Der Innenausschuss im Europäischen Parlament hat am Dienstag alle 24 Sprachversionen des neuen EU-Datenschutzpakets bestätigt, bevor die finale Abstimmung voraussichtlich am Donnerstag im Plenum erfolgt.
Die Entscheidung im Innenausschuss ist die vorletzte Etappe bevor das, über vier Jahre verhandelte, Projekt in Kraft treten kann.
Mit der neuen Datenschutz-Verordnung stärken wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa nachhaltig. So können die Menschen in Europa durch strenge Regeln zur Einwilligung in die Datenverarbeitung und bessere Informations- und Löschungsrechte ihr digitales Leben besser kontrollieren.
Der Verbraucherschutz wird weiterhin gestärkt durch das sogenannte Marktortprinzip. Demnach soll der Verbraucher sich demnächst – unabhängig davon ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU oder außerhalb der EU hat – immer auf das geltende EU-Recht berufen können.
Für uns europäische Sozialdemokraten sind hohe Strafen für Datenschutzsünder hierbei von essentieller Bedeutung. Künftig können Strafen für Datenmissbrauch bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
Parallel dazu wurde auch eine Datenschutz-Richtlinie verhandelt die strengere Regeln für den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf personenbezogene Daten schafft. Hierbei gilt es stets die Unschuldsvermutung zu waren. Das Preisgeben von Daten muss adäquat an den Stand der Ermittlungen angepasst sein und auch nur im notwendigen Umfang vonstattengehen.
In solchen Fällen bedarf es konkreter Regeln – nur so können die Rechte von Zeugen und Opfern gewahrt werden.
Von der erfolgreichen Annahme des Datenschutzpaketes hängt auch die finale Abstimmung über die Sammlung von Fluggastdaten ab. Wenn das EU-Datenschutzpaket nicht angenommen werden sollte, wird es keine Abstimmung über Fluggastdatenspeicherung mit uns Sozialdemokraten geben.
Die komplette Pressemitteilung von Birgit Sippel zu dem Thema gibt es auf der Webseite der SPD Europa.
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