Dienstag, 6. Oktober 2015

EuGH erklärt Safe – Harbor – Abkommen für grundrechtswidrig

Das Safe-Harbor-Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen die europäischen Grundrechte, das hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger. Wir haben als Sozialdemokraten seit Jahren massive Bedenken geäußert, dass das Abkommen Firmen erlaubt, personenbezogene Daten ohne ausreichende Grundrechtegarantie in die USA weiterzugeben. Nicht zuletzt die Enthüllungen um die NSA haben gezeigt, dass Datensicherheit eine Farce ist.
Hintergrund für das Urteil war die Klage eines österreichischen Facebook-Nutzers, der den Schutz seiner Daten nicht gewährleistet sah. Grundlage für die Weitergabe von Daten an Firmen wie etwa Google oder Facebook war das Safe-Harbor-Abkommen, wonach die Firmen eine Selbstverpflichtung unterschreiben müssen. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die Speicherung der in den USA generell erlaubt ist. Es erfolgt keine Einschränkung oder Differenzierung der Daten, um eine spätere Verwendung ausschließen zu können. Behörden in den USA haben also jederzeit Zugang zu Daten, die aus der EU übermittelt wurden.
Das muss auch Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform haben. Wir müssen die Regeln zu Abkommen mit Drittstaaten noch einmal genau überprüfen. Wirtschaftliche Interessen dürfen keinen Vorrang vor der Einhaltung der Grundrechte haben.

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