Donnerstag, 28. Februar 2013

Kein Grund, Holding-Strukturen im Bahnsektor europaweit zu verbieten


Erstes Eisenbahnpaket: EuGH weist Klage gegen Deutschland zurück


Für mehr Rechtssicherheit im Schienenverkehr sorgt das am Donnerstag getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten „Ersten Eisenbahnpaket“.


Wir haben lange auf diese Entscheidung warten müssen. Das Urteil bestätigt, dass in Deutschland für ausreichend Unabhängigkeit zwischen Netzbetreiber und Eisenbahnunternehmen gesorgt ist.


Die Europäische Kommission sah in der DB Netz AG als Teil der DB-Holding einen Verstoß gegen die EU-Bahn-Richtlinie und hatte seit 2010 mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EuGH-Richter sehen das anders und wiesen die Beschwerden der EU-Kommission gänzlich zurück. Dabei entschieden die EU-Richter, dass die in Deutschland bestehende Unternehmensstruktur der DB AG den geltenden EU-Vorschriften entspricht.


Es besteht kein Grund, Holding-Strukturen im Bahnsektor europaweit pauschal zu verbieten. Jeder Mitgliedstaat sollte selbst entscheiden können, welches Unternehmensmodell er anwenden will, solange allen Betreibern der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz gewährt wird.


Bei dem Urteil handelt es sich um einen Präzedenzfall: Der Gerichtshof nimmt zum ersten Mal Stellung zur Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarktes. Die Entscheidung sollte wegweisend für alle weiteren Verhandlungen rund um das nun vorliegende Vierte Eisenbahnpaket sein. Denn auch in ihrem Vorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket greift die Kommission erneut zu Maßnahmen, die versteckt zu einer Trennung von Netz und Betrieb führen könnten.


Auch Deutschland braucht die Jugendgarantie


Jugendgarantie kann Fachkräftemangel bekämpfen


Der Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik (EPSCO) hat sich am Donnerstag für die Einführung einer europaweiten Jugendgarantie ausgesprochen. Ich begrüße die Entscheidung, doch jetzt ist die Bundesregierung in der Pflicht. Auch in Deutschland besteht in puncto Jugendarbeitslosigkeit konkreter Handlungsbedarf. Jugendliche sind in Deutschland doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen über 25 Jahre. Außerdem wird in den offiziellen Statistiken getrickst und beschönigt. Ich beziehe mich hierbei auf die Zahlen des Ausbildungspakts 2013. Offiziell stehen hier 33.000 offene Lehrstellen nur 15.700 unversorgten Jugendlichen gegenüber – über 250.000 junge Menschen in Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen oder Praktika werden aber nicht berücksichtigt. Hier werden eine Viertel Million Jugendliche einfach ignoriert.


Deshalb müssen in Deutschland mehr Maßnahmen ergriffen werden, um Jugendliche in den Arbeitsmarkt zu integrieren: Während die Bundesregierung bei der Jugendgarantie abwinkt, sehe ich konkreten Handlungsbedarf. Hier einige Beispiele: rechtzeitige Qualifizierung von Eltern als Berufswahlbegleiter, Senkung von Schul- und Studienabbrecherquoten und frühzeitig das Interesse von Schülerinnen an naturwissenschaftlichen und technischen Berufen fördern. Außerdem müssen zusätzliche Ausbildungsplätze in Branchen geschaffen werden, in denen Fachkräftemangel herrscht oder die als Zukunftsbranchen für Deutschland von Bedeutung sind. Ein Sofortprogramm zur Schaffung von neuen und qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen für junge Arbeit­nehmer und Studienabsolventen ist genauso notwendig wie ausbildungsvorbereitende und -begleitende Hilfen für Schwächere.


Des Weiteren muss es spezielle Angebote für junge Menschen zur Umorientierung, Weiterbildung und Qualifizierung geben sowie klare Regeln für die Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Praktika und eine zeitliche Begrenzung für unbezahlte Praktika. Auch Beratungsangebote, die Jugendliche individuell bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungs-, Arbeits- oder Studienplatz helfen oder Tipps zur Finanzierung geben, müssen verbessert werden. Die Liste ist lang. Es ist wichtig, dass alle jungen Menschen erreicht werden. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit.


Es gilt jetzt, dass Politik gemeinsam mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Schulen die Ist-Situation und den zukünftigen Bedarf analysiert und schnell qualitativ hochwertige Konzepte für eine deutsche Jugendgarantie entwickelt und an den Start bringen.


Ausbeutung von Arbeitnehmern bei der Pilzernte in den Niederlanden


Nach einem Interview im Dezember 2012 mit einem niederländischen Fernsehsender über die dortige Ausbeutung polnischer Arbeitnehmer, hat die Europäische Kommission nach der Anfrage vom 10. Januar diese schriftlich beantwortet.


Anfrage an die Kommission:


“Europaweit werden erneut Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmer durch illegale Methoden weit unter den Mindeststandards für Löhne, Sozialversicherung und Unterkunft beschäftigt werden.


Das konkrete Beispiel liefert hier die Pilzernte in den Niederlanden, dem zweitgrößten Produzenten von Pilzen in der EU. Dort werden vor allem polnische und bulgarische Arbeitnehmer systematisch ausgebeutet. Unterbezahlung, schlechte Unterbringungsmöglichkeiten sowie Abhängigkeiten und Einschüchterungen von Seiten des Arbeitgebers sind an der Tagesordnung. Der niederländische Arbeits- und Sozialminister vergleicht die Situation mit Menschenhandel und den Arbeitsbedingungen in der Sex-Branche. Schockierend ist auch die Tatsache, dass 70 % der niederländischen Pilze unter vergleichbar schlechten Arbeitsbedingungen geerntet werden.


Erste Hinweise auf diese Praktiken sind bereits vor sieben Jahren an die Öffentlichkeit gekommen. Leider konnten auch Arbeitskontrollen den Missbrauch bisher nicht verhindern, da die Arbeitnehmer eingeschüchtert wurden und daher in Gegenwart von Kontrolleuren nicht reden. Zudem werden Kontrollen durch Tricks in der Verwaltung und Scheinbuchhaltung systematisch umgangen.


1.    Ist der Kommission bewusst, dass es in den Mitgliedstaaten massive Probleme sowohl mit entsendeten Arbeitern als auch mit Saisonarbeitern gibt?


