Vor 35 Jahren: Frauen und Männer am Arbeitsplatz gesetzlich gleichbehandelt
Am 14. August 1980 tritt das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz in Kraft. Der Anspruch von Frauen auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sowie das Recht auf gleiches Entgelt wird festgeschrieben. Außerdem müssen Stellenausschreibungen von nun an geschlechtsneutral formuliert werden.
Es war die späte Umsetzung eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaft. Bereits 1976 hatten die Staats- und Regierungschefs Richtlinien zur „Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz“ verabschiedet. 1979 mahnte dann die Brüsseler EG-Kommission die Bundesrepublik, endlich in nationales Recht umzusetzen.
Herzlich willkommen! Ich lade Sie ein, mich bei meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu begleiten. Es ist mir wichtig, dass das fantastische Projekt Europa nah bei den Menschen ist. Europa ist für mich ein Kontinent der Vielfalt mit starken Regionen. Ich will mich einsetzen für: Ein Europa des Friedens! Ein wirtschaftlich starkes Europa! Ein soziales Europa, in dem die Interessen der Menschen über den Interessen der Wirtschaft stehen! Ihre Jutta Steinruck
Freitag, 14. August 2015
Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz tritt in Kraft
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