Mittwoch, 12. Dezember 2012

Bruchlandung für EU-Kommission: Europäisches Parlament lehnt Kommissionsvorschlag zu Bodenverkehrdiensten ab


Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg über das sogenannte Flughafenpaket im Plenum debattiert und den Vorschlag der EU-Kommission zur weiteren Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste zurückgewiesen. Die Ablehnung folgt somit dem Antrag des Transportausschusses, der bereits Anfang November diese Empfehlung gegeben hatte. Gestärkt durch das klare Votum, hinter der federführend die Sozialdemokraten stehen, werden die Verhandlungen sowohl im Beschäftigungs- als auch im Transportausschuss nun wieder aufgenommen.


Das ist die letzte Chance. Ohne Zugeständnisse der anderen Fraktionen in Bezug auf Betriebs­übergang für alle Bereiche der Bodenverkehrsdienste, ohne Anwendung eines repräsentativen Tarifvertrages und ohne eine klare Begrenzung von Subunternehmern, wird es mit uns keine weitere Liberalisierung geben. Wenn die anderen Fraktionen nicht wollen, dann lehnen wir es eben wieder ab – und dann endgültig!


Im Beschäftigungsausschuss war es uns gelungen die Regelungen im Ausbildungsbereich weitaus passabeler zu gestalten. Trotzdem ist noch viel Platz nach Oben. Wir akzeptieren keine zweitklassigen Bestimmungen, wenn wir bessere Bedingungen für tausende Beschäftigte an europäischen Flughäfen erreichen können. Wir brauchen ein Komplettpaket, das ihnen umfassenden Schutz bietet. Deshalb wollen wir mit der Unterstützung des Plenums im Rücken Neuverhandlungen auf der verbesserten Grundlage des Kommissionsentwurfs starten.


Die Ablehnung ist das seit Langem notwendige Zeichen an den Verkehrskommissar Siim Kallas, dass seine ideologische Politik von uns nicht mitgetragen wird. Das gilt nicht nur bei den Flughäfen, sondern auch für andere Bereiche, wie etwa bei den Seehäfen.


Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament bezweifeln, dass eine weitere Libera­lisierung der Bodenverkehrsdienste die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen steigern würde. Die Kostenersparnisse für die Fluggäste sind minimal, die Auswirkungen für die Arbeitnehmer dafür unzumutbar.


Auch im Bereich der Fluglärmregelung konnte sich EU-Kommissar Kallas in wichtigen Punkten nicht durchsetzen. So lehnt das Parlament beispielsweise den Wunsch der Kommission ab, an Bundes- und Landesregierungen vorbei, direkt Einfluss auf Betriebseinschränkungen nehmen zu können und so etwa Nachtflugverbote wieder aufheben zu können.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen