Samstag, 18. Dezember 2010

Handball-Bundesliga-Derby in Ludwigshafen

Ein rasantes Spiel meiner Eulen gegen die Rhein-Neckar-Löwen. Schnell, spannend, aber die Eulen erwartungsgemäß nicht auf Siegeskurs. Naja, die 2. Halbzeit hat gerade erst begonnen.

Besuchergruppe der FH Worms



Nachdem mich vor einigen Wochen bereits ein Internationaler Masterstudiengang der FH Worms in Brüssel besucht hatte, waren jetzt bei der Friedrich-Ebert-Stiftung Sinternationale StudentInnen aus der ganzen Welt, die an der FH Worms einen Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften absolvieren zu Gast in Straßburg. Am vergangenen Donnerstag Nachmittag erzählte ich ihnen dann aus dem Leben und Arbeiten einer Europaabgeordneten, diskutierte mit ihnen die aktuellen Gesetzgebungen in Sachen Finanzmarkt, über die Zukunft des Euro und er Europäischen Union - in englischer Sprache, das war schone ine Herausforderung....

Freitag, 17. Dezember 2010

Weihnachtsfeier meiner SPD



Mein Ortsverein Ludwigshafen Nord-West veranstaltete heute Abend die diesjährige Weihnachtsfeier. Ich habe mich wirklich sehr gefreut, viele meiner Freunde und politischen Wegbegleiter wiederzusehen. Ein schöner Abend mit Freunden.

Willy-Brandt-Medallie für Hans-Joachim Weinmann



Es war der Höhepunkt der Weihnachtsfeier und eine riesengroße Überraschung für den Geehrten. Ich hielt die Laudatio für einen Menschen, der mich tatsächlich mein ganzes politisches Leben begleitet hat. Was besonderes - nicht nur für den Geehrten, sondern auch für mich.



Besuchergruppe AWO Birkenfeld

zu Besuch im Europaparament in Straßburg. Leider hatte ich wegen der Abstimmungen und wichtiger Sitzungen nur kurz Zeit.

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Monatliches Haushaltsgeld verhindert

Mit der heutigen Zustimmung zum Haushaltskompromiss hat das Europäische Parlament einen möglichen Übergangshaushalt mit Zwölftelregelung für 2011 abgewendet und die Finanzierung wichtiger europäischer Vorhaben sichergestellt.

Die Annahme war aus drei Gründen möglich. Die im März verabredeten Prioritäten wie Bildung, Jugend und Forschung konnten budgetär unterfüttert und vor dem Sparwillen der Mitgliedstaaten gerettet werden. Das sind Politikbereiche, die für eine ordentliche Gestaltung der Zukunft und Erfüllung der EU2020-Ziele notwendig sind. Sollten die Mittel nicht reichen, hat aber der Rat bereits jetzt zugestimmt, in einem zügigen Verfahren weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Es wird also nicht so knapp gegessen, wie gekocht wurde.

Die Bereitschaft der aktuellen und der vier künftigen EU-Ratspräsidentschaften, das Europäische Parlament bei der Ausgestaltung der nächsten Finanziellen Vorausschau einzubeziehen, ist ein positives Signal. Mit dieser Zusage haben wir die Kommunikationsverweigerer im Rat umkurvt. Allerdings wird damit auch deutlich, dass der Rat keine einheitliche Institution ist, sondern aus 27 Mitgliedstaaten mit jeweils nationalen Einzelinteressen besteht – eine Zusammenarbeit nur in Einzelfragen, aber nicht für ein gemeinsames, solidarisches Europa gewünscht ist.

Die Initiative der Europäische Kommission, im Sommer 2011 einen legislativen Vorschlag zur Reform der Eigenmittel vorzulegen, begrüße ich ausdrücklich, da sich die Mitgliedstaaten so einer Debatte um die künftige Finanzierung der EU mit dem Parlament stellen müssen. Wir Sozialdemokraten werden dann seriös und konstruktiv die Debatte um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als Lenkungsinstrument führen.

Weiteren Verhandlungsbedarf gibt es bei der Forderung des Europäischen Parlaments nach mehr Flexibilität für die verbleibenden drei Jahre der jetzigen Finanzperiode und die Finanzierung des Großprojekts Kernfusionsreaktor ITER.
Wir haben uns zwar nicht 100%ig mit unseren Forderungen durchgesetzt, doch konnten wir dem Ansinnen des Rates für ein NON-Europe eine klare Abfuhr erteilen.

Sozialer Fortschritt hat keinen Preis

Wenn die Staats- und Regierungschefs an diesem Donnerstag bei ihrem Treffen kurz eben mal den Lissabonvertrag öffnen wollen, um einen dauerhaften Rettungsmechanismus für die europäische Gemeinschaftswährung zu etablieren, sollten sie die Menschen in Europa dabei nicht vergessen und bei dieser Gelegenheit auch die Soziale Fortschrittsklausel in die Verträge übernehmen. Wenn die Menschen schon die Rettung des Großkapitals und die Finanzkrise bezahlt haben, muss man Ihnen auch zeigen, dass es jetzt um sie und ihre sozialen Grundrechte geht.

Wir fordern die Soziale Fortschrittsklausel schon seit Jahren. Die Europäische Union ist nicht nur ein Zusammenschluss wirtschaftlicher Interessen. Sie ist auch ein gemeinsames Bekenntnis zu einem europäischen sozialen Fortschritt. Zu einem Europa, in dem nicht nur lang und breit über Währungsmodalitäten gestritten wird, sondern in dem auch die wichtigen sozialen Fragen von den Staats- und Regierungschefs bei ihren Treffen in Brüssel besprochen werden.

Ich begrüße die Solidarität in Finanzfragen in Europa, aber wir brauchen nicht nur für die Finanzpolitik europäische Regelungen. Auch für soziale Belange brauchen wir einen festen europäischen Rahmen, der Menschen soziale Mindeststandards garantiert.

Wirtschaft und Soziales sind keine Gegensätze. Sie sind untrennbar mit einander verbunden. Nur scheinbar vergessen bei aller Wirtschaft die Staats- und Regierungschefs das Soziale. Im Konfliktfall dürfen nicht die wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang haben, wie zum Beispiel bei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Viking und Laval.

Europa braucht echten Wachstumspakt

Am Donnerstag wird es wieder einen EU-Gipfel geben. Europa fehlt der große Wurf. Mit immer neuen Vereinbarungen der Mitgliedstaaten auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners lässt sich die Krise nicht überwinden. Was wir brauchen ist ein echter Wachstumspakt, der seinem Namen auch gerecht wird.

Um den nötigen finanziellen Spielraum für neues Wachstum in Europa zu schaffen, muss die Einführung von Eurobonds mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer kombiniert werden. Damit ließen sich viele offene Probleme auf einmal lösen. Die Zinsen für Staatsanleihen würden sinken, Spekulationen verteuert und die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte gestärkt.

Der gegenwärtige Stabilitätspakt hat einen entscheidenden Denkfehler. Die dem Pakt zu Grunde liegenden Indikatoren wie Haushaltsdefizit und Gesamtverschuldung sind nicht hinreichend aussagekräftig. So hat Irland zwischen 1999 und 2007 weder die drei Prozent-Grenze beim Haushaltsdefizit noch die 60 Prozent-Grenze bei der Staatsverschuldung verletzt. Die fahrlässige Deregulierung des Finanzsektors und die unzureichende Steuerbasis, die das Land am Ende in die Knie zwangen, wurden hingegen nicht erfasst.

Spardiktate auf Grundlage des bestehenden Stabilitätspakts führen deshalb nur weiter in die Sackgasse. Um dort heraus zu kommen muss es in Zukunft viel stärker darum gehen, Staatsfinanzen anhand der Qualität von Einnahmen und Ausgaben zu bewerten. Gleichzeitig sollten im Rahmen der europäischen Wachstumsstrategie EU2020 entscheidende Strukturreformen angegangen werden, die insbesondere Jobs, Bildung und Innovationen fördern.

Anfrage zu Mikrokrediten

Heute habe ich wieder einmal eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt. Diesmal geht es um sogenannte Mikrokredite, die bedürftigen Menschen in ganz Europa bei der Gründung oder dem Ausbau ihres Kleinstunternehmens helfen soll. Dabei geht es vor allem um die Menschen, die bei einer normalen Bank keinen Kredit bekommen würden. Mich interessiert dabei besonders, wie weit wir in Deutschland dieses Instrument gegen Armut und soziale Ausgrenzung schon eingesetzt haben.

Hier meine Anfrage:

Das Europäische Parlament hat im Frühjahr 2010 das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument auf den Weg gebracht, dass für Personen gedacht ist, die entweder ein Kleinstunternehmen gründen oder ausbauen wollen.

1. In welchen Mitgliedstaaten wurde dieses Programm bereits umgesetzt und entsprechende Gelder bewilligt?

2. Stimmt es, dass das Mikrofinanzierungsprogramm - nicht wie ursprünglich vom Parlament vorgesehen - hauptsächlich für (Langzeit-)Arbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt zurück kehren wollen - genutzt wird, sondern vielmehr in vielen Fällen als Subvention für klein- und mittelständische Unternehmen?

3. Wurde dieses Mikrofinanzierungsprogramm bereits in Deutschland eingeführt?

a. Wenn ja, welche Institutionen sind in Deutschland dafür verantwortlich?
b. Und welche Zielgruppen werden durch das Programm in Deutschland gefördert?
c. Wird es in Deutschland vorrangig für Arbeitslose - die den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt schaffen wollen - in Anspruch genommen, oder wird es in Deutschland auch zur Unterstützung bereits bestehender klein- und mittelständiger Unternehmen genutzt?

4. Wurden bereits Haushaltsmittel aus diesem Haushaltsposten aus Deutschland abgerufen?

Dienstag, 14. Dezember 2010

Arbeitsmigranten dürfen nicht benachteiligt werden

Heute wurde in Straßburg über die Erteilung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die Arbeitnehmern aus Drittstaaten gleichzeitig ein gemeinsames Bündel von Rechten gewähren soll, abgestimmt.

Eine faire Einwanderungspolitik zu entwickeln, die aufwendige Antragsverfahren vereinfacht und EU-weit gleichermaßen Standards setzt, ist seit Langem überfällig. Problematisch ist jedoch der Anwendungsbereich der Richtlinie und die lange Liste an Kategorien von Einwanderern wie Saisonarbeiter, entsandte Arbeitnehmer oder bestimmte Handels- und Finanzbereiche, die davon ausgeschlossen sind.

Die geplanten Änderungsanträge meiner Kollegen zielten darauf ab, diese Kategorien von Migranten wieder in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen, damit alle Arbeitnehmer aus Drittstaaten die gleichen Rechte genießen wie die Arbeitnehmer des Aufnahmelandes.

Die Gleichbehandlung ist aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine grundlegende Notwendigkeit. Sie bedeutet Anerkennung für den Beitrag, den Migranten mit ihrer Arbeit, ihren Steuern und ihren Sozialabgaben zur Wirtschaft der EU leisten. Nur wenn Mindeststandards für alle Arbeitnehmer, die in der EU tätig sind, eingeführt werden, können unfairer Wettbewerb, Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung und soziale Ausgrenzung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten sowie langfristig Sozialdumping auch für EU-Bürger vermieden werden.

Die vorgesehene Einführung eines minimalen Bündels von Rechten ist unabdingbar für alle legalen Migranten, ohne Ausschlussklauseln und nur mit minimalen Ausnahmeregeln, um der Verpflichtung zur Integration derjenigen, die rechtmäßig in der EU arbeiten, nachzukommen und dadurch ihren Beitrag zur ökonomischen und sozialen Entwicklung Europas zu würdigen.

Ich freue mich, dass der vom Rat und den konservativ-rechten Parteien unterstützte Vorschlag der Kommission mit 350 zu 306 Stimmen abgelehnt wurde.

Dies ist ein großer Tag für europäische Arbeitnehmer un die europäischen Sozialdemokraten. Unsere Gruppe hat sich dafür stark gemacht, dass jeder Arbeitnehmer in Europa gleich behandelt werden sollte, egal aus welchen Land er kommt.

Europäische Bürgerinitiative auf der Zielgeraden

Ich freue mich, dass das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg die neuen Regeln für ein europäisches Bürgerbegehren formal annehmen wird und damit den mit den Mitgliedstaaten gefunden Kompromiss bestätigt. Die EU-Außenminister haben bereits am Dienstag der Vereinbarung über eine Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative zugestimmt.
Endlich bekommen die Bürgerinnen und Bürger in Europa mehr Mitsprache und können sich direkt an der Gestaltung der europäische Politik beteiligen. Intensive Bürgerbeteiligung ist unerlässlich für eine lebendige Demokratie.

Mit dem Instrument der Europäischen Bürgerinitiative können die Menschen in Europa ab 2012 die Europäische Kommission dazu auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu bestimmten Themen vorzulegen. Dazu sind eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten notwendig. Wir haben die Hürden deutlich gesenkt, damit sich alle Bürger so unbürokratisch wie möglich beteiligen können.

Ich erhoffe mir in Zukunft viele lebhafte grenzüberschreitende Debatten über wichtige europäische Themen. Das wird dazu beitragen, dass die Menschen ein größeres Interesse dafür entwickeln, was in Europa passiert.

Mit der Verordnung haben das Parlament und der Rat die Rahmenbedingungen gesetzt, unter denen ein Bürgerbegehren möglich ist.
Nun ist es an den Bürgerinnen und Bürgern dieses Instrument zahlreich zu nutzen und damit die Europäische Bürgerinitiative als Flagschiff partizipatorischer Demokratie in Europa zu etablieren.

EU-Parlament sagt dem Menschenhandel den Kampf an

Heute haben wir in Straßburg mit großer Mehrheit die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Durch härtere Strafen für Verbrecher, verstärkte Prävention und besseren Opferschutz soll die nach dem Drogen- und Waffenhandel drittgrößte Einnahmequelle der organisierten Kriminalität künftig besser in der EU bekämpft werden.

Die Sklaverei wurde in Europa vor 200 Jahren abgeschafft, aber der Menschenhandel nimmt weiter zu und damit auch die Zwangsarbeit, die sexuelle Ausbeutung und die moderne Knechtschaft als Haushaltshilfen. Diese Straftaten, die sich durch nichts rechtfertigen lassen, müssen aufs Schärfste bekämpft werden. Mit der heutige Annahme der Richtlinie im Parlament haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Während der Kommissionsvorschlag vor allem ein höheres Strafmaß für Täter vorsieht, ist es uns im Parlament gelungen, einen umfassenderen Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels in die Richtlinie zu integrieren, der auch die Einwanderungspolitik und einen verstärkten Opferschutz umfasst. Denn ich denke, dass man den Kampf gegen den Menschenhandel nicht nur aus der Sicherheitsperspektive betrachten darf. Genauso wichtig ist ein verbesserter Opferschutz. Anstatt die Opfer zu verfolgen und für Verstöße gegen Einwanderungsgesetze zu bestrafen, die sie aus Not und als direkte Folge des Menschenhandels begangen haben, müssen wir den Opfern die Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung bieten und internationalen Schutz gewähren. Diese Forderung haben wir erfolgreich in den Verhandlungen mit Rat und Kommission durchgesetzt.

Zudem werden die Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtet, besonders schutzbedürftigen Opfern mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Durch Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, psychologischen Beistand und kostenlose Rechtsberatung soll ihnen die Reintegration in die Gesellschaft erleichtert werden, unabhängig von ihrer Bereitschaft an einem Strafverfahren teilzunehmen.

Wir müssen den Menschenhandel EU-weit genauso grenzüberschreitend zu bekämpfen wie er agiert. Das Europaparlament hat mit der heutigen Annahme des Berichts seinen Beitrag geleistet. Jetzt liegt es an den europäischen Regierungen ihre Aufgabe zu erledigen und die Opfer des Menschenhandels nicht im Stich zu lassen und ihnen zu helfen.

Lohndumping im Bahnverkehr

Heute habe ich eine Anfrage an die Kommission geschickt, in der ich das Problem des Lohndumpings im Bahnverkehr thematisiere. Ich bin gespannt, wie die Kommission meine Anfrage beantworten wird.

Hier die Anfrage im Detail:

Bei Vergaben im Verkehrsbereich im Anwendungsbereich der EU VO 1370/2007 werden die Möglichkeiten zur Vorgabe von Sozial- und Tarifstandards in den nationalen Ausschreibungsverfahren nur unzureichend genutzt. Die Vergabeentscheidungen werden fast ausschließlich nach Maßgabe des niedrigsten Angebots/ „billigsten“ Preises getroffen. Sozial- und Tarifstandards sowie Arbeitnehmerschutzrechte als auch Umweltstandards werden im Rahmen der nationalen Vergabeentscheidungen nur ausnahmsweise verbindlich vorgegeben oder werden bei der Bewertung der Angebote nur unzureichend berücksichtigt.
Die aktuellen nationalen Vergabepolitiken und die damit verbundenen Vergabeentscheidungen führen in zahlreichen Fällen zu massiven Lohn- und Sozialdumping zu Lasten der Beschäftigten. Das Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Art. 31 Grundrechte Charta wird dadurch unterlaufen, der Kern des Grundrechts steht in Gefahr ausgehöhlt zu werden.

1. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung und Verwirklichung gerechter und angemessener Arbeitsbedingungen gem. Art. 31 Grundrechte Charta bei der Durchführung des Rechts, insbesondere im Rahmen der Anwendung des Rechts der EU VO 1370/2007?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission zur Gewährleistung eines gerechten Ausgleichs (praktische Konkordanz) zwischen den wirtschaftlichen Grundfreiheiten und den sozialen Grundrechten im Rahmen des europäischen Vergaberechts, insbesondere zur Verhinderung vom Lohn- und Sozialdumping?
3. Ist es aus Sicht der Kommission zur Gewährleistung des durch Art. 31 Grundrechte Charta verbrieften Rechts auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen erforderlich, die in den Erwägungsgründen (16) und (17) der EU VO 1370/2007 genannten Kann-Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes und der Sozial- und Qualitätsstandards nunmehr verbindlich vorzugeben?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Kommission zur nationalen Umsetzung der VO 1370/2007 vor (Evaluierung) und inwieweit steht die jeweilige Umsetzung im Einklang mit dem Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen?
5. Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Verwirklichung ihrer im Weißbuch vom 12. September 2001 „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ (KOM (2001) 370), genanntem Ziel der Gewährleistung sicherer, effizienter und hochwertiger Personenverkehrsdienste unter Berücksichtigung sozialer, umweltpolitischer und raumplanerischer Faktoren?

Montag, 13. Dezember 2010

Meine Wahlbeobachtung im Kosovo



Ich bin seit Freitag als Mitglied der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments im Kosovo. Hier gebe ich einen kurzen Rückblick über den gestrigen Wahltag im Kosovo als Wahlbeobachterin des Europäischen Parlaments.

Wir waren mehreren Teams zugeordnet und ich fuhr in das Gebiet von Mitrovicë/Mitrovica. Ich bin gestern Morgen dann auch schon um 4 Uhr aufgestanden, damit ich bei der Einrichtung eines Wahllokales live dabei sein konnte. Ich habe auch darauf bestanden, die Planung der sogenannten Mobilen Wahllokale mitüberwachen zu dürfen. Denn besonders für die Menschen im Norden des Kosovo war es in der Vergangenheit nicht einfach wählen zu gehen. Aber auch gerade deswegen waren meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament und ich im Kosovo. Wir haben den Menschen gezeigt, dass wir in Europa fairen, geheimen und freien Wahlen im Kosovo wollen. So konnten wir den Menschen im Kosovo mit unserer Anwesenheit zeigen, dass wir sie unterstützen und freie Wahlen zu 100% unterstützen.

In einem Wahllokal bin ich sogar bis zum Schluss geblieben, d.h. erst als der letzte Stimmzettel ausgezählt wurde, sind wir gefahren. Doch danach war noch lange nicht Schluss. Mit meinen Kolleginnen und Kollegen haben wir dann noch bis tief in die Nacht die Nachbetrachtungen gemacht.

Fazit:
Natürlich gab es auch kleinere technische Schwierigkeiten bei den Wahlen, aber insgesamt betrachtet waren diese Wahlen ein großer Fortschritt für das Kosovo und seine noch junge Demokratie. Insbesondere im Vergleich zu vorherigen Wahlen waren wir uns in der Wahlbeobachtungsdelegation alle einig, dass diese Wahl ein echter Fortschritt war. Es bleiben bei dieser Wahl noch einzelne Zweifel, die müssen aber noch genauer untersucht werden. Sehr positiv sehe ich die Anstrengungen, die im Norden des Kosovos gemacht worden sind. Hier wollte man allen Menschen ermöglichen an den Wahlen teilzunehmen. Zudem ist auch die größere Wahlbeteiligung der Kosovo-Serben ein gutes Signal.

Sehr darüber gefreut habe ich mich auch, dass ich einen alten Bekannten - der seit gut einem Jahr im Kosovo arbeitet treffen konnte.

Heute Nachmittag fliege ich zurück nach Frankfurt und von dort aus fahre ich direkt zur Plenarsitzung nach Straßburg.



Freitag, 10. Dezember 2010

Wir wollen freie und faire Wahlen im Kosovo

Heute begebe ich mich mit einer Delegation des Europäischen Parlaments im Rahmen einer Wahlbeobachtungsmission in das Kosovo. Dort finden am Sonntag die ersten Parlamentswahlen statt, seit das Kosovo vor zwei Jahren seine eigene Unabhängigkeit erklärt hatte.

Die kommenden Wahlen stellen für das Kosovo eine hervorragende Gelegenheit dar, um seine demokratische Kultur unter Beweis zu stellen. Deswegen rufen wir alle Parteien dazu auf, freie und faire Wahlen zu garantieren. Dies sind wesentliche Grundzüge eines demokratischen Staates und für die zukünftige EU-Integration des Kosovo unverzichtbar.

In fünf verschiedenen Wahllokalen werde ich mit sechs weiteren Europaabgeordneten sicherstellen, dass die Wahlen internationalen und europäischen Standards entsprechen.

Am Mittwoch gab es einen gewaltsamen Übergriff, bei dem ein Wahlhelfer im Norden des Kosovo tödlich verletzt wurde. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich friedlich an den Wahlen zu beteiligen. Nur wenn die Interessen aller Kosovaren vertreten sind, kann die Zukunft dieses jungen Landes erfolgreich ausgestaltet werden. Mit den Wahlen können alle Bürgerinnen und Bürger einen aktiven Beitrag für eine wohlhabende und solide Zukunft des jungen Staates leisten.

Eine Pressekonferenz ist für Montagmorgen, den 13. Dezember 2010, im Europäischen Informations- und Kulturzentrum in Pristina angesetzt.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Steinkohle-Beihilfen bis 2018 – Endlich Planungssicherheit

Im Streit um das Auslaufen der Steinkohlebeihilfen steht die EU-Kommission dem Ausstiegsdatum 2018 nicht mehr weiter im Weg.

Ich bin über das Ergebnis sehr erfreut. Für die betroffenen Regionen ist der Durchbruch enorm wichtig und schafft endlich die notwendige Planungssicherheit für Tausende von Kumpeln an Ruhr und Saar.

Den Argumenten und Forderungen des Europäischen Parlaments sowie dem klaren Signal aus dem Rat für 2018 konnte sich die Kommission nicht weiter verschließen und musste ihre Position letztendlich aufgeben.

Der Kompromissvorschlag, der derzeitig noch im Detail verhandelt wird, entspricht in weiten Teilen dem deutschen Kohlekompromiss. Der Vorschlag erlaubt nun endlich, ein Maß an Sozialverträglichkeit sicherzustellen. Wir im Parlament haben unseren Beitrag dazu geleistet. Die heilige Barbara, Schutzpatronin der Bergleute, hat ihr Übriges getan´.

Gegen Marktmissbrauch im Energiesektor

Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgestellt, durch die auf den Energiegroßhandelsmärkten mehr Transparenz geschaffen sowie Marktmissbrauch und Insiderhandel verhindert werden sollen.

Ich begrüße diesen Schritt, denn die Einhaltung klarer Marktregeln muss auch für Energiegroßhändler gelten. Der zunehmend europäische Stromhandel hat immer öfter Auswirkungen auf die Preisbildung auch in den Nachbarstaaten. Damit eröffnen sich Möglichkeiten für den Marktmissbrauch über nationale Grenzen hinweg. Das wollen wir nicht!

Dem Sozialdemokraten geht es darum, das Vertrauen der Bürger in den Energiemarkt zu sichern und den Kunden faire Preise zu ermöglichen. Es kann nicht angehen, dass schlussendlich der Endverbraucher die Zeche zahlt, wenn die Preise künstlich in die Höhe getrieben werden. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Schließlich wollen wir keine Spekulationsblasen wie im Bankensektor erleben.

Das Europäische Parlament wird über den Vorschlag der Kommission in den nächsten Monaten beraten und mitentscheiden. Wir werden uns die vorgeschlagene Verordnung genau ansehen und prüfen, ob sie weit genug geht und wo wir Änderungen vornehmen wollen. Schließlich stehen die Verbraucher im Mittelpunkt unserer Politik.

Dienstag, 7. Dezember 2010

Ministerrat wieder einmal zu kurz gesprungen

Wir beobachten eine sehr zögerliche Politik der EU-Finanzminister, aber halbherzige Reformen werden die Wirtschafts- und Währungsunion nicht retten.

