Donnerstag, 7. Juli 2016

Spannendes Gewerkschaftsfrühstück zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen in der EU

Heute Morgen haben wir uns in im Europäischen Parlament in Straßburg wieder zum Gewerkschaftsfrühstück eingefunden. Zu Gast war diesmal Frank Schmidt-Hullmann von der IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt), der uns Fragen zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Überarbeitung der sogenannten Entsenderichtlinie beantwortet hat. Die Entsenderichtlinie legt Mindeststandards für die Situation fest, in der ein Arbeitnehmer vorübergehend in einem anderen europäischen Mitgliedstaat seine Arbeit verrichtet. Leider wurden diese Standards in der Vergangenheit durch einen schwammigen Richtlinientext und diverse Urteile der Europäischen Gerichtshofs so abgeschwächt, dass mobile Arbeitnehmer längst nicht mehr vor Lohnraub und meisen Arbeitsbedingungen geschützt sind.

Mit der Revision der Entsenderichtlinie haben wir nun endlich die Möglichkeit, fairen Wettbewerb sicherzustellen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten. Das ist dringend nötig, denn wir haben zwar einen europäischen Arbeitsmarkt, aber keine übergreifende europäische Gesetzgebung, die den Schutz entsandter Arbeitnehmer koordiniert. Doch klare und faire Regeln sind offensichtlich nicht im Interesse einiger Mitgliedsstaaten und Lobbyverbänden, die wirtschaftlich von den Schlupflöchern der Richtlinie profitieren. Auf der einen Seite sind es Mitgliedstaaten, die entsandte Arbeitnehmer aufnehmen, deren Unternehmen ein Interesse haben, möglichst billige Arbeitskräfte einzustellen. Und dann gibt es wieder Heimatstaaten (Entsendestaaten) die sehr froh sind, dass dort reine Entsendefirmen einen Geschäftssitz und somit zum (virtuellen) Wirtschaftswachstum beitragen.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass wir verschiedene Lohnssysteme mit unterschiedlichen lokalen und betriebsinternen Tarifverträgen in den Mitgliedsstaaten haben. Es ist deshalb besonders wichtig, dass nationalen Behörden hier verstärkt zusammenarbeiten und die Europäische Kommission Klarheit darüber schafft, wie ein Vergleich der Lohnbestandteile in der Praxis funktioniert, damit endlich der Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ sichergestellt ist.

 

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