wg. Stau, Unwetter und langen Wartezeiten am Gotthard-Tunnel.
Aber das Hotel und der Ausblick sind toll. Morgen geht's dann früh
weiter.
Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Freitag, 16. Juli 2010
Donnerstag, 15. Juli 2010
"EU-Kommission unterstützt Aufruf zur Scheinselbständigkeit "
Die EU-Kommission ist über eine Agentur am Enterprise-Europe-Network (EEN) beteiligt, welches kleinere und mittlere Unternehmen über EU-Gesetzgebung berät. In seinem Juni-Newsletter berichtet EEN, dass es einem Unternehmen für den erfolgreichen Marktzugang empfohlen hat, seine Arbeitnehmer als scheinselbstständig auszugeben, um deutsches Arbeitsrecht zu umgehen. Mit dieser Empfehlung sollte die geltende Übergangsfrist für Deutschland und Österreich umgangen und mit günstigeren Dienstleistungen der Wettbewerb gewonnen werden. In Deutschland ist Scheinselbstständigkeit verboten. Dazu haben die Europaabgeordneten des Beschäftigungsausschusses, Jutta Steinruck (S&D) und Elisabeth Schroedter (Grüne/EFA), gleichzeitige Vizepräsidentin des Ausschusses, heute bei der Europäischen Kommission eine parlamentarische Anfrage eingereicht.
Jutta Steinruck erklärt dazu: „Mir fehlen die Worte. Da wird zwielichtiges Handeln im Graubereich als Erfolgsstory verkauft. Das aber ist kein Erfolg, sondern ein Skandal. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Revision der Entsenderichtlinie ist. Auf europäischer Ebene muss zukünftig gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort. Neben der Revision der Entsenderichtlinie muss eine Soziale Fortschrittsklausel in das Recht der Europäischen Union aufgenommen werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sozialer Schutz und Arbeitnehmerrechte den gleichen Stellenwert einnehmen wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.“
Elisabeth Schroedter sagt: „Ich bin entsetzt, dass die Kommission hier indirekt Gesetzlosigkeit und Sozialdumping unterstützt. Das ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, das muss betraft werden. In Deutschland gilt in solchen Fällen die Generalhaftung des Auftraggebers. Dieses Prinzip sollte auch hier angewendet werden. Die betrogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen im Nachhinein ihren gerechten Lohn erhalten und ihre soziale Absicherung bezahlt bekommen. Aus dieser Verantwortung kann die Kommission sich nicht nur mit Beteuerungen entziehen, dass sie nicht jeden Newsletter ihrer Agenturen lesen kann."
Die Kommission hat jetzt zwei Monate Zeit, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die Anfrage und die Antwort erscheinen im Amtsblatt der europäischen Institutionen.
Die EU-Kommission ist über eine Agentur am Enterprise-Europe-Network (EEN) beteiligt, welches kleinere und mittlere Unternehmen über EU-Gesetzgebung berät. In seinem Juni-Newsletter berichtet EEN, dass es einem Unternehmen für den erfolgreichen Marktzugang empfohlen hat, seine Arbeitnehmer als scheinselbstständig auszugeben, um deutsches Arbeitsrecht zu umgehen. Mit dieser Empfehlung sollte die geltende Übergangsfrist für Deutschland und Österreich umgangen und mit günstigeren Dienstleistungen der Wettbewerb gewonnen werden. In Deutschland ist Scheinselbstständigkeit verboten. Dazu haben die Europaabgeordneten des Beschäftigungsausschusses, Jutta Steinruck (S&D) und Elisabeth Schroedter (Grüne/EFA), gleichzeitige Vizepräsidentin des Ausschusses, heute bei der Europäischen Kommission eine parlamentarische Anfrage eingereicht.
Jutta Steinruck erklärt dazu: „Mir fehlen die Worte. Da wird zwielichtiges Handeln im Graubereich als Erfolgsstory verkauft. Das aber ist kein Erfolg, sondern ein Skandal. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Revision der Entsenderichtlinie ist. Auf europäischer Ebene muss zukünftig gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort. Neben der Revision der Entsenderichtlinie muss eine Soziale Fortschrittsklausel in das Recht der Europäischen Union aufgenommen werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sozialer Schutz und Arbeitnehmerrechte den gleichen Stellenwert einnehmen wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.“
Elisabeth Schroedter sagt: „Ich bin entsetzt, dass die Kommission hier indirekt Gesetzlosigkeit und Sozialdumping unterstützt. Das ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, das muss betraft werden. In Deutschland gilt in solchen Fällen die Generalhaftung des Auftraggebers. Dieses Prinzip sollte auch hier angewendet werden. Die betrogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen im Nachhinein ihren gerechten Lohn erhalten und ihre soziale Absicherung bezahlt bekommen. Aus dieser Verantwortung kann die Kommission sich nicht nur mit Beteuerungen entziehen, dass sie nicht jeden Newsletter ihrer Agenturen lesen kann."
Die Kommission hat jetzt zwei Monate Zeit, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die Anfrage und die Antwort erscheinen im Amtsblatt der europäischen Institutionen.
EU-Kommission unterstützt Aufruf zur Scheinselbständigkeit
Jutta STEINRUCK
"EU-Kommission unterstützt Aufruf zur Scheinselbständigkeit "
Die EU-Kommission ist über eine Agentur am Enterprise-Europe-Network (EEN) beteiligt, welches kleinere und mittlere Unternehmen über EU-Gesetzgebung berät. In seinem Juni-Newsletter berichtet EEN, dass es einem Unternehmen für den erfolgreichen Marktzugang empfohlen hat, seine Arbeitnehmer als scheinselbstständig auszugeben, um deutsches Arbeitsrecht zu umgehen. Mit dieser Empfehlung sollte die geltende Übergangsfrist für Deutschland und Österreich umgangen und mit günstigeren Dienstleistungen der Wettbewerb gewonnen werden. In Deutschland ist Scheinselbstständigkeit verboten. Dazu haben die Europaabgeordneten des Beschäftigungsausschusses, Jutta Steinruck (S&D) und Elisabeth Schroedter (Grüne/EFA), gleichzeitige Vizepräsidentin des Ausschusses, heute bei der Europäischen Kommission eine parlamentarische Anfrage eingereicht.
Jutta Steinruck erklärt dazu: „Mir fehlen die Worte. Da wird zwielichtiges Handeln im Graubereich als Erfolgsstory verkauft. Das aber ist kein Erfolg, sondern ein Skandal. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Revision der Entsenderichtlinie ist. Auf europäischer Ebene muss zukünftig gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort. Neben der Revision der Entsenderichtlinie muss eine Soziale Fortschrittsklausel in das Recht der Europäischen Union aufgenommen werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sozialer Schutz und Arbeitnehmerrechte den gleichen Stellenwert einnehmen wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.“
Elisabeth Schroedter sagt: „Ich bin entsetzt, dass die Kommission hier indirekt Gesetzlosigkeit und Sozialdumping unterstützt. Das ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, das muss betraft werden. In Deutschland gilt in solchen Fällen die Generalhaftung des Auftraggebers. Dieses Prinzip sollte auch hier angewendet werden. Die betrogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen im Nachhinein ihren gerechten Lohn erhalten und ihre soziale Absicherung bezahlt bekommen. Aus dieser Verantwortung kann die Kommission sich nicht nur mit Beteuerungen entziehen, dass sie nicht jeden Newsletter ihrer Agenturen lesen kann."
Die Kommission hat jetzt zwei Monate Zeit, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die Anfrage und die Antwort erscheinen im Amtsblatt der europäischen Institutionen.
Für weitere Informationen: Büro Ludwigshafen: +49 (0) 621 5454204, Büro Brüssel: +32 (0) 228 455 63
"EU-Kommission unterstützt Aufruf zur Scheinselbständigkeit "
Die EU-Kommission ist über eine Agentur am Enterprise-Europe-Network (EEN) beteiligt, welches kleinere und mittlere Unternehmen über EU-Gesetzgebung berät. In seinem Juni-Newsletter berichtet EEN, dass es einem Unternehmen für den erfolgreichen Marktzugang empfohlen hat, seine Arbeitnehmer als scheinselbstständig auszugeben, um deutsches Arbeitsrecht zu umgehen. Mit dieser Empfehlung sollte die geltende Übergangsfrist für Deutschland und Österreich umgangen und mit günstigeren Dienstleistungen der Wettbewerb gewonnen werden. In Deutschland ist Scheinselbstständigkeit verboten. Dazu haben die Europaabgeordneten des Beschäftigungsausschusses, Jutta Steinruck (S&D) und Elisabeth Schroedter (Grüne/EFA), gleichzeitige Vizepräsidentin des Ausschusses, heute bei der Europäischen Kommission eine parlamentarische Anfrage eingereicht.
Jutta Steinruck erklärt dazu: „Mir fehlen die Worte. Da wird zwielichtiges Handeln im Graubereich als Erfolgsstory verkauft. Das aber ist kein Erfolg, sondern ein Skandal. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Revision der Entsenderichtlinie ist. Auf europäischer Ebene muss zukünftig gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort. Neben der Revision der Entsenderichtlinie muss eine Soziale Fortschrittsklausel in das Recht der Europäischen Union aufgenommen werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sozialer Schutz und Arbeitnehmerrechte den gleichen Stellenwert einnehmen wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.“
Elisabeth Schroedter sagt: „Ich bin entsetzt, dass die Kommission hier indirekt Gesetzlosigkeit und Sozialdumping unterstützt. Das ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, das muss betraft werden. In Deutschland gilt in solchen Fällen die Generalhaftung des Auftraggebers. Dieses Prinzip sollte auch hier angewendet werden. Die betrogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen im Nachhinein ihren gerechten Lohn erhalten und ihre soziale Absicherung bezahlt bekommen. Aus dieser Verantwortung kann die Kommission sich nicht nur mit Beteuerungen entziehen, dass sie nicht jeden Newsletter ihrer Agenturen lesen kann."
Die Kommission hat jetzt zwei Monate Zeit, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die Anfrage und die Antwort erscheinen im Amtsblatt der europäischen Institutionen.
Für weitere Informationen: Büro Ludwigshafen: +49 (0) 621 5454204, Büro Brüssel: +32 (0) 228 455 63
Mittwoch, 14. Juli 2010
A NEW CHANCE FOR GOOD JOBS
S&D Euro MPs today claimed victory after strengthening Commission proposals on jobs despite right-wing opposition.
Following a vote in the European Parliament's employment and social affairs committee, S&D members managed to create guidelines for a minimum wage and turn the spotlight on the fight against poverty. They also created a framework for improving job prospects for young people, older workers and migrants.
Clear targets will be set for reducing unemployment.
Said German Euro MP Jutta Steinrück, who drew up a report on the issue for the European Parliament: "Millions of people have lost their jobs because of the financial and economic crisis. As social democrats, we remain committed to the goal of full employment in Europe. This is a very important signal to those who are unemployed for a long time: We won't let anybody down, but we will help them find a job.
"We must not wait too long. The social partners will have a key role to play. Here we have to support the unions, which are in dialogue with the employers' association about conditions for good jobs. We also urge the Belgian Presidency of the Council to back our proposals."
Following a vote in the European Parliament's employment and social affairs committee, S&D members managed to create guidelines for a minimum wage and turn the spotlight on the fight against poverty. They also created a framework for improving job prospects for young people, older workers and migrants.
Clear targets will be set for reducing unemployment.
Said German Euro MP Jutta Steinrück, who drew up a report on the issue for the European Parliament: "Millions of people have lost their jobs because of the financial and economic crisis. As social democrats, we remain committed to the goal of full employment in Europe. This is a very important signal to those who are unemployed for a long time: We won't let anybody down, but we will help them find a job.
"We must not wait too long. The social partners will have a key role to play. Here we have to support the unions, which are in dialogue with the employers' association about conditions for good jobs. We also urge the Belgian Presidency of the Council to back our proposals."
Gute Arbeit bekommt in Europa eine neue Chance
Beschäftigungs- und Sozialausschuss stimmt Beschäftigungspolitische Leitlinien ab
„Es ist ein großer Erfolg, dass wir den schwachen Vorschlägen der Kommission eine deutliche soziale Handschrift verpasst haben“, zeigte sich Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten erfreut über das Abstimmungsergebnis im Sozial- und Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch. „Wichtig war uns, dass die Schaffung guter Arbeitsplätze gefordert wird. Modelle, die auf zunehmende Unsicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen, lehnte der Ausschuss entschieden ab.“
Der Grundsatz des gleichen Lohns und der gleichen Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für gleiche Arbeit am gleichen Ort konnte auf Drängen der SPD-Politikerin in den Entwurf aufgenommen werden. „Das freut mich besonders, denn hier haben die Konservativen bis zum Schluss gemauert. So können wir europaweit in Zukunft Lohndumping über Grenzen hinweg verhindern.“ Jutta STEINRUCK wies darauf hin, dass in Zusammenhang mit dem ebenfalls in den Leitlinien verankerten Mindesteinkommen oberhalb der Armutsgrenze ein starkes Instrument geschaffen wurde, Armut wirksam zu bekämpfen. „Wir schaffen hier die Voraussetzung dafür, dass in Europa niemand mehr arm trotz Arbeit ist.“
Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien stellen gemeinsame Prioritäten für die nationalen Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten dar. Seit 2005 sind die Leitlinien mit den makroökonomischen und mikroökonomischen Politiken integriert und für einen Zeitraum von drei Jahren gesetzt.
Auf Druck der Sozialdemokraten wurden in den Beschäftigungsleitlinien auch klare Ziele zur Senkung der Arbeitslosigkeit formuliert. „Wir halten in Europa am Ziel der Vollbeschäftigung fest. Das ist ein wichtiges Signal gerade an diejenigen, die lange arbeitslos sind: Wir werden niemanden hängen lassen, sondern wollen alle Menschen in Arbeit bringen.“ Die SPD-Europaabgeordnete betonte, dass wichtige Ziele zur Verbesserung der Beschäftigung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Migranten und anderen Gruppen bereits bis zum Jahr 2014 umgesetzt werden sollen. „Wir dürfen nichts auf die lange Bank schieben, sondern müssen schnell geeignete Maßnahmen ergreifen, Arbeitsplätze zu schaffen.“ Jutta STEINRUCK betonte auch, dass die Sozialpartner bei der Umsetzung eine starke Rolle spielen werden. Hier stärke man vor allem den Gewerkschaften den Rücken, die im Dialog mit den Arbeitgebervereinigungen Bedingungen für gute Arbeitsplätze festlegen könnten. „Jetzt ist die belgische Ratspräsidentschaft am Zug. Ich hoffe, sie werden möglichst viele unserer Positionen in ihr Arbeitsprogramm übernehmen“, so Jutta STEINRUCK abschließend.
„Es ist ein großer Erfolg, dass wir den schwachen Vorschlägen der Kommission eine deutliche soziale Handschrift verpasst haben“, zeigte sich Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten erfreut über das Abstimmungsergebnis im Sozial- und Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments am Mittwoch. „Wichtig war uns, dass die Schaffung guter Arbeitsplätze gefordert wird. Modelle, die auf zunehmende Unsicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen, lehnte der Ausschuss entschieden ab.“
Der Grundsatz des gleichen Lohns und der gleichen Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für gleiche Arbeit am gleichen Ort konnte auf Drängen der SPD-Politikerin in den Entwurf aufgenommen werden. „Das freut mich besonders, denn hier haben die Konservativen bis zum Schluss gemauert. So können wir europaweit in Zukunft Lohndumping über Grenzen hinweg verhindern.“ Jutta STEINRUCK wies darauf hin, dass in Zusammenhang mit dem ebenfalls in den Leitlinien verankerten Mindesteinkommen oberhalb der Armutsgrenze ein starkes Instrument geschaffen wurde, Armut wirksam zu bekämpfen. „Wir schaffen hier die Voraussetzung dafür, dass in Europa niemand mehr arm trotz Arbeit ist.“
Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien stellen gemeinsame Prioritäten für die nationalen Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten dar. Seit 2005 sind die Leitlinien mit den makroökonomischen und mikroökonomischen Politiken integriert und für einen Zeitraum von drei Jahren gesetzt.
Auf Druck der Sozialdemokraten wurden in den Beschäftigungsleitlinien auch klare Ziele zur Senkung der Arbeitslosigkeit formuliert. „Wir halten in Europa am Ziel der Vollbeschäftigung fest. Das ist ein wichtiges Signal gerade an diejenigen, die lange arbeitslos sind: Wir werden niemanden hängen lassen, sondern wollen alle Menschen in Arbeit bringen.“ Die SPD-Europaabgeordnete betonte, dass wichtige Ziele zur Verbesserung der Beschäftigung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Migranten und anderen Gruppen bereits bis zum Jahr 2014 umgesetzt werden sollen. „Wir dürfen nichts auf die lange Bank schieben, sondern müssen schnell geeignete Maßnahmen ergreifen, Arbeitsplätze zu schaffen.“ Jutta STEINRUCK betonte auch, dass die Sozialpartner bei der Umsetzung eine starke Rolle spielen werden. Hier stärke man vor allem den Gewerkschaften den Rücken, die im Dialog mit den Arbeitgebervereinigungen Bedingungen für gute Arbeitsplätze festlegen könnten. „Jetzt ist die belgische Ratspräsidentschaft am Zug. Ich hoffe, sie werden möglichst viele unserer Positionen in ihr Arbeitsprogramm übernehmen“, so Jutta STEINRUCK abschließend.
Dienstag, 13. Juli 2010
Saisonarbeitskräfte vor Ausbeutung schützen
SPD-Europaabgeordnete zum heute von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern
Am Dienstag stellte die EU-Kommission in Brüssel einen Richtlinienvorschlag für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten vor. Der Entwurf regelt, zu welchen Bedingungen Saisonarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass die maximale Beschäftigungsdauer für Saisonarbeiter auf höchstens sechs Monate festgelegt werden soll. Jutta STEINRUCK: „Das ist positiv zu bewerten, denn in der deutschen Landwirtschaft hat sich diese Frist bewährt.“ Allerdings schränkt der Kommissionsvorschlag den Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf bestimmte Branchen ein. Das bewertet die SPD-Europaparlamentarierin kritisch. „Hier muss zukünftig darauf geachtet werden, dass durch die Saisonarbeit kein neuer Billiglohn-Sektor und kein zweiter Leiharbeitssektor entsteht.“
Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein Gleichbehandlungsgebot vor. Die allgemein geltenden Lohnvorschriften und vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedsland sollen zukünftig gleichermaßen auch für Saisonarbeitskräfte gelten. Ulrike RODUST, SPD-Europaabgeordnete: "Die Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen müssen auch in Zukunft menschenwürdig und angemessen sein. Das ist ein richtiger Schritt. Allerdings muss auf die Einhaltung geachtet werden. Ausbeutung darf nicht durch die Hintertür eingeführt werden.“ Arbeitgeber, die ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Saisonbeschäftigten verletzen, sollen laut dem neuen Richtlinienvorschlag zukünftig deutlich sanktioniert werden. Das setze die notwendigen Anreize zur Einhaltung von Mindeststandards.
Jutta STEINRUCK betont in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit: "Gut ist, dass die neueren EU-Mitgliedsstaaten, etwa Polen, wie vorgesehen ab Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten und für die neuen EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gelten wird. Diese Freizügigkeit hilft in Zukunft, Ausbeutung von Saisonarbeitskräfte wenn nicht vollkommen zu verhindern so zumindest erheblich zu erschweren.“ Abschließend bekräftigen die beiden SPD-Europaabgeordneten noch einmal den Schutz vor Ausbeutung: „Es gibt einen hohen Bedarf an Saisonarbeitskräften, aber soziale Standards und angemessene Bezahlung müssen eingehalten und auch in Zukunft genau überprüft werden. Als Europäisches Parlament werden wir den Kommissionsvorschlag genau prüfen und Änderungsvorschläge zur Sicherung der Rechte der Arbeitskräfte einbringen."
Am Dienstag stellte die EU-Kommission in Brüssel einen Richtlinienvorschlag für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten vor. Der Entwurf regelt, zu welchen Bedingungen Saisonarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass die maximale Beschäftigungsdauer für Saisonarbeiter auf höchstens sechs Monate festgelegt werden soll. Jutta STEINRUCK: „Das ist positiv zu bewerten, denn in der deutschen Landwirtschaft hat sich diese Frist bewährt.“ Allerdings schränkt der Kommissionsvorschlag den Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf bestimmte Branchen ein. Das bewertet die SPD-Europaparlamentarierin kritisch. „Hier muss zukünftig darauf geachtet werden, dass durch die Saisonarbeit kein neuer Billiglohn-Sektor und kein zweiter Leiharbeitssektor entsteht.“
Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein Gleichbehandlungsgebot vor. Die allgemein geltenden Lohnvorschriften und vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedsland sollen zukünftig gleichermaßen auch für Saisonarbeitskräfte gelten. Ulrike RODUST, SPD-Europaabgeordnete: "Die Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen müssen auch in Zukunft menschenwürdig und angemessen sein. Das ist ein richtiger Schritt. Allerdings muss auf die Einhaltung geachtet werden. Ausbeutung darf nicht durch die Hintertür eingeführt werden.“ Arbeitgeber, die ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Saisonbeschäftigten verletzen, sollen laut dem neuen Richtlinienvorschlag zukünftig deutlich sanktioniert werden. Das setze die notwendigen Anreize zur Einhaltung von Mindeststandards.
Jutta STEINRUCK betont in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit: "Gut ist, dass die neueren EU-Mitgliedsstaaten, etwa Polen, wie vorgesehen ab Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten und für die neuen EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gelten wird. Diese Freizügigkeit hilft in Zukunft, Ausbeutung von Saisonarbeitskräfte wenn nicht vollkommen zu verhindern so zumindest erheblich zu erschweren.“ Abschließend bekräftigen die beiden SPD-Europaabgeordneten noch einmal den Schutz vor Ausbeutung: „Es gibt einen hohen Bedarf an Saisonarbeitskräften, aber soziale Standards und angemessene Bezahlung müssen eingehalten und auch in Zukunft genau überprüft werden. Als Europäisches Parlament werden wir den Kommissionsvorschlag genau prüfen und Änderungsvorschläge zur Sicherung der Rechte der Arbeitskräfte einbringen."
Sonntag, 11. Juli 2010
Heute zur Ehrung in Bad Sobernheim
Heute Morgen war ich eingeladen, um bei der Arbeirtsgemeinschaft Sozialdmeokratischer Frauen in Bad Sobernheim die verdienten Genossinnen Elisabeth Bieger und Doris Dahl zu ehren. Die beiden Genossinnen haben gemeinsam seit August 1997 gemeinsammit dem Vorstandsteam die vielfältigen Aktivitäten der lokalen ASF koordiniert und durchgeführt. Dazu gehörten u.a. die Planung und Durchführung von informellen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen - Musik, Lesungen, Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag, Seminare, Betriebsbesichtigungen oder Pressemitteilungen zu vielfältigen frauenpolitischen Themen. Nach dieser langen Zeit wollten die beiden gemeinsam aus der aktiven Arbeit in vorderster Stelle zurücktreten und den Aufbau neuer aktiver Strukturen begleiten.
Ich dankte den beiden Genossinnen und ermutigte die anwesenden Frauen sich aktiv in die Politik einzubringen, sich etwas zuzutrauen und tatkräftig für frauenpolitische Interessen und Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft einzutreten.
Ich versprach wiederzukommen und werde Anfang September sowohl in Bad Kreuznach als auch in Bad Sobernheim zu Veranstaltungen und Aktionen präsent sein.
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Deutsch-britisches Gewerkschaftsforum 8./9.7.2010 in Newcastle
Der Dienstleistungssektor in Deutschland, Großbritannien und Europa leidet seit den 80er Jahren unter der Privatisierung. Großbritanien und Deutschland hatten damals Regierungen, die uns Gewerkschaftern noch in schlechter Erinnerung sind: Bei uns war es Helmut Kohl und seine geistig-moralische Wende, hier war es Maggie Thatcher, die sich ihren Spitznamen Eiserne Lady auch redlich verdient hat. Dazu kam eine Europäische Union, die im Zeichen des freien Wettbewerbs alles, was nach geregeltem Wirtschaften roch, schnell den Gesetzen des freien Marktes überlassen wollte.
Viele Dienstleistungen, die bislang in öffentlicher Hand waren, wurden an private Anbieter weitergegeben oder es wurden besondere Gesellschaften gegründet. Verknüpft war damit auch die Hoffnung, öffentliche Kassen zu entlasten und durch den Wettbewerb bessere und günstigere Dienstleistungen zu bekommen. Privates Kapital sollte so für die Allgemeinheit genutzt werden. Seither haben wir auf Europäischer Ebene eine Entwicklung, die nahezu alle bisher klassisch staatlichen Aufgaben einer öffentlichen Ausschreibung zu unterziehen. Das führte zu einem Wettbewerb nach unten: Billige Anbieter beuten ihre Arbeitskräfte oft aus und sparen an der Qualität, um Aufträge zu bekommen. Die belgische Ratspräsidentschaft, seit zwei Wochen im Amt, wird das Thema Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im nächsten halben Jahr behandeln und Schlussfolgerungen dazu formulieren. Dazu wird es neben den laufenden Arbeiten des Ausschusses für Sozialschutz ein drittes Forum im Oktober geben. Unser Gewerkschaftsforum kann und wird dazu beitragen, dass wir die Diskussion und die daraus folgenden Ergebnisse auf europäischer Ebene kritisch begleiten und beeinflussen. Dazu habe ich drei Thesen:
Erstens:
Die Privatisierung und Reduzierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge hat weder zu einer Verbesserung des Angebots noch zu einer Entlastung öffentlicher Haushalte geführt – das müssen wir bei der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge immer berücksichtigen. Man wäre als Gewerkschafterin fast versucht, hämisch auf die Diskussionen der 80er Jahre zu verweisen und zu sagen: Seht Ihr, wir haben es immer gesagt. Was ist passiert? Kommunen, Regionen und Staaten haben immer mehr Aufgaben an private Anbieter übertragen. Das sollte den Wettbewerb fördern. Oft gab es aber keine Anbieter für Dienstleistungen, so dass dies in sehr vielen Fällen über privatisierte Unternehmen der Gebietskörperschaften gemacht wurde. Das führte zu einer quasi-monopolistischen Struktur, die dann noch durch langfristige Vertragsbindungen gefestigt wurde. In deutschen Kommunen ist Beteiligungsmanagement im Bereich der Öffentlichen Dienstleistungen mittlerweile ein bedeutender Bereich politischer Entscheidungen geworden. Den direkten Einfluss haben die früher verantwortlichen dadurch aber verloren. Ich will es etwas provokant ausdrücken: Kommunen bieten heute über eng verknüpfte Unternehmen die Dienstleistungen an, die früher in öffentlicher Hand waren. Damit bleibt das Verlustrisiko ebenso wie die Notwendigkeit der politischen Steuerung bei der Kommune, der Einfluss und die Kontrollmöglichkeiten wurden aber in erheblichem Umfang reduziert. Ein echter Wettbewerb findet nur um einige wenige attraktive Teilbereiche statt. Auf den anderen Dienstleistungen bleibt die Kommune oder der Staat letztlich sitzen. Denn: Wer will schon als privater Anbieter dafür sorgen, dass auch abgelegene Dörfer noch abends eine Anbindung an den Personennahverkehr haben? Oder dafür sorgen, dass auch dort der Müll regelmäßig abgeholt wird? Das ginge nicht ohne erhebliche Kosten für die Bürger, die natürlich nicht umsetzbar sind. Hier muss politisch gegengesteuert werden. Alle Konzepte der Neustrukturierung der öffentlichen Dienstleistungen gerade nach der Krise müssen dies berücksichtigen.
Zweitens:
Zur Neustrukturierung und zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung müssen wir gegenüber der EU-Kommission eine abgestimmte Dienstleistungsstrategie entwickeln.
Im Kern müssen wir dabei die zentrale Bedeutung der öffentlichen Unternehmen wie Stadtwerke, Sparkassen, kommunale Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen für den Fortbestand einer funktionierenden Daseinsvorsorge herausarbeiten. Das kann jetzt besonders gut gelingen, denn durch die Krise wird sich, auch wenn sich dagegen immer wieder gewehrt wird, die EU-Wettbewerbspolitik neu justieren müssen. Außerdem müssen wir vor Ort für eine konsequente Modernisierung der Vergabeordnungen eintreten. Standards müssen vor Ort definiert werden können, Deutungshoheit muss bei den politischen Akteuren vor Ort verbleiben und nicht nach Brüssel auf eine abstrakte Ebene gehoben werden.
Drittens:
Auch die Gewerkschaften müssen die Modernisierung des Dienstleistungssektors aus Sicht und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begleiten. Durch die Privatisierung sind allein in Deutschland mehrere hunderttausende Arbeitsplätze verloren gegangen. Außerdem haben die Anbieter häufig den Tarifvertrag verlassen und bieten Dienstleistungen mit Arbeitnehmern an, die weit unter Tarif bezahlt werden. Diese Entwicklung gilt es schnell zu stoppen. Dazu sind neue und umfassendere Tarifstrukturen notwendig und es muss der Grundsatz der gleichen Entlohnung am gleichen Ort gelten. Das führt dann auch zu einer besseren Qualität der Dienstleistung, gerade im Bereich der Pflege zum Beispiel können nur zufriedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch anständig mit den zu betreuenden Menschen umgehen. Es muss in Zukunft auch möglich sein, die Vergabe von Dienstleistungen auch an Bedingungen zu knüpfen, die die Anbieter verpflichten, Standards einzuhalten. Tariflöhne, Gesundheitsschutz oder unbefristete Arbeitsverträge könnten hier zum Beispiel Kriterien sein, die angewendet werden. Im Moment geht das nicht, das müssen wir dringend ändern.
Diese drei Thesen sollten nur ein erstes Schlaglicht darauf werfen, was wir in den kommenden Jahren gemeinsam im Bereich der Dienstleistungen im öffentlichen Sektor leisten sollten. Abschließend will ich noch einmal betonen, dass wir nicht zurück in die siebziger Jahre können, sondern dass wir an der Modernisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge aktiv arbeiten müssen. Dazu brauchen wir Politiker die Gewerkschaften, dazu brauchen wir Tagungen wie das deutsch-britische Gewerkschaftsforum. Dass auf europäischer Ebene nun auch das Parlament neue Rechte in der Gesetzgebung bekommen hat, wird uns helfen, den Druck auf die unverbesserlichen Liberalisierer zu erhöhen.
Freitag, 9. Juli 2010
SWIFT-Abstimmung
Die Abstimmung über das SWIFT-Abkommen war eine sehr schwere Entscheidung. Ich habe immer noch große Bauchschmerzen damit, wie mit den Bankdaten umgegangen wird. Letztendlich denke ich aber, dass wir einen Kompromiss gefunden haben, der besser ist als die Ablehnung. Denn bilaterale Abkommen wären nicht besser gewesen, so haben wir wenigstens etwas Einfluss aushandeln können.
"Braucht es eine stärkere EU-Präsenz in der Golfregion?"
EU nur durch eine Delegation vertreten
Im Hinblick auf die Bedeutung politischer und wirtschaftlicher Beziehungen und der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Staaten der Golfregion stellte Jutta STEINRUCK der EU-Kommission die Frage, ob eine Erhöhung der EU-Präsenz geplant sei. Auf einer Delegationsreise der interparlamentarischen Delegation im Frühjahr konnte sich die rheinland-pfälzische Europaabgeordnete selbst davon überzeugen, wie wichtig der Ausbau der Beziehungen ist.
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin Catherine Ashton unterstrich am Donnerstag, den 08.Juli 2010 im Namen der EU-Kommission die große strategisch politische Bedeutung der Golfregion. Sie wies darauf hin, dass die bislang einzige Delegation in Riad bei allen sechs Mitgliedern des Golf-Kooperationsrats akkreditiert sei. Derzeit würden Überlegungen angestellt, wie die EU-Präsenz für den Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes erhöht werden könnte. Klare Pläne liegen jedoch noch nicht vor.
Der Europäische Auswärtige Dienst soll die Beziehungen der EU effektiver, kohärenter und sichtbarer machen. Ebenso kann er das Netz der EU-Delegationen stärken.
Die interparlamentarischen Delegationen sind wichtige Plattformen zur Förderung der europäischen Interessen und Werte in der Welt. Zum einen unterhalten und pflegen sie demnach die internationalen Kontakte des EU-Parlaments, dienen seiner Außendarstellung und der Erstellung von Analysen. Auf der anderen Seite fördern sie die EU-Werte und Grundsätze wie Freiheit, Demokratie, die Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit in den Partnerländern.
Im Hinblick auf die Bedeutung politischer und wirtschaftlicher Beziehungen und der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Staaten der Golfregion stellte Jutta STEINRUCK der EU-Kommission die Frage, ob eine Erhöhung der EU-Präsenz geplant sei. Auf einer Delegationsreise der interparlamentarischen Delegation im Frühjahr konnte sich die rheinland-pfälzische Europaabgeordnete selbst davon überzeugen, wie wichtig der Ausbau der Beziehungen ist.
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin Catherine Ashton unterstrich am Donnerstag, den 08.Juli 2010 im Namen der EU-Kommission die große strategisch politische Bedeutung der Golfregion. Sie wies darauf hin, dass die bislang einzige Delegation in Riad bei allen sechs Mitgliedern des Golf-Kooperationsrats akkreditiert sei. Derzeit würden Überlegungen angestellt, wie die EU-Präsenz für den Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes erhöht werden könnte. Klare Pläne liegen jedoch noch nicht vor.
Der Europäische Auswärtige Dienst soll die Beziehungen der EU effektiver, kohärenter und sichtbarer machen. Ebenso kann er das Netz der EU-Delegationen stärken.
Die interparlamentarischen Delegationen sind wichtige Plattformen zur Förderung der europäischen Interessen und Werte in der Welt. Zum einen unterhalten und pflegen sie demnach die internationalen Kontakte des EU-Parlaments, dienen seiner Außendarstellung und der Erstellung von Analysen. Auf der anderen Seite fördern sie die EU-Werte und Grundsätze wie Freiheit, Demokratie, die Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit in den Partnerländern.
Deutsch-brtisches Gewerschaftsforom
beim gemeinsamen Abendessen folgt nach meiner Einführung zum Thema
Soziale Dienstleistungen ein informativer Gesprächsaustausch D-GB
Soziale Dienstleistungen ein informativer Gesprächsaustausch D-GB
Mittwoch, 7. Juli 2010
"Schluss mit Bonuswahnsinn im Bankenwesen"
EU-Parlament verschärft Eigenkapitalvorschriften für Banken
"Es ist höchste Zeit, dass der Bonuswahnsinn im Bankenwesen ein Ende findet", betonten die rheinland-pfälzischen SPD-Europaabgeordneten Jutta Steinruck und Norbert Neuser. Das EU-Parlament hat heute im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag verabschieden. Kurzsichtige Vergütungsanreize hatten die Risikobereitschaft von Finanzmanagern im Vorfeld der Krise erheblich befördert. Ab 2011 müssen nun 40 Prozent der Boni einbehalten werden. "Entscheidend für die spätere Auszahlung ist die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Unternehmens", so die Sozialdemokraten. Gleichzeitig werden Barauszahlungen von Boni (höchstens 30 Prozent bei Vorabzahlungen) zu Gunsten von Aktien und speziellen Schuldverschreibungen (mindestens 50 Prozent) begrenzt.
"Wir brauchen in Europa eine neue Vergütungspolitik, die das langfristige Wohl von Unternehmen und Beschäftigten im Auge hat. Dabei darf es nicht nur darum gehen, Erfolge zu belohnen, sondern auch Misserfolge zu sanktionieren", unterstreichen Jutta Steinruck und Norbert Neuser. In Zukunft muss deshalb jedes Finanzinstitut das Verhältnis zwischen Boni und Gehalt gemäß europäischer Vorgaben definieren und entsprechende Details veröffentlichen. Darüber hinaus konnten die Sozialdemokraten durchsetzen, dass staatlich unterstützte Banken zunächst keine Manager-Boni zahlen dürfen. Diese Beschränkung gilt, bis die Kapitalbasis des betroffenen Instituts gestärkt und die Staatshilfe zurückgezahlt ist. Zusätzlich überprüfen die Aufsichtsbehörden in einem solchen Fall das gesamte Vergütungssystem der Bank.
Außerdem wird das Europäische Parlament höhere Eigenkapitalquoten für risikoreiche Geschäfte festlegen. "Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die vorhandenen Sicherheitspuffer nicht ausreichen. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Steuerzahler bei der nächsten Krise nicht erneut die Zeche für das Versagen der Manager zahlen", heben die Europaabgeordneten Steinruck und Neuser hervor.
Die neuen Regeln treten gemäß internationaler Vereinbarungen schrittweise ab Ende 2011 in Kraft.
"Es ist höchste Zeit, dass der Bonuswahnsinn im Bankenwesen ein Ende findet", betonten die rheinland-pfälzischen SPD-Europaabgeordneten Jutta Steinruck und Norbert Neuser. Das EU-Parlament hat heute im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag verabschieden. Kurzsichtige Vergütungsanreize hatten die Risikobereitschaft von Finanzmanagern im Vorfeld der Krise erheblich befördert. Ab 2011 müssen nun 40 Prozent der Boni einbehalten werden. "Entscheidend für die spätere Auszahlung ist die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Unternehmens", so die Sozialdemokraten. Gleichzeitig werden Barauszahlungen von Boni (höchstens 30 Prozent bei Vorabzahlungen) zu Gunsten von Aktien und speziellen Schuldverschreibungen (mindestens 50 Prozent) begrenzt.
"Wir brauchen in Europa eine neue Vergütungspolitik, die das langfristige Wohl von Unternehmen und Beschäftigten im Auge hat. Dabei darf es nicht nur darum gehen, Erfolge zu belohnen, sondern auch Misserfolge zu sanktionieren", unterstreichen Jutta Steinruck und Norbert Neuser. In Zukunft muss deshalb jedes Finanzinstitut das Verhältnis zwischen Boni und Gehalt gemäß europäischer Vorgaben definieren und entsprechende Details veröffentlichen. Darüber hinaus konnten die Sozialdemokraten durchsetzen, dass staatlich unterstützte Banken zunächst keine Manager-Boni zahlen dürfen. Diese Beschränkung gilt, bis die Kapitalbasis des betroffenen Instituts gestärkt und die Staatshilfe zurückgezahlt ist. Zusätzlich überprüfen die Aufsichtsbehörden in einem solchen Fall das gesamte Vergütungssystem der Bank.
Außerdem wird das Europäische Parlament höhere Eigenkapitalquoten für risikoreiche Geschäfte festlegen. "Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die vorhandenen Sicherheitspuffer nicht ausreichen. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Steuerzahler bei der nächsten Krise nicht erneut die Zeche für das Versagen der Manager zahlen", heben die Europaabgeordneten Steinruck und Neuser hervor.
Die neuen Regeln treten gemäß internationaler Vereinbarungen schrittweise ab Ende 2011 in Kraft.
Dienstag, 6. Juli 2010
Eine Stimme für Europa: Europäischer Ausländischer Dienst
Am kommenden Donnerstag werden wir hier im EuropäischenParlament in Straßburg über einen Teil des Gesetzgebungspaketes abstimmen, das die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zum Gegenstand hat. Der EAD soll die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Sozialdemokratin Catherine Ashton, inhaltlich und administrativ unterstützen. Sowohl das Amt der Hohen Vertreterin als auch der EAD wurden mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Ziel ist, die äußere Handlungsfähigkeit der EU zu stärken und die außenpolitische Kohärenz der Europäischen Union sicherzustellen. Der EAD wird sich zunächst aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und des Ministerrates, langfristig aber auch aus Mitarbeitern aller europäischen Institutionen zusammensetzen. Es werden also vorhandene Personalkapazitäten genutzt. Das Gesetzgebungspaket besteht aus drei Teilen, einer Entschließung des Rates zu Organisation und Arbeitsweise des EAD und zwei weiteren Verordnungen. Zu der Entschließung muss das Parlament angehört werden, beim Erlass der Verordnungen hingegen sind Bereiche betroffen, bei denen ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments besteht. Die erste Verordnung enthält Bestimmungen zur Finanzierung des EAD, wodurch eine Anpassung der Haushaltsordnung erforderlich wird. Die zweite Verordnung beinhaltet die Anpassung der Personalverordnung, die bei der Rekrutierung der EAD-Mitarbeiter zur Anwendung kommt. Am Donnerstag werden wir in einem ersten Schritt über die Entschließung abstimmen. Über die Verordnungen werden wir voraussichtlich im Herbst votieren, wenn das ordentliche (und zeitintensivere) Gesetzgebungsverfahren fortgeschritten ist. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Einrichtung des EAD ein wesentlicher Baustein der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Der EAD soll dazu beitragen, der Europäischen Union ein Gesicht zu geben und die Etablierung einer wirklichen Gemeinsamen Außenpolitik zu unterstützen. Er soll – und dafür setzen wir Europaparlamentarier uns besonders ein – ein neuer Dienst im Dienste aller europäischen Institutionen, also Parlament, Rat und Kommission, sein. Sicher gestellt werden muss ferner, dass der EAD der Kontrolle der Institutionen unterliegt, die er vertritt. Dazu gehört auch das Europäische Parlament. Zur Erreichung dieser Ziele haben wir bei den bisherigen Verhandlungen darauf bestanden, über alle Teile des Gesetzgebungspaketes gemeinsam zu entscheiden. Die Teilabstimmung in der dieser Woche stellt also ein Entgegenkommen des Parlaments dar, um alles zu tun, damit der Dienst möglichst schnell seine Arbeit aufnehmen kann. Sollte die Vereinbarung mit dem Parlament allerdings vom Rat missachtet werden, werden wir bei den weiteren Verhandlungen zu den Bereichen, in denen wir mitentscheidungsbefugt sind, die Daumenschrauben anziehen und eine entsprechend härtere Gangart einlegen.
Begrenzung von Managergehältern: Eigenkapitalrichtlinie
Ebenfalls am morgigen Mittwoch steht die Richtlinie zu Eigenkapitalanforderungen von Finanzinstituten zur Abstimmung. Mit ihr soll zum einen das Eigenkapital, über das die Institute verfügen müssen, erhöht werden, damit sie im Krisenfall nicht auf staatliche Hilfen zurückgreifen müssen. Aus unserer Sicht überfällig sind aber die Regelungen – und das gibt der Name der Richtlinie nicht zu erkennen – zum Vergütungssystem der Banken. Nehmen Finanzinstitute staatliche Hilfen in Anspruch, muss sichergestellt werden, dass sie diese tatsächlich für die Stabilisierung des Unternehmens und nicht etwa zur Auszahlung von Managerboni verwenden. Hierfür schafft die Richtlinie die Grundlage. Bevor Boni ausgezahlt werden, müssen die Banken ihre Kapitaldecke stärken und zunächst die staatlichen Hilfen zurückzahlen. Darüber hinaus überprüfen die Aufsichtsbehörden in einem solchen Fall das gesamte Vergütungssystem. Ausnahmen darf es nur in eigens begründeten Sonderfällen geben. Teile der Bonuszahlen werden generell einbehalten und nur dann ausgezahlt, wenn getroffene Geschäftsentscheidungen auch mittel- und langfristig erfolgreich sind. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament setzen sich konsequent dafür ein, dass die Vergütungspolitik das langfristige Wohl der Unternehmen und auch ihrer Beschäftigten im Auge haben muss. Dazu gehört, dass nicht nur Erfolge belohnt, sondern auch Misserfolge sanktioniert werden.
Mehr Kontrolle: Maßnahmenpaket zur Finanzmarktaufsicht
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass nationalstaatliche Aufsichtsstrukturen der europäischen Dimension vieler Finanzinstitute nicht gerecht werden. Nachdem sich der federführende Wirtschafts- und Finanzausschuss fraktionsübergreifend für die Schaffung einer starken europäischen Aufsicht ausgesprochen hat, stimmt das Plenum voraussichtlich Morgen über die geplanten Maßnahmen ab. Drei neue Aufsichtsbehörden werden in Zukunft Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Europa überwachen. Nach dem Willen des Parlaments sollen sie im Notfall auch direkt Anweisungen an Markteilnehmer geben können, falls die zuständigen nationalen Behörden nicht aktiv werden. Darüber hinaus ist ihnen in Streitfällen zwischen nationalen Aufsehern die Schlichterrolle zugedacht. Grenzüberschreitende Finanzinstitute, die ein potentielles Risiko für das gesamte Finanzsystem darstellen, sollen in Zukunft europäisch überwacht werden. Neben dieser Institutsüberwachung soll ein in Frankfurt angesiedelter Risikorat die Finanzmarktlage im Blick haben, um frühzeitig vor Krisen warnen zu können. Wir Sozialdemokraten machen uns bei den Verhandlungen mit dem Rat für eine schlagkräftige europäische Aufsicht stark, um in Zukunft die richtigen Instrumente an der Hand zu haben, damit Finanzkrisen bestenfalls verhindert werden oder man ihnen im Ernstfall entschlossen entgegen treten kann.
