Mittwoch, 25. Februar 2015

Keine rechtswidrige Überwachung von Flugreisenden


Bevor der Innenausschuss des EU-Parlaments am Donnerstag erstmals über einen überarbeiteten Berichtsentwurf zu einem europäischen Fluggastdatensystem (EU-PNR) berät, machen wir Sozialdemokraten Druck auf die EU-Kommission, endlich die Vereinbarkeit des Richtlinienvorschlags mit den Grundrechten zu prüfen. Bevor wir uns weiter mit dem Bericht auseinandersetzen, brauchen wir Rechtssicherheit. In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für alle Maßnahmen zur Massenüberwachung einen völlig neuen Grundrechtscheck aufgestellt. Die Kommission muss jetzt prüfen, welche Auswirkungen das auch auf den aktuellen EU-PNR-Vorschlag hat. Wir werden ohne eine entsprechende Analyse keine inhaltliche Debatte führen.


In der zurückliegenden Februar-Plenarwoche hatte das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, in der die Abgeordneten die Kommission zur Vorlage einer solchen Analyse auffordern. Dieser Forderung hatten auch die europäischen Konservativen, zu denen die deutsche CDU/CSU-Gruppe gehört, zugestimmt. Ungeachtet dessen wird der konservative EKR-Berichterstatter am Donnerstag seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Bericht vorlegen.


Bereits 2013 hatte der Innenausschuss seinen ersten parlamentarischen Bericht über ein EU-PNR aufgrund massiver Grundrechtsbedenken mit den Stimmen der Sozialdemokraten auf Eis gelegt. Diese Bedenken bestehen weiter, zum Beispiel die Frage, welchen konkreten zusätzlichen Nutzen eine weitere Massenüberwachung bringt und ob die Privatsphäre der Reisenden ausreichend geschützt ist. Wir akzeptieren weitere Sicherheitsmaßnahmen nur, wenn sie notwendig sind und die Grundrechte nicht unverhältnismäßig einschränken. Wenn die derzeit blockierte Rchtlinie zum Datenschutz in der Strafverfolgung erfolgreich umgesetzt wird, dann werden wir auch die weiteren Beratungen konstruktiv begleiten.


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