Die EU-Kommission prüft derzeit die deutsche Durchsetzung des Mindestlohns auch bei Lkw-Fahrern aus dem EU-Ausland auf Transit-Tour. Von mehreren EU-Staaten hatte es Beschwerden gegeben. Der Vorwurf: Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit und zu hohe bürokratische Hürden. Deutschland ist nicht das erste Land, das einen Mindestlohn einführt. Die Diskussion um dessen Rechtmäßigkeit ist deshalb befremdlich.
LKW-Fahrer fallen europarechtlich unter die Bestimmungen der Entsenderichtlinie oder der Rom-I-Verordnung. Beide Regelungen ermöglichen, dass Mitgliedstaaten eigene Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland erlassen. Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass Mindestlohnregelungen grundsätzlich mit EU-Richtlinien vereinbar seien.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat ausdrücklich an einer möglichst flächendeckenden Lösung für den Mindestlohn gearbeitet. Ziel des Mindestlohnes ist es, Sozialdumping zu verhindern. Gerade im Transportgewerbe gab es in den letzten Jahren einen gnadenlosen Unterbietungswettbewerb. Dabei sind Fälle an der Tagesordnung, in denen LKW-Fahrer in Europa schwarz und zu Hungerlöhnen von offenbar nur 300 Euro netto im Monat beschäftigt werden, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden verbotswidrig auf Autobahnparkplätzen verbringen und ihnen der Anspruch zu jeglichen Sozial- und Grundrechten verwehrt wird. Europäische Regeln, wie etwa die Entsenderichtlinie, werden von einigen Unternehmen immer wieder umgangen. Das schadet auch anderen Unternehmen, die ihre Fahrerinnen und Fahrer fair bezahlen.
Seit Jahren drängen die europäischen Sozialdemokraten auf eine Wirtschaftspolitik, die den europäischen Binnenmarkt ergänzt. Solange europäische Regelungen in dem Bereich fehlen, liegt es in den Händen der Mitgliedstaaten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Wenn die EU-Kommission beim Mindestlohn Ausnahmen zulässt, wäre das eine verpasste Chance, wirkungsvoll gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen.
Meine Rede dazu im Plenum:
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