Eine Angleichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter bedeutet de facto eine Verlängerung der Kündigungsfrist für die Mieter und somit eine unzumutbare Schwächung der
Mieterrechte. Die allseits geforderte Mobilität und Flexibilität, wie sie der heutige Arbeitsmarkt erfordert, wird dann schnell zur finanziellen Belastung für Mieter. Die Pläne der Koalition bedeuten eine einseitige Verbesserung der Vermieterpositionen und würden die Rechte von Mietern erheblich schwächen. Das seit September 2001 geltende Mietrecht zeichnet sich aber
gerade durch seine soziale Ausgewogenheit aus.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen