertin weiter: “Wir dürfen nicht vergessen, dass bestimmte Gruppen auch einen besonderen Gesundheitsschutz brauchen. Junge und ältere ArbeitnehmerInnen, MigrantInnen und ArbeitnehmerInnen in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen sind erwiesenermaßen in höherem Maße berufsbedingten Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Wenn ohne vorherige Ausbildung oder die erforderlichen Fertigkeiten gearbeitet wird, steigt die Gefahr einer Krankheit oder eines Unfalls schnell an. Das gilt es zu verhindern.”


“Deshalb müssen wir die bestehende Gesetze zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht nur besser in den Mitgliedstaaten anwenden. Wir müssen sie auch weiter entwickeln und verbessern, denn auch die Arbeitswelt verändert sich ständig. Wo früher physische Krankheiten an der Spitze der Arbeitskrankheiten standen, sind es heute vor allem psychische Erkrankungen, die in der Arbeitswelt auf dem Vormarsch sind” , so die sozialdemokrati­sche Europaabgeordnete.


“Daher fordert das Europäische Parlament in seinem Initiativbericht, diese Entwicklung durch eine noch bessere Gesundheitsüberwachung zukünftig noch sorgfältiger zu untersuchen”, so Jutta STEINRUCK. Darüber hinaus fordern die Europaabgeordneten auch eine größere Rolle für die Prävention.


 


Für weitere Informationen: Abgeordnetenbüro +32 2 28 45563 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 930 060 (GSM).


Betriebsrenten sind keine Finanzprodukte!


Heute war auf Einladung von meiner Kollegin Evelyne Gebhardt die NGG bei uns zum Gespräch in Straßburg. Es ging um das Weißbuch Rente, was demnächst erscheinen soll. Nach dem die Europäische Kommission schon im Vorläufer, dem Grünbuch zur Rente, die deutschen Betriebsrenten als reine Finanzprodukte sieht und mit neuen Verwaltungsregeln überziehen will, hoffen wir zusammen mit den Gewerkschaften, dass verhindern zu können. Die deutschen Regelungen zu den Betriebsrenten sind völlig ausreichend und müssen nicht durch die Kommission weiter reguliert werden. Zudem sind Betriebsrenten keine Finanzprodukte, sondern ein jahrzehntelang erprobtes und sicheres Vorsorgeinstrument.


„Deutschland bleibt weiter Europameister im Sozialdumping“


Bundesregierung weiter gegen Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien


 


Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine Resolution für die vollständige Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem europäischen Arbeitsmarkt verabschiedet. Mit den Stimmen aller großen Fraktionen sprechen sich die Europaabgeordneten für die vollständige Freizügigkeit in allen EU-Mitgliedsstaaten aus. „Das ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung, den Beschluss des Kabinetts aus der vergangenen Woche noch einmal zu überdenken, in Deutschland den Arbeitsmarkt in weiten Teilen für weitere zwei Jahre für Rumänien und Bulgarien zu verschließen“, so die SPD-Beschäftigungsexpertin Jutta STEINRUCK am Rande der Debatte über die verbliebenen Einschränkungen der Freizügigkeit.


Aus einer Pressemeldung der Bundesregierung geht hervor, dass Deutschland bis zum Jahresende den Antrag zur Verlängerung der Übergangsfrist stellen möchte, wonach die Mehrzahl der Rumänen und Bulgaren weiterhin eine Arbeitserlaubnis für Deutschland benötigen. Jutta STEINRUCK kritisiert diese Arbeitsmarktpolitik mit klaren Worten: „CDU/CSU und FDP setzen in ihrer Arbeitsmarktpolitik nur auf ein Prinzip: Billig, billiger, am billigsten. Spielräume für dubiose Formen der Selbständigkeit und für Beschäftigungsverhältnisse am Rande der Legalität schaden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Sozialsystemen.“ Diese Probleme entstehen, weil sich die Bundesregierung konsequent weigere, den Arbeitsmarkt nach fairen Regeln zu gestalten.


Jutta STEINRUCK: „Ich bin froh, dass der zuständige Kommissar Laszlo Andor am Mittwoch in der Plenardebatte deutlich gesagt hat, dass die Kommission das nicht ohne strenge Prüfung gemäß der aufgestellten Kriterien, wonach eine massive Störung des Arbeitsmarktes vorliegen müsse, erlauben wird. Bislang liege ihm noch kein Antrag aus Deutschland vor.“


Die deutschen Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt verweigern der Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien eine der wichtigsten Grundfreiheiten der Europäischen Union. Jutta STEINRUCK: „Die Bundesregierung verschließt die Augen vor ihrer Verantwortung, den Arbeitsmarkt zu gestalten und faire Regeln einzuführen. Mir wird immer wieder von Arbeitsverhältnissen berichtet, die sich am Rande der Illegalität befinden oder eindeutig illegal sind. Die Bundesregierung will das nun für weitere zwei Jahre ignorieren, statt zu handeln.“


Die Sozialdemokratin erinnerte daran, dass die Kommission in ihren Berichten klar nachgewiesen hat, dass nicht die Freizügigkeit Probleme auf den Arbeitsmärkten schaffe, sondern der fehlende Mindestlohn, mangelhafte Kontrollen von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit. „Wir müssen in Europa dringend die Entsenderichtlinie überarbeiten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa wirksam davor zu schützen, durch Entsendung in ein anderes europäisches Land unterhalb ihrer Menschenwürde arbeiten zu müssen“, so Jutta STEINRUCK abschließend.


 


Für weitere Informationen: Büro Steinruck: 0049 (0) 621 5454204


Mittwoch, 14. Dezember 2011

Mehr Verantwortung für unsere Nachbarn!


Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit den Bericht über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) angenommen. Unsere Zukunft hängt stark davon ab, was in unseren Nachbarländern geschieht. Deshalb liegt es in unserem gemeinsamen Interesse, den Menschen dort Hoffnung für die Zukunft zu vermitteln und sie im Kampf für Demokratie, Freiheit und Wohlstand zu unterstützen. Hierbei wird die neue Europäische Nachbarschaftspolitik ein sehr wichtiges und notwendiges Instrument sein.


