Freitag, 17. April 2015

Parlamentsdebatte zur Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung


Am Mittwoch habe ich wie angekündigt meine Rede zur Einführung einer Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung im Miniplenum in Brüssel gehalten. 2003 gab es ein europäisches Jahr zum Thema Menschen mit Behinderungen. Seit dem hat sich in den meisten Mitgliedstaaten einiges getan. 21 von 28 Nationen haben eine Beschäftigungsquote für körperlich und geistig behinderte Menschen eingeführt. Die Quote in Deutschland ist mit 4,6 von den geforderten 5% fast erreicht, auch wenn man noch mehr tun könnte. In der Verwaltung sind es sogar 6,6%. Darunter sind auch viele hochqualifizierte Kräfte.


Leider hinken die EU-Institutionen dabei hinterher. Dort gibt es keine Quotenregelung und es arbeiten nur wenige Menschen mit Behinderung hier. Eine Quotenregelung ist von daher ein wirkungsvolles Mittel um Teilhabe, Integration und Gleichberechtigung zu erreichen. Deshalb muss die EU, die in vielen Bereichen den Vorreiter spielen möchte, mit gutem Beispiel voran gehen und eine Quote auch innerhalb der Institutionen einführen.



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