Ende Dezember wurde ich von dem Kooperationsprojekt des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) und des Evangelischen Fachverbands für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS), O-Ton Arbeitsmarkt, zur europäischen Arbeitslosenversicherung befragt. Lange Zeit war es ruhig geworden um die Idee des ehemaligen EU-Kommissars, László Andor, einen europaweiten Lohnausgleich bei Arbeitslosigkeit zu gewähren. Vorgesehen ist dabei die Zahlung von 40% des letzten Einkommens für ein halbes Jahr. Finanziert werden soll das Ganze aus einem Europäischen Arbeitslosenversicherungsfonds, der sich aus Beiträgen aller Mitgliedstaaten speist. Da die Pläne bei ihrer Vorstellung im Sommer noch wenig ausgereift waren, bot sich hier Raum für eine polemische Diskussion um die Rolle Deutschlands als „Zahlmeister“ für wirtschaftlich schwache Mitgliedstaaten. Dabei wurde zu oft vergessen, dass auch Deutschland vor konjunkturellen Krisen nicht gefeit ist. Grundsätzlich sehe ich die Pläne als einen Schritt in die richtige Richtung, da eine europäische Arbeitslosenversicherung als Instrument des konjunkturellen Ausgleichs den Stabilitätsmechanismus der Europäischen Union sinnvoll unterstützen kann. Gegenwärtig gibt es aber noch zu viele offene Fragen, um sich hier endgültig positionieren zu können. So liegt bislang kein konkreter Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission vor. Für eine derartige Arbeitslosenversicherung müssten die Kompetenzen der Europäischen Union auf den Bereich der Sozialversicherungen übertragen werden. Dazu bedarf zuerst der Überarbeitung der europäischen Verträge. Auch müssten Sozialsysteme der Mitgliedstaaten angepasst werden. Eine baldige Umsetzung ist also sehr unwahrscheinlich. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
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