Die Kommission hatte im Mai erklärt, auf die veränderte Situation, insbesondere in den südlichen Anrainerstaaten der EU reagieren zu wollen. Das Parlament unterstützt dieses Vorhaben mit dem heute abgestimmten Bericht, besteht dabei aber auf klaren und überprüfbaren Regeln. Je mehr ein Land bei den Reformen vorankommt, Menschenrechte und Demokratie stärkt, desto intensiver wird es nun von der EU unterstützt. Investitionen und Hilfen für Diktaturen darf es und wird es hingegen nicht mehr geben. Diktatoren wie Assad in Syrien müssen wissen, dass es für sie in Zukunft keinerlei Unterstützung mehr von der Europäischen Union geben wird.


Hintergrund:

Um die Europäische Nachbarschaftspolitik schlagkräftiger zu machen, wird ihr Budget für die Zeitspanne ab 2014 laut Ankündigung des zuständigen Kommissars Füle um 40% erhöht. Fester Bestandteil der überarbeiteten ENP wird eine Anwendung des Prinzips “mehr für mehr”, wonach erfolgreiche Reformanstrengungen durch die EU gewürdigt werden. Entsprechend geringere Unterstützung wird es für weniger Reformwillen und -bemühungen geben.

Das Europäische Parlament fordert insbesondere die Entwicklung von Partnerschaften zwischen den demokratischen Akteuren der EU – wie etwa Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Journalisten, Universitäten, Studenten, Klimaschützern etc.


Umstrittenes Fischereiabkommen mit Marokko abgelehnt


Mit 326 zu 296 Stimmen hat das Europaparlament heute in Straßburg das umstrittene Abkommen abgelehnt. Es ist ein großer Tag für das Europäische Parlament und ein Sieg für alle, die das Völkerrecht achten. Das für ein Jahr gültige Protokoll, das europäischen Fischern bisher erlaubt, in marokkanischen Gewässern zu fischen, wurde bereits seit dem 28. Februar 2011 provisorisch angewandt. Im Anschluss verabschiedeten wir, europäische Abgeordneten, zudem eine Resolution, in der klare Bedingungen für eine mögliche Zustimmung zu einem Nachfolgeabkommen gestellt wurden.


Leider haben die EU-Kommission und Marokko bisherige Abkommen in der Art interpretiert, dass europäische Fischer auch Fischereilizenzen für die besonders fischreichen Gewässer vor der von Marokko besetzten Westsahara erhalten können. Dies ist eindeutig völkerrechtswidrig, solange nicht nachgewiesen ist, dass die Bevölkerung vor Ort von dem Abkommen profitiert. Ich fordere die Kommission auf, bei der Ausgestaltung eines neuen Abkommens darauf zu achten, dass dieses den Wünschen der west-sahaurischen Bevölkerung entspricht und ihr auch finanziell zugute kommt.


Nach Ansicht des Europäischen Parlaments muss ein zukünftiges Abkommen außerdem sicherstellen, dass nicht wie bisher Fischbestände überfischt werden. In einem von der EU-Kommission in Auftrag gegebenem externen Evaluierungsbericht heißt es, das derzeitige Abkommen trage zur Überfischung in fünf von 11 Grundfischbeständen bei – das entspricht nicht unserem Anspruch an eine nachhaltige Fischereipolitik!


Arabischer Frühling gewinnt Demokratiepreis


Verleihung des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments


Das Europäische Parlament hat den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an fünf Vertreter der arabischen Länder in Anerkennung und zur Unterstützung ihres Kampfes für Freiheit und Menschenrechte vergeben. Der Präsident des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek hat den Gewinnern den Preis heute in Straßburg während der regulären Plenarsitzung überreichen. Asmaa Mahfouz und Ahmed El Senussi konnten der Zeremonie in Straßburg beiwohnen.


Der Sacharow-Preis des Parlaments 2011 ging  an Asmaa Mahfouz (Ägypten),  Ahmed al-Zubair Ahmed al-Sanusi (Libyen), Razan Zaitouneh (Syrien), Ali Farzat (Syrien) und Mohamed Bouazizi (Tunesien), die den Belangen der arabischen Bevölkerung Ausdruck verliehen haben.


Die heutige Preisverleihung ist ein Symbol für all diejenigen, die sich in der arabischen Welt und darüber hinaus für Würde, Demokratie und Grundrechte einsetzen. Als Mitglied der Delegation “Arabische Halbinsel” des Europäischen Parlaments und habe ich kürzlich das Königreich Saudi-Arabien besucht.


Diese Menschen haben zu historischen Veränderungen in der arabischen Welt beigetragen und dieser Preis bestärkt die Solidarität für ihren Kampf um Freiheit, Demokratie und Beendigung autoritärer Regimes.


Alle Preisträger haben mich sehr beeindruckt mit ihrem Mut für demokratische Veränderungen. Ganz besonders fand ich aber Asmaa Mahfouz aus Ägypten. Sie wurde von der anhaltenden Verfolgung von Journalisten durch das Regime von Hosni Mubarak und der tunesischen Freiheitsbewegung angespornt, ihre eigenen Proteste auf Youtube, Facebook und Twitter zu organisieren.



Hintergrund: Der Sacharow-Preis für geistige Freiheit, benannt nach dem sowjetischen Physiker und Menschenrechtsaktivisten Andrei Sacharow, wird seit 1988 jedes Jahr vom Europäischen Parlament an Individuen oder Gruppen verliehen, die einen wichtigen Beitrag zum Kampf für Menschenrechte und Demokratie geleistet haben. Das Preisgeld beträgt 50,000 Euro. Die weiteren Finalisten in diesem Jahr waren der weißrussischer Bürgerrechtler und Journalist Dzmitry Bandarenka und die kolumbianische Friedensgemeinde San José de Apartadó.


10 Jahre Anti-Terrorismuspolitik der EU auf dem Prüfstand


Nachdem die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 den ‘Kampf gegen den Terror’ ausgelöst haben, hat das Straßburger Plenum des Europäischen Parlaments heute einen Initiativbericht zur Bewertung von 10 Jahren Anti-Terrorismuspolitik der EU angenommen.


Die EU-Politik zur Terrorismusbekämpfung muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden, um sicherzustellen, dass die eingeführten Maßnahmen nicht auf bloßen Annahmen, sondern auf tatsächlichen Beweisen beruhen. Es ist wichtig, die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wirksam anzugehen, indem wir den richtigen Mittelweg zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Respekt vor den Grundrechten unserer Bürger finden.


Grundlage des Initiativberichts ist eine im vergangenen Jahr von der EU-Kommission auf  Forderung des Europäischen Parlaments erstellte Evaluierung über die Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung. Die Europaabgeordneten kritisieren jedoch, dass die Kommission den Umfang der Evaluierung zu eng gefasst hat, so dass nationale oder ressortübergreifende Instrumente, mit denen auf europäischer oder internationaler Ebene vereinbarte Strategien umgesetzt werden, bei der Auswertung nicht berücksichtigt worden sind.


Es ist uns, Sozialdemokraten, gelungen einen breiteren Ansatz der Terrorismus-Bekämpfung in den Parlamentsbericht zu integrieren, der die Notwendigkeit der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit durch gesetzliche Maßnahmen wie die Beschlagnahme und das Einfrieren von Guthaben sowie ihre gesellschaftliche Wiederverwendung bekräftigt. Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht nur den Aspekt der Sicherheit umfassen. Genauso wichtig sind ein verbesserter Opferschutz sowie eine angemessene Entschädigung für Opfer des Terrorismus und Zeugen.



Zudem fordern wir, die Europaabgeordneten, mehr Investitionen in die Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungspolitik der EU, um die Radikalisierung und Rekrutierung potentieller Terroristen zu verhindern, die immer noch die größte und langfristigste Gefahr darstellen. Wir brauchen ein einheitliches und koordiniertes Konzept, das Sicherheit schafft, die Rechte der Bürger schützt und die Ursachen des Terrorismus bekämpft. Abstriche beim Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit dürfen wir nicht zulassen. Nur Anti-Terrormaßnahmen, deren Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Effektivität bewiesen sind, können im Kampf gegen den Terrorismus wirklich helfen.


Dienstag, 13. Dezember 2011

Kommission darf kein Handlanger für politische Comeback-Versuche sein


Ich verstehe die Entscheidung von der EU-Kommissarin Neelie Kroes nicht. Sie hat entschieden die neue Initiative zur Freiheit im Internet gemeinsam mit Karl Theodor zu Guttenberg bei einer Pressekonferenz in Brüssel am Montag vorzustellen. Diese Aktion ist äußerst ungewöhnlich und trägt nicht gerade zur Glaubwürdigkeit der Initiative bei. Frau Kroes nimmt billigend in Kauf, dass ein so wichtiges Thema durch die vorhersehbare Debatte um Guttenbergs Person in den Hintergrund gerät. Dem Image der Kommission tut Frau Kroes damit auf jeden Fall keinen Gefallen.


Bisher hat sich Guttenberg mit keinerlei Expertise in Sachen Internet und Kommunikationsfreiheit hervor getan. In der Vergangenheit galt der ehemalige Wirtschafts- und Verteidigungsminister vielmehr als Befürworter von Internet-Sperren und Unterstützer der Vorratsdatenspeicherung.


Es ist endlich an der Zeit, dass Frau Kroes aktiv und mit der gebotenen Seriosität gegen die fortschreitenden und massiven Verletzungen der Kommunikations- und Medienfreiheit in der EU vorgeht. Es ist wenig glaubwürdig, sich gemeinsam mit einem gescheiterten Politiker als Retterin der internationalen Presse- und Medienfreiheit zu gerieren, indem so genannte ‚Survival-Packs’ an Blogger, die von Sperrung bedroht sind, in alle Welt versendet werden. Gleichzeitig aber erwägt die EU-Kommission selbst, Internetsperren einzuführen, sofern es hilft, Besitzstände zu wahren.


Einer Person, die derart die Öffentlichkeit spaltet, bei einem so sensiblen Thema eine Plattform zu bieten, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die Kommission darf sich nicht zum Handlanger der politischen Comeback-Versuche von Guttenberg machen!


EU-Beamtenstatut muss den heutigen Gegebenheiten angepasst werden


Die Europäische Kommission hat am Dienstag ihren Vorschlag zur Änderung des bestehenden EU-Beamtenstatuts angenommen. Eine Anpassung der EU-Beschäftigungsbedingungen ist notwendig. Bei der Reform kommt es darauf an, die richtige Balance zwischen knappen Haushaltsmitteln, der Überprüfung vorhandener Sonderleistungen, dem Schutz der Interessen der Bediensteten und der besonderen Arbeitsmarktsituation der Institutionen zu finden. Die Vorschläge, die nun auf dem Tisch liegen, stimmen mich zuversichtlich, dass die Kommission das genau so sieht.


Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf unter anderem eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich, eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre, eine Verringerung des Personals um fünf Prozent bis 2018 sowie Einschränkungen bei Vorruhestandsregelungen, Beförderungen und Gehältern in bestimmten Bereichen vor.


Die Arbeit der Beamtinnen und Beamten für die EU und für die Menschen in der EU ist zu wichtig, als das sie in der anstehenden Debatte populistischen Angriffen ausgesetzt sein darf.



Der Gesetzgebungsvorschlag der Kommission ist unter anderem nötig geworden, da Ende des Jahres 2012 die sogenannte ‚Sonderabgabe’ zeitlich ausläuft (eine über die Einkommenssteuer hinausgehende Besteuerung des Gehalts von zurzeit 5,5% (Vorschlag der Kommission: Verlängerung und Erhöhung auf 6% ab 1.1.2013)).


Ich hoffe sehr, dass sich der Rat konstruktiven Verhandlungen nicht verschließen wird. Wir müssen nun zügig vorangehen, denn wenn das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2012 nicht beendet ist, fällt gesetzlich zwingend die Sonderabgabe weg und das Gehalt der Bediensteten wird automatisch um 5,5 Prozent ansteigen.


Entlastung für Europas Kleinstbetriebe


Europaparlament billigt Kompromiss zu erleichterten Bilanzierungsvorgaben für Kleinstunternehmen 


Europäische Kleinstunternehmen sollen in Zukunft von unnötigem Bürokratieaufwand befreit werden. Das Europäische Parlament stimmte heute in Straßburg für neue Regelungen, die eine Entlastung für Europas Kleinstbetriebe ermöglichen. Demnach können Betriebe mit einer Höchstzahl von zehn Beschäftigten sowie einer Bilanzsumme von weniger als 350.000 Euro oder einem Nettoumsatzerlös von maximal 700.000 Euro künftig von einer Ausnahmeregelung profitieren und müssen nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die nicht veröffentlichungspflichtig ist.


Eine Entlastung für Europas Kleinstbetriebe war überfällig. Endlich ist der Weg frei. Der kleine Metzgereibetrieb kann so von unnötiger Bürokratie und den damit verbundenen Kosten befreit werden. Nun liegt es in der Hand der einzelnen Mitgliedstaaten, von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen. In schweren wirtschaftlichen Zeiten ist das ein großer Fortschritt. Da über 93 Prozent der Kleinstbetriebe in der EU lediglich einen lokalen oder regionalen Aktionsradius haben und eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kaum vorliege, bedürfe es hierbei keiner europaweit harmonisierten Vorschriften.


Seit 2008 fordert das Europäische Parlament Erleichterungen für Kleinstbetriebe. Der heutige Tag ist ein Erfolg. Das Parlament hat sich in zwei wichtigen Punkten durchgesetzt: Unterhalb der genannten Schwellenwerte müssen die Bilanzen der Kleinstunternehmen nicht mehr veröffentlicht werden. Zudem wurden die Schwellenwerte für die Veröffentlichungspflicht angehoben. So werden wesentlich mehr Kleinstunternehmen von den Regelungen profitieren und die Einsparungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze nutzen können.


Gewaltopfer grenzüberschreitend in ihren Rechten gestärkt


Der Schutz vor jeglicher Gewalt, sei sie körperlich oder psychisch, ist ein Recht aller Unionsbürger, ob sie sich nun in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Ich freue mich dass das Plenum des Europäischen Parlaments heute in zweiter Lesung mit großer Mehrheit eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Schutzanordnungen in Strafsachen angenommen hat. 


Mit der neuen Richtlinie werden diese Schutzanordnungen nun EU-weit anerkannt, ohne dass die Opfer ein erneutes Verfahren anstrengen müssen, wenn sie, beispielsweise aus beruflichen Gründen oder um den Wohnort zu wechseln, eine Grenze überqueren. Bisher galt dieser Schutz nur in dem Mitgliedstaat, in dem die Schutzanordnung ausgestellt wurde. Es handelt sich hier etwa um das Verbot für einen gewalttätigen Ehepartner, sein Opfer erneut zu verfolgen und zu bedrohen.


Uns Sozialdemokraten geht es vor allem darum, Opfern von Straftaten wie Stalking oder häuslicher Gewalt – also zumeist Frauen und Kindern – das Recht zu garantieren, sich in allen Mitgliedstaaten der Union frei und ohne Angst bewegen zu können.



Dem Parlament ist es in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gelungen, ein Recht auf Befreiung von zusätzlichen Kosten für die Opfer sowie die Verpflichtung zur Durchführung von Informationskampagnen und Bildungsprogrammen in die Richtlinie zu integrieren. Als zentrale Punkte konnten wir zudem das Recht auf Information der Opfer sowie die Möglichkeit, die Verweigerung einer Europäischen Schutzanordnung anzufechten, durchsetzen. Mit dieser EU-Richtlinie leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vollendung eines gemeinsamen Rechtsraums, in dem wir dem Opferschutz oberste Priorität einräumen.


Hintergrund:


Die Richtlinie geht auf einen Initiativvorschlag von zwölf Mitgliedstaaten vom März 2010 zurück. Die Kommission hat im Mai 2011 einen Vorschlag vorgelegt, der auch die grenzüberschreitende Anerkennung von Schutzanordnungen im Zivilrecht regeln soll.


Verteidigungsrechte effektiv geltend machen


Das Straßburger Plenum hat heute den Bericht der SPD-Europa­abgeordneten Birgit SIPPEL zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren mit großer Mehrheit angenommen. Unterhändler des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission hatten sich zuvor auf einen Kompromisstext in erster Lesung geeinigt.


Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Baustein um sicherzustellen, dass Verdäch­tigten und Beschuldigten EU-weit ein faires Verfahren gewährt wird. Durch die Entwicklung gleichwertiger Standards für Verfahrensrechte in Strafverfah­ren wird das Vertrauen der Menschen in die Rechtssysteme der EU-Mitglied­staaten gestärkt und die gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Ent­scheidungen gefördert.


Die Richtlinie sieht vor, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte festgenom­mene Personen in einer ihnen verständlichen, einfachen Sprache über ihre Rechte schriftlich belehren müssen. Diese Rechte umfassen neben Dol­metsch- und Übersetzungsleistungen insbesondere eine Belehrung über den Tatvorwurf, Rechtsbeistand und das Recht, nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden. Zudem konnte das Parlament eine Aus­weitung der konkreten Rechte durchsetzen, über die Verdächtigte oder Beschuldigte belehrt werden sollen. Uns ist es gelungen die im Kom­missionsvorschlag fehlenden Rechte auf medizinische Versorgung, Kontakt­aufnahme zu Angehörigen bei der Festnahme und Aussageverweigerung in die Richtlinie zu integrieren.


Die Gesetzesinitiative ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Kommission, das ein Mindestmaß an Verfahrensrechten in Strafverfahren in der EU gewährleisten soll. Hierzu zählt auch das im Juni veröffentlichte Grünbuch über die Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs. Das Europäische Parlament wird am Donnerstag eine entsprechende Resolution verabschieden.


