Qualitativ hochwertige Praktika gehören im Rahmen der Jugendgarantie zu den Maßnahmen, die Jugendlichen angeboten werden können, um deren Arbeitslosigkeit zu vermeiden. In einem kritischen Bericht des Europäischen Rechnungshofes werden die Qualität der Praktika angezweifelt und die Europäische Kommission verweist auf die Empfehlung für einen Europäischen Qualitätsrahmen für Praktika. Gemeinsam mit sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten habe ich eine Anfrage an die Kommission gestellt, wie dieser Qualitätsrahmen umgesetzt werden soll. Heute habe ich dazu die Antwort erhalten. Der Qualitätsrahmen und dessen Umsetzung müssen verbessert werden.
Hier die Anfrage und die Antwort im Wortlaut:
Anfrage:
Kürzlich hat der Europäische Rechnungshof einen kritischen Bericht über die Umsetzung der Jugendgarantie (Sonderbericht Nr. 3/2015) veröffentlicht. Gemäß der Jugendgarantie gehört ein qualitativ hochwertiges Praktikum zu einem der vier Lösungsvorschläge, die arbeitslosen Jugendlichen angeboten werden können. In ihrer Antwort an den Rechnungshof zitierte die Kommission die Empfehlung vom März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika als Zeichen für den Fortschritt. Allerdings ist zurzeit noch unklar, wie und ob die Empfehlung wirklich zu einer Verbesserung der Qualität der Praktika in Europa beiträgt. Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:
- Welche Mitgliedstaaten haben Informationen über die Umsetzung der Empfehlung zu Qualitätsrahmen für Praktika eingereicht?
- Welche Datenerhebungsverfahren und quantitativen Kriterien wird die Kommission einsetzen, um zu entscheiden, ob ein Praktikum hochwertig ist und als Angebot unter die Jugendgarantie fällt?
- Welche Maßstäbe werden die Kommission und die Mitgliedsstaaten anlegen, um sicherzustellen, dass alle Praktika, die unter die Jugendgarantie fallen, neue Positionen sind, die den Übergang von der Schule zur Arbeit erleichtern und nicht andere bereits existierende Arbeitsplätze ersetzen?
Antwort von Marianne Thyssen im Namen der Kommission:
Dem Qualitätsrahmen für Praktika zufolge müssen die Mitgliedstaaten der Kommission bis Ende 2015 Informationen über die zur Umsetzung des Qualitätsrahmens getroffenen Maßnahmen übermitteln. Auf dieser Grundlage wird die Kommission 2016 einen Bericht über die Fortschritte bei der Anwendung des Qualitätsrahmens erstellen.
Hinsichtlich der quantitativen Daten wurde im Juni 2015 mit einer regelmäßigen Datenerhebung zum Indikatorrahmen für die Überwachung der Jugendgarantie begonnen; die Daten dürften im Oktober 2015 vorliegen. Die Mitgliedstaaten sind unter anderem aufgefordert, 6, 12 und 18 Monate nach Beginn eines Praktikums im Rahmen der Jugendgarantie Indikatoren zur Nachverfolgung der Situation der betroffenen jungen Menschen vorzulegen. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass ein Angebot in der Regel dann als hochwertig zu betrachten ist, wenn die Praktikantin/der Praktikant damit eine dauerhafte Arbeitsmarktbindung erreicht.
Die Kommission kann nicht garantieren, dass es sich bei allen Praktika um neue Positionen handelt. Mit der vollständigen Umsetzung des Qualitätsrahmens für Praktika wird aber gewährleistet, dass hochwertige Praktika keine bereits existierenden Arbeitsplätze ersetzen.
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