Wir müssen Spekulationen gegen einzelne Mitglieder der Eurozone endlich langfristig den Wind aus den Segeln nehmen und dafür sorgen, dass sich alle Mitgliedstaaten zu fairen Konditionen refinanzieren können. Eine europäische Stabilitätsagentur könnte das entscheidende Signal zur Beruhigung der Märkte geben, auf das Investoren seit Monaten vergeblich warten.

An derartigen Plänen kommt jedoch Kritik aus Deutschland. Bundeskanzlerin Merkel lässt sich nur von innenpolitischen Überlegungen leiten. Dabei verliert sie zusehends Deutschlands europäische Interessen aus dem Auge. Als Exportnation Nummer eins in Europa sollte gerade Deutschland an einem stabilen Euro gelegen sein. Wenn es uns gelingt, die Märkte dauerhaft zu stabilisieren, wäre dies aus Sicht der deutschen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten ein entscheidender Gewinn.

Eine Teilnahme an der Stabilitätsagentur könnte zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte aber an klare Bedingungen geknüpft werden. Der Vorteil für die Mitgliedstaaten wären niedrigere Zinsen. Da nur ein Teil der öffentlichen Schulden von der Agentur vermarktet würde, müssten die Mitgliedstaaten auch weiterhin Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen. Marktanzreize zum soliden Wirtschaften blieben somit bestehen.

Ministerrat wieder einmal zu kurz gesprungen

Die Verbraucherminister der Europäischen Union haben am Dienstag in Brüssel eine Einigung über den Gesetzesentwurf zu Lebensmittelinformation erzielt. Leider ist das Ergebnis eine Enttäuschung. Das Europäische Parlament hatte bereits im Juni 2010 den Bericht über den Verordnungsentwurf angenommen.

Würden die Minister tatsächlich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU besser informieren wollen, dann hätten sie irreführende Angaben komplett verbieten müssen.

Der Ministerrat hat lediglich eine verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch beschlossen. Die gibt es für Rindfleisch aber bereits seit der BSE-Krise. Für alle anderen Lebensmittel haben die Verbraucherminister eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung abgelehnt. Außerdem haben sich die Minister gegen die verpflichtende Angabe von Kalorien, Zucker, Salz und Fett auf der Produktvorderseite ausgesprochen. Hier hat der Rat versagt, denn gerade die Angabe der Kalorien ist für die Verbraucher äußerst wichtig.

Die Einigung des Rates ist pure Augenwischerei und leider keine wirkliche Verbesserung für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU.

"Ministerrat setzt klares Zeichen gegen eine moderne Familienpolitik“ EU-Ministerrat spricht sich gegen die Verlängerung des Mutterschutzes aus

Die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK kritisiert den EU-Ministerrat für die Ablehnung des Vorschlages des Europaparlamentes zum Mutter- und Vaterschutz. Die EU-Minister einigten sich gestern auf den Vorschlag der Kommission, der weiterhin einen Mindeststandard von 14 Wochen Mutterschutz vorsieht.

"Mit dem im Oktober gefundenen Kompromiss hatte das Europäische Parlament dem Rat eine klare Position für eine moderne Familienpolitik und besseren Gesundheitsschutz von jungen Müttern und deren Kindern vermittelt. Die EU-Minister müssen aufhören, das Parlament zu ignorieren. Die Meinung der Europäischen Bürger muss stärker in die Entscheidungen einbezogen werden", betonte Jutta STEINRUCK, Arbeitsmarkt- und Sozialexpertin.

Die rheinland-pfälzische Europaabgeordnete weiter: "Es kann nicht sein, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise vom Rat ständig als Alibi benutzt wird, um langfristig ausgerichtete Maßnahmen zu verhindern. Gerade jetzt müssen wir eine faire und fortschrittliche Politik ins Leben rufen, um demographischen Problemen in der EU vorausschauend entgegenzuwirken. Wer Kinder und Familien fördern will, kann nicht nur nach der aktuellen Finanzlage entscheiden.“

Der Beschluss des Europäischen Parlaments sah vor, dass werdende Mütter und Wöchnerinnen in Europa künftig besser geschützt werden, indem der Mutterschutz auf 20 Wochen festgelegt wurde. Dabei hielt sich das Parlament mehrheitlich an die Empfehlungen der ILO und der WHO. "Der Kompromiss des Parlaments bedeutet für Europa einen echten sozialen Fortschritt. Wir müssen es den Familien ermöglichen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Maßnahmen haben mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf unsere Wirtschafts- und Sozialsysteme. Nun müssen wir uns intensiv für den bestmöglichen Kompromiss mit dem Rat einsetzen", so Jutta STEINRUCK abschließend.

Sonntag, 5. Dezember 2010

Deutsche Welle engagiert sich in der Entwicklungshilfepolitik

Anlässlich der European Development Days traf sich das Team der Deutschen Welle Akademie . Ich habe viel über die Aktivitäten der deutschen Welle gelernt.