Mehr Fahrgastrechte auf Schiffs- und Bus-Reisen
Passend zum Beginn der Ferien- und Reisezeit stimmen wir als Europäisches Parlament heute über erweiterte Fahrgastrechte im Schiffs- und Busverkehr ab. Flug- und Bahnreisende genießen bereits ausdrücklichen Schutz aufgrund europäischer Regelungen, wenn Flüge oder Züge verspätet sind oder ganz ausfallen. Diese Rechte sollen jetzt auch auf Schiffs- und Busreisende ausgeweitet werden. Ziel der Verordnungen ist, die Rechte der Fahrgäste zu stärken, indem zum einen Vorschriften über Nichtdiskriminierung sowie über Zugänglichkeit und Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität festgelegt werden. Zum anderen soll gewährleistet sein, dass Fahrgäste bei Verspätungen oder Annullierung von Fahrten Unterstützung, Information und ggf. Entschädigung erhalten. Darüber hinaus werden Regeln für die Bearbeitung von Beschwerden festgelegt. Für den Bereich der Schifffahrt konnte eine Einigung zwischen Rat und Parlament erreicht werden, so dass die Verordnung nach der formalen Zustimmung beider Gremien im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft treten kann. Bei den Verhandlungen konnte das Parlament durchsetzen, dass der Anwendungsbereich der Verordnung bereits für Schiffe mit einer möglichen Passagierzahl von 12 Personen gilt und nicht erst für Schiffe mit höheren Platzkapazitäten. Wir Sozialdemokraten setzten uns ferner dafür ein, dass Passagiere bereits ab einer Verspätung von 90 Minuten Anspruch haben auf Getränke und Snacks. Bei Übernachtungen, die infolge von Verspätungen oder Ausfällen notwendig werden, muss das Beförderungsunternehmen künftig mit bis zu 80 Euro pro Nacht und Passagier dafür aufkommen. Bei den Verhandlungen mit dem Rat für den Omnibusverkehr konnte leider kein Ergebnis erzielt werden. Hauptstreitpunkte waren der Anwendungsbereich der Richtlinie, da der Rat sich weigerte, Regionaldienste in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Damit wären die Fahrgäste aber schlechter gestellt gewesen, was wir Parlamentarier ablehnten. Wir SPD-Abgeordneten forderten klare Rechte der Fahrgäste bei Annullierung oder Verspätungen sowie klare Rechte auf Entschädigung ‑ in allen Verkehrsmitteln. Wichtig war uns ferner – wie bei den Passagierrechten im Seeverkehr –, dass Rechte von behinderten und bewegungseingeschränkten Menschen festgeschrieben werden. Weil sich hier aber keine Einigung mit dem Rat finden ließ, wird nach der heutigen Abstimmung das Vermittlungsverfahren eröffnet, so dass Busreisende leider noch nicht in den Genuss vergleichbarer Passagierrechte kommen, die im Flug-, Bahn- und demnächst auch im Schiffsverkehr gelten. Die Kommission hat eine EU-weite Aufklärungskampagne unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende immer dabei“ gestartet – vielleicht sind Ihnen die Plakate bei Ihrem Reiseantritt auf Flug- und Bahnhäfen schon begegnet. Informationen dazu (im Moment nur in englischer Sprache, ab Mitte Juli aber in allen 23 Amtssprachen der EU) gibt es hier: http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/index.html
Montag, 5. Juli 2010
Sitzungswoche in Straßburg
Die Tagesordnung der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ist noch einmal prall gefüllt – es sollen noch möglichst viele Entscheidungen auf den Weg gebracht werden. Rund 30 Berichte stehen zur Abstimmung. Da geht es zum Beispiel um die Verordnungen zu Fahrgastrechten im Schiffs- und Busverkehr, die am Dienstag abgestimmt werden. Am Mittwoch geht es unter anderem um die Neufassung der Richtlinie zu Industrieemissionen sowie das Maßnahmenpaket zur Finanzaufsicht und die Eigenkapitalrichtlinie. Ganz kurzfristig wurde noch das umstrittene SWIFT-Abkommen hinzugefügt, das die USA und die Kommission nach intensiven Verhandlungen am Montag dieser Woche unterzeichneten. Auch das Gesetzgebungspaket zum Europäischen Auswärtigen Dienst kam noch hinzu. Beide Abstimmungen finden am Donnerstag statt.
Unmittelbare Auswirkungen europäischer Gesetzgebung auf den Geldbeutel der Menschen dürfte übrigens die nächste Stufe der EU-Roaming-Verordnung haben, die seit gestern in Kraft ist und mit der Roamingpreise für innereuropäische Mobilfunktelefonate erneut sinken. Rechtzeitig zum Beginn der Haupturlaubszeit dürfen ausgehende Anrufe seit dem 01. Juli 2010 maximal 39 Cent pro Minute kosten, für einen eingehenden Anruf dürfen Sie nur noch mit höchstens 15 Cent pro Minute (alle Preise zzgl. MwSt.) zur Kasse gebeten werden (vorher lagen die Höchstgrenzen bei 43 bzw. 19 Cent). Erstmals gelten auch Kostenobergrenzen für das Datenroaming, so dass Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen, wenn Sie an Ihrem Urlaubsort innerhalb der EU mit Ihrem Handy oder Notebook über ein Mobilfunknetz ins Internet gehen. Denn nun gelten in der Regel Kostenobergrenzen von 50 Euro zzgl. MwSt.. Außerdem müssen die Betreiber den Nutzern eine Warnung schicken, sobald sie 80% der Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht haben.
Die Themen im Einzelnen:
Erwünscht: Mehr Fahrgastrechte auf Schiffs- und Bus-Reisen
Besser Durchatmen: Industrieemissionen reduzieren
Mehr Kontrolle: Maßnahmenpaket zur Finanzmarktaufsicht
Begrenzung von Managergehältern: Eigenkapitalrichtlinie
Eine Stimme für Europa: Europäischer Ausländischer Dienst
Mehr Datenschutz beim Bankdatentransfer: SWIFT-Abkommen
Unmittelbare Auswirkungen europäischer Gesetzgebung auf den Geldbeutel der Menschen dürfte übrigens die nächste Stufe der EU-Roaming-Verordnung haben, die seit gestern in Kraft ist und mit der Roamingpreise für innereuropäische Mobilfunktelefonate erneut sinken. Rechtzeitig zum Beginn der Haupturlaubszeit dürfen ausgehende Anrufe seit dem 01. Juli 2010 maximal 39 Cent pro Minute kosten, für einen eingehenden Anruf dürfen Sie nur noch mit höchstens 15 Cent pro Minute (alle Preise zzgl. MwSt.) zur Kasse gebeten werden (vorher lagen die Höchstgrenzen bei 43 bzw. 19 Cent). Erstmals gelten auch Kostenobergrenzen für das Datenroaming, so dass Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen, wenn Sie an Ihrem Urlaubsort innerhalb der EU mit Ihrem Handy oder Notebook über ein Mobilfunknetz ins Internet gehen. Denn nun gelten in der Regel Kostenobergrenzen von 50 Euro zzgl. MwSt.. Außerdem müssen die Betreiber den Nutzern eine Warnung schicken, sobald sie 80% der Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht haben.
