Berufskraftfahrer aus dem EU-Ausland dürfen keine Ausnahme darstellen
Die EU-Kommission prüft nach Beschwerden von mehreren EU-Staaten die deutsche Durchsetzung des Mindestlohns auch bei Lkw-Fahrern aus dem EU-Ausland auf Transit-Tour.
“Der Mindestlohn gilt auch für LKW-Fahrer. Dabei muss es egal sein, ob sie nach Deutschland entsandt wurden, Kabotagefahrten machen oder als Transit durch Deutschland fahren, sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion. “Ziel des Mindestlohnes ist es, Sozialdumping zu verhindern. Gerade im Transportgewerbe gab es in den letzten Jahren einen gnadenlosen Unterbietungswettbewerb.”
Dabei seien Fälle an der Tagesordnung, in denen LKW-Fahrer hier in Europa schwarz und zu Hungerlöhnen von offenbar nur 300 Euro netto im Monat beschäftigt werden, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden verbotswidrig auf Autobahnparkplätzen verbringen und ihnen der Anspruch zu jeglichen Sozial- und Grundrechten verwehrt wird.
“Europäische Regeln, wie etwa die Entsenderichtlinie, werden von einigen Unternehmen immer wieder umgangen”, so Jutta STEINRUCK. “Das schadet auch allen Unternehmen, die ihre Fahrerinnen und Fahrer fair bezahlen.” Die Entsenderichtlinie besagt, dass bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften eines Mitgliedstaates ebenfalls für im Ausland ansässige Unternehmen gelten, die Arbeitnehmer entsenden. “Wenn die EU-Kommission beim Mindestlohn Ausnahmen zulässt, wäre das eine verpasste Chance, wirkungsvoll gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen”, sagt die SPD-Europaabgeordnete. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles habe ausdrücklich an einer möglichst flächendeckenden Lösung für den Mindestlohn gearbeitet.
“Wir Sozialdemokraten drängen seit Jahren auf Sozialpolitik, die den wirtschaftspolitischen EU-Binnenmarkt ergänzt”, so Jutta STEINRUCK. “Es ist nur konsequent, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die in Deutschland arbeiten.”
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer gilt, die in Deutschland arbeiten – auch für LKW-Fahrerinnen auf Durchreise. Mehrere Nachbarländer haben sich daraufhin bei der Bundesregierung beschwert.
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