Donnerstag, 30. April 2015

Mitarbeiter müssen vor Massenentlassungen informiert werden


Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag das Urteil eines britischen Gerichtes bestätigt, nach dem Beschäftigte bei Massenentlassungen unter bestimmten Bedingungen nicht umfassend konsultiert werden müssen. Demnach können die EU-Mitgliedsstaaten die einzelnen Geschäfte von Einzelhandelsketten als eigenständige Betriebe definieren und somit wesentlich geringere Anforderungen an Konsultationen bei Massenentlassungen anlegen.


Die Sichtweise, die im Urteil zum Ausdruck kommt, ist erschreckend! Mitarbeiter müssen vor Massenentlassungen selbstverständlich umfassend informiert werden. Wenn große Handelsketten in ihren Filialen tausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entlassen, dann müssen die wenigen Rechte wenigstens anerkannt bleiben. Zu bestätigen, dass all die Filialen als einzelne Betriebe definiert werden können, ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Gericht stellte fest, dass der Begriff „Betrieb“ in der Richtlinie nicht festgelegt sei und daher der nationalen Rechtsprechung unterliege. Das Urteil zeigt, dass wir auch diese Richtlinie auf europäischer Ebene dringend reformieren und einen höchstmöglichen Schutz von Arbeitnehmern bei Massenentlassungen sicherstellen müssen.


Im Zuge der Insolvenz von Woolworths und Ethel Austin sind in Großbritannien tausende Beschäftigte entlassen worden. Die britische Gewerkschaft USDAW klagte im Namen mehrerer tausend Mitglieder auf Entlassungsentschädigungen, weil die Arbeitnehmer über den beabsichtigen Personalabbau nicht vorher konsultiert worden seien. Ein britisches Gericht versagte 4.500 entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Schutzentschädigung, mit der Begründung, sie hätten in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten gearbeitet, was die Regeln für die Konsultationspflicht nicht anwendbar mache.


Im Urteil des EuGH heißt es, dass die Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung von Rechtsvorschriften bei Massenentlassungen im Zuge einer Harmonisierung der nationalen Regelungen ausgelegt werden muss.


Meine Pressemitteilung ist auch auf der Homepage der Europa-SPD abrufbar: http://spd-europa.de/pressemitteilungen/mitarbeiter-muessen-vor-massenentlassungen-umfassend-informiert-werden-2095


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen