Mittwoch, 13. April 2016

Rechtsunsicherheit in Polen verhindern

Das Europäische Parlament unterstützt die Gewaltenteilung.

Am heutigen Mittwoch stimmte das Europäische Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit einer Resolution zur Situation in Polen zu.

In Polen wurde durch Gesetzesänderungen das Verfassungsgericht faktisch ausgeschaltet – Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit sind dadurch in Gefahr. Weiterhin erschwert ein umstrittenes Gesetz die Arbeit der dortigen Verfassungsrichter. Selbige Verfassungsrichter erklärten das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig. Dieses Urteil wurde jedoch nicht von der Regierung akzeptiert.

Eine Entwicklung hin zu zwei parallelen Rechtssystemen und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit in einem Mitgliedsland der EU sind inakzeptabel.

Wir Sozialdemokraten erwarten von der polnischen Regierung dass sie diese Verfassungskrise löst. Wenn die polnische Regierung keinen Kurswechsel einleitet, wird die EU-Kommission den zweiten Rechtstaatsmechanismus aktivieren und eine Empfehlung zur Rechtstaatlichkeit an das Land richten. Hierbei würde auch eine Frist genannt werden, bis wann die Probleme im Land gelöst sein müssen. Bereits im Januar aktivierte die Kommission im Fall von Polen den ersten Rechtstaatsmechanismus.

Eine Lösung im konstruktiven Dialog scheint mit Polen möglich. Wir werden die Kommission dabei unterstützen, die polnische Regierung durch Gespräche zurück auf den Europakurs der Zivilgesellschaft zu bringen.

Die komplette Pressemitteilung von Sylvia-Yvonne Kaufmann zu dem Thema gibt es auf der Webseite der SPD Europa.

Mehr zu dem Ablauf und den Rahmenbedingungen einer Überprüfung der Rechtstaatlichkeit gibt es in dieser Pressemitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014.

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