Weiterbildungsportal Eheinland-Pfalz

seit Freitag im Netz. Im Verlauf der Personal- und Betriebsrätekonferenz vergangen Freirag in Mainz schalteten Kurt Beck, Doris Ahnen und Malu Dreyer das in Deutschland bisher einmalige Portal frei. Hier können sich weiterbildungswillige Rheinland-PfälzerInnen über Angebote im Land informieren. Tolle Initiative!

Personal- und Betriebsrätekonferenz Rheinland-Pfalz

Am vergangenen Freitag hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung - wie jedes Jahr - eingeladen. Und über 1000 KollegInnen waren gekommen. Im Mittelpunkt stand das Thema berufliche Weiterbildung, aber die Wortmeldungen machten deutlich: die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen sind wirklich zufrieden mit ihrer Landesregierung. Das Lob gerade auch im Zuge der Bewältigung von Krisen war enorm.

Samstag beim Einkaufen in Ludwigshafen

habe ich am Stand der IBF vorbeigeschaut und den fleißigen ehrenamtlichen Helfern gedankt - darunter auch Mitglieder der Besatzung der Fregatte Ludwigshafen, die extra aus Kiel angereist waren, um den Behinderten in Ludwigshafen zu helfen.

Gesprächsrunde mit dem Preisträger

Laura Schlimmer interviewt den Martinipreisträger Günter Wallraff. Aufgeregt, aber sehr souverän mit klugen Fragen absolviert sie ihr erstes öffentliches Interview.

Günter Wallraff beeindruckt die Südpfalz

Der Preisträger des diesjährigen Martinipreises der SPD Südpfalz bezeichnet in seiner Dankesrede
"Leiharbeit als Seuche unserer Zeit". Er beklagt die Tatsache, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit nicht leben können, während Andere anstatt fette Gewinne erzielen. Es beschreibt auch die aktuelle Situation Obdachloser. Er zeigt auf, alle können mit dem Erzeugen von Öffentlichkeit etwas bewegen. Er will das als Vorbild sein. Auch das Thema Migration und der Umgang mit Migranten thematisierte er.

Übergabe Martinipreis an Günter Wallraff

Martini-Preis für Günter Wallraff

Kurt Beck hält gerade hier in Göcklingen in der schönen Südpfalz die Laudatio für den diesjährigen Preisträger des Martinipreises der SPD Südpfalz. Es geht um einen Preisträger, der wesentlich dazu beiträgt, dass die Welt besser wird und als Mensch für das Streben nach Gerechtigkeit steht, so bezeichnet Kurt Beck Günter Wallraff.

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Narrenfreiheit mit tödlicher Wirkung

Wer im EU-Ausland zu schnell, betrunken, telefonierend, unangeschnallt oder bei Rot über die Ampel fährt, soll dem Arm des Gesetzes nicht mehr so leicht entgehen wie bisher. Ich freue mich, dass sich der Verkehrsministerrat in seiner heutigen Sitzung für grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten aussprach. Die Richtlinie fristete in den vergangenen zwei Jahren ihr Dasein auf der langen Bank des Rates. Ich bin froh, dass die belgische Ratspräsidentschaft sie noch kurz vor Ablauf ihrer Amtszeit von dort weg geholt hat.

Derzeit werden Verkehrsdelikte oftmals nicht verfolgt, wenn sie mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Dieser straffreie Raum im Ausland verleitet dazu, Verkehrsvorschriften nicht zu beachten. Die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union sinkt zwar kontinuierlich, ist aber mit jährlich 40.000 Verkehrstoten – vergleichbar mit der Einwohnerzahl einer Kleinstadt – noch viel zu hoch. Der Narrenfreiheit mit häufig tödlichem Ausgang muss ein Ende gemacht werden.

Um Verkehrsverstöße europaweit durchsetzen zu können, sieht die Richtlinie ein EU-Netz für den elektronischen Datenaustausch zur Ermittlung des Fahrzeughalters vor. Dadurch sollen die Behörden des Mitgliedstaates, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde, dem Fahrzeughalter einen EU-einheitlichen Deliktsbescheid übermitteln können. Neben Geschwindigkeitsübertretung und Nichtbeachten einer roten Ampel sollen auch Fahren unter Alkoholeinfluss sowie das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes unter die Regelungen fallen.

Wir wissen, dass es gerade in diesen Fällen unverhältnismäßig oft zu tödlichen Unfällen kommt. Ausländische Verkehrsteilnehmer sind überproportional häufig in Unfälle verwickelt. Mit den neuen Regelungen würden wir unserem erklärten Ziel, die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2001 zu halbieren, bedeutend näher kommen. Allerdings sollten die Maßnahmen noch um den Straftatbestand der Fahrerflucht ergänzt werden. Der strittige Punkt der Halterhaftung, sprich ob der Besitzer oder tatsächliche Fahrer haftet, wurde diplomatisch gelöst – jedes Land kann bei seinen eigenen nationalen Regelungen bleiben.

Das Parlament wird sich voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres mit der Richtlinie befassen.