2.    Welche konkreten Maßnahmen plant die Kommission, um die katastrophale soziale Lage solcher Arbeitnehmer zu verbessern?


3.    Wurden in der Vergangenheit Schritte seitens der Kommission unternommen, um diesen Problemen entgegenzuwirken?


4.    Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um kurzfristig die Mitgliedstaaten anzuhalten die Mindeststandards für Löhne, Sozialversicherung und Unterkunft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer solchen Lage zu garantieren und dadurch eine gewisse Rechtssicherheit zu schaffen?”


 


Antwort der Kommission von Herrn Andor  (28.2.2013):


“1. Der Kommission sind die von der Frau Abgeordneten angesprochenen Probleme bezüglich entsandter Arbeitskräfte und Saisonarbeitnehmer bekannt.


2 & 3. Am 21. März 2012 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie[1] zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG[2] an, mit der der Umgehung der geltenden Vorschriften vorgebeugt bzw. eine solche Umgehung sanktioniert und der Schutz entsandter Arbeitskräfte in der EU verbessert werden sollen.


Obwohl es in dem von der Frau Abgeordneten angesprochenen Fall um EU-Bürgerinnen und ‑Bürger geht, gibt es klare Hinweise darauf, dass auch bestimmte Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern ausgebeutet werden und unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten, die ein Risiko für ihre Gesundheit und Sicherheit darstellen können. Deswegen hat die Kommission im Juli 2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung[3] vorgelegt. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat in erster Lesung erörtert.


4. Die Kommission hat über die Strukturfonds finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sind für die Durchführung und ordnungsgemäße Anwendung von Richtlinien und Verordnungen der EU jedoch die Mitgliedstaaten zuständig.







[1]     COM(2012) 131 final vom 21. März 2012.


[2]     Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.


[3]           KOM(2010) 379 endg. vom 13 Juli 2010.”




Mehr Stabilität, mehr Transparenz, mehr Gerechtigkeit


Europaparlament setzt Begrenzung von Bonuszahlungen für Banker durch


 Einen Meilenstein in der europäischen Finanzgesetzgebung hat das Europäische Parlament mit der Deckelung von Bonuszahlungen für Banker in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel durchgesetzt. Das bedeutet eine Revolution im Finanzmarkt, wo die Verzehnfachung des Gehalts keine Seltenheit sind.


Nach harten Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission setzte das Europäische Parlament durch, dass in Zukunft Banker-Boni erstmals auf die Höhe des Grundgehalts begrenzt werden. Mit dem erzielten Ergebnis stärken wir die Gehaltselemente, die auf das langfristige wirtschaftliche Unternehmenswohl setzen und schieben dem kurzfristigen Risikoverhalten von Bankenmanagern endlich einen Riegel vor. Nur bei Zustimmung einer Supermehrheit der Anteilseigner einer Bank können die Bonuszahlungen auf die maximal doppelte Höhe des Grundgehalts aufgestockt werden. Damit legen wir zwar ein Stück Verantwortung in die Hände der Eigentümer einer Bank, vertrauen ihnen aber nicht blind.


Die Boni-Regulierung hat das Europäische Parlament als Teil in den Kommissionsvorschlag zu schärferen Kapitalvorschriften für den Finanzsektor, auch Basel III genannt, eingebracht. Höhere Eigenkapitalanforderungen von insgesamt acht Prozent sollen dafür sorgen, dass Banken künftig nicht in Schieflage geraten. Mitgliedstaaten können zudem zusätzliche Kapitalpuffer beschließen, wobei systemisch relevante Finanzinstitute zu jedem Zeitpunkt um mindestens 1,5 Prozent stärker belastet würden als kleine Banken. Um trotz strengerer Eigenkapitalvorschriften, höherer Liquiditätsanforderungen und einer verbindlichen Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) die verlässliche Finanzierung der Realwirtschaft zu sichern, setzten die Parlamentsvertreter auf Druck der Sozialdemokraten eine deutliche Absenkung der Risikogewichtung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch. Wir haben dafür gesorgt, dass sich trotz der neuen Vorschriften die Kredite an kleine und mittlere Unternehmen nicht verteuern. In der sozialen Marktwirtschaft müssen Dienstleistungen für die Bürger und die solide Finanzierung der Realwirtschaft die Hauptaufgabe von Banken sein.


Auch im Kampf für mehr internationale Steuergerechtigkeit und Transparenz konnte das Parlament einen Durchbruch erzielen. Ab 2015 müssen transnational agierende Banken alle erzielten Gewinne, gezahlten Steuern und erhaltenen Subventionen offenlegen, und zwar in jedem Land ihrer Geschäftstätigkeit. Nur wenn eine Folgenabschätzung der EU-Kommission negativ ausfällt, kann die Berichtspflicht durch einen delegierten Rechtsakt der Kommission gestoppt werden. Diesen delegierten Rechtsakt kann das Europäische Parlament aber immer noch mit einfacher Mehrheit ablehnen. Die Öffentlichkeit wird endlich erfahren, welche Bank in Europa wo und durch welche Tricks Steuern spart und Staatsgeld in Anspruch nimmt. Dieses Mehr an Transparenz und Gerechtigkeit ist lange überfällig.


Verbraucherschutz bei Lebensmitteln ernst nehmen




Sondersitzung zum Pferdefleischskandal des Ausschusses für Lebensmittelsicherheit


Eine Sondersitzung zum Thema Pferdefleisch mit dem EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments am Donnerstag einberufen. Während der Sitzung betonte Borg mehrfach, dass es sich bei dem Pferdefleischskandal keineswegs um ein Problem der EU-Lebensmittelgesetzgebung handele, sondern um ein Problem der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Er unterstrich, dass das Fehlen der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitetes Fleisch keineswegs den Pferdefleischskandal verhindert hätte.


“Der Hinweis von Herrn Borg zur EU-Gesetzgebung trifft leider nicht zu, denn diese muss deutlich zwingender und klarer sein! Sein Kommentar zu den Mitgliedstaaten stimmt aber”, so Jutta STEINRUCK, SPD-Europaabgeordnete aus Ludwigshafen. “Bei der heutigen Sondersitzung des Umweltausschusses wurde wieder klar, dass die Mitgliedstaaten und die Konservativen im Europäischen Parlament bei Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen aber gleichzeitig auch beim Schutz der Interessen der Industrie versagen. Hätten wir bei der Lebensmittelkennzeichnung 2011 verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitetes Fleisch durchgesetzt, wie die Sozialdemokraten es vorgeschlagen haben, und hätten wir die elektronische Kennzeichnung von Rindern obligatorisch gemacht, dann wäre zumindest die Herkunft im Detail rückverfolgbar gewesen und dokumentiert sein müssen. Außerdem hätte man bei der falschen Kennzeichnung von Pferdefleisch als Rindfleisch mit nur einem Computerklick feststellen können, dass die Kuh mitnichten zerteilt in Frankreich in der Fabrik liegt, sondern stattdessen lebendig und wohlgemut auf einer Wiese in Deutschland, Irland oder woanders grast.”


“Zwei Dinge lernen wir zurzeit wieder mal: Erstens, dass die Mitgliedsstaaten selbst kaum aktiv werden und zweitens, dass wir nur in Zeiten der Krise die Konservativen dazu bewegen können, etwas zu ändern – das war bei BSE so und hat sich bei keiner Lebensmittelkrise geändert”, ärgert sich Jutta STEINRUCK.


“Wenn heute niemand mehr Fertiggerichte kauft – tiefgekühlt oder in der Dose –, wenn niemand mehr vertrauensvoll Burger oder Döner isst, wenn in großen Möbelhäusern Restaurants auf ihren Stammgerichten sitzen bleiben, dann haben diejenigen die finanziellen Einbußen zu verantworten, die immer behaupten, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation sei nicht nötig. Versäumnisse von Jahren können nicht von einem auf den anderen Tag behoben werden. Das muss man Mitgliedstaaten und Konservativen immer wieder deutlich machen”, so Jutta STEINRUCK abschließend.


Jugendgarantie darf keine Mogelpackung werden


Forderungen an Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik (EPSCO)


Die Chancen, dass die europäischen Sozialminister am Donnerstag in Brüssel für eine europaweite Jugendgarantie stimmen werden, stehen gut. Das wäre endlich das richtige Signal für die 5,7 Millionen Jugendlichen ohne Arbeit, die darauf warten, dass die Politik ihnen eine Perspektive bietet. 5,7 Millionen – das ist die aktuelle Zahl der arbeitslosen 18-25 Jährigen. Damit ist jeder Fünfte Jugendliche in Europa betroffen, doch gibt es große regionale Unterschiede. In Spanien und Griechenland ist aktuell sogar jeder zweite Jugendliche ohne Arbeit. Diese Entwicklung ist alarmierend.


Die Jugendgarantie ist eine sozialdemokratische Idee. Wir kämpfen schon lange für eine europaweite Einführung. Die nationalen Regierungen und die EU-Kommission wachen beim Thema Jugendarbeitslosigkeit erst jetzt so langsam auf. Ich freue mich, dass die Bemühungen der europäischen Sozialdemokraten nun aller Voraussicht nach von Erfolg gekrönt werden. Doch die es gibt auch Schwächen in den aktuellen Vorschlägen der Kommission und des Rates. Der Teufel steckt im Detail. Die Extra-Mittel von 6 Milliarden Euro kommen zum großen Teil durch Kürzungen an anderen Stellen im EU-Haushalt zu Stande. Das ist eine Mogelpackung. Wenn der EU-Haushalt für 2014-2020 so wie von den Staats- und Regierungschefs geplant in Kraft tritt, fehlen diese 6 Milliarden Euro an anderer Stelle: Etwa für die Eingliederung von Frauen und älteren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt oder bei anderen regionalen Fonds.


Alle sprechen von der Notwendigkeit, Armut, Hunger und Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen, aber ich sehe keine konkreten Vorschläge und Ergebnisse. Die Haushaltsvorschläge sparen wieder bei den Investitionen. So sparen wir Europa zu Grunde. Ich fordere die Sozialminister vor ihrem Treffen dazu auf, den Forderungen der Sozialdemokratischen Minister nach einem Sozialen Fortschrittspakt, einem gezielten Investitionsprogramm in Bildung, Arbeit und Armutsbekämpfung zu folgen. Nach Jahren der Krisenbewältigung auf dem Rücken der Schwächsten sind wir das den Menschen in Europa schuldig.


Hintergrund:


Mit der Jugendgarantie soll jeder Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren spätestens vier Monate nach Abschluss der Ausbildung oder Verlust des Arbeitsplatzes ein Beschäftigungs-, Ausbildungs-, oder Weiterbildungsplatz bekommen. Mit der Kampagne „A European Youth Guarantee now“ kämpfen die europäischen Sozialdemokraten schon lange für diese Garantie. Das Europäische Parlament hat sich bereits im Januar mit großer Mehrheit für die Einführung einer europaweiten Jugendgarantie ausgesprochen. Im Rat war dies bisher jedoch an der Blockade einzelner Mitgliedsländer gescheitert.


Mittwoch, 27. Februar 2013

Sprechstunde im Europa Direkt Informationszentrum Kaiserslautern am 04. März 2013


Von 10:00 bis 12:00 Uhr werde ich auf Einladung des Europa Direkt Informationszentrums Kaiserslautern in Zimmer 1511 im 15. Obergeschoss des Rathauses als Gesprächspartnerin für Sie zur Verfügung stehen. Die Bürgersprechstunden in Kaiserslautern finden regelmäßig statt und ich bin bereits wiederholt Gast dieser Veranstaltungsreihe. Die vergangegen Sprechstunden waren immer sehr spannend und informativ und ich freue mich auch dieses Mal wieder darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.


Das Bürgergespräch findet statt im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger, welches die mit der EU-Bürgerschaft verbundenen Rechte in den Fokus stellt. Das ganze Jahr über werden EU-weit Veranstaltungen und Konferenzen zu diesem Thema stattfinden, die den Dialog zwischen allen Regierungsebenen, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen fördern und eine Vision dessen liefern sollen, wie die EU im Jahr 2020 aussehen sollte.


Die Teilnahme ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, wird um eine Anmeldung unter Telefon 0631-3651120 oder E-Mail europa@kaiserslautern.de gebeten.


Rückschlag für das Rückwurfverbot



Ministerrat legt wenig ambitionierten Text zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor


Der Rat der Europäischen Fischereiminister will das Rückwurfverbot von Beifang aufweichen. Am Mittwoch in den frühen Morgenstunden einigten sich die Minister auf ein im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgesehenes Rückwurfverbot, das weit hinter der Forderung des Europäischen Parlaments zurückfällt. Demnach sollen auch in Zukunft bis zu 9 Prozent aller sogenannten Beifänge weiterhin ins Meer zurückgeworfen werden dürfen. Dieser Wert soll schrittweise auf 7 Prozent reduziert werden. Das Europäische Parlament hingegen hatte sich in seiner Plenarabstimmung vor drei Wochen für ein ausnahmsloses Rückwurfverbot ausgesprochen.


9 Prozent sind definitiv zu viel. Mir fehlt die Phantasie dazu, das noch als Rückwurfverbot bezeichnen zu können. Diesen Punkt wird das Europäische Parlament so nicht akzeptieren.


Wir als Volksvertreter haben uns mit großer Mehrheit für eine ehrgeizige Reform ausgesprochen, weil auch Europas Bürgerinnen und Bürger wollen, dass ihr Fisch nachhaltig und fair gefangen wird. Der Rat wird das in den Verhandlungen nicht ignorieren können. Wir werden hart verhandeln.



Dienstag, 26. Februar 2013

Solidarisches Europa - was heißt das heute?


Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stifung in Mainz


Am 5.3., 18:00 Uhr veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Diskussionsabend zum Thema Solidarisches Europa. Dazu meine herzliche Einladung. Anmeldungen unter: www.fes.de/mainz/veranstaltungen.php.


Veranstaltungsort:

Landesmuseum Mainz

Große Bleiche 49-51

55116 Mainz


Begrüßung:

Dr. Martin Gräfe

Friedrich-Ebert-Stiftung


1. Impuls:

Margit Conrad MdL

Staatsministerin und Bevollmächtigte beim Bund und für Europa


2. Impuls:

Prof. Dr. Hans Platzer

Hochschule Fulda, Professor für Politikwissenschaft/Europäische Integration/Europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik


Diskussionspartner:

Werner Simon

Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)


Jutta Steinruck MdEP


Moderation:

Dr. Christian Krell

Leiter der Akademie für Soziale Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung


Weitere Informationen unter: www.fes.de/mainz.


Tür offen für globale Klimaschutz-Abkommen


Emissionshandel für internationale Flüge wird für ein Jahr ausgesetzt


Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments befasste sich erneut mit der Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den Emissionshandel. Am Dienstag stimmten die Umweltpolitiker in Brüssel dafür, den internationalen Flugverkehr befristet für ein Jahr vom EU-Emissionshandel auszunehmen. In der Praxis bedeutet das, dass eine Fluggesellschaft etwa für einen Flug von Washington nach Frankfurt keine Zertifikate kaufen muss – wohl aber für einen Flug von Frankfurt nach Rom.


Die Tür für ein globales Abkommen steht offen. Die EU-Kommission und die Internationale Luftfahrtorganisation IACO müssen die Zwischenzeit nutzen, um ein internationales Klimaschutzabkommen für den Flugverkehr auf den Weg zu bringen. Darüber muss jetzt verhandelt werden.


Der Umweltausschuss hat in seiner Abstimmung auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die Einnahmen aus dem Emissionshandel nicht zum Stopfen von Haushaltlöchern nutzen sollen. Wir verlangen von den EU-Staaten, das Geld für Investitionen in den Klimaschutz und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel auszugeben.


Grundsätzlich sind wir Sozialdemokraten der festen Überzeugung, dass nur internationale Abkommen den Klimaschutz voranbringen werden. Wenn bald der gesamte Flugverkehr auf Ebene der ICAO zum Klimaschutz rechtsverbindlich verpflichtet wird, wäre das auch ein gutes Zeichen für weitere globale Klimaabkommen. Die EU ist beim Klimaschutz zwar Vorreiter, aber weltweit nur mit insgesamt 18 Prozent am Ausstoß von Treibhausgasen beteiligt. Deshalb brauchen wir weltumspannende Lösungen.


Zur Erinnerung: Vor gut einem Jahr hatten 23 Länder, darunter die USA, China, Russland und Indien, der EU mit Gegenmaßnahmen gedroht, falls Europa unverändert am Emissionshandel im Luftverkehr festhalte.


Wahlen in Italien


Pier Luigi Bersani und sein Mitte-Lins-Bündnis stehen vor der schwierigen Aufgabe eine verantwortungsvolle Regierung zu bilden



Die italienischen Wahlen endeten gestern mit einem denkbar knappen Ergebnis: Die absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus geht mit 340 Sitzen an die Sozialdemokraten, der Senat bleibt geteilt. Wichtig ist nun, dass in Italien so schnell wie möglich eine stabile Regierung bildet, die unter der Führung der Partito Democratico und Pier Luigi Bersani verantwortungsvoll handeln kann.


Ich freue mich, dass die Sozialdemokraten die Mehrheit im Abgeordnetenhaus erreicht haben, aber wir sollten uns keinen Illusionen hingeben: Es wird sehr schwierig, eine stabile Regierung zu bilden. Hier kommt es nun auch auf das Verhalten der zweiten Kammer, des Senats, an: Die italienischen Senatoren müssen nun zeigen, dass ihnen Italiens Wohlergehen am Herzen liegt. Die Partito Democratico hat eine große Last zu Schultern: Es liegt in ihrer Verantwortung eine stabile Regierung zu bilden und die notwendigen Reformen voranzutreiben.


Bei den Wahlen in Italien hat sich ein europäisches Muster gezeigt: Überall in den europäischen Ländern zeigen die Bürgerinnen und Bürger deutlich ihr Missfallen gegenüber der einseitigen Sparpolitik. Ihnen fehlt die Hoffnung für die Zukunft.


Oberste Priorität  für Italien ist nun eine stabile Regierung zu bilden, um das Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und gute Lebensbedingungen für alle Italienerinnen und Italiener sicher zu stellen. Ich bin davon überzeugt dass dies unter Pier Luigi Bersani geschehen wird. Er wird die nötigen Reformen durchführen, um die Krise in Italien zu beenden. Und zwar in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie.



