Am heutigen Mittwoch hat die EU-Kommission ihren Entwurf für ein neues Instrument zum Investitionsschutz in EU-Handelsverträgen vorgestellt. Es soll die Form eines Investitionsgerichtshofes annehmen. Das ist eine radikale Kurswende, die durch öffentlichen Druck und politische Forderungen insbesondere der europäischen Sozialdemokraten bewirkt wurde.
Mit diesem Vorschlag ist ISDS endgültig vom Tisch. Es ist ein großer Erfolg, dass unsere Forderungen den neuen Vorschlag maßgeblich prägen. Jetzt wollen wir das neue Instrument natürlich in TTIP sehen, aber auch in den anderen Handelsabkommen muss sich das zeigen. Wenn CETA bald zur Abstimmung ansteht, dann werden wir nur zustimmen, wenn der bestehende Text geändert wird.
Das neue Instrument sieht im Einzelnen vor: Ein Gerichtshof wird mit 15 Richtern bestückt, jeweils fünf aus der EU, den USA und aus Drittstaaten. Diese werden von den Staaten nominiert und sind ausschließlich in dieser Funktion tätig. Damit ist eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem ISDS erzielt. Dort sollten auch klagende Firmen Schiedspersonen nominieren und diese durften gleichzeitig als Berater tätig sein.
Auch das Recht von Staaten, Regulierungen im Sinne des Allgemeinwohls vorzunehmen, ist fest verankert. Investoren haben dagegen kein Recht zur Klage.
Wir Sozialdemokraten setzen uns jetzt insbesondere für die Verankerung von Pflichten zur sozialen Verantwortung investierender Unternehmen ein. Das Instrument muss jetzt alle bestehenden Investitionsabkommen der EU und der Mitgliedstaaten ersetzen.
Der heute vorgestellte Entwurf wird jetzt vom Parlament und den Mitgliedstaaten diskutiert, dann wird sich die Kommission auf ein endgültiges Instrument festlegen, das dann Ende des Jahres in die TTIP-Verhandlungen eingebracht wird.
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