Am 9. August 1985 tritt in der Bundesrepublik die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in Kraft. Mit der Vereinbarung wurde von den Vereinten Nationen erstmals ein umfassendes Rechtssystem geschaffen, die Gleichberechtigung von Frauen rechtlich sicherzustellen.
Die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen wird verboten und die Staaten werden zu einer Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen verpflichtet. Die Konvention hat in den vergangenen Jahrzehnten zu zahlreichen Gesetzesänderungen in den Staaten geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Einrichtung frauenpolitischer Institutionen und die gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, regelmäßig einen Bericht über die Umsetzung einzureichen. Der zuständige UN-Ausschuss prüft dann die beschriebenen Maßnahmen und teilt dem Staat auch mit, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.
Weitere Informationen zur Umsetzung in den einzelnen Staaten: http://ift.tt/1gs2Bik
http://ift.tt/eA8V8J
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