Montag, 25. Februar 2013

Schwerbehinderte werden im Stich gelassen


Anlässlich der Anhörung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sagte Annelie

Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin:

“Schwerbehinderte Menschen werden von der Bundesregierung und vielen Unternehmen im Stich gelassen. Jedes dritte Unternehmen beschäftigt fast gar

keine schwerbehinderten Menschen, jedes zweite hält sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent. Es ist inakzeptabel, dass

sich viele Firmen noch immer verweigern, obwohl sie weitreichende staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen können.


Wir fordern die Bundesregierung auf, mehr für die Chancen schwerbehinderter Menschen zu tun und die Unternehmen dabei finanziell stärker zur Verantwortung zu ziehen. Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die die gesetzliche Quote von fünf Prozent nicht erfüllen, muss deutlich erhöht und zumindest verdoppelt werden. Firmen, die sich noch nicht einmal an die Quote von drei Prozent halten, müssen besonders in die Pflicht genommen werden.


Gleichzeitig muss die Bundesregierung mehr tun, um die Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Angesichts der deutlich höheren Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen ist es völlig unverständlich, dass bewährte Arbeitsmarktinstrumente wie der Beschäftigungszuschuss für besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose im Jahr 2011 deutlich gekürzt wurden. Wir brauchen mehr statt weniger Einsatz für die Chancengleichheit behinderter Menschen am Arbeitsmarkt.”


Wettbewerbsfähigkeit ist kein Selbstzweck - Deutsch-Französisches Sozialpartnertreffen


Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die französischen Gewerkschaften CFDT, CFTC, CGT und FO haben im Rahmen des Deutsch-Französischen Sozialpartnertreffens am 25. Februar 2013 in Berlin einen Kurswechsel in der aktuellen europäischen Politik gefordert.  Gemeinsame Erklärung des DGB und der CFDT, CFTC, CGT und FO:


“Die Gewerkschaften Deutschlands und Frankreichs begrüßen die stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in den deutsch-französischen politischen

Dialog. Wer im internationalen Wettbewerb nachhaltig aufgestellt sein will, tut gut daran, die Sozialpartner von Anfang an zu beteiligen und die

Arbeitnehmerrechte und den Sozialen Dialog zu respektieren und zu stärken. 


Wettbewerbsfähigkeit ist kein Selbstzweck, sondern muss dazu dienen, das Lebensniveau der Menschen in Europa zu verbessern, ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und soziale Kohäsion zu sichern.


Die Gewerkschaften in Deutschland und Frankreich wenden sich entschieden gegen den aktuellen Kurs in Europa, der allein durch Druck auf Löhne und Spardiktate die Wettbewerbsfähigkeit verbessern will. Denn das Gegenteil ist nötig: Ohne Investitionen in Innovation, Qualifikation und Infrastruktur rutscht Europa immer weiter in die Rezession.


Anlässlich des deutsch-französischen Jubiläums am 22. Januar 2013 haben sich die Gewerkschaften im Rahmen des Deutsch-Französischen Gewerkschaftsforums

bereits gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) für einen Sozialpakt in Europa stark gemacht. Aktuell geht es nicht allein darum, das

Vertrauen der Märkte wieder herzustellen. Vielmehr ist es dringend notwendig, das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ein faires und sozial

gerechtes Europa zurückzugewinnen.”


Linksbündnis in Italien wird nach 1. Hochrechnungen stärkste Kraft


Bei der Parlamentswahl in Italien sieht es kurz nach Schließung der Wahllokale um 15 Uhr nach einem Wahleerfolg für das Linksbündnis des Sozialdemokraten Luigi Bersani aus. Das wäre ein Riesenschritt zu einem sozialeren Europa, wenn in Italien eine sozialere Regierung an die Macht kommt. Dann wird auch Europa im Rat sozialer!


Wir wählen Theresia Riedmaier erneut zur Landrätin des Landkreises Südliche Weinstraße!


Ich will dazu beitragen, dass Theresia Riedmaier erneut zur Landrätin des Landkreises Südliche Weinstraße gewählt wird!


Bitte unterstützen Sie Theresia Riedmaier, damit wir gemeinsam unser Ziel erreichen!


www.wahl-initiative-riedmaier.de



SPD Rheinland-Pfalz ehrt Kurt Beck




Gestern verabschiedete die SPD Rheinland-Pfalz in Landau ihren ehemaligen Parteivorsitzenden und ehemaligen Ministerpräsidenten mit einer gelungenen und sehr emotionalen Veranstaltung. Unser Parteivorsitzender Roger Lewentz  sowie die Südpfälzer stellvertretende Parteivorsitzende Theresia Riedmaier beschreiben in ihren Reden den Menschen und Politiker Kurt Beck und hoben seine Leistungen für die SPD in Bund, Land, der Pfalz sowie seinem Südpfälzer Wahlkreis hervor. Die symbolische Staffenstabübergabe an Alexander Schweitzer, unseren Sozial- und Arbeitsminister und Nachfolger in Kurts Wahlkreis symbolisierte auch den Generationswechsel, den Kurt selbst und sehr früh für die SPD in Rheinlamd-Pfalz vorbereitet hatte. Grißbozschaften von Ralf Stegner, und als Vdeobotschaften von Siegmar Gabriel, Hannelore Kraft, Stefan Kuntz u.v.a. beleuchteten und lobten das Wirken von Kurt Beck in vielen Jahrzehnten.

Hier ein paar Impressionen:







 


Donnerstag, 21. Februar 2013

"Armutszuwanderung"-Debatte ein Unding


Die neue Debatte in Deutschland und einigen anderen Ländern hinsichtlich der ‘Armutszuwanderung’ hat alte Ursachen. Schwache Kohäsion in Europa, ungelöste soziale Probleme und insbesondere die vielfach mangelnde Integration der Roma sind die Wurzel dieser Wanderungsbewegung. Wir müssen die Ursachen der Probleme lösen und nicht nur die Symptome bekämpfen. Weder neue Grenzziehungen noch Abwehrkampagnen lösen das Problem.


Leider haben die rumänischen und bulgarischen Regierungen in den vergangenen Jahren nicht genug getan um das Wachsen der Armut zu verhindern und beispielsweise die Integration der Roma zu fördern. Dies ist ein Problem für ganz Europa. Die Europäische Kommission sollte sicherstellen, dass die Aktionspläne für Roma in den Mitgliedsstaaten nun auch umgesetzt werden, nachdem sie angenommen worden. Selbstverständlich hilft die harte EU-Sparpolitik nicht bei der Finanzierung neuer Integrationsprogramme.


Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament weisen seit Jahren auf diese unhaltbare Situation hin. Und die mangelnde Unterstützung aus dem EU-Sparbudget wird in keiner Weise helfen, die Situation zu verbessern.


Es ist an der Zeit, dass die EU Kommission konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Armut in Ländern wie Bulgarien und Rumänen bekämpft und die Integration der Roma wirksam verbessert werden kann.


Ausspionieren von Arbeitnehmern verhindern


EU-Datenschutzverordnung: Arbeitnehmerrechte berücksichtigen


Es darf nicht sein, dass in Europa die Daten von Beschäftigten ohne deren Wissen erhoben und verarbeitet werden. In diesem Sinne setzt die am Donnerstag angenommene Stellungnahme des Beschäftigungsausschuss zur geplanten Datenschutzgrundverordnung ein starkes Signal für die Rechte von Arbeitnehmern, bevor der federführende Innenausschuss im April seinen Bericht abstimmt.


In unserer Stellungnahme positionieren wir uns eindeutig für ein Verbot der heimlichen Überwachung am Arbeitsplatz. Das gilt insbesondere für die Videoüberwachung in sensiblen Bereichen wie Umkleidekabinen, Badezimmern und WCs. Wenn aus Sicherheitsgründen in bestimmten Betrieben eine Überwachung notwendig ist, so müssen die Beschäftigten über Dauer, Ort und Umfang informiert sein.


Besonders wichtig ist uns Sozialdemokraten auch das erreichte Verbot des so genannten Blacklistings. Dies sind schwarze Listen von unliebsamen Mitarbeitern, die ein Unternehmen erstellt, etwa, weil Arbeitnehmer gewerkschaftlich aktiv sind. Wenn Unternehmen diese Listen untereinander austauschen, haben Betroffene kaum noch eine Chance, eine neue Stelle in dieser Branche zu finden.


Darüber hinaus fordert der Beschäftigungsausschuss niedrigere Hürden für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. So soll es einen Datenschutzbeauftragten bereits in Unternehmen geben, die Daten von mehr als 250 Personen pro Jahr verarbeiten. Diese Forderungen gehen deutlich über die Vorschläge der Kommission hinaus.


Insgesamt sollen die Regelungen im Beschäftigtendatenschutz als Minimalstandards verstanden werden. Das bedeutet, dass Kollektiv- und Betriebsvereinbarungen über die Bestimmungen hinausgehen können. Die Konservativen wollten niedrigere Schutzbestimmungen und möglichst viele Ausnahmen durchsetzen. Dagegen haben wir uns in vielen Bereichen erfolgreich gewehrt. Der Schutz von Arbeitnehmern ist ein Grundrecht. Angebliche bürokratische Hürden für KMUs dürfen keine Ausrede für weniger sein.


Rückschlag für Bodenverkehrsdienste


Beschäftigungsausschuss stimmt erneut über Kommissionsvorschlag zu Flughafenpaket ab


Die beschäftigungspolitischen Teile der im Dezember in die Ausschüsse zurück verwiesenen Verordnung über Bodenverkehrsdienste wurden am Donnerstag erneut im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments abgestimmt. Die Plenar­ablehnung im letzten Jahr folgte auf Antrag der Sozialdemokaten mit dem Ziel, doch noch Verbesserung des unzureichenden Berichtsentwurfs zu erreichen.


In der letzten Runde ist es uns im Beschäftigungsausschuss gelungen, die Regelungen im Aus- und Weiterbildungsbereich weitaus akzeptabeler zu gestalten. Trotzdem wäre in den Neuverhandlungen noch viel Platz für weitere Verbesserungen gewesen. Leider hat die konservativ-liberale Mehrheit im Ausschuss jegliche Abfederung der Liberalisierungs­vorhaben verhindert. Wenn wir den bereits abgestimmten Bericht erneut akzeptieren, dann nur um Verschlechterungen im Zuge einer Neuöffnung des Dossiers zu vermeiden.


Wir Sozialdemokraten haben uns darum bemüht eine Übernahmegarantie für alle Beschäftigten bei einem Anbieterwechsel in die Richtlinie einzubauen. Ohne diese Regelungen werden Arbeitnehmer innerhalb ein- und demselben Anbieter unterschiedlichen Bedingungen der Arbeitsplatzsicherheit unterliegen. Von Gleichbehandlung kann hier nicht die Rede sein. Vielmehr werden Bedingungen geschaffen, die die Belegschaft in Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse teilt.


Als Berichterstatterin setze ich nun darauf, dass der Verkehrsausschuss im Rahmen seiner Kompetenzen dafür kämpft, die Arbeitnehmerrechte weiter auszubauen. Die Menschen müssen klar im Vordergrund unserer politischen Arbeit stehen und dürfen nicht durch marktwirtschaftliche Interessen in den Hintergrund gedrängt werden. Was ich von unseren Kollegen im Verkehrsausschuss erwarte, sind vor allem strengere Bedingungen beim Subunternehmertum, sowie verbindliche Vorschriften für die Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung von Tarifverträgen.


Nachdem die schwarze Mehrheit einen verbesserten Kompromiss im Beschäftigungsausschuss verhindert hat, ist es jetzt an den Konservativen sich in anderen Bereichen zu bewegen, wenn sie Interesse an einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen haben.


Eine unehrliche Sprache


Regierungserklärung der Bundeskanzlerin führt Bürger in die Irre


Die Sprache, mit der die Bundeskanzlerin das Gipfelergebnis zum Mehrjährigen Finanzrahmen erklärt, ist unehrlich und damit unangemessen. Die heutige Regierungserklärung von Angela Merkel zu den Ergebnissen des Europäischen Rates Anfang Februar streut Sand in die Augen der staunenden Öffentlichkeit streuen.


Besonders kritisch finde ich den Anstieg der nationalen Ausnahmeregelungen, worunter auch die sogenannten Rabatte fallen, die nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs von derzeit 38 auf künftig über 50 ansteigen sollen. Diese Geschenke als Sonderzahlungen für besonders von der Krise betroffene Mitgliedstaaten zu bezeichnen, ist verlogen. Denn jeder einzelne der EU-Mitgliedstaat ist in der Liste zu finden. Das läuft nicht nur dem von uns Sozialdemokraten immer wieder geforderten Prinzip der Haushaltsklarheit zuwider. Es gibt für diese Geschenke auch keine Rechtsgrundlagen!


Selbstverständlich begrüßen wir, dass nun endlich das Problem der steigenden Jugendarbeitslosigkeit prominent auf die europäische Agenda gehoben worden ist. Nun allerdings so zu tun, als ob man ganz sozial neues Geld mit einem Fonds zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in die Hand nimmt, ist unverfroren. Denn 50 Prozent des neuen Fonds sollen sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds speisen. So wird Projekten für die Berufsqualifikation, der sozialen Eingliederung, für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung die Finanzierungsgrundlage genommen. Zumal die im Gipfelbeschluss veranschlagten sechs Milliarden Euro für Jugendliche nur ein Tropfen auf den heißen Stein wären. Laut der Internationalen Arbeitsorganisation müssten für eine effektive Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit allein in der Euro-Zone rund 21 Milliarden Euro aufgebracht werden. Die veranschlagten Gelder sind einfach zu schmal, als dass die Bundesregierung sich dahinter verstecken könnte. Wenn die nationalen Regierungen jungen Menschen wirklich helfen wollen, dann müssen wir auch mehr Geld in die Hand nehmen.


Konservative und Liberale blockieren besseren Schutz entsandter Arbeitnehmer


Sozialdemokraten lehnen Stellungnahme ab


Wieder einmal ist klar geworden, dass der Schutz entsandter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen alles andere als die oberste Priorität bei Konservativen und Liberalen im Europäischen Parlament genießt. Sie haben eine effektive Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten durch die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung verhindert. Unser Ziel, mit der Durchsetzungsrichtlinie mehr Rechtssicherheit für entsandte Arbeitnehmer zu schaffen, wurde verfehlt. Die nun verabschiedete Stellungnahme wird den Problemen, die es bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie in den Mitgliedstaaten gibt, nicht gerecht Am Donnerstag wurde die Stellungnahme zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Brüssel abgelehnt.


Die Konservativen und Liberalen haben ihr wahres Gesicht gezeigt. Arbeitnehmerrechte von Entsandten werden von ihnen mit Füßen getreten.


Konservative und Liberale haben sich bei der Ausschussabstimmung dafür ausge­sprochen, dass zukünftig nur mithilfe eines abgeschlossenen Anforderungskatalogs Kontrollen bei der Entsendung im Zielland durchgeführt werden können. Wir Sozial­demokraten und Sozialdemokratinnen haben dieses Vorgehen nicht verhindern können. Den zuständigen Behörden muss allerdings ein Ermessensspielraum zugerechnet werden, damit in Verdachtsfällen die nötigen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden können. Eine grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen und Sanktionen wurde zudem blockiert.


Bei den weiteren Verhandlungen muss nun der Druck auf die Konservativen und Liberalen im Beschäftigungsausschuss erhöht werden. Diese Woche werden dort die eingereichten Änderungsanträge des Berichtes besprochen. Dem Berichtsvorhsclag stehe ich kritisch gegenüber: Wenn der Bericht so durchgeht wie vorgeschlagen, wird die Ausbeutung von Arbeitnehmern zum normalen Geschäftsmodell. Der Entwurf meiner konservativen Kollegin ist keine Grundlage die wir akzeptieren können. Die schiere Anzahl der 800 eingereichten Änderungsanträge spiegelt diese Tatsache ganz klar wieder. Was wir brauchen sind vor allem bessere Kontrollrechte und klare Haftungsregeln.


Hintergrund:


Die Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen soll die 1996 beschlossene Entsenderichtlinie ergänzen und insbesondere eine bessere Durchsetzung sowie mehr Rechtssicherheit für entsandte Beschäftigte gewährleisten. Federführend wird der Kommissionsvorschlag im Beschäftigungsausschuss beraten. Am 22. Januar 2013 hat in Mainz der Europäische Verein für Wanderarbeiter eine Beratungsstelle eröffnet, um Menschen, die ihre Heimat wegen der Arbeit verlassen haben, zu helfen und zu unterstützen.


Konzessionsrichtlinie – Nun muss Bundesregierung handeln


Gegen ‘Hauruck-Verfahren’ bei der Verabschiedung der Konzessionsrichtlinie


Ein Vorhaben von solcher Tragweite in einem Hauruck-Verfahren durchzupeitschen ist ein Unding. Die Konzessionsrichtlinie in nur einer Lesung zu verabschieden, kann und will ich nicht mittragen. Unsere Hauptforderung, den Wasserbereich umfassend aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu nehmen, sehe ich als nicht erfüllt. Für mich besteht daher weiterhin enormer Diskussionsbedarf, vor allem was die deutschen Strukturen der Wasserversorgung anbelangt. Am heutigen Donnerstag hatte sich der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mehrheitlich dafür ausgesprochen, direkt in Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission einzusteigen.


Nun liegt die Verantwortung zu aller vorderst bei der Bundesregierung, der ich in dieser Angelegenheit keinen Zentimeter über den Weg traue. Bereits Ende letzten Jahres hätte die Bundesregierung im Rat die Chance dazu gehabt, zugunsten bewährter Formen der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland entscheidenden Einfluss auf den Kommissionsentwurf zu nehmen. Sie hat das Vorhaben aber einfach durchgewunken.


Ich freue mich allerdings über die erfolgreich laufende Bürgerinitiative “right2water“, die sie selbst bereits Anfang des Jahres mit ihrer Unterschrift unterstützt hat. Wenn es die Bundesregierung in den anstehenden Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission nicht für nötig hält, sich für die Wasserversorgung in öffentlicher Hand stark zu machen, dann werden wir Bürger und Bürgerinnen es eben tun. Sofern die Bürgerinitiative bis November in weiteren vier Ländern das notwendige Quorum erfüllt, muss sich die Europäische Kommission mit dem Thema Wasserprivatisierung befassen. Zwar hat die Bürgerinitiative ‘right2water’ keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beratungen der Konzessionsrichtlinie. Allerdings können sich der Rat und die Kommission bei Erfolg der Initiative der Forderung nach einem besonderen Schutz der öffentlichen Wasserversorgung nicht weiter verschließen.


