Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Samstag, 18. Dezember 2010
Handball-Bundesliga-Derby in Ludwigshafen
Besuchergruppe der FH Worms
Nachdem mich vor einigen Wochen bereits ein Internationaler Masterstudiengang der FH Worms in Brüssel besucht hatte, waren jetzt bei der Friedrich-Ebert-Stiftung Sinternationale StudentInnen aus der ganzen Welt, die an der FH Worms einen Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften absolvieren zu Gast in Straßburg. Am vergangenen Donnerstag Nachmittag erzählte ich ihnen dann aus dem Leben und Arbeiten einer Europaabgeordneten, diskutierte mit ihnen die aktuellen Gesetzgebungen in Sachen Finanzmarkt, über die Zukunft des Euro und er Europäischen Union - in englischer Sprache, das war schone ine Herausforderung....
Freitag, 17. Dezember 2010
Weihnachtsfeier meiner SPD
Willy-Brandt-Medallie für Hans-Joachim Weinmann
Besuchergruppe AWO Birkenfeld
Mittwoch, 15. Dezember 2010
Monatliches Haushaltsgeld verhindert
Die Annahme war aus drei Gründen möglich. Die im März verabredeten Prioritäten wie Bildung, Jugend und Forschung konnten budgetär unterfüttert und vor dem Sparwillen der Mitgliedstaaten gerettet werden. Das sind Politikbereiche, die für eine ordentliche Gestaltung der Zukunft und Erfüllung der EU2020-Ziele notwendig sind. Sollten die Mittel nicht reichen, hat aber der Rat bereits jetzt zugestimmt, in einem zügigen Verfahren weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Es wird also nicht so knapp gegessen, wie gekocht wurde.
Die Bereitschaft der aktuellen und der vier künftigen EU-Ratspräsidentschaften, das Europäische Parlament bei der Ausgestaltung der nächsten Finanziellen Vorausschau einzubeziehen, ist ein positives Signal. Mit dieser Zusage haben wir die Kommunikationsverweigerer im Rat umkurvt. Allerdings wird damit auch deutlich, dass der Rat keine einheitliche Institution ist, sondern aus 27 Mitgliedstaaten mit jeweils nationalen Einzelinteressen besteht – eine Zusammenarbeit nur in Einzelfragen, aber nicht für ein gemeinsames, solidarisches Europa gewünscht ist.
Die Initiative der Europäische Kommission, im Sommer 2011 einen legislativen Vorschlag zur Reform der Eigenmittel vorzulegen, begrüße ich ausdrücklich, da sich die Mitgliedstaaten so einer Debatte um die künftige Finanzierung der EU mit dem Parlament stellen müssen. Wir Sozialdemokraten werden dann seriös und konstruktiv die Debatte um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als Lenkungsinstrument führen.
Weiteren Verhandlungsbedarf gibt es bei der Forderung des Europäischen Parlaments nach mehr Flexibilität für die verbleibenden drei Jahre der jetzigen Finanzperiode und die Finanzierung des Großprojekts Kernfusionsreaktor ITER.
Wir haben uns zwar nicht 100%ig mit unseren Forderungen durchgesetzt, doch konnten wir dem Ansinnen des Rates für ein NON-Europe eine klare Abfuhr erteilen.
Sozialer Fortschritt hat keinen Preis
Wir fordern die Soziale Fortschrittsklausel schon seit Jahren. Die Europäische Union ist nicht nur ein Zusammenschluss wirtschaftlicher Interessen. Sie ist auch ein gemeinsames Bekenntnis zu einem europäischen sozialen Fortschritt. Zu einem Europa, in dem nicht nur lang und breit über Währungsmodalitäten gestritten wird, sondern in dem auch die wichtigen sozialen Fragen von den Staats- und Regierungschefs bei ihren Treffen in Brüssel besprochen werden.
Ich begrüße die Solidarität in Finanzfragen in Europa, aber wir brauchen nicht nur für die Finanzpolitik europäische Regelungen. Auch für soziale Belange brauchen wir einen festen europäischen Rahmen, der Menschen soziale Mindeststandards garantiert.
Wirtschaft und Soziales sind keine Gegensätze. Sie sind untrennbar mit einander verbunden. Nur scheinbar vergessen bei aller Wirtschaft die Staats- und Regierungschefs das Soziale. Im Konfliktfall dürfen nicht die wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang haben, wie zum Beispiel bei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Viking und Laval.
Europa braucht echten Wachstumspakt
Um den nötigen finanziellen Spielraum für neues Wachstum in Europa zu schaffen, muss die Einführung von Eurobonds mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer kombiniert werden. Damit ließen sich viele offene Probleme auf einmal lösen. Die Zinsen für Staatsanleihen würden sinken, Spekulationen verteuert und die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte gestärkt.
Der gegenwärtige Stabilitätspakt hat einen entscheidenden Denkfehler. Die dem Pakt zu Grunde liegenden Indikatoren wie Haushaltsdefizit und Gesamtverschuldung sind nicht hinreichend aussagekräftig. So hat Irland zwischen 1999 und 2007 weder die drei Prozent-Grenze beim Haushaltsdefizit noch die 60 Prozent-Grenze bei der Staatsverschuldung verletzt. Die fahrlässige Deregulierung des Finanzsektors und die unzureichende Steuerbasis, die das Land am Ende in die Knie zwangen, wurden hingegen nicht erfasst.
Spardiktate auf Grundlage des bestehenden Stabilitätspakts führen deshalb nur weiter in die Sackgasse. Um dort heraus zu kommen muss es in Zukunft viel stärker darum gehen, Staatsfinanzen anhand der Qualität von Einnahmen und Ausgaben zu bewerten. Gleichzeitig sollten im Rahmen der europäischen Wachstumsstrategie EU2020 entscheidende Strukturreformen angegangen werden, die insbesondere Jobs, Bildung und Innovationen fördern.
Anfrage zu Mikrokrediten
Hier meine Anfrage:
Das Europäische Parlament hat im Frühjahr 2010 das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument auf den Weg gebracht, dass für Personen gedacht ist, die entweder ein Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen wollen.
1. In welchen Mitgliedstaaten wurde dieses Programm bereits umgesetzt und entsprechende Gelder bewilligt?
2. Stimmt es, dass das Mikrofinanzierungsprogramm - nicht wie ursprünglich vom Parlament vorgesehen - hauptsächlich für (Langzeit-)Arbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt zurück kehren wollen - genutzt wird, sondern vielmehr in vielen Fällen als Subvention für klein- und mittelständische Unternehmen?
3. Wurde dieses Mikrofinanzierungsprogramm bereits in Deutschland eingeführt?
a. Wenn ja, welche Institutionen sind in Deutschland dafür verantwortlich?
b. Und welche Zielgruppen werden durch das Programm in Deutschland gefördert?
c. Wird es in Deutschland vorrangig für Arbeitslose - die den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt schaffen wollen - in Anspruch genommen, oder wird es in Deutschland auch zur Unterstützung bereits bestehender klein- und mittelständiger Unternehmen genutzt?
4. Wurden bereits Haushaltsmittel aus diesem Haushaltsposten aus Deutschland abgerufen?
Dienstag, 14. Dezember 2010
Arbeitsmigranten dürfen nicht benachteiligt werden
Eine faire Einwanderungspolitik zu entwickeln, die aufwendige Antragsverfahren vereinfacht und EU-weit gleichermaßen Standards setzt, ist seit Langem überfällig. Problematisch ist jedoch der Anwendungsbereich der Richtlinie und die lange Liste an Kategorien von Einwanderern wie Saisonarbeiter, entsandte Arbeitnehmer oder bestimmte Handels- und Finanzbereiche, die davon ausgeschlossen sind.
Die geplanten Änderungsanträge meiner Kollegen zielten darauf ab, diese Kategorien von Migranten wieder in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen, damit alle Arbeitnehmer aus Drittstaaten die gleichen Rechte genießen wie die Arbeitnehmer des Aufnahmelandes.
Die Gleichbehandlung ist aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine grundlegende Notwendigkeit. Sie bedeutet Anerkennung für den Beitrag, den Migranten mit ihrer Arbeit, ihren Steuern und ihren Sozialabgaben zur Wirtschaft der EU leisten. Nur wenn Mindeststandards für alle Arbeitnehmer, die in der EU tätig sind, eingeführt werden, können unfairer Wettbewerb, Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung und soziale Ausgrenzung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten sowie langfristig Sozialdumping auch für EU-Bürger vermieden werden.
Die vorgesehene Einführung eines minimalen Bündels von Rechten ist unabdingbar für alle legalen Migranten, ohne Ausschlussklauseln und nur mit minimalen Ausnahmeregeln, um der Verpflichtung zur Integration derjenigen, die rechtmäßig in der EU arbeiten, nachzukommen und dadurch ihren Beitrag zur ökonomischen und sozialen Entwicklung Europas zu würdigen.
