Montag, 22. November 2010

EU-Haushalt 2011

Hintergrund:

 Nach tagelangem Tauziehen sind die Verhandlungen um den EU-Haushalt für das kommende Jahrgescheitert. Vertreter von Europaparlament und EU-Regierungen trennten sich Anfang der Woche ohne Ergebnis. Parlamentarier, unter ihnen auch die SPD-Europaabgeordnete Jutta Haug, die als stellvertretende Haushaltsausschussvorsitzende mit am Verhandlungstisch saß, reagierten enttäuscht. Zwar hatten sich Parlament und Rat bereits vorige Woche auf die Höhe der Ausgaben für das Jahr 2011 geeinigt. Das Parlament war nämlich in wichtigen Punkten dem Rat entgegengekommen und verzichtete u.a. auf seine ursprüngliche Forderung nach einer Aufstockung der Haushaltsmittel um sechs Prozent und akzeptierte die von den Mitgliedstaaten geforderte Erhöhung lediglich auf rund 126 Milliarden Euro. Im Gegenzug forderte es aber politische Zusagen. Die nationalen Regierungen bewegten sich allerdings nicht auf das Parlament zu und ignorierten die Regelungen des neuen EU-Reformvertrags von Lissabon, der das Mitspracherecht der Europaparlamentarier stärkt.


Das Europäische Parlament wird in einer gemeinsamen Resolution zu den Ereignissen Stellung nehmen.

Elektroschrott und Recycling

Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)


Hintergrund:

 Die RoHS-Richtlinie, zusammen mit der Richtlinie zu Elektro-Altgeräten (WEEE), ist seit 2003 in Kraft und wurde als Antwort auf den rasant wachsenden Strom von Elektroschrott entwickelt. Hauptziel von RoHS ist es, den Anteil an gefährlichen Abfällen durch bestimmte Stoffbeschränkungen zu reduzieren und damit einheitliche Regelungen für den EU-Binnenmarkt und für Importe zu schaffen. Die Reduzierung von gefährlichen Stoffen in Elektrogeräten trägt zudem zu einer besseren Recyclebarkeit der Altgeräte und somit auch zur Ressourceneffizienz bei. Die Neufassung der RoHS-Richtlinie soll vor allem zur Vereinfachung sowie zur Anpassung an technische Fortschritte dienen und Klarheit hinsichtlich der REACH-Verordnung schaffen. Die Neufassung wurde im federführenden Umweltausschuss abgestimmt und wird nun, als Kompromiss in erster Lesung, dem Plenum zur abschließenden Abstimmung vorgelegt.


EP-Position:

 Strittige Punkte innerhalb des Parlaments waren die Erweiterung der Richtlinie um neue Substanzbeschränkungen (halogenierte Flammschutzmittel, Weichmacher mit karzinogenen, mutagenen und fortpflanzungstoxischen Eigenschaften), das Verfahren zur Aufnahme zusätzlicher Stoffe (Kriterien und Annex III, v.a. PVC), das Ausnahmeverfahren sowie der Anwendungsbereich (Ausschlüsse, besonders Photovoltaik-Module). Die konservativ-liberale Mehrheit hat – unterstützt durch die Mehrheit der Mitgliedsstaaten – verhindert, die Verwendung weiterer eindeutig gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe umgehend zu beschränken oder einer prioritären Überprüfung (Annex III) zu unterziehen. Der Anwendungsbereich wird, wie von der S&D- und der Grünen/EFA-Fraktion gefordert, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassen, allerdings erst in acht Jahren. Photovoltaik-Module werden zusammen mit einer umfassenden Liste weiterer Gerätekategorien vom Anwendungsbereich ausgeschlossen – ein kontrovers diskutierter Aspekt, gegen den sich die Mehrheit der S&D-Fraktion ausgesprochen hat.


