Montag, 29. Juni 2015

Mindestlohn muss für alle gelten

Am Samstag habe ich Rahmen des Truck Grand Prix auf dem Nürburgring an einer Diskussion über den Mindestlohn teilgenommen. Eingeladen hatte das Magazin Fernfahrer. Ein halbes Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sind die prohezeiten Schreckensszenarien ausgeblieben. Im Gegenteil: Die Bundesagentur für Arbeit sieht keine Anzeichen, dass Firmen wegen des Mindestlohns Stellen streichen. Im März sank sogar die Zahl der Arbeitslosen um 85.000 auf rund 2,9 Millionen. Auch die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist gestiegen. Im März waren 542.000 Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, 66.000 mehr als im Vorjahr. Nichtsdestotrotz gibt es weiter Beschwerden gegen den deutschen Mindestlohn, vor allem in Bezug auf den Transportbereich. Denn auch hier gilt der Mindestlohn ausnahmslos – egal ob für Kabotage, Transit oder grenzüberschreitendem Verkehr. Die Europäsiche Kommission hat nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, mit der Begründung, dass der Mindestlohn im LKW-Verkehr die Wettbewerbsfreiheit behindert. Ich bin – genauso wie Arbeitsministerin Andrea Nahles – der Auffassung, dass der Mindestlohn im Einklang mit EU-Recht steht. Er hilft dabei den massiven Sozial- und Lohndumping in der Branche einzudämmen. So lange es keine europäischen Regelungen gibt, die den Binnenmarkt mit einer starken sozialen Dimension stärken, dürfen und müssen Mitgliedstaaten Regelungen erlassen können, die Lohn- und Sozialdumping bekämpfen.


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