Unterstützen Sie die Initiative auf: http://www.right2water.eu/de/node/5




Hintergrund


Im Januar wurde die Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beraten und verabschiedet. In der Sitzung vom 21. Februar hat sich der Ausschuss nun in seiner Mehrheit dafür ausgesprochen, direkt in informelle Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission einzusteigen und die Richtlinie anschließend in erster Lesung im Plenum zu verabschieden.


 


Europäisierung der Sozialpolitik


Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Trier


Gerstern war ich zu einer Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung ins Karl-Marx-Haus nach Trier eingeladen. Nach einem Vortrag des Pädagogikprofessors Philipp Sandermann von der Universität Trier über die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Tendenzen einer Europäisierung der Sozialpolitik diskutierte ich mit Christina Gräfe – Geschäftsführerin des EIC Trier - über die Fortschritte der europäischen Sozialpolitik und die großen Baustellen, moderiert wurde das Ganze von Dr. Katarina Barley, Bundestagskandidatin für Trier und Trier-Saarburg. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und die Diskussion sehr intensiv und lebhaft. Immer noch ist die Sozialpolitik auf EU-Ebene ein Anhängsel der Wirtschaftspolitik. Dies ist auch in den Verträgen begründet. Dennoch: Eine gemeinsamer Binnen- und Arbeitsmarkt kann nur funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger soziale Sicherheiten haben. Die europäischen Regelungen im Wirtschaftsbereich haben immer auch Auswirkungen auf die nationalen sozialen Sicherungssysteme. Und die EU hat hier auch schon einiges erreicht: Grundsatz der Gleichbehandlung, Antidiskrimminierungsgebot, Arbeitsschutz und – als praktisches Beispiel – die europäische Krankenversicherungskarte. Natürlich läuft noch nicht alles rund, aber für ein besseres und soziales Europa werde ich nach wie vor kämpfen.


Mittwoch, 20. Februar 2013

Vom wirksamen Datenschutz profitieren


Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht dazu führen, dass das Grundrecht auf Datenschutz ausgehöhlt wird. Heute morgen hatte der Innenausschuss im Europäischen Parlament verschiedenen Interessengruppen, darunter Unternehmen und Verbraucherschützer, zur Konferenz “Datenschutz ist Zukunft” eingeladen, um gemeinsam über die europäische Datenschutzreform zu diskutieren.


Die Unternehmen sollten die Chancen einer wirksamen Datenschutzreform erkennen. Ein guter Datenschutz ist die Voraussetzung für Vertrauen in die Wirtschaft. Wir alle – auch die Unternehmen – profitieren deshalb von strengen Datenschutzregeln. Aus diesem Grund müsste es verlässliche Rechte für die europäischen Bürger in Bezug auf die Verarbeitung persönlicher Daten geben. Zentral ist dabei das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher. Nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung dürfen persönliche Daten verarbeitet werden.


Für uns Sozialdemokraten stehen die fundamentalen Rechte der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle, wie auch der Fraktionsvorsitzende der europäischen Sozialdemokraten Hannes Swoboda bei der Eröffnung der Veranstaltung deutlich machte. Das bedeutet konkret, dass das Reformpaket in Bezug auf den Schutz persönlicher Daten über die derzeit geltende Richtlinie aus dem Jahr 1995 hinausgehen muss. Denn auch das Datenschutzrisiko der Verbraucher hat im digitalen Zeitalter stark zugenommen.


Bei der Datenschutzreform stehen insbesondere die Rechte von Kindern im Vordergrund. Wir fordern deshalb unter anderem, dass die Analyse und Bewertung personenbezogener Daten – das sogenannte Profiling – im Fall von Kindern ausnahmslos verboten wird. Zudem sollen die Rechte von Arbeitnehmern durch die Datenschutzreform erheblich gestärkt werden. Das Ausspionieren und standardmäßige Überwachen von Angestellten muss verhindert werden. Auch im Beruf muss die Menschenwürde gewahrt bleiben. Damit diese Rechte auch in der Praxis wirkungsvoll sind, setzen wir uns für hohe Bußgelder bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht ein.


Two Pack: eine Chance für neue Instrumente gegen die Krise


EU-Parlament und Ministerrat einigen sich auf Gesetzespaket Two Pack


EU-Kommission und Ministerrat haben sich endlich dazu bekannt, dass es zur Lösung der Krise nicht einseitiger Haushaltskürzungen bedarf, sondern gerade neue Instrumente gebraucht werden. Die Einigung zum sogenannten Two Pack gibt uns die Möglichkeit, die notwendigen Schritte einzuleiten, um Schuldentilgungsfonds und eine gemeinschaftliche Schuldenverwaltung einzuführen. Jetzt kommt es darauf an, dass die EU-Kommission ihre Hausaufgaben macht und ihre Expertengruppe gute Lösungen zur besseren Staatsfinanzierung der Mitgliedstaaten präsentiert.


Das Gesetzespaket legt neue Regeln zur besseren Überwachung und Koordination der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten fest. Die EU-Kommission hat sich darin verpflichtet, zu untersuchen, wie die Mitgliedstaaten einen begrenzten Teil ihrer Staatschuld in einem Schuldentilgungsfonds gemeinsam abtragen können. Auch die Einführung von kurzfristig ausgelegten Euro-Bills wird die Gruppe bis März 2014 analysieren. Die EU-Kommission erhält im Gegenzug mehr Rechte zur Überwachung der Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten oder Finanzschwierigkeiten haben.


Auf Drängen der sozialdemokratischen Fraktion hat die EU-Kommission sich auch dazu bekannt, Spielräume für öffentliche Investitionen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu ermitteln. Die EU-Kommission und der Ministerrat gestehen damit ein, dass ihr einseitiger Kürzungswahn kontraproduktiv ist. Zur Überwindung der Krise benötigen wir dringend Zukunftsinvestitionen. Auch Vorschläge zur Einrichtung eines europäischen Soli-Fonds – die sogenannte fiskalische Kapazität – will die Kommission für die Eurozone unterbreiten. Damit nehmen wir den Reformvorstoß des Ratspräsidenten Van Rompuy auf, der angeschlagene Staaten für ihren Reformeifer belohnen will.


Im Europaparlament werden wir mit Argusaugen darüber wachen, dass die Kommission mit ihrer neuen Verantwortung angemessen umgeht. Dazu gehört auf europäischer Ebene endlich die Weichen dafür zu stellen, dass die krisengeplagten Staaten aus der Misere heraus wachsen können.