Probleme wie überfüllte Gefängnisse oder sehr lange Zeiten von Untersuchungshaft können insbesondere bei kleinen Straftaten oder bei unschuldig Verdächtigten zu unnötigen Härten führen. Daher fordern wir seit langem die Einführung gemeinsamer Mindestnormen, auch für alternative Maßnahmen zum Freiheitsentzug.


Montag, 12. Dezember 2011

Regionalverbandsvorstand Pfalz der AG 60plus


Heute bin ich bei der AG 60plus in Neustadt eingeladen, um über aktuelle eruopäische Entwicklungen in der Sozialpolitik zu berichten. Es ist mir wichtig, dass die aktuelle Situation Europas nicht dazu ausgenutzt wird, das Soziale noch weiter in den HIntergrund zu drängen. Vielmehr müssen wir genau jetzt dafür sorgen, dass wir nur mit mehr Europa und mit mehr Sozialpolitik in Europa vernünftig aus der Krise kommen. Dazu brauchen wir aber, die Genossinnen und Genossen wissen das, andere Mehrheiten in Europa.



Samstag, 10. Dezember 2011

Neue Broschüren der SPD-Europaabgeordneten


Sie haben es vielleicht schon auf unserer Homepage gesehen oder haben sogar schon eine unserer neuen Broschüren bei unserem Stand am Bundesparteitag erhalten:

Zu drei unterschiedlichen Themen haben wir jüngst folgende Broschüren veröffentlicht:



Alle Broschüren stehen zum Download auf unserer Homepage bereit.

Sie können sie aber auch kostenlos in den Wahlkreisbüros Ihrer Abgeordneten oder in unserem Berliner Büro anfordern.


Rückblick auf die vergangene Woche aus Sicht der SPD-Europaabgeordneten


Liebe Leserinnen und Leser,

viele von uns SPD-Europaabgeordneten kehrten in dieser Woche zufrieden vom SPD-Bundesparteitag in Berlin zurück nach Brüssel. Die Europadebatte am vergangenen Sonntag, allen voran die historische Rede von Helmut Schmidt und sein klares Signal für mehr Europa, bewegte Delegierte und Besucher gleichermaßen. Inmitten der Eurokrise ist unser Parteibekenntnis zu einem solidarischen und starken Europa wichtiger denn je. Die Vertrauenskrise in den europäischen Währungsraum erfordert mutige Schritte. Das wissen wir nicht erst seit der Androhung der Ratingagentur Standard & Poor´s, die Bonität von Euro-Staaten und einigen Großbanken herabzustufen. Das EU-Gipfeltreffen in dieser Woche hätte das dringend benötigte Signal an die Märkte geben können. Doch wieder einmal standen die Staats- und Regierungschefs im Krisenmanagement auf der Bremse. Der Einführung von Eurobonds, einer Banklizenz für den Euro-Rettungsschirm und auch einer stabilisierenden Rolle der Europäischen Zentralbank erteilten sie zum wiederholten Male eine Absage. Stattdessen beharrte das deutsch-französische Duo “Merkozy” darauf, das bereits im Rahmen des Stabilitätspakts kürzlich beschlossene Sparregime auch vertraglich zu verankern. Dabei übersehen sie: Maßnahmen zur Haushaltsdisziplin reichen bei weitem nicht aus, um Krisenländern wieder auf die Beine zu helfen und die Schuldenkrise endlich einzudämmen. Neben Eurobonds brauchen wir einen Marshallplan als Wachstumsinitiative für angeschlagene Euro-Länder und eine stärkere Regulierung des Finanzsektors. Getragen werden müssen diese Maßnahmen von einer demokratisch legitimierten Wirtschaftsregierung. Das Europäische Parlament muss als Co-Gesetzgeber die europäische Wirtschafts- und Haushaltspolitik mitgestalten. Intransparente Hinterzimmerdeals können im neuen europäischen Wirtschaftsmodell keinen Bestand haben. Wir SPD-Europaabgeordneten werden uns für ein parlamentarisches Mitspracherecht einsetzen. Denn die Frage, wie wir gemeinsam aus der Krise wachsen, hängt maßgeblich von der Zustimmung der europäischen Bevölkerung ab.

Ihre Jutta Steinruck


Nächste Woche im Europaparlament: Terrorismusbekämpfung


Abstimmung Mittwoch, 14.12.2011 ab 11.30Uhr

Hintergrund:

Zehn Jahre nachdem die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 den ‘Kampf gegen den Terror’ ausgelöst haben, muss die EU-Politik zur Terrorismusbekämpfung auf den Prüfstand gestellt werden. Das ist auch notwendig, um sicherzustellen, dass die eingeführten Maßnahmen nicht auf bloßen Annahmen, sondern auf tatsächlichen Beweisen beruhen. Grundlage des in der kommenden Woche zur Abstimmung stehenden Initiativberichts ist eine im vergangenen Jahr von der EU-Kommission auf Forderung des Europäischen Parlaments erstellte Evaluierung über die Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung.

EP-Position:

Das Europäische Parlament betont in seinem Bericht die Wichtigkeit der EU-Maßnahmen gegen den Terrorismus und fordert gleichzeitig aber auch den richtigen Mittelweg zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Respekt vor den Grundrechten der europäischen Bürger zu finden. Die Europaabgeordneten kritisieren allerdings, dass die Kommission den Umfang der Evaluierung zu eng gefasst habe, so dass nationale oder ressortübergreifende Instrumente, mit denen auf europäischer oder internationaler Ebene vereinbarte Strategien umgesetzt werden, bei der Auswertung nicht berücksichtigt worden sind. Ebenso kritisieren die Parlamentarier, dass eine Prüfung der unterschiedlichen Strategien auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit fehle.

SPD-Position:

Die SPD-Abgeordneten fordern eine verlässliche Grundlage, um ein vollständiges Bild aller Maßnahmen erstellen zu können. Nur ein breiter Überblick erlaubt es, ein einheitliches und koordiniertes Konzept auszuarbeiten, das Sicherheit schafft, die Rechte der Bürger schützt und die Ursachen des Terrorismus bekämpft. Abstriche beim Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit nehmen die SPD-Abgeordneten nicht hin. Nur Anti-Terrormaßnahmen, deren Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Effektivität begründet sind, können im Kampf gegen den Terrorismus wirklich helfen.


