Freitag, 5. September 2014

Mehr Rechtssicherheit für Fluggäste


Europäischer Gerichtshof urteilt im Sinne von Verbrauchern


Ich freue mich über das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Donnerstag, bei dem endlich eine Regelung zu der Berechnung von Flugzeitverspätungen getroffen wurde. Dadurch wurde Rechtssicherheit geschaffen und die Rechte von Fluggästen sind gestärkt. Somit ist die Entscheidung im Sinne der Verbraucher.


Grundsätzlich können Passagiere nämlich ab einer Verspätung von drei Stunden von dem jeweiligen Flugunternehmen Ausgleichsleistungen verlangen. Die zeitliche Bestimmung dieser Verspätung wurde jedoch bisher nicht näher definiert. Durch die aktuelle Entscheidung wird nun endlich festgelegt, dass erst bei der Öffnung von mindestens einer Tür ein Flugzeug wirklich angekommen ist. Das schützt Reisende, deren Flugzeug zwar pünktlich landet, der Ausstieg aber zum Beispiel wegen technischer Probleme erst wesentlich später erfolgen kann. Maßgeblich ist schließlich, wann der Reisende das Flugzeug tatsächlich verlassen kann. Dass dies nun auch durch die Richter festgestellt wurde, begrüßen wir natürlich sehr. Eine solche Forderung erhoben die Europäischen Sozialdemokraten nämlich schon bereits im vergangenen Jahr, als die Überarbeitung der entsprechenden Verordnung dem Parlament vorlag. Damals wurden die Änderungsanträge von konservativen und liberalen Abgeordneten jedoch abgelehnt.


Ich hoffe nun, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten das Urteil ernst nehmen und bei der Überarbeitung der EU-Verordnung klare Definitionen schaffen.


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