Donnerstag, 18. Juni 2015

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatien


Ab 1. Juli 2015 gilt auch für kroatische Staatsangehörige die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland. Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen, dass kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Jahre nach dem EU-Beitritt von Kroatien zukünftig keine Arbeitsgenehmigung mehr vorweisen müssen. Somit herrscht jetzt in Deutschland Gleichheit für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.


Das hilft nicht nur Kroatien, sondern auch uns in Deutschland. Zum Beispiel haben wir einen großen Bedarf an Fachkräften im Gesundheits-, Sozial- und Bauwesen.


Die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein hohes Gut in Europa. Deswegen freue ich mich über die Entscheidung der Bundesregierung und fordere andere EU-Länder auf, dem guten Beispiel zu folgen und alle Einschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit abzubauen.


Damit alle Seiten davon profitieren, müssen wir gleichzeitig faire Mobilität sicherstellen. Die derzeitige Gesetzgebung zum Beispiel die Entsenderichtlinie ist dafür völlig ungenügend. Ich setzte mich weiter dafür ein, dass bei allen EU-Gesetzesvorhaben verstärkt der Grundsatz gilt:


„Gleiche Behandlung von Arbeitnehmern für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“


 


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