Die Themen im Einzelnen:
Erwünscht: Mehr Fahrgastrechte auf Schiffs- und Bus-Reisen
Besser Durchatmen: Industrieemissionen reduzieren
Mehr Kontrolle: Maßnahmenpaket zur Finanzmarktaufsicht
Begrenzung von Managergehältern: Eigenkapitalrichtlinie
Eine Stimme für Europa: Europäischer Ausländischer Dienst
Mehr Datenschutz beim Bankdatentransfer: SWIFT-Abkommen
Sonntag, 4. Juli 2010
Europa zu Gast in der Metropolregion Rhein-Neckar
Delegationsreise des Ausschusses für Regionale Entwicklung nach Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg
Auf Initiative des Mannheimer SPD-Europaabgeordneten Peter Simon fand eine dreitägige Delegationsreise des Regionalentwicklungsausschusses des Europäischen Parlaments nach Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg statt. Sieben versierte Kolleginnen und Kollegen aus dem Regionalentwicklungsausschuss besuchten gemeinsam mit Peter Simon, MdEP aus Mannheim, die Region und machten sich Ort einen Eindruck über erfolgreiche Projekte, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt wurden, darüber hinaus konnten meine ParlamentskollegInnen Anregungen für die Ausgestaltung der künftigen Förderung der EU-Strukturfonds erhalten. Leuchtturm-Projekte wie z. B. die Popakademie, der Musikpark oder MAFINEX wären in der Form ohne europäische Förderung nicht umsetzbar gewesen. Wer wissen möchte, welchen enormen Mehrwert die europäische Regionalentwicklungspolitik auch für die städtische Dimension hat, der ist in der Metropolregion Rhein-Neckar genau an der richtigen Adresse. Im Rahmen der Reise standen u. a. Besuche des Existenzgründerinnenzentrums, der Popakademie Mannheim, des Musikparks, des MAFINEX Technologiezentrums sowie des Stadtteils Jungbusch auf dem Programm. Gerade der Jungbusch ist ein tolles Beispiel dafür, was mit Hilfe europäischer Fördergelder alles bewegt werden kann. Aus einem vom Strukturwandel besonders betroffenen Stadtteil mit einem Ausländeranteil von fast 50% wurde ein dynamisches, multikulturelles Viertel mit vielversprechendem urbanem Potenzial, das inzwischen zum kreativwirtschaftlichen Mittelpunkt der Stadt Mannheim avanciert ist. Neben dem Programmteil in Mannheim besuchte die Delegation auch Ludwigshafen und Heidelberg. In Ludwigshafen organisierte ich für meine Parlamentskollegen u. a. Besichtigungen von EU-geförderten Projekten wie "Wir engagieren uns für unsere Stadt" oder des Rhein-Ufer-Parks und das Bürgermeister-Reichert-Haus. Ich danke auch der Stadt und der Oberbürgermeisterin Frau Dr. Lohse, dass Sie die gruppe empfangen haben und mit viel Details die Ludwigshafener Projekte vorstellten. Gesprächsthemen des Gesamtprogramms waren u. a. "Regionale Governance in der Metropolregion Rhein-Neckar" und "Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013".
"Mir war es wichtig, dass die Delegation und damit Europa auch einen Einblick in die einzigartige bundeslandübergreifende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in unserer Region bekommt. Denn nur dann hat die MRN eine Chance, ab 2013 mit ihren Projekten auch auf der Förderlandkarte zu erscheinen", so Peter Simon. Für eine solche direkte finanzielle Förderung von interregionaler, bundeslandübergreifender Zusammenarbeit sowie der Stärkung der städtischen Dimension in der Förderperiode ab 2014 hatte sich Simon bereits schon im Rahmen seiner Mitarbeit am Strategiepapier der europäischen Fraktion der Sozialdemokraten zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013 mit Erfolg stark gemacht. Das vor kurzem von der S&D-Fraktion verabschiedete Positionspapier ist zentraler Ausgangspunkt und Diskussionsgrundlage der Fraktion für die weitere
politische Auseinandersetzung zum Thema "Kohäsionspolitik nach 2013".
Auf Initiative des Mannheimer SPD-Europaabgeordneten Peter Simon fand eine dreitägige Delegationsreise des Regionalentwicklungsausschusses des Europäischen Parlaments nach Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg statt. Sieben versierte Kolleginnen und Kollegen aus dem Regionalentwicklungsausschuss besuchten gemeinsam mit Peter Simon, MdEP aus Mannheim, die Region und machten sich Ort einen Eindruck über erfolgreiche Projekte, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt wurden, darüber hinaus konnten meine ParlamentskollegInnen Anregungen für die Ausgestaltung der künftigen Förderung der EU-Strukturfonds erhalten. Leuchtturm-Projekte wie z. B. die Popakademie, der Musikpark oder MAFINEX wären in der Form ohne europäische Förderung nicht umsetzbar gewesen. Wer wissen möchte, welchen enormen Mehrwert die europäische Regionalentwicklungspolitik auch für die städtische Dimension hat, der ist in der Metropolregion Rhein-Neckar genau an der richtigen Adresse. Im Rahmen der Reise standen u. a. Besuche des Existenzgründerinnenzentrums, der Popakademie Mannheim, des Musikparks, des MAFINEX Technologiezentrums sowie des Stadtteils Jungbusch auf dem Programm. Gerade der Jungbusch ist ein tolles Beispiel dafür, was mit Hilfe europäischer Fördergelder alles bewegt werden kann. Aus einem vom Strukturwandel besonders betroffenen Stadtteil mit einem Ausländeranteil von fast 50% wurde ein dynamisches, multikulturelles Viertel mit vielversprechendem urbanem Potenzial, das inzwischen zum kreativwirtschaftlichen Mittelpunkt der Stadt Mannheim avanciert ist. Neben dem Programmteil in Mannheim besuchte die Delegation auch Ludwigshafen und Heidelberg. In Ludwigshafen organisierte ich für meine Parlamentskollegen u. a. Besichtigungen von EU-geförderten Projekten wie "Wir engagieren uns für unsere Stadt" oder des Rhein-Ufer-Parks und das Bürgermeister-Reichert-Haus. Ich danke auch der Stadt und der Oberbürgermeisterin Frau Dr. Lohse, dass Sie die gruppe empfangen haben und mit viel Details die Ludwigshafener Projekte vorstellten. Gesprächsthemen des Gesamtprogramms waren u. a. "Regionale Governance in der Metropolregion Rhein-Neckar" und "Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013".
"Mir war es wichtig, dass die Delegation und damit Europa auch einen Einblick in die einzigartige bundeslandübergreifende Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in unserer Region bekommt. Denn nur dann hat die MRN eine Chance, ab 2013 mit ihren Projekten auch auf der Förderlandkarte zu erscheinen", so Peter Simon. Für eine solche direkte finanzielle Förderung von interregionaler, bundeslandübergreifender Zusammenarbeit sowie der Stärkung der städtischen Dimension in der Förderperiode ab 2014 hatte sich Simon bereits schon im Rahmen seiner Mitarbeit am Strategiepapier der europäischen Fraktion der Sozialdemokraten zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013 mit Erfolg stark gemacht. Das vor kurzem von der S&D-Fraktion verabschiedete Positionspapier ist zentraler Ausgangspunkt und Diskussionsgrundlage der Fraktion für die weitere
politische Auseinandersetzung zum Thema "Kohäsionspolitik nach 2013".
Samstag, 3. Juli 2010
der 60. Geburtstag
Am vergangenen Freitag hatte ich wieder einmal Gelegenheit einige meiner ehemaligen LandtagskollegInnen und viele Parteifreunde aus der Region wiederzusehen. In Hanhofen im katholischen Pfarrzentrum feierte Friederike Ebli am 2. Juli 2010 ihren 60. Geburtstag. Mit vielen Freunden und Wegbegleitern. Ein buntes Ereignis mit viel Programm. Das Geburtstagskind lebte hoch und erhielt viele liebe und gute Wünsche für die Zukunft.
Ehrenamtstag DGB Bezirk West in Saarburg
Es war ein rundherum gelungener Tag in Saarburg. Heute lud der DGB Rheinland-Pfalz/Saarland die Ehrenamtlichen ein. Mit Bussen waren sie aus allen Richtungen angefahren bekommen. Nach einem bunten Programm - Besichtigung, Shopping-Tour-Wanderung, Besichtigungen trafen sich dann alle auf dem wunderschön gelegenen Grillplatz direkt am Wasser unterhalb der Burg in Saarburg. Hier gab es Speisen, Getränke, Kaffee und Kuchen und später dann Fußball-Public-Viewing. Ein Dankeschön für viel und hervorragendes ehrenamtliches Engagement im DGB.
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