Ich freue mich, dass der vom Rat und den konservativ-rechten Parteien unterstützte Vorschlag der Kommission mit 350 zu 306 Stimmen abgelehnt wurde.
Dies ist ein großer Tag für europäische Arbeitnehmer un die europäischen Sozialdemokraten. Unsere Gruppe hat sich dafür stark gemacht, dass jeder Arbeitnehmer in Europa gleich behandelt werden sollte, egal aus welchen Land er kommt.
Europäische Bürgerinitiative auf der Zielgeraden
Endlich bekommen die Bürgerinnen und Bürger in Europa mehr Mitsprache und können sich direkt an der Gestaltung der europäische Politik beteiligen. Intensive Bürgerbeteiligung ist unerlässlich für eine lebendige Demokratie.
Mit dem Instrument der Europäischen Bürgerinitiative können die Menschen in Europa ab 2012 die Europäische Kommission dazu auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu bestimmten Themen vorzulegen. Dazu sind eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten notwendig. Wir haben die Hürden deutlich gesenkt, damit sich alle Bürger so unbürokratisch wie möglich beteiligen können.
Ich erhoffe mir in Zukunft viele lebhafte grenzüberschreitende Debatten über wichtige europäische Themen. Das wird dazu beitragen, dass die Menschen ein größeres Interesse dafür entwickeln, was in Europa passiert.
Mit der Verordnung haben das Parlament und der Rat die Rahmenbedingungen gesetzt, unter denen ein Bürgerbegehren möglich ist.
Nun ist es an den Bürgerinnen und Bürgern dieses Instrument zahlreich zu nutzen und damit die Europäische Bürgerinitiative als Flagschiff partizipatorischer Demokratie in Europa zu etablieren.
EU-Parlament sagt dem Menschenhandel den Kampf an
Die Sklaverei wurde in Europa vor 200 Jahren abgeschafft, aber der Menschenhandel nimmt weiter zu und damit auch die Zwangsarbeit, die sexuelle Ausbeutung und die moderne Knechtschaft als Haushaltshilfen. Diese Straftaten, die sich durch nichts rechtfertigen lassen, müssen aufs Schärfste bekämpft werden. Mit der heutige Annahme der Richtlinie im Parlament haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Während der Kommissionsvorschlag vor allem ein höheres Strafmaß für Täter vorsieht, ist es uns im Parlament gelungen, einen umfassenderen Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels in die Richtlinie zu integrieren, der auch die Einwanderungspolitik und einen verstärkten Opferschutz umfasst. Denn ich denke, dass man den Kampf gegen den Menschenhandel nicht nur aus der Sicherheitsperspektive betrachten darf. Genauso wichtig ist ein verbesserter Opferschutz. Anstatt die Opfer zu verfolgen und für Verstöße gegen Einwanderungsgesetze zu bestrafen, die sie aus Not und als direkte Folge des Menschenhandels begangen haben, müssen wir den Opfern die Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung bieten und internationalen Schutz gewähren. Diese Forderung haben wir erfolgreich in den Verhandlungen mit Rat und Kommission durchgesetzt.
Zudem werden die Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtet, besonders schutzbedürftigen Opfern mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Durch Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, psychologischen Beistand und kostenlose Rechtsberatung soll ihnen die Reintegration in die Gesellschaft erleichtert werden, unabhängig von ihrer Bereitschaft an einem Strafverfahren teilzunehmen.
Wir müssen den Menschenhandel EU-weit genauso grenzüberschreitend zu bekämpfen wie er agiert. Das Europaparlament hat mit der heutigen Annahme des Berichts seinen Beitrag geleistet. Jetzt liegt es an den europäischen Regierungen ihre Aufgabe zu erledigen und die Opfer des Menschenhandels nicht im Stich zu lassen und ihnen zu helfen.
Lohndumping im Bahnverkehr
Hier die Anfrage im Detail:
Bei Vergaben im Verkehrsbereich im Anwendungsbereich der EU VO 1370/2007 werden die Möglichkeiten zur Vorgabe von Sozial- und Tarifstandards in den nationalen Ausschreibungsverfahren nur unzureichend genutzt. Die Vergabeentscheidungen werden fast ausschließlich nach Maßgabe des niedrigsten Angebots/ „billigsten“ Preises getroffen. Sozial- und Tarifstandards sowie Arbeitnehmerschutzrechte als auch Umweltstandards werden im Rahmen der nationalen Vergabeentscheidungen nur ausnahmsweise verbindlich vorgegeben oder werden bei der Bewertung der Angebote nur unzureichend berücksichtigt.
Die aktuellen nationalen Vergabepolitiken und die damit verbundenen Vergabeentscheidungen führen in zahlreichen Fällen zu massiven Lohn- und Sozialdumping zu Lasten der Beschäftigten. Das Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Art. 31 Grundrechte Charta wird dadurch unterlaufen, der Kern des Grundrechts steht in Gefahr ausgehöhlt zu werden.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung und Verwirklichung gerechter und angemessener Arbeitsbedingungen gem. Art. 31 Grundrechte Charta bei der Durchführung des Rechts, insbesondere im Rahmen der Anwendung des Rechts der EU VO 1370/2007?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung eines gerechten Ausgleichs (praktische Konkordanz) zwischen den wirtschaftlichen Grundfreiheiten und den sozialen Grundrechten im Rahmen des europäischen Vergaberechts, insbesondere zur Verhinderung vom Lohn- und Sozialdumping?
3. Ist es aus Sicht der Kommission zur Gewährleistung des durch Art. 31 Grundrechte Charta verbrieften Rechts auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen erforderlich, die in den Erwägungsgründen (16) und (17) der EU VO 1370/2007 genannten Kann-Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes und der Sozial- und Qualitätsstandards nunmehr verbindlich vorzugeben?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Kommission zur nationalen Umsetzung der VO 1370/2007 vor (Evaluierung) und inwieweit steht die jeweilige Umsetzung im Einklang mit dem Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen?
5. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Verwirklichung ihrer im Weißbuch vom 12. September 2001 „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ (KOM (2001) 370), genanntem Ziel der Gewährleistung sicherer, effizienter und hochwertiger Personenverkehrsdienste unter Berücksichtigung sozialer, umweltpolitischer und raumplanerischer Faktoren?
Montag, 13. Dezember 2010
Meine Wahlbeobachtung im Kosovo
Ich bin seit Freitag als Mitglied der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments im Kosovo. Hier gebe ich einen kurzen Rückblick über den gestrigen Wahltag im Kosovo als Wahlbeobachterin des Europäischen Parlaments.
Wir waren mehreren Teams zugeordnet und ich fuhr in das Gebiet von Mitrovicë/Mitrovica. Ich bin gestern Morgen dann auch schon um 4 Uhr aufgestanden, damit ich bei der Einrichtung eines Wahllokales live dabei sein konnte. Ich habe auch darauf bestanden, die Planung der sogenannten Mobilen Wahllokale mitüberwachen zu dürfen. Denn besonders für die Menschen im Norden des Kosovo war es in der Vergangenheit nicht einfach wählen zu gehen. Aber auch gerade deswegen waren meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament und ich im Kosovo. Wir haben den Menschen gezeigt, dass wir in Europa fairen, geheimen und freien Wahlen im Kosovo wollen. So konnten wir den Menschen im Kosovo mit unserer Anwesenheit zeigen, dass wir sie unterstützen und freie Wahlen zu 100% unterstützen.
In einem Wahllokal bin ich sogar bis zum Schluss geblieben, d.h. erst als der letzte Stimmzettel ausgezählt wurde, sind wir gefahren. Doch danach war noch lange nicht Schluss. Mit meinen Kolleginnen und Kollegen haben wir dann noch bis tief in die Nacht die Nachbetrachtungen gemacht.
Fazit:
Natürlich gab es auch kleinere technische Schwierigkeiten bei den Wahlen, aber insgesamt betrachtet waren diese Wahlen ein großer Fortschritt für das Kosovo und seine noch junge Demokratie. Insbesondere im Vergleich zu vorherigen Wahlen waren wir uns in der Wahlbeobachtungsdelegation alle einig, dass diese Wahl ein echter Fortschritt war. Es bleiben bei dieser Wahl noch einzelne Zweifel, die müssen aber noch genauer untersucht werden. Sehr positiv sehe ich die Anstrengungen, die im Norden des Kosovos gemacht worden sind. Hier wollte man allen Menschen ermöglichen an den Wahlen teilzunehmen. Zudem ist auch die größere Wahlbeteiligung der Kosovo-Serben ein gutes Signal.
Sehr darüber gefreut habe ich mich auch, dass ich einen alten Bekannten - der seit gut einem Jahr im Kosovo arbeitet treffen konnte.
Heute Nachmittag fliege ich zurück nach Frankfurt und von dort aus fahre ich direkt zur Plenarsitzung nach Straßburg.
