Donnerstag, 10. März 2016

Gewerkschaftsfrühstück im Europäischen Parlament

Am heutigen Donnerstagmorgen fand wie üblich in Straßburg das Gewerkschaftfsfrühstück auf Einladung des DGB Verbindungsbüro für Europapolitik statt. Als Referent war Christoph Hahn als Referatsleiter für Verbraucherschutz im DGB zu Gast. Seinerseits wurde insbesondere das grundsätzliche Streben der EU-Kommission nach Deregulierung des Binnenmarkts sowie der Dienstleistungspass thematisiert.

Grundsätzlich kritisiert der DGB den Wunsch nach Deregulierung und hält weiterhin am Meisterbrief statt. Besonders im Hinblick auf Qualität sowie zum Schutz des Verbrauchers sind gesetzliche Regulierungen bestimmter Berufsgruppen unbedingt notwendig. Eine weitgehende Deregulierung kann somit weder im Interesse der ArbeitnehmerInnen und Selbstständigen noch im Interesse der VebraucherInnen sein.

Bezüglich des Dienstleistungspass, welcher von nationalen Behörden im Entsendungsland ausgestellt wird, wurde die mangelnde Kontrolle im Aufahmeland kritisiert etwa, was die Zahlung des Mindestlohns angeht. Der Diensteleistungspass birgt die Gefahr, dass dieser ohne ausreichende Prüfung der Behörden ausgestellt wird und damit die Sozialsicherungssysteme im Aufnahmeland systematisch untergräbt. Doch auch rechtliche Fragen wie die Haftung bei möglichen Schäden und Arbeitsunfällen aufgrund von mangelnder Qualifikation und Einweisung durch den entsandten Dienstleister sind höchst problematisch.

Des Weiteren wird auch die Förderung von Ein-Personen-Gesellschaften kritisch gesehen. Diese dient dem Zweck, Firmengründungen zu erleichtern, aber birgt erhebliche Gefahren für Beschäftigte.

Es liegt noch viel Arbeit vor uns, um die genannten Probleme nicht nur anzugehen, sondern tatsächlich zu lösen. Deregulierung darf kein Selbstzweck sein und insbesondere nicht auf dem Rücken der europäischen ArbeitnehmerInnen ausgetragen werden.

 

 

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