SPD-Position:

 Ihrer internationalen Vorreiterrolle auf diesem Gebiet wird die EU, deren RoHS-Gesetzgebung von mehreren Ländern übernommen wurde, mit dem gefundenen Kompromiss zwar nicht gerecht. Die SPD-Abgeordneten werden dem Text aber dennoch zustimmen. Durch die konsequente Anwendung von neuen, stringenteren Kriterien wird man nun die Stoffe identifizieren, deren Abfallphase besonders gesundheits- und umweltgefährdend ist, und deren Anwendung beschränken – ohne dass bestimmte Stoffe (wie PVC) im Voraus stigmatisiert werden. Positiv ist, dass Stoffe in Nano-Größe getrennt auf schädliche Eigenschaften überprüft werden, auch wenn die Grundsubstanz als unbedenklich eingestuft wird. Der Ausschluss von PV-Modulen bleibt aber extrem bedenklich und birgt nicht nur das Risiko, der umweltpolitischen Glaubwürdigkeit des PV-Sektors insgesamt zu schaden, sondern stellt auch Firmen und Privatpersonen langfristig vor der Herausforderung einer angemessenen Entsorgung z.B. von Cadmium-haltigen Solarpanels. Bei der nächsten Revision der Richtlinie sollte dieser Ausschluss daher gestrichen werden.


 Trilog-Ergebnis wird mehrheitlich unterstützt. Bei einem voraussichtlich positivem Votum wäre die Richtlinie mit der Plenarabstimmung unter Dach und Fach.

Patienteninformation

KOM-Vorschlag:

 Ziel des Kommissionsvorschlags ist dieInformation für Patientinnen und Patienten in der EU über verschreibungspflichtige Arzneimittel und ihre Anwendung zu verbessern. Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente bleibt dabei weiterhin bestehen.


Positionen im EP:

 Die Abstimmung im Umweltausschuss fand am 28. September 2010 statt. Einer der Schwerpunkte der EP Position war die Festlegung detaillierter Regelungen hinsichtlich der Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimitteln, z.B. zum Inhalt der Informationen, zu den Zulassungs- und Überwachungsbestimmungen sowie zu den Informationskanälen. Zukünftig sollen Patienten und Angehörige geprüfte und autorisierte Informationen über Arzneimittel auf den Internetseiten und Web-Portalen der nationalen Behörden finden können. Ferner unterstützten die Abgeordneten vehement die Beibehaltung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel und stimmten deswegen gegen die Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Zeitschriften und Magazinen.


SPD-Position:

 Der Schutz der Patienten und eine starke öffentliche Gesundheit standen bei den Verhandlungen für die SPD immer an erster Stelle. Damit auch alle Patientinnen und Patienten, die keinen Computer und keinen Internetzugang haben, Informationen über ihre Medikamente und Behandlungen erhalten können, haben sich die SPD-Abgeordneten dafür eingesetzt, dass Druckversionen der autorisierten Informationen auch in Gesundheitszentren, beim Arzt oder in der Apotheke erhältlich sein müssen.


 Es wird erwartet, dass der Bericht angenommen wird.

Steinkohle-Beihilfen

KOM-Vorschlag vom 20.07.2010: Nach einer kontroversen Debatte im Kollegium der EU-Kommission legte der zuständige EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia im Sommer einen Verordnungsvorschlag vor, wonach Stilllegungsbeihilfen für die Steinkohlebergwerke nur noch bis Oktober 2014 möglich sein sollen. Für Deutschland wäre das vier Jahre früher als im Kohlekompromiss zwischen Bundesregierung, den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Saarland und der Ruhrkohle AG vereinbart.


EP-Position:

 Der federführende Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit klarer Mehrheit (32:8) für eine Verlängerung der Steinkohlebeihilfen bis Ende 2018ausgesprochen. Mit ihrer Abstimmung am 9. November folgten die Fachpolitiker damit dem Vorschlag des sozialdemokratischen Berichterstatters Bernhard Rapkay und votierten für eine deutlich längere Auslauffrist als im Vorschlag der EU-Kommission. Für ein späteres Auslaufdatum spreche u.a., dass staatliche Beihilfen im Steinkohlesektor mittlerweile so gering seien, dass sie sich nicht wettbewerbsverzerrend auswirkten. Auch weist der Ausschuss in seiner Stellungnahme darauf hin, dass bei einem vorzeitigem Auseinige Mitgliedstaaten gezwungen wären, ihre Steinkohlebergwerke unverzüglich zu schließen und erhebliche soziale und regionale Folgen bewältigen müssten. Die damit hervorgerufenen finanziellen Verwerfungen in den betroffenen Regionen würden im Endeffekt zu erheblich höheren Kosten führen als langsam auslaufende Subventionen der Mitgliedstaaten. Letztlich würde die heimische durch Importkohle ersetzt werden, was zu enormen Transportkosten und einer negativen Klimabilanz führen würde, ohne dass sich die CO2-Emissionen bei der Kohleverstromung selbst ändern.


Position im Ministerrat:

 Bei der Tagung des AStV am 12. November sprach sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten für Ende 2018 als Auslauftermin aus. Obwohl das Parlament nur im Konsultationsverfahren an der Beihilfenverordnung beteiligt ist und nicht mitentscheidungsbefugt, sei das eindeutige Votum der Parlamentarier im Wirtschaftsausschusses durchaus als wichtiges Signal im Rat aufgenommen worden. Die belgische Ratspräsidentschaft wird nun im Sinne von 2018 einen Kompromissvorschlag unterbreiten.


SPD-Position:

 Für die SPD-Abgeordneten ist das von der EU-Kommission vorgegebene Ausstiegsdatum 2014 nicht akzeptabel, da es willkürlich und zudem unbegründet gewählt ist. Nicht einmal die kommissionseigene Folgenabschätzung liefert dafür Belege. Eine derart kurze Auslauffrist wäre fatal für die betroffenen Regionen, da es zu Massenentlastungen in mehreren Mitgliedsländer kommen würde. Um eine sozialverträgliche Regelung zu finden, ist daher ein Auslaufen der Beihilfen erst zum 31. Dezember 2018 angemessen.

SchwarzMarktgespräch am Samstag, den 27. November

Am Samstag werde ich im SchwarzMarktgespräch zum Thema "Sozialabbau - Was hält unser soziales Netz noch aus?" Rede und Antwort stehen.
Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen leiden unter den massvien finanziellen Belastungen auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen. Aber ist unser Sozialsystem überhaupt noch in der Lage dies auzuhalten? Auf diese und andere Fragen werden in der Diskussion unter Führung meines Kollegen, dem Landtagsabgeordneten Wolfgang Schwarz, bei Kaffee, Brotgebäck und frischem Obst, nach Antworten gesucht.

Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen am Samstag, den 27. März 2010 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr in Wolfgang Schwarz' Bürgertreff in Landau in der Nußbaumstraße 10.

Herbstfest des Jusos Regionalverband Pfalz



Gestern war ich bis 15 Uhr beim Herbstfest des Jusos Regionalverband Pfalz. Mit den jungen Genossinnen und Genossen habe ich mich über verschiedene Themen unterhalten. Wir debattierten über die europäische Außenpolitik und den Türkei-Beitritt, aber auch landespolitische Themen wie Bildung und die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften bestimmten die Gesprächsrunde. Es war eine aufschlussreiche und spannende Begegnung.

Freitag, 19. November 2010

Merkels Armutszeugnis bei der Armutsbekämpfung

Ich kritisiere die deutsche Bundesregierung scharf für die ungenügende Umsetzung der Vorgaben der Kommission zur Armutsbekämpfung.

Die klaren Ziele für eine engagierte Armutsbekämpfung, die auf dem Europäischen Rat im Rahmen der Beschäftigungspolitischen Leitlinien auch von der deutschen Bundesregierung abgenickt worden sind, müssen jetzt zügig und engagiert umgesetzt werden.

Eine Reduzierung von 330.000 Langzeitarbeitslosen aus der überwältigenden Anzahl von sieben Millionen Menschen, die ohne Arbeit dastehen, als deutsches Armutsziel zu verkaufen, ist armselig. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission muss die Bundesregierung 2,66 Millionen Menschen einen Weg aus der Armut ermöglichen. Stattdessen lehnt sich die schwarz-gelbe Koalition zurück und denkt über Steuererleichterungen für ihre Klientelgruppen nach, während in Deutschland Tag für Tag mehr Menschen in Armut leben müssen. Im Vordergrund steht die Wirtschaft und nicht der Mensch.

Gemäß der neuesten Erhebung von Eurobarometer leben mittlerweile 17 Prozent aller Menschen In Europa in prekären Verhältnissen, in denen sie nicht genügend Mittel für Rechnungen und Lebensmitteln zur Verfügung haben.

Dass jeder sechste Mensch in Europa in Armut lebt, zeigt, wie dringend Handlungsbedarf besteht. Auch deshalb habe ich zusammen mit meiner Fraktion in den Beschäftigungspolitischen Leitlinien die Armutsbekämpfung zu einem zentralen Anliegen gemacht.

Ich freue mich, dass heute eine Demonstration um das Europäische Parlament stattgefunden hat, an der sich die sozialdemokratische Fraktion, Gewerkschaften, die Europäische Kommission und soziale Vereinigungen aus ganz Europa mit einer Menschenkette gegen Armut beteiligten.