Nächste Woche im Europaparlament: EU-Hilfsgelder für Afghanistan


Debatte Mittwoch, 14.12.2011, Abstimmung Donnerstag, 15.12.2011 ab 11.30 Uhr

Hintergrund:

Nachdem das Europäischen Parlament 2010 in seinem Bericht über eine neue Afghanistanstrategie Kritik am Umgang mit internationalen Hilfsgeldern in Afghanistan geäußert hatte, legte der Haushaltskontrollausschuss einen Initiativbericht zum Finanzmanagement und zur Kontrolle von EU-Geldern in Afghanistan vor.

EP-Position:

Der Berichterstatter will einen wesentlichen Paradigmenwechsel bei den EU-Hilfen für Afghanistan einleiten. Das Europäische Parlament fordert daher die Kommission auf, ihre derzeitigen Finanzierungsformen für Afghanistan – über NGOs, die Privatwirtschaft oder indirekt über multi-nationale Treuhänderfonds der Vereinten Nationen und Weltbank – um das Instrument der direkten Budgethilfe zu erweitern. Entscheidende Voraussetzungen dafür sind allerdings funktionierende Kontroll- und Überwachungssysteme sowie ein finanziell und politisch unabhängiger afghanischer Rechnungshof. Ziel ist es, mit dem Teil der EU-Mittel, der direkt in den afghanischen Haushalt eingezahlt werden könnte, den Ausbau der Verwaltungskapazität in Afghanistan voranzutreiben, um das Land sowie die Wirtschaft in Zukunft unabhängig von internationalen Hilfsgeldern zu machen. Diese Forderungen werden von einer breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheit im Haushaltskontrollausschuss getragen sowie von den Experten im Auswärtigen Ausschuss und Entwicklungsausschuss unterstützt.

SPD-Position:

Die SPD unterstützt den Truppenabzug aus Afghanistan und warnt gleichzeitig vor möglichen Folgen für die afghanische Wirtschaft. Neben dem Aufbau der afghanischen Verwaltung und einem zuverlässigen und effektivem Kontrollsystem ist es daher entscheidend, die Wirtschaft des Landes auf die Zeit nach dem Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan vorzubereiten. Die EU sollte dazu ihre zivile Hilfe für nachhaltige Projekte ausbauen, um einen erfolgreichen Übergang zu ermöglichen. Direkte Budgethilfen spielen dabei eine entscheidende Rolle, um Afghanistan auf einen eigenständigen und souveränen Weg zu bringen.

Der Bericht wird voraussichtlich mit großer Mehrheit im Plenum angenommen.


Nächste Woche im Europaparlament: Europäische Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) – Mandatserweiterung


Debatte Mittwoch, 14.12.2011 ab 15.00 Uhr, Abstimmung Donnerstag, 15.12.2011 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) wurde nach verheerenden Ölverschmutzungen in europäischen Gewässern gegründet. Seit März 2003 ist die EMSA einsatzfähig und eine von allen maritimen Akteuren hoch anerkannte Agentur, deren Gründungsverordnung bereits dreimal seit 2003 erweitert wurde. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Seeverkehr sicherer zu machen und nach Schiffsunglücken mit den entsprechend ‚Oil spill response‘-Kapazitäten schnellstmöglich vor Ort zu sein, um Schaden für Mensch und Umwelt zu begrenzen.

Ziel des Kommissionsvorschlags:

Mandat der EMSA anpassen und rechtliche Grundlage schaffen, um 1. Nachbarschaftshilfe für Drittstaaten im Bereich der Meeresverschmutzung zu leisten, 2. Einsatz der ‚’Oil spill response‘-Kapazitäten auch nach einer Ölverschmutzung von Bohrinseln zu ermöglichen, 3. EMSA besser in Seeverkehrsüberwachung und Forschung einzubeziehen.

EP-Position:

Der Verkehrsausschuss folgte in seiner Abstimmung mit großer Mehrheit der Linie und Vorschlägen des SPD-Berichterstatters. Dieser kritisiert, dass der Kommissionsvorschlag lediglich eine rechtliche Anpassung an die Realität vornehmen will. Daher schlägt der Berichterstatter vor, das Mandat der EMSA bei Präventivmaßnahmen gegen Ölverschmutzung zu stärken (Vorbeugen ist besser als Nachsorge) und die Unterstützung der EMSA beim Abbau von administrativen Hürden zu ermöglichen (Einheitlicher Europäischer Seeverkehrsraum). Außerdem soll die EMSA eine rechtliche Grundlage für die Hilfestellung im Kampf gegen die Piraterie auf hoher See erhalten.

Position im Rat:

Bisherige informelle Treffen mit der Ratspräsidentschaft lassen auf große Vorbehalte unter den Mitgliedstaaten schließen. Der Rat hat sich bisher lediglich auf eine allgemeine Ausrichtung einigen können. Aus deutschen Botschaftskreisen ist zu hören, dass das Dossier besonders kritisch gesehen wird.

SPD-Position:

Aufräumarbeiten nach einer Ölkatastrophe sind wichtig, jedoch ist es wichtiger, Ölverschmutzung auf See zu verhindern. Die SPD-Europaabgeordnete wollen die EMSA deshalb mit mehr Rechten bei der Präventivarbeit betrauen. Ein zweiter wichtiger Punkt für die SPD-Europaabgeordnete ist die Unterstützung der EMSA im Ausbildungsbereich der Seefahrt. Die Europäische Schifffahrt muss sich in Zukunft noch stärker über Qualität definieren. Gut ausgebildetes Seepersonal mit einer maritimen Karriereperspektive ist hierfür unabdingbar. Zudem ist es klimapolitisch wichtig, den umweltfreundlichsten Verkehrsträger im einheitlichen Binnenmarkt mit dem Landverkehr gleich zu stellen. Die EMSA soll dabei das Mandat bekommen, den einheitlichen Europäischen Seeverkehrsraum zu fordern.

Der Bericht wird voraussichtlich mit großer Mehrheit im Plenum angenommen.