Freitag, 10. Dezember 2010
Wir wollen freie und faire Wahlen im Kosovo
Die kommenden Wahlen stellen für das Kosovo eine hervorragende Gelegenheit dar, um seine demokratische Kultur unter Beweis zu stellen. Deswegen rufen wir alle Parteien dazu auf, freie und faire Wahlen zu garantieren. Dies sind wesentliche Grundzüge eines demokratischen Staates und für die zukünftige EU-Integration des Kosovo unverzichtbar.
In fünf verschiedenen Wahllokalen werde ich mit sechs weiteren Europaabgeordneten sicherstellen, dass die Wahlen internationalen und europäischen Standards entsprechen.
Am Mittwoch gab es einen gewaltsamen Übergriff, bei dem ein Wahlhelfer im Norden des Kosovo tödlich verletzt wurde. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich friedlich an den Wahlen zu beteiligen. Nur wenn die Interessen aller Kosovaren vertreten sind, kann die Zukunft dieses jungen Landes erfolgreich ausgestaltet werden. Mit den Wahlen können alle Bürgerinnen und Bürger einen aktiven Beitrag für eine wohlhabende und solide Zukunft des jungen Staates leisten.
Eine Pressekonferenz ist für Montagmorgen, den 13. Dezember 2010, im Europäischen Informations- und Kulturzentrum in Pristina angesetzt.
Mittwoch, 8. Dezember 2010
Steinkohle-Beihilfen bis 2018 – Endlich Planungssicherheit
Ich bin über das Ergebnis sehr erfreut. Für die betroffenen Regionen ist der Durchbruch enorm wichtig und schafft endlich die notwendige Planungssicherheit für Tausende von Kumpeln an Ruhr und Saar.
Den Argumenten und Forderungen des Europäischen Parlaments sowie dem klaren Signal aus dem Rat für 2018 konnte sich die Kommission nicht weiter verschließen und musste ihre Position letztendlich aufgeben.
Der Kompromissvorschlag, der derzeitig noch im Detail verhandelt wird, entspricht in weiten Teilen dem deutschen Kohlekompromiss. Der Vorschlag erlaubt nun endlich, ein Maß an Sozialverträglichkeit sicherzustellen. Wir im Parlament haben unseren Beitrag dazu geleistet. Die heilige Barbara, Schutzpatronin der Bergleute, hat ihr Übriges getan´.
Gegen Marktmissbrauch im Energiesektor
Ich begrüße diesen Schritt, denn die Einhaltung klarer Marktregeln muss auch für Energiegroßhändler gelten. Der zunehmend europäische Stromhandel hat immer öfter Auswirkungen auf die Preisbildung auch in den Nachbarstaaten. Damit eröffnen sich Möglichkeiten für den Marktmissbrauch über nationale Grenzen hinweg. Das wollen wir nicht!
Dem Sozialdemokraten geht es darum, das Vertrauen der Bürger in den Energiemarkt zu sichern und den Kunden faire Preise zu ermöglichen. Es kann nicht angehen, dass schlussendlich der Endverbraucher die Zeche zahlt, wenn die Preise künstlich in die Höhe getrieben werden. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Schließlich wollen wir keine Spekulationsblasen wie im Bankensektor erleben.
Das Europäische Parlament wird über den Vorschlag der Kommission in den nächsten Monaten beraten und mitentscheiden. Wir werden uns die vorgeschlagene Verordnung genau ansehen und prüfen, ob sie weit genug geht und wo wir Änderungen vornehmen wollen. Schließlich stehen die Verbraucher im Mittelpunkt unserer Politik.
Dienstag, 7. Dezember 2010
Ministerrat wieder einmal zu kurz gesprungen
Wir müssen Spekulationen gegen einzelne Mitglieder der Eurozone endlich langfristig den Wind aus den Segeln nehmen und dafür sorgen, dass sich alle Mitgliedstaaten zu fairen Konditionen refinanzieren können. Eine europäische Stabilitätsagentur könnte das entscheidende Signal zur Beruhigung der Märkte geben, auf das Investoren seit Monaten vergeblich warten.
An derartigen Plänen kommt jedoch Kritik aus Deutschland. Bundeskanzlerin Merkel lässt sich nur von innenpolitischen Überlegungen leiten. Dabei verliert sie zusehends Deutschlands europäische Interessen aus dem Auge. Als Exportnation Nummer eins in Europa sollte gerade Deutschland an einem stabilen Euro gelegen sein. Wenn es uns gelingt, die Märkte dauerhaft zu stabilisieren, wäre dies aus Sicht der deutschen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten ein entscheidender Gewinn.
Eine Teilnahme an der Stabilitätsagentur könnte zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte aber an klare Bedingungen geknüpft werden. Der Vorteil für die Mitgliedstaaten wären niedrigere Zinsen. Da nur ein Teil der öffentlichen Schulden von der Agentur vermarktet würde, müssten die Mitgliedstaaten auch weiterhin Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen. Marktanzreize zum soliden Wirtschaften blieben somit bestehen.
Ministerrat wieder einmal zu kurz gesprungen
Würden die Minister tatsächlich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU besser informieren wollen, dann hätten sie irreführende Angaben komplett verbieten müssen.
Der Ministerrat hat lediglich eine verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch beschlossen. Die gibt es für Rindfleisch aber bereits seit der BSE-Krise. Für alle anderen Lebensmittel haben die Verbraucherminister eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung abgelehnt. Außerdem haben sich die Minister gegen die verpflichtende Angabe von Kalorien, Zucker, Salz und Fett auf der Produktvorderseite ausgesprochen. Hier hat der Rat versagt, denn gerade die Angabe der Kalorien ist für die Verbraucher äußerst wichtig.
Die Einigung des Rates ist pure Augenwischerei und leider keine wirkliche Verbesserung für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU.
"Ministerrat setzt klares Zeichen gegen eine moderne Familienpolitik“ EU-Ministerrat spricht sich gegen die Verlängerung des Mutterschutzes aus
"Mit dem im Oktober gefundenen Kompromiss hatte das Europäische Parlament dem Rat eine klare Position für eine moderne Familienpolitik und besseren Gesundheitsschutz von jungen Müttern und deren Kindern vermittelt. Die EU-Minister müssen aufhören, das Parlament zu ignorieren. Die Meinung der Europäischen Bürger muss stärker in die Entscheidungen einbezogen werden", betonte Jutta STEINRUCK, Arbeitsmarkt- und Sozialexpertin.
Die rheinland-pfälzische Europaabgeordnete weiter: "Es kann nicht sein, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise vom Rat ständig als Alibi benutzt wird, um langfristig ausgerichtete Maßnahmen zu verhindern. Gerade jetzt müssen wir eine faire und fortschrittliche Politik ins Leben rufen, um demographischen Problemen in der EU vorausschauend entgegenzuwirken. Wer Kinder und Familien fördern will, kann nicht nur nach der aktuellen Finanzlage entscheiden.“
Der Beschluss des Europäischen Parlaments sah vor, dass werdende Mütter und Wöchnerinnen in Europa künftig besser geschützt werden, indem der Mutterschutz auf 20 Wochen festgelegt wurde. Dabei hielt sich das Parlament mehrheitlich an die Empfehlungen der ILO und der WHO. "Der Kompromiss des Parlaments bedeutet für Europa einen echten sozialen Fortschritt. Wir müssen es den Familien ermöglichen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Maßnahmen haben mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf unsere Wirtschafts- und Sozialsysteme. Nun müssen wir uns intensiv für den bestmöglichen Kompromiss mit dem Rat einsetzen", so Jutta STEINRUCK abschließend.
Sonntag, 5. Dezember 2010
Deutsche Welle engagiert sich in der Entwicklungshilfepolitik
Weiterbildungsportal Eheinland-Pfalz
Personal- und Betriebsrätekonferenz Rheinland-Pfalz
Samstag beim Einkaufen in Ludwigshafen
Gesprächsrunde mit dem Preisträger
Günter Wallraff beeindruckt die Südpfalz
"Leiharbeit als Seuche unserer Zeit". Er beklagt die Tatsache, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit nicht leben können, während Andere anstatt fette Gewinne erzielen. Es beschreibt auch die aktuelle Situation Obdachloser. Er zeigt auf, alle können mit dem Erzeugen von Öffentlichkeit etwas bewegen. Er will das als Vorbild sein. Auch das Thema Migration und der Umgang mit Migranten thematisierte er.
Martini-Preis für Günter Wallraff
Donnerstag, 2. Dezember 2010
Narrenfreiheit mit tödlicher Wirkung
Derzeit werden Verkehrsdelikte oftmals nicht verfolgt, wenn sie mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Dieser straffreie Raum im Ausland verleitet dazu, Verkehrsvorschriften nicht zu beachten. Die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union sinkt zwar kontinuierlich, ist aber mit jährlich 40.000 Verkehrstoten – vergleichbar mit der Einwohnerzahl einer Kleinstadt – noch viel zu hoch. Der Narrenfreiheit mit häufig tödlichem Ausgang muss ein Ende gemacht werden.
