Mittwoch, 17. Dezember 2014

Dobrindts Mautpläne enden vor dem EuGH


Wie erwartet hat die Bundesregierung am Mittwoch den Weg für die umstrittenen Gesetze zur Einführung einer Infrastrukturabgabe frei gemacht. In den kommenden Wochen und Monaten wird der Bundestag weiter darüber beraten, streiten und debattieren dürfen. Am Ende könnte aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut aus dem Verkehr ziehen.

Wenn der Bundestag oder die Bundesregierung selbst nicht noch einlenken und das Gesetz zurückziehen, wird es vor dem EuGH enden. Das prognostizieren wir Europaabgeordneten der SPD. Schließlich hat auch die neue EU-Kommissarin Violeta Bulc nach Wochen des Schweigens in einem Brief klare Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht geäußert.


Dobrindts Idee, die Pkw-Maut mit einer Kfz-Steuerabsenkung für deutsche Fahrzeughalter zu versehen, diskriminiert ausländische Autofahrer. Das kann er drehen und wenden, wie er will – seine Maut-Pläne verstoßen nun mal gegen EU-Recht. Anstatt auf die immer wieder geäußerten Vorbehalte einzugehen und ein Konzept im Sinne der Menschen und der Finanzierbarkeit unserer Straßen und Brücken vorzulegen, betreibt die CSU hier nur noch Gesichtswahrung.


Neben der einseitigen Belastung von ausländischen Autofahrern sind die im Maut-Konzept vorgesehenen Kurzzeit-Vignetten für ausländische Fahrer von kleinmotorigen Fahrzeugen unverhältnismäßig. Ausländische Fahrer von Kleinwagen dürfen nicht zusätzlich noch einen überproportionalen Betrag für ihre Durchreise oder ihren Kurzaufenthalt in Deutschland zahlen müssen. Sonst überlegen diese sich ganz genau, ob sie noch bei uns Urlaub machen oder einkaufen wollen.


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