Nächste Woche im Europaparlament: Entlastung Kleinstunternehmen


Abstimmung Dienstag, 13.12.2011 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Das Europäische Parlament hat in der letzten Legislaturperiode im Rahmen einer Entschließung die Europäische Kommission aufgefordert, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der Kleinstunternehmen von den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegungspflichten entbindet. Die Kommission hat daraufhin einen Legislativentwurf vorgelegt, der die Position des Europäischen Parlaments eins zu eins umgesetzt hat. Nachdem das Europäische Parlament dieses Ergebnis in erster Lesung bestätigt hatte, ist der Vorschlag durch den Rat wesentlich verschlechtert worden.

EP-Position:

Erst im Rahmen der Vermittlung zur 2. Lesung konnten die Europaabgeordneten wieder Verbesserungen erzielen. Demnach können Betriebe mit einer Höchstzahl von zehn Beschäftigten sowie einer Bilanzsumme von weniger als 350.000 Euro oder einem Nettoumsatzerlös von maximal 700.000 Euro künftig von einer Ausnahmeregelung profitieren und müssen nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die nicht veröffentlichungspflichtig ist.

SPD-Position:

Europas Kleinstbetriebe sind die Gewinner der neuen Regelung. Sie können so von unnötiger Bürokratie und den damit verbundenen Kosten befreit werden. Nun liegt es in der Hand der einzelnen Mitgliedstaaten, von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen. In schweren wirtschaftlichen Zeiten ist das ein echter Fortschritt.

Das Trilog-Ergebnis wurde von allen Fraktionen unterstützt und wird voraussichtlich im Plenum bestätigt werden.


Nächste Woche im Europaparlament: Recht auf Belehrung in Strafverfahren


Debatte Montag, 12.12.2011 ca. 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 13.12.2011 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Anfang November 2011 einigten sich Vertreter aus dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Kommission in informellen Trilogverhandlungen auf eine neue Richtlinie zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren. Die Gesetzesinitiative ist der zweite Schritt eines umfassenden Pakets legislativer Maßnahmen der Kommission, das ein Mindestmaß an Verfahrensrechten in Strafverfahren in der EU gewährleisten soll. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte festgenommene Personen in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte schriftlich belehren müssen. Diese umfassen neben Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen insbesondere eine Belehrung über den Tatvorwurf, Rechtsbeistand und das Recht, nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden.

EP-Position:

Der Innenausschuss bestätigte Ende November das erzielte Trilog-Ergebnis zum Bericht der SPD-Europaabgeordneten. Das Europäische Parlament konnte bei den Verhand­lungen eine Ausweitung der konkreten Rechte durchsetzen, über die der Verdächtige oder Beschuldigte belehrt werden soll. So ist es den Abgeordneten gelungen die im Kommissions­vorschlag fehlenden Rechte auf medizinische Versorgung, Aussageverweigerung und auf Kontaktaufnahme zu Angehörigen bei der Festnahme erfolgreich in die Richtlinie zu integrieren.

SPD-Position:

Nur wer seine Verfahrensrechte kennt, kann sie auch umfassend ausüben. Ein faires Verfahren setzt voraus, dass der Beschuldigte sich seiner Rechte bewusst ist und weiß, was ihm vorgeworfen wird. Eine Missachtung dieser Verfahrensrechte gefährdet die Fairness des Strafverfahrens und führt zu Fehlurteilen. Daher sind die Sozialdemokraten der Auffassung, dass Verdächtigte und Beschuldigte zum frühstmöglichen Zeitpunkt über ihre Rechte belehrt werden müssen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass sie uneingeschränkt Zugang zu Informationen erhalten. Der Beschuldigte darf nicht zum Objekt des Strafverfahrens gemacht werden; er muss angemessen am Verfahren mitwirken können.

Das Plenum wird dem Bericht voraussichtlich mit großer Mehrheit zustimmen.


Nächste Woche im Europaparlament: Fischereiabkommen EU-Marokko


Debatte Montag, 12.12.2011 ab 17.00 Uhr, Abstimmung Dienstag, 13.12.2011 ab 12.00 Uhr

Hintergrund:

Die EU unterhält ein Fischereipartnerschaftsabkommen mit Marokko, wonach europäische Fischer in marokkanischen Gewässern fischen dürfen. Im Gegenzug erhält Marokko finanzielle Gegenleistungen der EU. Die EU-Kommission und Marokko haben das Abkommen in der Art interpretiert, dass europäische Fischer auch Fischereilizenzen für die besonders fischreichen Gewässern der von Marokko besetzten Westsahara erhalten können. Dieser Punkt ist sehr umstritten, da er völkerrechtswidrige Brisanz birgt. Damit das bereits seit Februar 2011 provisorisch angewandte einjährige Übergansabkommen formell in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament endgültig zustimmen. Die Abstimmung wird auch als wichtiges Signal für das noch auszuhandelnde Folgeabkommen, das ab Februar 2012 in Kraft treten müsste, gewertet. Hierzu wird das Europäisches Parlament außerdem eine Resolution verabschieden, in der klare Forderungen für das Folgeabkommen dargelegt werden.


EP-Position:

Das Fischereiabkommen ist im Parlament sehr umstritten. In allen Fraktionen besteht Uneinigkeit darüber. Der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments stellt hierzu in einem vom Entwicklungsausschuss in Auftrag gegebenen Gutachten fest, dass das Abkommen solange völkerrechtswidrig sei, wie nicht nachgewiesen ist, dass das Abkommen der Bevölkerung der von Marokko besetzten Westsahara zu gute kommt und seine Existenz und Ausgestaltung den Wünschen der dortigen Bevölkerung entspreche. Daraufhin hat die EU-Kommission die marokkanische Regierung gebeten, darzulegen, inwiefern die von der EU gezahlten Mittel in der Westsahara ankommen. Obwohl die Kommission die nach langer Zeit von Marokko vorgelegten Daten als nicht ausreichend ansah, hat sie das Protokoll zum Fischereiabkommen um ein Jahr verlängert. Darüber hinaus trägt, wie es in einem von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen externen Evaluierungsbericht heißt, das derzeitige Abkommen zur Überfischung bei (5 von 11 Grundfischbeständen sind überfischt). Die Gutachter stellten außerdem fest, dass das Abkommen für die EU ein Verlustgeschäft ist.

SPD-Position:

Die SPD-Abgeordneten werden keinem Abkommen zustimmen, dass zur Überfischung beiträgt und das im Verdacht steht, völkerrechtswidrig zu sein. Das derzeit laufende Abkommen wird deshalb von uns abgelehnt werden, mögliche zukünftige Abkommen müssen kritisch geprüft werden.

Abstimmungsergebnis noch offen.


Nächste Woche im Europaparlament: Ergebnisse des EU-Gipfels – Schwerpunktdebatte


Debatte am Dienstag, 13.12.2011 ab ca. 10.00 Uhr

Hintergrund:

Im Vorfeld des am Donnerstag beginnenden EU-Gipfels in Brüssel haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt, wie sie die Krise in Europa zu überwinden gedenken. Dieser zielt im Wesentlichen darauf ab, schnellst möglich Vertragsänderungen vorzunehmen, um unter anderem Sanktionen bei Überschreitung der Stabilitätskriterien in den Verträgen festzuschreiben. Darüber hinaus soll es eine nationale Schuldenbremse in allen 17 Euro-Staaten geben und der Start des dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf Ende 2012 statt Mitte 2013 vorgezogen werden. In manchen Mitgliedstaaten formiert sich Widerstand gegenüber dem deutsch-französischen Plan. Auf dem Verhandlungstisch liegen aber auch Vorschläge des Ratspräsidenten Herman Van Rompuy. Unstimmigkeiten zwischen beiden Papieren liegen sowohl darin, welche rechtlichen Grundlagen für Vertragsänderungen herangezogen werden sollen, als auch darin, welche Instrumente zur Überwindung der Krise als sinnvoll erachtet werden. Einigkeit vor einem wichtigen EU-Gipfel sieht anders aus.


SPD-Position:

Die SPD-Abgeordneten beobachten mit Sorge die Unfähigkeit der Staats- und Regierungschefs, Europa und das Einigungswerk zusammenzuhalten. Seit Monaten ebnen Frau Merkel und Herr Sarkozy schleichend den Weg für ein gespaltenes Europa. Die deutsch-französischen Vorschläge sollen als Neuerfindung verkauft werden, dabei ist das Sparregime erst kürzlich im Stabilitätspakt (Six-Pack) bereits beschlossen worden, ohne dass dies die Spekulationen verhindert hätte.


Europa befindet sich in einer institutionellen Krise und am Vorabend einer Rezession. Daher fordern die SPD-Europaabgeordneten weitgehende Reformen einzuleiten und verlangen eine Umorientierung in der derzeitigen wirtschaftspolitischen Steuerung und Regulierung des Finanzsektors. Europa muss innerhalb des gegenwärtigen EU-Vertrages dringend Maßnahmen ergreifen, um das Vertrauen der Bürger und der Finanzmärkte in den politischen Willen und Leistungskraft der EU-Institution und Mitgliedstaaten wiederherzustellen. Das Europäische Parlament muss weiterhin Garant für demokratische Transparenz in Europa sein und die Gemeinschaftsmethode als Bekenntnis zu Europa uneingeschränkt gewahrt bleiben. Änderungen an den Verträgen wird es ohne die Beteiligung und Zustimmung des Parlaments nicht geben. Sollten die Staats- und Regierungschefs versuchen, die demokratische Mitbestimmung auszuhöhlen, werden die SPD-Europaabgeordneten das durch die im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen Rechte zu verhindern wissen.


Freitag, 9. Dezember 2011

Veranstaltung: Eurokrise und die Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


Gestern Abend war ich bei den Kolleginnen und Kollegen vom DGB in Alzey um über die Eurokrise zu sprechen. Über dieses Thema habe ich in letzter Zeit öfter gesprochen und es ist mir auch ein besonderes Anliegen hierüber aufzuklären, zu diskutieren, Vorurteile aus dem Weg zu räumen und die soziale Dimension der sogenannten „Eurokrise“ aufzuzeigen. Wir müssen Europa solidarisch und ohne Vorurteile denken. Gerade in der „Eurokrise“ gilt es Ländern wie Griechenland zu helfen und besonders Lösungen für die Menschen aufzuzeigen. Auch in der Krise gilt es, Arbeitsplätze zu erhalten und keine Lohnkürzungen in Kauf zu nehmen. Durch die Krise dürfen nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgestraft werden, sondern die Verursacher der Krise. Aus diesem Grund müssen die Finanzmärkte endlich konsequent reguliert werden und die Banken und Finanzdienstleister zu Verantwortung gezogen werden! Dabei müssen wir europäische Entscheidungen endlich demokratischer machen. Wir haben sehr engagiert diskutiert.



 


Donnerstag, 8. Dezember 2011

Europäische Abgeordnete und Gewerkschaften diskutieren über die Zukunft der Kollektivverhandlungen


 


Heute hat mein Kollege Sergio Cofferati von den italienischen Sozialdemokraten eine Anhörung über den Zustand der Tarifsysteme in der EU gehalten. Auch ich war eingeladen und durfte neben meinen Kollegen, Stephen Hughes, den Vize-Präsident der sozialdemokratischen Fraktion, über dieses Thema sprechen. Neben den Abgeordneten waren natürlich vor allem Gewerkschaften eingeladen. Es sprachen Vertreter aus Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien und natürlich auch aus Deutschland. Es war eine sehr gute Anhörung, in denen die Vertreter der Gewerkschaften die Folgen darstellen konnten, unter welchen die Beschäftigten angesichts der extremen Haushaltspolitik zu leiden haben.


Eingriffe in die nationalen Tariffindungssysteme, Kürzung von Mindestlöhnen und vieles andere mehr sind uns einige Beispiele, wie die Tarifautonomie und den Arbeitsnehmer-Arbeitsgeber-beziehungen ihre Unabhängigkeit entzogen werden soll.