Um Verkehrsverstöße europaweit durchsetzen zu können, sieht die Richtlinie ein EU-Netz für den elektronischen Datenaustausch zur Ermittlung des Fahrzeughalters vor. Dadurch sollen die Behörden des Mitgliedstaates, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde, dem Fahrzeughalter einen EU-einheitlichen Deliktsbescheid übermitteln können. Neben Geschwindigkeitsübertretung und Nichtbeachten einer roten Ampel sollen auch Fahren unter Alkoholeinfluss sowie das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes unter die Regelungen fallen.
Wir wissen, dass es gerade in diesen Fällen unverhältnismäßig oft zu tödlichen Unfällen kommt. Ausländische Verkehrsteilnehmer sind überproportional häufig in Unfälle verwickelt. Mit den neuen Regelungen würden wir unserem erklärten Ziel, die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2001 zu halbieren, bedeutend näher kommen. Allerdings sollten die Maßnahmen noch um den Straftatbestand der Fahrerflucht ergänzt werden. Der strittige Punkt der Halterhaftung, sprich ob der Besitzer oder tatsächliche Fahrer haftet, wurde diplomatisch gelöst – jedes Land kann bei seinen eigenen nationalen Regelungen bleiben.
Das Parlament wird sich voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres mit der Richtlinie befassen.
Internationale Studenten der FH Worms
Heute waren die internationalen Studenten der FH Worms bei mir zu Besuch im Europäischen Parlament. Für junge Menschen außerhalb von Europa ist das ganz besonders interessant gewesen. So haben mich die Studenten der Internationalen Betriebswirtschaftslehre zum Beispiel gefragt, inwieweit nationalen Interessen hier in Brüssel eine Rolle spielen. Meine Antwort war, dass die europäischen Sozialdemokraten überall in Europa für gute Arbeit und faire Löhne kämpfen - ganz egal aus welchem Land der Europäischen Union meine Kollegen kommen. Danach konnten die Studenten noch einen Blick in den Plenarsaal des Parlaments in Brüssel werfen.
Mittwoch, 1. Dezember 2010
Neuer Anlauf für Transparenz bei Agrarbeihilfen
Agrarkommissar Ciolos sagte auf Nachfrage der Europaabgeordneten zu, weiter größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und die Vorschriften zur Veröffentlichung für die Mitgliedstaaten zu ändern. So soll zunächst sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheiden, damit letztere weiter veröffentlicht werden können. Es gibt auch ein Recht der Steuerzahler auf Information. Ausgaben für die Landwirtschaft stellen immer noch einen großen Teil des EU-Haushalts dar. Da ist Geheimniskrämerei ganz unangebracht.
Mit Verweis auf das EuGH-Urteil wurde der Zugang zur deutschen Datenbank der EU-Beihilfeempfänger gesperrt. Das EuGH-Urteil sieht die Veröffentlichung von natürlichen Personen als unverhältnismäßig an. Allerdings trifft dies nicht für juristische Personen zu, wie beispielsweise Unternehmen. Deren Offenlegung steht demnach nicht im Widerspruch zum Urteil und ich sehe hier Deutschland in der Pflicht, eine angepasste Veröffentlichung schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
Wenig Licht, viel Schatten
Der Rat wollte die Gespräche an die Wand fahren und wir standen vor zwei Alternativen: entweder nach insgesamt zwei Jahren Verhandlungen keine Einigung zuzulassen und damit gar keine Verbesserung für Buspassagiere in Kauf zu nehmen, oder wenigstens eine Minimallösung mit vielen Kompromissen zu akzeptieren. Zähne knirschend haben wir uns für letzteres entschieden. Knackpunkt der Auseinandersetzung war der Geltungsbereich der Verordnung. Während das Parlament einen einheitlichen Rahmen für alle Verbindungen wollte, egal ob regional, national oder international, bestanden die Mitgliedstaaten darauf, lediglich den Fernverkehr in den Regelungsbereich aufzunehmen. Letztlich einigte man sich darauf, dass die neuen Vorgaben für Passagierrechte erst für Fernstrecken ab 250 Kilometer gelten sollen.
Bei den Mitgliedstaaten ist eine Blockadehaltung gegenüber gemeinsamen europäischen Lösungen im Sinne der Verbraucher leider zur Gewohnheit geworden. Von unseren alltagstauglichen und umfassend gedachten Vorschlägen blieb leider nicht viel übrig. Bewohner eines kleinen Landes wie Luxemburg, die Niederlande oder Belgien werden – außer sie reisen ins Ausland – kaum über die 250 Kilometer und somit nicht in den Genuss der Passagierrechte kommen.
Denn auch gegenüber dem Kompromissvorschlag der Parlamentarier, zumindest bei innerstaatlichen Verbindungen ab 160 Kilometer und bei internationalen Strecken ab 50 Kilometer die neuen Rechte greifen zu lassen, stellte sich der Rat quer. Zudem steht für die Mitgliedstaaten die Hintertür offen, erst in vier Jahren mit der Umsetzung der Richtlinie zu beginnen und zusätzlich vier weitere Jahre Verlängerung zu beantragen. So kann die Halbherzigkeit noch um acht Jahre verzögert werden.
Klare Vorgaben im Sinne der Verbraucher gelangen zumindest bei den Rechten von Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist. Für die sozialdemokratische Berichterstatterin und ihre Fraktion war dieser Punkt nicht verhandelbar. Dass ein Busunternehmer alten Menschen oder Behinderten ungestraft die Beförderung verweigern kann, gehört der Vergangenheit an. Darüber hinaus müssen im Laufe der Fahrt beschädigte Rollstühle oder andere Hilfsmittel, auf die diese Menschen angewiesen sind, von den Busunternehmern ersetzt werden.
Damit die Passagiere von ihren Rechten erfahren, sind Beförderer und Busbetreiber zur Information verpflichtet: Alle Fahrgäste sollen zum Zeitpunkt der Reservierung, spätestens aber bei Abfahrt verständlich über ihre Rechte informiert werden.
Formell muss das Parlament noch in der Plenarsitzung im Februar dem Kompromiss zustimmen.
Dienstag, 30. November 2010
Kommission verschleppt wichtige Steuerfragen
Semeta vertritt unter anderem die Auffassung, dass eine Finanztransaktionssteuer nur global verwirklicht werden kann und befürwortet daher in Europa eine Besteuerung der Finanzaktivitäten von Banken. Das ist jedoch unzureichend. Damit würden Banken, die vorwiegend im Kundengeschäft tätig sind, mit Spekulanten auf eine Stufe gestellt. Im Gegensatz zu einer Transaktionssteuer hat die Besteuerung von Finanzaktivitäten außerdem keine Lenkungsfunktion im Markt.
Die EU-Kommission weiß genau, dass es derzeit auf globaler Ebene keine Fortschritte bei der Frage einer Finanztransaktionssteuer gibt. Weder die Europäische Kommission noch die Ratspräsidentschaft hatten das Thema beim G20-Gipfel in Seoul auf die Tagesordnung gesetzt. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, sich nicht länger zu verstecken und endlich eigene Konzepte sowie die vom Parlament geforderte Folgenabschätzung für eine europäische Transaktionssteuer zu präsentieren.
Auf großes Unverständnis im Wirtschaftsausschuss stieß auch Semetas Ablehnung von Mindestsätzen bei der Unternehmensbesteuerung. Nach Meinung des Kommissars sei Steuerwettbewerb hingegen "hilfreich und gesund". Angesichts überschuldeter Haushalte kann ein ruinöser Steuerwettbewerb nicht der Schlüssel für gemeinsames Wachstum in Europa sein. Die niedrigen Steuersätze in Irland sind ein Paradebeispiel dafür, dass es nicht ausreicht, sich bei der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf neue Sanktionsmechanismen zu beschränken. Was wir brauchen sind klare Regeln und Absprachen. Um Europa wieder auf Kurs zu bringen, muss die Qualität der Einnahmen rasch und deutlich verbessert werden.
Mit Alzheimer leben
Das Ergebnis ist von großer Bedeutung für Patientinnen und Patienten in der Europäischen Union, die an Alzheimer oder an anderen Demenzkrankheiten leiden.
Die Zahl der Demenzpatienten in Europa liegt heute bei über acht Millionen und wird bis 2020 noch stark zunehmen. Es ist daher dringend notwendig gewesen, die Belange der Patienten anzusprechen und darauf hinzuweisen, dass die Forschung in diesem Bereich gestärkt und die Rechte von Demenzpatienten gesichert werden müssen. Die Gesundheitssysteme in Europa, aber auch Familienangehörige wissen heute oft nicht, wie sie mit Demenzpatienten umgehen müssen. Das Europäische Parlament fordert in seinem Initiativbericht die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Früherkennung von Demenzkrankheiten zu fördern, um bessere Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Würde der Patienten muss in jedem Fall gewahrt bleiben und sie dürfen von der Gesellschaft nicht abgeschoben werden. Außerdem sollten alle Patienten gleichen Zugang zu guter Pflege und Behandlung bekommen.
Nur wenn wir geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Demenzkrankheiten fordern, kann sich die Situation der Patienten und deren Angehöriger verbessern. Das Europäische Parlament hat damit hoffentlich den Stein ins Rollen gebracht, um auf die Belange von Demenzpatienten aufmerksam zu machen und sie in der EU auch durchzusetzen.
Mehr Mitsprache für Europas Bürger
Darüber freue ich mich, denn dies ist ein wichtiger Schritt, damit die Menschen in der EU ihr Recht auf Beteiligung in Zukunft problemlos, transparent und wirksam wahrnehmen können.
Pünktlich zum Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon haben wir die Hürden gesenkt, die einem Volksbegehren auf EU-Ebene im Wege stehen könnten. Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, die Zulässigkeit einer Initiative nicht erst dann zu prüfen, wenn schon 300.000 Unterschriften gesammelt worden sind, sondern bereits zu Beginn bei der Registrierung. Ich denke, der Vorschlag der Kommission hätte mit Sicherheit zu großer Frustration bei den Menschen geführt, die mit viel Einsatz von Zeit und Elan um Stimmen für ihr Anliegen geworben haben. Eine Prüfung direkt zu Beginn wird das Verfahren aber deutlich erleichtern und die Beteiligung vereinfachen.
Es gibt noch eine weitere Verbesserung: Organisatoren einer Initiative haben die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ihr Anliegen vor einer der europäischen Institutionen zu erläutern. Voraussetzung ist, dass sie die, um ein Gesetz per Bürgerinitiative beantragen zu können, nötige Zahl von einer Million Stimmen gesammelt haben. Das gibt den Initiatoren zum einen die nötige Anerkennung für ihre Leistung, zum anderen haben sie so die Gelegenheit, persönlich für ihr europäisches Anliegen zu werben.
In den kommenden Verhandlungen mit dem Rat muss das Parlament sich nun weiter dafür stark machen, dass es in Zukunft einen einfachen Online-Zugang für die Unterzeichnung gibt. Nur mit einer vernünftigen Möglichkeit zur Online-Unterzeichnung kann es gelingen, eine breite Beteiligung zu schaffen und vor allem die jüngere Generation dafür zu gewinnen, sich auf einfachere Weise für europäische Themen einzusetzen.
Europäisches Parlament fordert 'living document'
Welche konkreten Konsequenzen haben Gesetze für Bürgerinnen und Bürger vor Ort? Darüber muss öffentlich diskutiert werden. Folgenabschätzungen, die von der EU-Kommission im Vorfeld von Gesetzesvorhaben durchgeführt werden, bilden die Grundlage einer solchen Debatte. Daher ist es wichtig, dass diese Studien ein ausgewogenes, objektives und umfassendes Bild wiedergeben.
Es kommt darauf an, alle Betroffenen – in erster Linie auch Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen – einzubeziehen. Neben finanziellen Auswirkungen müssen insbesondere soziale Folgen stärker in den Mittelpunkt rücken. Ein Versuch der Liberalen, das zu verhindern, ist klar gescheitert.
Darüber hinaus betrachten die Europaabgeordneten Folgenabschätzungen als "lebendiges Dokument". Deshalb soll es auch während eines laufenden Gesetzgebungsprozesses noch möglich sein, die Auswirkung einzelner Entscheidungen zu prüfen.
Wenn die Europäische Kommission ihr Vorhaben, eine "bessere Rechtsetzung" zu erreichen, wirklich ernst nimmt, kommt sie an einer Überarbeitung der Folgenabschätzungen nicht vorbei.
Als nächsten Schritt wird der federführende Rechtsausschuss voraussichtlich Anfang 2011 einen Berichtsentwurf vorlegen, mit dem das EU-Parlament der Kommission seine Reformforderungen mitteilt.
Montag, 29. November 2010
Sonntag, 28. November 2010
Gestern Morgen: Schwarzmarkt-Gespräch in Landau
Freitag, 26. November 2010
SPD-Vorderpfalz diskutiert und wählt den Vorstand neu
Podiumsdiskussion auf der Fachtagung Erinnerung und Migration in Ludwigshafen.
Praktikumsplätze bei der Sozialdemokratischen Partei Europas
Die Praktika sind in den Bereichen Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Umwelt, Soziales, Außenpolitik oder beim Generalsekretariat zu vergeben.
Mehr Informationen gibt es unter http://www.pes.org/en/node/44685.
Sie werden im Hauptquartier der SPE in Brüssel stattfinden und mit monatlich +/- 1100Euro Netto vergütet.
Aussagekräftige Bewerbungen und Lebenslauf in Englischer Sprache müssen bis zum 6. Dezember an Philip Cordery, den Generalsekretär, adressiert werden (Emailadresse: pes.activists@pes.org, Betreff: Intern Activists).
Ich kann jedem europapolitisch interessierten Jugendlichen mit sozialdemokratischem Hintergrund zu einer Bewerbung raten. Wer Lust hat in einem spannenden, internationalen Umfeld zu arbeiten, sollte diese Chance nicht missen.
Urteil des EuGH zur Entschädigung durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie
Dem Urteil liegt folgender Fall zugrunde: Ein Berufsfeuerwehrmann der Stadt Halle legte eine Klage ein, da sein Dienstplan durchschnittlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 54 Stunden vorschrieb. Die Richter urteilten, dass er unter Berufung auf EU-Recht eine angemessene Entschädigung beanspruchen könne. Es läge im Ermessen der nationalen Gerichte, wie die Höhe der Entschädigung festzulegen sei und ob sie in Geld oder anhand eines Freizeitausgleiches ausgezahlt werde.
Diesen Antrag auf Ausgleich der zu viel geleisteten Arbeit im Zeitraum von Januar 2004 bis Dezember 2006 lehnte die Stadt Halle jedoch ab. Daraufhin ging der Feuerwehrmann vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Halle verkündete, dass er nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Entschädigung habe. An den EuGH wendete sich das Verwaltungsgericht, um zu erfahren, ob man durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie einen Anspruch auf Entschädigung ableiten könne. Es freut mich, dass der EuGH dies bejahte. Auch die Bundesregierung räumte den Sachverhalt in der mündlichen Verhandlung ein.
Europäischer Jugendpreis "Karl der Große"
Dieser Jugendpreis wird jedes Jahr an Projekte von 16-30-jährigen EU-Bürgen verliehen. Die Gewinnerprojekte sollen europäischen Jugendlichen als Vorbild dienen, indem sie vermitteln, wie junge Europäer verschiedener Nationalitäten in einer Gemeinschaft zusammen leben können. Die Projekte beziehen sich beispielsweise auf Austauschprogramme, oder stellen auch Internet- und künstlerische Projekte dar. Eins haben sie alle gemeinsam - die europäische Dimension und den Willen, die europäische Integration voranzutreiben.
Die Bewerbungsfrist endet am 23. Januar 2011.
Alle Details sind auf 22 Sprachen über folgende Website abrufbar:
http://www.charlemagneyouthprize.eu/view/en/introduction.html
Soziale Stadt-Projekte sind gefährdet – Maria Böhmer stimmt Kürzung der Haushaltsmittel zu
Mit der Streichung von annähernd 70 Prozent beim Städtebauprogramm Soziale Stadt hätte sich die Regierung aus den vielen daraus resultierenden Integrationsprojekten praktisch verabschiedet, meint Doris Barnett. Statt bisher 95 Millionen Euro sollen nur mehr 28,5 Millionen Euro bereit stehen. (Die Städtebauförderung insgesamt wird im Haushalt 2011 um 155 Millionen Euro gekürzt auf dann 455 Millionen.) Gleichzeitig soll das Programm auf reine Baumaßnahmen beschränkt werden. Die SPD Fraktion wollte sich damit nicht abfinden und brachte einen Änderungsantrag ein.
