Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem möglichen TTIP-Abkommen veröffentlicht. Als Grundlage für die Handelsbeziehungen sollen hier verbindlich Arbeitnehmerrechte und Umweltschutzstandards festgelegt werden. Ob es der Kommission wirklich ernst damit ist, wird sich aber erst zeigen, wenn sie auch die Durchsetzungsmechanismen präsentiert. Mit dem Vorschlag folgt die EU-Kommission der klaren Position des Europäischen Parlaments vom 8. Juli. Hier wurde bereits ein umfangreiches Kapitel zu Arbeitnehmerrechten und Nachhaltigkeit gefordert. Ein ist klar, TTIP darf es nur mit klaren Regeln zu Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz geben!
Hintergrundinformationen:
In dem jetzt veröffentlichten Nachhaltigkeitskapitel wird die Umsetzung der grundlegenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingefordert und die Ratifizierung noch ausstehender ILO-Arbeitsnormen vereinbart. Insbesondere sind die Rechte von Arbeitnehmern auf Vereinigung und zum gemeinsamen Verhandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen in einem eigenen Kapitel festgeschrieben (ILO 87 und 98), ebenso das Verbot von jeglichen Aktionen der Diskriminierung von Gewerkschaften. Die Kontrolle der Arbeitnehmerrechte und der Sicherheit soll unter anderem durch Arbeitsinspektoren erfolgen.
Eine Übersicht findet ihr hier: http://ift.tt/1NToBPr
http://ift.tt/eA8V8J
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen