Freitag, 27. Januar 2012

Kettenverträge müssen eindeutig verboten werden


EuGH- Urteil zu Kettenverträgen zeigt mangelnde Klarheit in den Gesetzen


„Der Europäische Gerichtshof hat in einem gestrigen Urteil festgestellt, dass auch eine über ein Jahrzehnt andauernde ständige Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtmäßig sein kann. Das müssen wir dringend ändern“, so die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK zum gestrigen Urteil des EuGH, der die mehrfache Weiterbeschäftigung mit jeweils befristeten Verträgen einer Angestellten für rechtmäßig erklärte.

„Sinngemäß hält der EuGH fest, dass es darum gehe, dass die Befristung jedes Mal gut begründet erfolgte und die Klägerin damit kein Recht bekomme. Das zeigt deutlich die mangelnde Klarheit der bestehenden Gesetzgebung, die klar zum Ausdruck bringen sollte, dass Befristungen nicht mehr als einmal verlängert werden dürfen.“ Die Beschäftigungsexpertin STEINRUCK sieht den gestrigen Richterspruch als deutlichen Beleg dafür an, dass die Ausnahmeregelungen, unter denen befristete Verträge zulässig sind, viel zu weit gingen und hier dringend Nachbesserungen notwendig sind. „Wir müssen europaweit weiter dafür kämpfen, dass das normale Arbeitsverhältnis die unbefristete Vollzeitstelle ist. Das sind wir den Menschen schuldig, die Familie, Urlaub und größere Anschaffungen planen müssen. Das Leben darf nicht nur darum gehen, wie man sich die nächsten zwei Jahre beruflich über Wasser hält.“

„Eine eindeutige Regelung würde dann alle Arbeitgeber in gleichem Maße betreffen, so dass weder im öffentlichen Dienst noch in der Wirtschaft mit Befristungen Geld gespart werden kann oder Kündigungsschutz außer Kraft gesetzt werden kann.“ Jutta STEINRUCK begrüßte es ausdrücklich, dass der EuGH gestern auch wirksame Kontrollen anmahnte. „Wirksamer Schutz von Arbeitnehmerrechten gelingt nur dann, wenn die Gesetze eindeutig sind UND vor Ort auch entsprechende Kontrollen mit wirksamen Sanktionen stattfinden“, so die rheinland-pfälzische Europaabgeordnete abschließend.


Neujahrsempfang SPD Kreisverband Rhein-Pfalz


Gestern abend war ich beim Neujahrsempfang in Limburgerhof. Es war eine gut besuchte Veranstaltung, die sich mit dem anstehenden Bürgerentscheid in Limburgerhof befasste. Ich habe mich sehr gefreut, etwas zu Bürgerbeteilungung und direkter Demokratie auf europäischer Ebene sagen zu dürfen. Ich denke, es ist der richtige Weg, sowohl kommunal wie auch europaweit, um politische Entscheidungen transparenter und weniger umstritten zu gestalten.


Schön war es auch, wieder mal alte Freunde und Weggefährten zu treffen, die mich schon lange begleiten.




Donnerstag, 26. Januar 2012

Schokolade ohne bitteren Nachgeschmack


Die Abgeordneten des Handelsausschusses im Europäischen Parlament stimmten am Donnerstag dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 2010 zu. Das Abkommen, das bereits 2010 von den wichtigsten Kakao-Exporteuren, Produzenten- und Verbraucherländern ausgehandelt wurde, soll weltweit die Transparenz und Nachhaltigkeit im Kakao-Sektor stärken und faire Preise sowie angemessene Einkommen für Erzeuger sichern.


Wir SPD-Europaabgeordneten unterstützen das Abkommen, aber wir fordern gleichzeitig ein Ende der Kinderarbeit beim Anbau und bei der Verarbeitung von Kakao. enn etwa 70 Prozent des weltweit produzierten Kakaos wird in Westafrika angebaut und dort ist Kinderarbeit nach wie vor eine besorgniserregende Dimension einnimmt. Das ist inakzeptabel.


Daher wurden auf Initiative der Fraktion der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament in einer begleitenden Resolution Regierungen, Wirtschaftsakteure und Hersteller dazu aufgefordert, gemeinsam gegen die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit vorzugehen. Kinderarbeit gefährdet die Gesundheit und Entwicklung von Kindern auf nicht hinnehmbare Weise, verhindert den Schulbesuch und ist oft eng mit Kinderhandel verbunden.


In der Resolution appellieren die Abgeordneten an die Erzeugerländer, die UN-Übereinkommen zu den Rechten des Kindes und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinderarbeit zu ratifizieren und vollständig umzusetzen. Ein Verstoß gegen internationale Verpflichtungen muss auch von EU-Seite zukünftig mit einer Rücknahme von Zollpräferenzen geahndet werden, fordern wir.


Darüber hinaus unterstreichen wir die Notwendigkeit, Kinderarbeit an der Wurzel anzupacken. Kakaoanbau ist sehr arbeitsintensiv und oft in Familienbetrieben organisiert. Hersteller versuchen deshalb, die Lohnkosten niedrig zu halten. Deshalb sollen Schokoladenhersteller zukünftig nur Kakao verwenden, der fair erzeugt wurde. Denn wirklichen Schokoladengenuss kann es nur geben, wenn kein bitterer Nachgeschmack bleibt.


Handelsabkommen der EU müssen deshalb zukünftig auch starke und verbindliche Klauseln zur Armutsbekämpfung, Förderung menschenwürdiger Beschäftigungs¬verhältnisse und fairem Handel enthalten.


Eurobetriebsrätekonferenz der Axa


“Seit gestern abend bin ich in Prag auf dem Eurobetriebsrätekongreß der AXA Versicherung.

Heute morgen haben wir mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa über Europa gesprochen.

Die Diskussion war sehr angeregt und wir haben leidenschaftlich diskutiert. In einem waren wir uns aber

alle einig: ein Mehr an und ein Sozialeres Europa ist die Lösung für die gegenwärtige Krise.


Denn viele Menschen beäugen Brüssel heute mit Skepsis.

Sie wissen nicht, ob die da in Brüssel alles richtig machen.

Sie wissen nicht, ob sie Europa und seinen Lösungen noch vertrauen können.

Sie sorgen sich um ihre Arbeitsplätze, ihre Rente, die Zukunft ihrer Kinder, um soziale Gerechtigkeit.


Die Idee, dass Europa mit gemeinschaftlichem Handeln ökonomisch, ökologisch, sozial, kulturell,

unseren Wohlstand sichern kann, ist nach wie vor richtig.


Falsch ist, wie mit der Idee umgegangen wird.

Falsch ist, wie sie gemanagt wird.

Europa hat nicht eine Krise seiner Idee.

Europa hat eine Krise seiner Führung.


Die nüchterne Erkenntnis, dass Europa nur zusammen gelingen kann,

muss wieder ganz oben auf der Agenda stehen.

Die Interessen aller europäischen Länder lassen sich nicht mehr trennen.”


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Mittwoch, 25. Januar 2012

Neue EU-Verordnung schafft einheitlichen Datenschutz


 


Wir begrüßen die am Mittwoch von EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegte Gesetzesinitiative zu EU-weiten Standards beim Datenschutz. Ein einheitlicher und moderner Rahmen für den Datenschutz ist dringend notwendig. Wir müssen die Rechtssicherheit beim Datenschutz verbessern, ohne die Freiheit im Internet zu beschneiden. 


Nach den neuen Gesetzesvorschlägen soll das EU-Datenschutzrecht auch dann gelten, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, seine Angebote sich aber auch an europäische Verbraucher richten. Bislang berufen sich in den USA ansässige Internetunternehmen wie Google darauf, nicht dem europäischen Datenschutz zu unterliegen. Unternehmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Umsätze belegt werden. Ich finde, dass der Schutz der persönlichen Daten so wichtig ist, dass die Menschen in Europa darauf vertrauen müssen, dass ihre Daten wirksam geschützt werden. 


Die EU-Datenschutznovelle beinhaltet eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an das digitale Zeitalter anpassen, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel. 


Durch die jüngsten Fälle von Datenklau ist klar geworden, dass enormer Handlungsbedarf besteht. Es ist besonders wichtig, dass wir die Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Medien sensibilisieren. Immer noch gehen viele zu sorglos mit der Preisgabe ihrer eigenen Daten um, was sich andere zunutze machen können. Jedem muss bewusst sein, welche Spuren er im Internet hinterlässt und welche Konsequenzen das hat. 


Auch das Erstellen von Nutzerprofilen durch soziale Netzwerke oder den Online-Handel soll erschwert werden und keine Anwendung mehr auf Minderjährige finden. Künftig sollen Daten gelöscht werden, wenn der Grund für die Speicherung erlischt. Profit auf Kosten der Privatsphäre darf nicht länger hingenommen werden. Die neuen Kommissionsvorschläge nehmen viele Bedenken des Europäischen Parlaments auf und stellen eine gute Grundlage für die anstehende Beratung dar.


Zugang zu Bankkonto für alle in Europa


Eine Anhörung im Europäischen Parlament beleuchtet die Vorteile eines Basiskontos


Das Leben ohne Bankkonto ist für viele Menschen kaum mehr vorstellbar. Ein Bankkonto ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung, für einen Arbeitsplatz und für immer mehr Geschäfte. Es ist unerlässlich, dass jeder Bürgerin und jedem Bürger in der EU der Zugang zu einem Bankkonto gewährleistet wird. 


30 Millionen Menschen im Alter von über 18 Jahren in der Europäischen Union haben allerdings keinen Zugang zu einem Bankkonto. Das Europäische Parlament hat daher eine Studie in Auftrag gegeben, die untersuchen soll, welche Vorteile mit der gesetzlichen Gewährleistung eines sogenannten Basiskontos zu erwarten wären. Die Studie wird am heutigen Mittwochnachmittag im Ausschuss für Binnenmarkt- und Verbraucherschutz in Brüssel vorgestellt. Anschließend findet eine Anhörung mit Interessensvertretern aus dem Wirtschafts- und Bankensektor sowie Verbraucherschutzverbänden statt


Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Denn das Alltagsleben ohne Zugang zu Bankdienstleistungen ist schwierig und teuer. Die Überweisung von Löhnen und Gehältern und die Bezahlung einer Strom-, Gas- oder Wasser-Rechnung werden zur Herausforderung.


Auch Menschen, die für viele Geldinstitute wirtschaftlich unattraktiv erscheinen mögen, weil sie ein kleines Einkommen haben, müssen teilhaben können an den Vorteilen der Online-Märkte, wie etwa kostengünstige Dienste und Preisnachlässe. Sie dürfen nicht mit hohen Gebührenkosten belastet werden, wenn sie etwas bar bezahlen müssen.


Das Europäische Parlament wird in den kommenden Wochen auf Grundlage der heute vorgestellten Studie und der anschließenden Anhörung eine entsprechende Gesetzesinitiative für ein EU-weites Basiskonto erarbeiten.


Dienstag, 24. Januar 2012

Wir müssen Unternehmerische Verantwortung einfordern


Binnenmarktausschuss legt Position zu einer Reform der Unternehmensführung fest / Konkrete Ziele der Frauenförderung durchgesetzt


Unternehmen müssen nach unserer Auffassung mehr gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, wenn eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung in Europa gelingen soll. Meine Kolleginnen und Kollegen im Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament haben am Dienstag eine Stellungnahme zu dem Bericht ‘Ein Corporate Governance-Rahmen für europäische Unternehmen’ abgegeben.


Börsennotierte Konzerne stehen in der Pflicht, das Vertrauen der Menschen in die Wirtschaft wiederherzustellen. Dazu gehört auch ein Umdenken in der Unternehmensführung. Das wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deutlich machen.


Uns geht es etwa um eine bessere Einbindung von Arbeitnehmern und Aktionären bei grundlegenden Fragen der Unternehmensführung sowie um die stärkere Vertretung von Frauen in den Führungsetagen. Wir haben uns dabei für konkrete Ziele zur Frauenförderung eingesetzt: Bis 2020 sollen beide Geschlechter mit jeweils mindestens 40 Prozent in Verwaltungsräten vertreten sein. Darüber hinaus muss der Grundsatz des gleichen Entgelts viel mehr Gewicht bekommen. Noch Mitte letzten Jahres hatte es die konservativ-liberale Mehrheit im Zusammenhang mit der Initiative ‘Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik’ kategorisch abgelehnt, überprüfbare Zahlen in den Bericht aufzunehmen. Sie blieb bedauerlicherweise bei der Weigerung, die Forderung nach einer Korrektur des zunehmenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Managervergütung zu unterstützen.


Darüber hinaus verlangen wir eine transparente Vergütungspolitik und eine Stärkung der fachlichen Vielfalt in den Verwaltungsräten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, schädlichem kurzfristigen Denken einen Riegel vorzuschieben und sie verhindern, dass allzu große Risiken eingegangen werden.