„Die von Migration geprägten Stadtviertel brauchen mehr als Baumaßnahmen: nicht nur harter Beton hilft uns dort weiter – es braucht auch Investitionen in die Sozialstruktur, um den Zusammenhalt der Menschen zu stärken und Polarisierung und Ausgrenzung zu verhindern“, sagt Doris Barnett. „In Ludwigshafen war es der Stadt bisher möglich, mit vielen kleinen Einzelprojekten die Menschen zu erreichen, ehrenamtliche Initiativen zu fördern und zu unterstützen. Das hat die Kinder und Eltern, die Jungen und die Älteren einander näher gebracht, die vielfältigen Initiativen von Bürgern gestärkt und in eine gemeinsame positive Richtung gebracht.“
Für solche Investitionen in das bessere Zusammenleben der Menschen stelle der Bund nun kein Geld mehr zur Verfügung, auch wenn eine Überprüfung der Erfolge des Programms im Jahr 2004 gezeigt hat, dass es bestens geeignet sei die Lebenssituation der Menschen in sozialen Brennpunkten zu verbessern. „Die Integrationsbeauftragte, die so gern über Erfolge spricht, lässt es bei Worten bewenden. Mit ihrer Stimmabgabe gegen die Beibehaltung des Programms Soziale Stadt im bisherigen Umfang hat sie der Sache selbst allerdings einen herben Rückschlag beigebracht“, stellt Doris Barnett fest.
Besuchergruppe aus Dansenberg
Gestern haben mich knapp 50 Genossinnen und Genossen aus Dansenberg bei Kaiserslautern besucht. Durch den Schnee sind sie angereist. Nach einem Besuch im Plenarsaal haben wir dann intensiv über meinen Alltag und über die aktuelle Europapolitik diskutiert. Die Themen waren breit: von Atomausstieg bis zu institutionellen Fragen (weshalb eigentlich das Parlament relativ schwach ist, was genau machen Kommission und Rat). Und natürlich haben wir auch über Handball gesprochen, schliesslich ist das unser gemeinsames Hobby neben der Politik.
Ich freue mich schon auf den nächsten Besuch in Dansenberg.
Besuch der Luxemburgischen Gewerkschaften
Gestern haben uns die Luxemburgischen Gewerkschaften darüber informiert,
dass durch Gesetzesänderungen für Pendler klare Nachteile in Luxemburg
bestehen. Die Regierung will hier offenbar Geld sparen. Aber ein echter
europäischer Arbeitsmarkt darf in den Familienleistungen nicht zwischen
Pendlern und Staatsangehörigen unterscheiden. Die Gewerkschaften stellen
sich zu Recht mit allen Mitteln gegen diese Regelungen.
Donnerstag, 25. November 2010
Stillstand beim Klimaschutz inakzeptabel
Nach Ansicht des Europäischen Parlaments muss die EU in Cancún nachweisen, dass die zugesagten Finanzhilfen in Höhe von 7,2 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen in den ärmsten Entwicklungsländern auch tatsächlich in vollem Umfang bereitstehen.
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass die EU darüber hinaus ihre eigenen Anstrengungen für den Klimaschutz verbessern müsse und fordert, die Co2-Emissionen bis 2020 um 30 Prozent und nicht nur um 20 Prozent zu reduzieren. Damit würde von Europa ein starkes Signal an die Industrie- und Schwellenländer ausgehen, mehr als bisher für den Klimaschutz zu tun.
Ich kritisiere die rückwärtsgewandte Politik der konservativ-liberalen Mehrheit im Parlament, die noch immer nicht verstanden hat, dass es im Eigeninteresse der EU ist, die Co2-Emissionen deutlicher zu reduzieren und alle diesbezüglichen Forderungen abgelehnt hat. Wir müssen jetzt die Rahmenbedingungen für den Ausbau umwelt- und klimafreundlicher Technologien festlegen, sonst verpassen wir den Anschluss an China und die USA im weltweiten Wettlauf um die Führungsrolle hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
Um den Weg für ein globales Klimaschutzabkommen im Jahr 2011 frei zu machen, fordert das Parlament, in Cancún konkrete Beschlüsse zu Einzelthemen, wie den Schutz der Wälder, den Transfer von Technologien, ein System zur Erfassung und Überprüfung der Klimagase (MRV), sowie Eckpunkte für die Finanzierung des Klimaschutzes über das Jahr 2012 hinaus zu fassen.
Mit intelligenter Strategie zu nachhaltiger Energie
Ebenso betonen die Europaabgeordneten die Dringlichkeit, zügig ein intelligentes europäisches Stromnetz aufzubauen. Für einen stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien muss die Effizienz der Netze deutlich gesteigert werden. Netze müssen zusammengeführt und intelligent werden. Dazu bedarf es Forschungs- und Innovationskraft sowie klarer gesetzlicher Standards.
Abgesehen von der Erhöhung der Energieeffizienz ist auch die Ausweitung der Energiequellen ein wichtiger Punkt, um die Energieversorgungssicherheit in Europa zu gewährleisten. Wir müssen einseitiges nationales Denken überwinden und stärker die Europäische Union als ganzes in den Blick nehmen. Die EU-Kommission sollte energiepolitische Gesichtspunkte stärker in die außenpolitischen Maßnahmen und Aktionen der Europäischen Union einbeziehen.
Das weitere Zusammenwachsen des Energiebinnenmarktes ist für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie entscheidend. Dabei muss neben der Nachhaltigkeit der Ressourcenverwendung und der Verringerung der Abhängigkeit vom Öl auch die Entwicklung der Energiepreise für die Verbraucher beachtet werden. Energiearmut in Europa muss verhindert werden. Es darf nicht sein, dass Menschen zwischen einer warmen Mahlzeit oder einer warmen Stube entscheiden müssen.
Medienvielvalt fällt nicht vom Himmel
Ich bin erfreut über die breite Zustimmung, die der Bericht heute im Parlament erhalten hat. Damit stärken wir dem dualen System und insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa eindeutig den Rücken. Damit hat das Europäische Parlament nochmals eindeutig bekräftigt, dass den Angeboten eines starken und staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Zugang zu allen Plattformen und Ausspielwegen der modernen Kommunikationswelt gewährleistet sein muss. Nur so ist sichergestellt, dass die qualitätsvollen Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkhäuser auch diejenigen erreicht, die dafür Gebühren zahlen müssen.
Eine sichere Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in den EU-Mitgliedstaaten ist wesentliche Grundlage, um Informationsvielfalt und Medienpluralismus dauerhaft zu gewährleisten. Ohne eine freie und vielfältige Medienlandschaft ist ein demokratisches Europa nicht denkbar. Diese Vielfalt der Medien ergibt sich nicht von selbst. Durch die Digitalisierung sind bisherige Hörfunk- und Fernsehanbieter in Europa zunehmend einem Wettbewerb mit global agierenden Kommunikationsunternehmen ausgesetzt, der für sie auch existenzbedrohend sein kann.
Zudem wird im Bericht die Kompetenzverteilung innerhalb der Rundfunkpolitik eindeutig dargestellt. Vielfalt heißt auch, dass die EU auf zentrale Vorgaben bei der Ausgestaltung des Rundfunks verzichtet. Es bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten, die staatsferne Organisation und die Aufgabenstellung für ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk festzulegen und diesen auch finanziell so auszustatten, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Das ist leider noch immer nicht in allen Mitgliedstaaten selbstverständlich. Denn unmittelbare staatliche und politische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind in einigen Mitgliedsstaaten noch immer an der Tagesordnung. Ein unabhängiger Rundfunk, der finanziell auch so ausgestattet ist, dass er seine Aufgaben erfüllen kann, ist grundlegender Bestandteil einer jeden Demokratie. Die EU soll nur dort regelnd eingreifen, wo evident Rechtsverstöße hiergegen festzustellen sind.
Endlich weniger Probleme bei Scheidungen in Europa
Ich freue mich, dass der Wirrwarr bei grenzüberschreitenden Scheidungen jetzt endlich aufhören wird. Die Menschen müssen sich auf vernünftige Lösungen verlassen können, wenn sie sich in Europa scheiden lassen. Eine Scheidung stellt im Regelfall für beide Partner keine leichte Zeit dar. Umso wichtiger ist es da, den Menschen wenigstens aus dem Dickicht der unterschiedlichen europäischen Rechtsordnungen zu verhelfen.
Die großen Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sorgen im Scheidungsrecht immer wieder für erhebliche Rechtsunsicherheit. Nicht nur Eheleute unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die sich scheiden lassen wollen, sondern auch Paare gleicher Nationalität, bei denen mindestens einer der beiden Partner nicht in seinem Heimatland lebt, können bisher kaum absehen, welches Recht für sie im Scheidungsverfahren gilt.
Ich begrüße daher, dass bald anhand von Kriterien vorgegeben sein wird, welches nationale Recht letztlich bei einem Scheidungsfall anzuwenden ist. Künftig kann gewählt werden, ob entweder das Recht des Staates der Eheschließung, des Aufenthaltsortes oder der Staatsangehörigkeit gilt. Außerdem müssen die Ehepartner über die möglichen Konsequenzen informiert werden, die sich auf Grund der von ihnen getroffenen Rechtswahl ergeben würden. Das ist vor allem in den Fällen wichtig, in denen die verschiedenen nationalen Rechtsetzungen unterschiedliche Auswirkungen wie beispielsweise auf das Sorgerecht haben.
