Donnerstag, 17. September 2015

Neue Maßnahmen könnten Langzeitarbeitslosigkeit effektiv bekämpfen

Europäische Kommission präsentiert Vorschläge an den Rat

Die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Plan zur Rückkehr von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorgestellt. Ein guter Anfang, aber da muss unbedingt noch mehr kommen. Der Plan der Kommission sieht die Erfassung aller Arbeitssuchenden bei einer Arbeitsvermittlungsagentur vor – es wird geschätzt, dass mindestens 30 Prozent aller Langzeitarbeitslosen in Europa nicht registriert sind – und persönliche Beratungen. Außerdem soll vor dem 18. Monat der Arbeitslosigkeit eine schriftliche Vereinbarung über einen individuell angepassten Wiedereinstiegsplan vorliegen. Offenbar hat die Kommission endlich die Zeichen der Zeit erkannt. Statt die Beihilfen zur Bewältigung der Krise immer weiter zu kürzen, werden hier endlich konkrete Vorschläge gemacht.

Das wird höchste Zeit. Denn das Problem der lange währenden Arbeitslosigkeit in Europa ist akuter denn je. Fast die Hälfte der 23 Millionen Arbeitslosen in Europa war in den letzten zwölf Monaten und darüber hinaus ohne Arbeit. Die Statistiken zeigen klar: je länger die Arbeitslosigkeit anhält, desto schwerer fällt den Menschen der Wiedereinstieg ins Berufsleben. Alle Arbeitssuchenden, die länger als zwölf Monate ohne Arbeit sind, sollen darüber hinaus eine persönliche, auf sie zugeschnittene Beratung erhalten. Dabei dürfen wir die psychosozialen Risiken der Langzeitarbeitslosigkeit nicht vergessen. Arbeitslosigkeit bedeutet in vielen Fällen auch Ausgrenzung. Für viele ist es deshalb nicht genug, einfach nur wieder einen Job zu haben. Hier braucht es gute Vorbereitungen und Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Ein starker sozialer Dialog ist daher umso wichtiger. Gut ausgebildete Arbeitnehmer fallen nicht vom Himmel. Hier sind auch die Arbeitgeber gefragt, für nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen.

Der Kommissionsvorschlag geht auf eine öffentliche Anhörung zurück, die zwischen Februar und Mai 2015 durchgeführt wurde. Zur Umsetzung des Plans stehen den Mitgliedstaaten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Verfügung.

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