Freitag, 1. Juli 2016

40 Jahre Mitbestimmungsgesetz

Heute vor 40 Jahren, also am 01.07.1976, ist das sogenannte Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass Unternehmen ab einer gewissen Unternehmensgröße einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat zu wählen haben. Paritätisch heißt in dem Fall, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleich viele VertreterInnen in das Gremium entsenden.

Vollkommen gleichgestellt sind die VertreterInnen der Arbeitnehmerseite jedoch nicht, da bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden doppelt zählt – letzterer wird aber, sofern im ersten Wahlgang keine Zweidrittelmehrheit erzielt wird, in einem zweiten Wahlgang ausschließlich von der Arbeitgeberseite bestimmt.

2005 war das Mitbestimmungsgesetz auf dem Prüfstand, doch die Kommission unter Kurt Biedenkopf (damals sächsischer Ministerpräsident der CDU) konnte keine Einigung erzielen. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die ArbeitnehmerInnen künftig besser eingebunden werden könnten, drängte die Arbeitgeberseite auf eine Drittelparität, also auf einen Aufsichtsrat, der sich nur noch zu einem Drittel aus ArbeitnehmerInnen zusammensetzt. Dieser Vorstoß wurde völlig zu Recht abgeschmettert.

Auch wenn es hier und da Passagen im Mitbestimmungsgesetz gibt, die ich gerne geändert wüsste, so ist dieses unterm Strich auf alle Fälle eine große Errungenschaft der Gewerkschaften. Hoffen wir, dass auch in den nächsten Dekaden keine negativen Änderungen zu erwarten sind.

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