Überarbeitung der Entsenderichtlinie sollte Sozialdumping eindämmen.
Mit der Entsenderichtlinie sollte die EU-Kommission die organisierte Ausbeutung mobiler Arbeitnehmer in Europa eigentlich verhindern. Offenbar plant sie das Gegenteil. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, den Entwurf zurückzunehmen, endlich die Sozialpartner zu konsultieren und daraufhin einen vernünftigen Entwurf vorzulegen. Hierbei beziehe ich mich auf einen zirkulierenden Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie. Offiziell wird das Papier voraussichtlich am Dienstag, 8. März vorgestellt.
Bisher galt der gesetzliche oder tariflich ausgehandelte Mindestlohn. Der Entwurf sieht nun aber offenbar einen Lohn vor, der für den Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist.
Ich ärgere mich sehr über die Formulierung zum Thema Mindestlohn. Sie ist erschreckend schwammig. Statt endlich das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ umzusetzen, fördert die EU-Kommission mit dieser unklaren Definitionen die Ausbeutung von Arbeitnehmern. Weniger Rechtssicherheit scheint hier das Motto zu sein. Auch die im Entwurf vorgesehene Kürzung der Entsendedauer auf 24 Monate greift viel zu kurz. Sie besagt zwar, dass Entsendete nach zwei Jahren den einheimischen Arbeitnehmern sind, aber das betrifft kaum jemanden. Im Baugewerbe dauert die Hälfte der Entsendungen beispielsweise nur einen Monat.
Mit anderen Worten: Für den Großteil der Arbeitnehmer ändert sich durch diese Überarbeitung rein gar nichts. Tatsächlich ist es so, dass Unternehmen die Schlupflöcher der Entsenderichtlinie massiv zur Umgehung von Lohn- und Sozialstandards missbrauchen. Insbesondere in Deutschland verursacht das große Probleme, etwa im Baugewerbe, der Fleischverarbeitung oder dem Transportsektor.
Die erklärten Leidtragenden sind dabei die Arbeitnehmer. Obwohl sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker großspurig als „Präsident des Sozialen Dialogs“ angekündigt hatte, wird erneut klar, dass die EU-Kommission im Vorfeld wieder nicht die Meinung der Sozialpartner eingeholt hat.
Die sogenannte Entsenderichtlinie sollte ursprünglich sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit im europäischen Ausland gleiche Rechte genießen und gleiche Löhne bekommen wie für die entsprechende Arbeit im Heimatland.
Meine komplette Pressemitteilung zu dem Thema finden Sie auch auf der Homepage der Europa-SPD.
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