Internationale Studenten der FH Worms



Heute waren die internationalen Studenten der FH Worms bei mir zu Besuch im Europäischen Parlament. Für junge Menschen außerhalb von Europa ist das ganz besonders interessant gewesen. So haben mich die Studenten der Internationalen Betriebswirtschaftslehre zum Beispiel gefragt, inwieweit nationalen Interessen hier in Brüssel eine Rolle spielen. Meine Antwort war, dass die europäischen Sozialdemokraten überall in Europa für gute Arbeit und faire Löhne kämpfen - ganz egal aus welchem Land der Europäischen Union meine Kollegen kommen. Danach konnten die Studenten noch einen Blick in den Plenarsaal des Parlaments in Brüssel werfen.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Neuer Anlauf für Transparenz bei Agrarbeihilfen

EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos hat sich am Mittwoch während der Anhörungen zum Entlastungsverfahren im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments eindeutig für die weitere Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen ausgesprochen. Ich begrüße das Vorhaben, denn Transparenz bei der Kontrolle von EU-Beihilfen und Datenschutz dürfen nicht gegen einander ausgespielt werden. Ich freue mich, dass Kommissar Ciolos die Transparenzinitiative der EU mit der Entscheidung des EuGH so weit wie möglich in Einklang bringen möchte.

Agrarkommissar Ciolos sagte auf Nachfrage der Europaabgeordneten zu, weiter größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und die Vorschriften zur Veröffentlichung für die Mitgliedstaaten zu ändern. So soll zunächst sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheiden, damit letztere weiter veröffentlicht werden können. Es gibt auch ein Recht der Steuerzahler auf Information. Ausgaben für die Landwirtschaft stellen immer noch einen großen Teil des EU-Haushalts dar. Da ist Geheimniskrämerei ganz unangebracht.

Mit Verweis auf das EuGH-Urteil wurde der Zugang zur deutschen Datenbank der EU-Beihilfeempfänger gesperrt. Das EuGH-Urteil sieht die Veröffentlichung von natürlichen Personen als unverhältnismäßig an. Allerdings trifft dies nicht für juristische Personen zu, wie beispielsweise Unternehmen. Deren Offenlegung steht demnach nicht im Widerspruch zum Urteil und ich sehe hier Deutschland in der Pflicht, eine angepasste Veröffentlichung schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

Wenig Licht, viel Schatten

Nach fast sechs Stunden zäher Verhandlungen, weit nach Mitternacht, einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission auf neue Regelungen zu Buspassagierrechten. Die neue Richtlinie soll europaweit Standards für Schadensersatzansprüche setzen, die aus Verspätungen oder gar Unfällen entstehen.

Der Rat wollte die Gespräche an die Wand fahren und wir standen vor zwei Alternativen: entweder nach insgesamt zwei Jahren Verhandlungen keine Einigung zuzulassen und damit gar keine Verbesserung für Buspassagiere in Kauf zu nehmen, oder wenigstens eine Minimallösung mit vielen Kompromissen zu akzeptieren. Zähne knirschend haben wir uns für letzteres entschieden. Knackpunkt der Auseinandersetzung war der Geltungsbereich der Verordnung. Während das Parlament einen einheitlichen Rahmen für alle Verbindungen wollte, egal ob regional, national oder international, bestanden die Mitgliedstaaten darauf, lediglich den Fernverkehr in den Regelungsbereich aufzunehmen. Letztlich einigte man sich darauf, dass die neuen Vorgaben für Passagierrechte erst für Fernstrecken ab 250 Kilometer gelten sollen.

Bei den Mitgliedstaaten ist eine Blockadehaltung gegenüber gemeinsamen europäischen Lösungen im Sinne der Verbraucher leider zur Gewohnheit geworden. Von unseren alltagstauglichen und umfassend gedachten Vorschlägen blieb leider nicht viel übrig. Bewohner eines kleinen Landes wie Luxemburg, die Niederlande oder Belgien werden – außer sie reisen ins Ausland – kaum über die 250 Kilometer und somit nicht in den Genuss der Passagierrechte kommen.

Denn auch gegenüber dem Kompromissvorschlag der Parlamentarier, zumindest bei innerstaatlichen Verbindungen ab 160 Kilometer und bei internationalen Strecken ab 50 Kilometer die neuen Rechte greifen zu lassen, stellte sich der Rat quer. Zudem steht für die Mitgliedstaaten die Hintertür offen, erst in vier Jahren mit der Umsetzung der Richtlinie zu beginnen und zusätzlich vier weitere Jahre Verlängerung zu beantragen. So kann die Halbherzigkeit noch um acht Jahre verzögert werden.
Klare Vorgaben im Sinne der Verbraucher gelangen zumindest bei den Rechten von Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist. Für die sozialdemokratische Berichterstatterin und ihre Fraktion war dieser Punkt nicht verhandelbar. Dass ein Busunternehmer alten Menschen oder Behinderten ungestraft die Beförderung verweigern kann, gehört der Vergangenheit an. Darüber hinaus müssen im Laufe der Fahrt beschädigte Rollstühle oder andere Hilfsmittel, auf die diese Menschen angewiesen sind, von den Busunternehmern ersetzt werden.

Damit die Passagiere von ihren Rechten erfahren, sind Beförderer und Busbetreiber zur Information verpflichtet: Alle Fahrgäste sollen zum Zeitpunkt der Reservierung, spätestens aber bei Abfahrt verständlich über ihre Rechte informiert werden.
Formell muss das Parlament noch in der Plenarsitzung im Februar dem Kompromiss zustimmen.