Ich finde ein klarer Rechtsrahmen für das anzuwendende Recht in Scheidungs- und Trennungssachen war schon lange überfällig.
Prekarisierung der Arbeitswelt stoppen " Kommission geht bei Bekämpfung schlechter Jobs die Puste aus
Kommission geht bei Bekämpfung schlechter Jobs die Puste aus
Diese Woche hat Beschäftigungskommissar Laszlo Andor in Straßburg die Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der EU2020 Strategie vorgestellt.
"Die Vollbeschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind unsere dringendsten Aufgaben", so die Sozialexpertin Jutta STEINRUCK in Plenum in Straßburg zu der Agenda. "Die Menschen in Europa wollen keine Konzepte. Sie wollen ganz konkrete Lösungen."
Jutta STEINRUCK: "Es gibt gute Ansätze, aber scheinbar hat die Kommission auf halber Strecke den Schalter umgelegt. Mehr Flexibilität und mehr Mobilität schaffen keinen einzigen neuen Arbeitsplatz. Wir brauchen gute und sichere Arbeitsplätze in Europa. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten und auch die Unternehmen sorgen, dass es unbefristete Arbeitsplätze sind, von denen die Menschen auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können", so die Europaabgeordnete.
Überraschend ist die zentrale Rolle, die das Thema Flexicurity, also Arbeitsbedingungen, in dem Dokument einnimmt. Dazu Jutta STEINRUCK: "In der Agenda der Kommission wird von neuen Arbeitsvertragsformen gesprochen, die schwächere Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Berufseinstieg vorsehen. Das schafft aus meiner Sicht keine neuen Arbeitsplätze, sondern einzig einen Transfer von guten Arbeitsplätzen zu prekären Arbeitsplätzen. Ich will kein Europa, in dem junge Frauen und Männer nur noch befristete Jobs bekommen und kaum noch Rechte haben."
Die Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK betonte, dass es nicht darum gehe irgendwelche neuen Arbeitsplätze zu schaffen, sondern gute Arbeit, die den Lebensstandard aller Bürger sichert: "Die europäische Kommission muss der Prekarisierung der Arbeitswelt entgegenwirken und die richtigen Weichen für gute Arbeit in Europa stellen."
Hintergrund: Bei der Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten handelt es sich um eine gemeinsame politische Initiative der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten, um die Ziele der EU2020 Strategie zu erreichen. Die Mitteilung kündigt eine Reihe von Maßnahmen an, die europäische Arbeitsmarktprobleme wirksam bekämpfen sollen
Mittwoch, 24. November 2010
LUX-Filmpreis des Europäischen Parlaments 2010 geht an den deutschen Film "Die Fremde"
Ich bin erfreut über die Entscheidung der Mitglieder des Parlaments, den diesjährigen LUX-Filmpreis an "Die Fremde" zu vergeben.
Trotz der langsamen Erzählweise, der jede Effekthascherei fremd ist und die sich teilweise nur in Andeutungen ergeht, fesselt der Film von der ersten bis zur letzten Minute. Man spürt förmlich, wie die Familie von Umay von den tradierten Ehrvorstellungen und gesellschaftlichen Zwängen einerseits und der Liebe zu ihrer Tochter andererseits gleichsam zerrissen wird und wie quälend die Situation für alle Beteiligten ist. Der Film zeigt aber ebenso eindringlich den unbändigen Willen einer jungen Frau ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung zu führen. Ohne zu moralisieren greift der Film ein Thema auf, das leider in Europa noch immer aktuell ist.
"Die Fremde" wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Darunter mit dem deutschen "Filmpreis für die beste Hauptdarstellerin" und dem "Filmpreis in Bronze". "Die Fremde" ist ebenfalls im Rennen für eine Oskar-Nominierung in der Kategorie "Bester ausländischer Film".
Ich würdige ebenso die Leistungen der beiden anderen Mitbewerber-Filme. Mit "Illégal" aus Frankreich, Belgien und Luxemburg und "Akadimia Platonos" aus Griechenland und Deutschland hatte "Die Fremde" ernstzunehmende Konkurrenz.
Der LUX-Preis wird inzwischen zum vierten Mal verliehen und ist damit auch Ausdruck des Willens des Europäischen Parlaments, den europäischen Film zu fördern. Das besondere des LUX-Filmpreis besteht jedoch darin, dass wir mit ihm nicht nur junge Filmemacher/innen unterstützen, sondern vor allem vielen Zuschauer/innen ermöglichen wollen, den Film sehen zu können. Deshalb wird nicht der sonst übliche Geldpreis verliehen, sondern, das Europäische Parlament finanziert die Synchronisation des Films in die 23 Amtssprachen der Europäischen Union bzw. die Untertitelung.
Endlich: Mehr Informationen für Patienten!
Das Ergebnis ist ein großer Fortschritt für die Patientinnen und Patienten in der EU. Patienten müssen das Recht und die Möglichkeit haben, verlässliche Informationen über Krankheiten und Therapien sowie über Inhaltsstoffe, Anwendung und Wirkung ihrer Arzneimittel zu bekommen. Auch zusätzliche Angaben zu Behandlungsmöglichkeiten über den Inhalt des Beipackzettels hinaus müssen verfügbar sein.
An dem Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird aber nicht gerüttelt! Deswegen haben sich die Abgeordneten gegen Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Zeitschriften und Magazinen ausgesprochen.
Zukünftig können Patienten und Angehörige geprüfte und autorisierte Informationen über Arzneimittel auf den Internetseiten und Web-Portalen der nationalen Behörden finden. Aber auch alle Patientinnen und Patienten, die keinen Computer und keinen Internetzugang haben, sollen Informationen über ihre Medikamente und Behandlungen erhalten können. Druckversionen der autorisierten Informationen sollen daher auch in Gesundheitszentren, beim Arzt oder in der Apotheke zu bekommen sein.
Der Bericht ist ein Meilenstein bei der Verbesserung der Patientenrechte. Denn die schnelle Genesung der gleichberechtigten und mündigen Patienten ist das oberste Ziel.
Giftarmer Elektroschrott: Bereicherung für Umwelt, Gesundheit und Ressourcen-Effizienz
Im Grundsatz unterstütze ich das Ergebnis. Allerdings bedaure ich, dass die überarbeitete Richtlinie nicht konsequent und ehrgeizig genug ist. Die verabschiedete Neufassung wird der internationalen Vorreiterrolle, die die EU mit der RoHS-Gesetzgebung bisher eingenommen hat, allerdings nicht gerecht. Eine sofortige Beschränkung weiterer Stoffe, zumindest der für Gesundheit und Umwelt eindeutig gefährlichsten Flammschutzmittel und Weichmacher, hätte ein wichtiges Signal setzen können. Die innovativsten Firmen, die bereits Ersatzstoffe entwickeln und verwenden, wurden durch die rückschrittliche Haltung der konservativ-liberalen Mehrheit im Parlament und im Rat enttäuscht.
Es wurde jedoch ein klares Verfahren sowie stringente Kriterien entwickelt, nach denen die Kommission innerhalb der nächsten drei Jahre neue Stoffbeschränkungen vorschlagen muss. Die Gesundheit der Beschäftigten bei Sammlung oder Recycling von Elektrogeräten dürfen wir nicht gefährden, genauso wenig wie wir Umwelt¬schäden riskieren dürfen – besonders, wenn zuverlässige Ersatzstoffe vorhanden sind! Das verlangt auch der Imperativ einer ressourcen-effizienten Wirtschaft: Denn das Recycling von Edelmetallen aus Computern und anderen Geräten rentiert sich viel weniger, wenn Altgeräte mit Gefahrenstoffen belastet sind. Aber genau auf diese Rohstoffe sind wir in Zukunft noch mehr angewiesen!
Positiv bewerte ich, dass mittelfristig der Anwendungs¬bereich der Richtlinie auf alle Elektrik- und Elektronikgeräte ausgeweitet wird. Bei den rapiden Neuentwicklungen auf dem Produktmarkt, sei es das leistungsstärkere Notebook oder der blinkende Turnschuh, bedeutet das eine erhöhte Rechts-sicherheit. Die lange Liste von Ausschlüssen aus dem Anwendungsbereich halte ich jedoch weiterhin für bedenklich. Vor allem der Ausschluss von Photovoltaik-Modulen ist inakzeptabel. Ein Sektor wie die Solarenergie, der umwelt¬politischen Modellcharakter haben sollte, zieht sich hier aus der Verantwortung. Das wird nicht nur der Glaubwürdigkeit der Branche schaden, sondern setzt auch inter¬national ein falsches Signal. Vor der nächsten Revision der Richtlinie muss die Kommission nochmals gründlich untersuchen, ob wir die Verwendung von Giftstoffen – wie Cadmiumtellurid – im Kampf gegen Klimawandeln wirklich dulden dürfen.
Solidarität mit Konsequenz
In den vergangenen Tagen war immer wieder Kritik am niedrigen Körperschaftssteuersatz auf der grünen Insel laut geworden. Der europäische Durchschnitt für die Besteuerung des Einkommens von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen liegt bei 25 Prozent. Irland verlangt trotz massiver Haushaltsschwierigkeiten hingegen nur 12,5 Prozent.
Die niedrigen Steuersätze in Irland sind ein Paradebeispiel dafür, dass es nicht ausreicht, sich bei der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf neue Sanktionsmechanismen zu beschränken. Was Europa braucht sind klare Regeln und Absprachen um derartige Wettläufe um den niedrigsten Steuersatz in Zukunft zu verhindern. Europa muss hier dringend reagieren.
Der Kollaps des irischen Bankensektors unterstreicht, dass bei der Regulierung der Finanzinstitute noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Alle die uns einreden wollen, wir bräuchten keine strengeren Regeln für hochriskante Geschäfte, werden gerade Lügen gestraft. Die Menschen und die reale Wirtschaft in Europa sind angewiesen auf ein solides Bankenwesen. Wir kämpfen deshalb auch in Zukunft für strenge Eigenkapital- und Aufsichtsregeln.
Kampf gegen Produktpiraterie nicht auf Kosten der Grundrechte
Natürlich besteht die Notwendigkeit, geistiges Eigentum zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU und europäische Arbeitsplätze dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass unsere Ideen, Marken und Produkte kopiert oder gefälscht werden. Der Kampf gegen Produktpiraterie darf jedoch nicht dazu führen, dass fundamentale Grundrechte verletzt und der Datenschutz aufgeweicht werden. Bereits während der Verhandlungen hatte das Europäische Parlament mehrfach seine Bedenken gegen die Intransparenz der Verhandlungen und gegen die möglichen Auswirkungen des Abkommens auf den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und den weltweiten Zugang zu Generika geäußert.
Wir haben während der Verhandlungen starken Druck auf die Europäische Kommission ausgeübt, so dass wichtige sozialdemokratische Forderungen im nun vorliegenden Text aufgenommen wurden. So werden Internetprovider im endgültigen Text nicht mehr wie in früheren Textentwürfen dazu verpflichtet, das Internetangebot einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren. Außerdem wurden Patente vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen. Dadurch verhindern wir, dass Generika pauschal mit Fälschungen gleichgestellt werden und sichern den preiswerten und lebenswichtigen Zugang zu Medikamenten, vor allem in Entwicklungsländern.
Im Sinne der verabschiedeten Resolution fordere ich jedoch weitergehende Garantien von der Europäischen Kommission. Das Abkommen darf bestehendes EU-Recht nicht verletzen. Grundrechte und der Datenschutz müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Zudem muss das geplante ACTA-Komitee, das mit der Durchführung des Abkommens beauftragt werden soll, transparent arbeiten und darf nicht ohne parlamentarische Kontrolle das Abkommen abändern dürfen.
Das Parlament kämpft für seine Rechte
Jetzt geht darum, dass das Mehr an Demokratie, das es seit dem Lissabonner Vertrag gibt, auch vom Parlament durchgesetzt wird.
Wir fordern nichts ein, was nicht im Vertrag von Lissabon durch die Staats- und Regierungschefs festgeschrieben wurde. Hintergrund der Debatte war das Scheitern der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat in der Nacht vom 15. auf den 16. November 2010.
Obwohl das Parlament dem Rat in seinen Forderungen nach einer begrenzten Erhöhung der Zahlungsermächtigungen um 2,91% gegenüber 2010 entgegengekommen war, lehnte die nationalen Regierungen im Gegenzug jede Gesprächsbereitschaft über Finanzierungsmechanismen der EU in den kommenden Jahren ab. Dabei stellt sich für mich die Frage: Gibt es ein nationales Parlament in der EU, dass es zulassen würde, dass seine primären Haushaltsrechte durch die Regierung reglementiert werden würden?
Die schwierige Lage wurde durch eine Minderheit von Mitgliedstaaten herbeigeführt, die europäischem Denken und Solidarität eine Abfuhr erteilen wollen. Dass die Zeiten intergouvernementalen Gemauschels mit dem Lissabonvertrag vorbei sind, scheinen Teile des Rates nicht akzeptieren zu wollen.
Es ist vertraglich festgelegt, dass das Europäische Parlament einem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen zustimmen muss. Im Vertrag ist festgelegt, dass die EU sich mit den entsprechenden Haushaltsmitteln zur Umsetzung aller Aufgaben ausstattet. Es scheint doch nur logisch und verantwortungsvoll, dass wir einen Einstieg in diese Debatte bekommen. Wenn wir jetzt schon künftige Finanzierungsengpässe voraussehen, sollten wir doch den Mut aufbringen, entsprechende Flexibilitätsmechanismen zu verabreden.
Am Donnerstag wird eine fraktionsübergreifende Resolution verabschiedet werden, worin die Europaabgeordneten die sich aus dem Lissabonvertrag ergebenden Rechte nochmals einfordern. Wir wollen eine Einigung für den EU-Haushalt 2011 wollen. Aber das kann nur geschehen, wenn parlamentarische Rechte nicht mit Füßen getreten werden, die Gemeinschaftsmethode die übliche ist und die Zukunft der Union nicht aus dem Blick verloren geht.
Dienstag, 23. November 2010
SWR Interview: Verlängerung des Branntweinmonopols
Es geht darum, dass das Europäische Parlament das Branntweinmonopol in Deutschland bis Ende 2017 verlängern will. Mit deutlicher Mehrheit haben wir heute in Straßburg für einen in diese Richtung überarbeiteten Bericht der Europäischen Kommission gestimmt. Nach den ursprünglichen Vorschlägen sollte das Monopol Ende dieses Jahres auslaufen. Dass hätte dazu geführt, dass gerade kleine und mittelgroße Betriebe ihr zweites Standbein aufgeben müssten.
Dass Branntweinmonopol sichert alleine in Rheinland-Pfalz die Existenz von über 1.600Brennereien. Diese sichern neben Arbeitsplätzen auch einen großen Teil der rund 3.000Hektar ökologisch wertvoller Streuobstwiesen.
In dem jetzt abgestimmten Vorschlag hat sich meine Fraktion dafür ausgesprochen, das Monopol weiter fortbestehen zu lassen. Wir helfen Familienbetrieben, die sich die Erzeugung von Alkohol als zusätzliche Einkommensquelle aufgebaut haben.
Viele dieser kleinen Erzeuger bei uns Rheinland-Pfalz nutzen Streuobstwiesen und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität im ländlichen Raum. Der Zeitraum bis Ende 2010 wäre für viele dieser Erzeuger zu kurzfristig gewesen, um ihre Produktion zurückzufahren, oder umzustellen.
Jetzt haben wir in Rheinland-Pfalz mehr Zeit, um uns bis 2017 auf die neue Situation einzustellen. Denn wir müssen auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass wir einen lebenswerten ländlichen Raum erhalten und dies schaffen wir nur, wenn wir Arbeitsplätze in der Region bewahren. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, hier die Arbeitsplätze und die Umwelt über die Interessen des freien Marktes zu stellen.
Montag, 22. November 2010
Patienteninformation
KOM-Vorschlag:
Ziel des Kommissionsvorschlags ist dieInformation für Patientinnen und Patienten in der EU über verschreibungspflichtige Arzneimittel und ihre Anwendung zu verbessern. Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente bleibt dabei weiterhin bestehen.
Positionen im EP:
Die Abstimmung im Umweltausschuss fand am 28. September 2010 statt. Einer der Schwerpunkte der EP Position war die Festlegung detaillierter Regelungen hinsichtlich der Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimitteln, z.B. zum Inhalt der Informationen, zu den Zulassungs- und Überwachungsbestimmungen sowie zu den Informationskanälen. Zukünftig sollen Patienten und Angehörige geprüfte und autorisierte Informationen über Arzneimittel auf den Internetseiten und Web-Portalen der nationalen Behörden finden können. Ferner unterstützten die Abgeordneten vehement die Beibehaltung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel und stimmten deswegen gegen die Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Zeitschriften und Magazinen.
SPD-Position:
Der Schutz der Patienten und eine starke öffentliche Gesundheit standen bei den Verhandlungen für die SPD immer an erster Stelle. Damit auch alle Patientinnen und Patienten, die keinen Computer und keinen Internetzugang haben, Informationen über ihre Medikamente und Behandlungen erhalten können, haben sich die SPD-Abgeordneten dafür eingesetzt, dass Druckversionen der autorisierten Informationen auch in Gesundheitszentren, beim Arzt oder in der Apotheke erhältlich sein müssen.
Es wird erwartet, dass der Bericht angenommen wird.