Freitag, 15. Januar 2016

EU Kommission will Rechtstaatlichkeit in Polen schützen

Am Mittwoch hat die Europäische Kommission zum ersten Mal die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus beschlossen. Der Mechanismus besteht aus mehreren Phasen. In der jetzt eingeleiteten ersten Phase wird die Europäische Kommission die Situation in Polen analysieren und intensive Gespräche mit der dortigen Regierung führen. Sollten diese im Nichts verlaufen, stehen weitere Phasen des Mechanismus zur Verfügung. Als letztes Mittel kann Artikel 7 der Europäischen Verträge zur Anwendung kommen, welcher die Sanktionierung von Mitgliedsstaaten vorsieht. In seiner nächsten Plenarsitzung wird das Europäische Parlament ebenfalls über die Lage in Polen debattieren.

Grund für die Tätigkeit der Kommission sind die Entscheidungen, welche die neugewählte nationalkonservative Regierung in Polen in den letzten Wochen auf den Weg gebracht hat. Sie zielen auf den Abbau der Rechtstaatlichkeit Polens ab. So wurde die Unabhängigkeit von Justiz und Medien durch Gesetze der Regierung eingeschränkt.

Die vollständige Presemitteilung finden Sie hier.

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