Dienstag, 11. November 2014

Immer die individuelle Situation prüfen


EuGH-Urteil bestätigt Rechtmäßigkeit des deutschen Sozialsystems bei der Gewährung von Sozialleistungen für EU-Bürger / EU-Richter fordern Einzelfallprüfungen


EU-Zuwanderer können von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil zur Frage, ob anderen EU-Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland Sozialleistungen verwehrt werden dürfen, klargestellt. Voraussetzung ist allerdings: die zuständige Behörde muss nachweisen können, dass eine Person sich allein mit dem Ziel in einen Mitgliedstaat begeben hat, um in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen und somit nachweislich ein Missbrauch vorliegt.


“Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems bestätigt. Personen, die sich nachweislich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren wollen, darf der Anspruch auf Sozialleistungen verweigert werden”, stellt Birgit SIPPEL, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten, klar. Allerdings müsse immer der Einzelfall geprüft werden. “Die Einzelfallprüfung ist ein rechtliches Grundprinzip, an dem nicht gerüttelt werden darf”, so Birgit SIPPEL.


Gleiches gilt für das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie Jutta STEINRUCK, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten, erläutert. “Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundrecht. Daran wird auch mit diesem Urteil nicht gerüttelt. Im Gegenteil: Es trägt dazu bei, Regeln klar auszulegen und bietet so auch Sicherheit und Orientierung für Kommunen, die vor ähnlichen Fällen stehen. Klar ist nun, dass immer die persönliche Situation des Einzelnen zu berücksichtigen ist.”


Das Urteil nimmt auch Anti-Europäern und Populisten den Wind aus den Segeln. Der vermeintliche Ansturm auf die Sozialsysteme in Europa seien haltlose Behauptungen, stellten die beiden Sozialdemokratinnen fest. Birgit SIPPEL: “In der öffentlichen Debatte wird oft vergessen, dass sich ein Großteil der Einwanderer aus anderen Mitgliedstaaten – gerade auch aus Rumänien und Bulgarien – aktiv um eine Anstellung bemüht. Arbeitgeber nutzen ihre Notsituation dabei mit Blick auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen oft aus.”


“Statt öffentlicher Panikmache brauchen wir daher Information”, ergänzt Jutta STEINRUCK. “Der im Januar von der Europäischen Kommission vorgestellte Leitfaden für Behörden und betroffene Bürger ist hier ein gutes Beispiel.”


Hintergrund:


Das Jobcenter Leipzig verweigerte im Fall von Frau Dano die Auszahlung von Leistungen unter Berufung auf nationale Ausschlussregeln. Das Sozialgericht in Leipzig hat den Europäischen Gerichtshof im Fall Dano um eine Vorabentscheidung gebeten, um zu klären, ob dies in Einklang mit Unionsrecht steht. Dieses sieht grundsätzlich die Gleichbehandlung von EU-Bürgern nach dreimonatigem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsland.


Hier gibt es die ganze Pressemitteilung. Den erwähnten Leitfaden kann man sich auf der Webseite der Europäischen Kommission herunterladen.


Ein kurzes Interview dazu mit der Deutschen Welle gibt es hier.


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