Am Donnerstag hat der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales getagt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema Leiharbeit. Die Kommission hat einen Bericht zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie vorgestellt. Leider konnte sie aufgrund der Datenlage keine schlüssigen Ergebnisse vorlegen. Dabei ist vielen klar, wo die Probleme liegen. Leiharbeit kann ein adäquates Mittel sein um kurzfristige Nachfrage zu überbrücken, darf aber nie ausgenutzt werden um langfristig Festanstellungen zu ersetzen. Zeitgleich zur Ausschusssitzung hat der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofes seine Schlussanträge zu einem Fall zu Leiharbeit publiziert. Wenn das Urteil den Schlussanträgen folgt, ist dies eine wichtige, erste Interpretation zur Auslegung der Einschränkung bzw. des Verbots der Leiharbeit in der Europäischen Richtlinie. Ich begrüße die Schlussanträge und hoffe auf ein Urteil in Richtung des Arbeitnehmerschutzes. Im Ausschuss habe ich in meiner Rede bis in spätestens zwei Jahren einen vollständigen Umsetzungsbericht von der Kommission gefordert.
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