Debatte und Abstimmung Dienstag, 11.12.2012 ab 9.00 Uhr
Hintergrund:
Nachdem vorherige Versuche zur Schaffung eines Einheitspatents in den vergangenen Jahren gescheitert waren, hat die Europäische Kommission 2011 auf Initiative des Europäischen Parlaments und einiger Mitgliedstaaten im sogenannten Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit (ohne Spanien und Italien) einen Vorschlag für ein EU-Patent vorgelegt. Das neue EU-Patent würde weniger Bürokratieaufwand bedeuten sowie mehr Rechtssicherheit und geringere Kosten für Unternehmen, die ihre Innovationen EU-weit schützen lassen wollen. Bisher können Patente nur in jedem Land einzeln oder über das Europäische Patentamt in München für bestimmte EU-Länder erteilt werden. Das führt dazu, dass der Patentschutz in Europa stark fragmentiert und dadurch mit hohen Kosten gerade für innovative kleine und mittlere Unternehmen verbunden ist. Durch das EU-Patent können die derzeitigen Kosten um drei Viertel gesenkt werden.
Das Gesetzespaket zum EU-Patentrecht besteht aus drei Rechtsvorschriften: Die eigentliche Patentverordnung (Mitentscheidungsverfahren), die Regelung zum Sprachenregime (Einstimmigkeit im Rat bei Konsultation des Parlaments) und der Vorschlag zur Patentgerichtsbarkeit (zwischenstaatliches Abkommen außerhalb EU-Rechts, deswegen keine formale Beteiligung der europäischen Institutionen), die im Parlament sowie zwischen den Institutionen aber im Paket behandelt wurden, so dass das Parlament insgesamt beteiligt war. In Trilogverhandlungen hatten Parlament, Rat und Kommission Ende letzten Jahres bereits eine Einigung erzielt, die aber im Juni vom Europäischen Rat durch einen Alternativvorschlag wieder aufgekündigt worden war. Die zypriotische Ratspräsidentschaft hat nun einen eng mit dem Berichterstatter abgestimmten Kompromissvorschlag vorgelegt.
EP-Position:
Der Rechtsausschuss des Parlaments hat den vom Berichterstatter Bernhard Rapkay verfassten Bericht zur Patentverordnung sowie die beiden anderen im Patentpaket enthaltenen Berichte bereits im Dezember 2011 basierend auf dem Ergebnis der Trilogverhandlungen abgestimmt, aber mit der Plenarabstimmung auf die Einigung über das komplette Paket im Rat gewartet. Nachdem diese da war, hat der Rat durch die Aufkündigung des Trilogkompromisses den Gesetzgebungsprozess unnötig in die Länge gezogen. Der neue Kompromissvorschlag ist allerdings nicht ideal, da er eine Verweisregelung auf das zwischenstaatliche Abkommen zur Patentgerichtsbarkeit enthält. Es muss also darauf geachtet werden, dass der Rat dieses Mal Wort hält und das Abkommen nicht mehr ändert.
Position im Rat:
Im Rat ist zu allen wesentlichen Punkten, die über das, was ohnehin mit dem Parlament im Trilogverfahren ausgehandelt wurde, hinausgeht, bereits eine Einigung erzielt worden, die im COREPER beschlossen wurde. Auch der Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft wurde im COREPER bereits angenommen. Das gesamte Paket soll nächste Woche (10.12.12) im Rat für Wettbewerbsfähigkeit angenommen werden.
SPD-Position:
Der auf dem Tisch liegende Kompromiss ist zwar keine Ideallösung, aber vertretbar. Da er von einer Verweisregelung auf Inhalte des Abkommens zur Patentgerichtsbarkeit lebt, ist allerdings wichtig, dass dieses Abkommen in der Form, in der es dem EP bekannt ist, in Kraft treten wird.