Dienstag, 25. November 2014

Grundrechte-Check für Weitergabe von Fluggastdaten


Als hätte es den NSA-Skandal und die Auseinandersetzungen um die Richtlinien zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung nie gegegeben, verhandelte die EU-Kommission in der Vergangenheit ungeniert mit Kanada über die Weitergabe von Passagierdaten. Am heutigen Dienstag hast das Europäische Parlament nun beschlossen, das umstrittene Abkommen zur Prüfung des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Damit folgt dieser Beschluss gegen die Stimmen der konservativen Fraktion, welche dieses Verfahren offenbar für so unwichtig hielten, dass sie es am Montag noch versuchten von der Tagesordnung zu streichen. Vor der eigentlichen Abstimmung über die Weitergabe der Fluggastdaten gilt es nun erst einmal zu klären, ob diese Praxis überhaupt mit unseren europäischen Grundrechten vereinbar ist. Eine funktionale, internationale Sicherheitspolitik ist wichtig, darf aber nicht zur Verhandlungssache unserer demokratischen Freiheiten zwischen Staaten und der Europäischen Kommission werden!


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