Mittwoch, 2. Dezember 2009

Unfallrisiko unterscheidet nicht zwischen Beschäftigungsstatus

Gestern fand im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments die Anhörung zur Arbeitszeitrichtlinie für KraftfahrerInnen statt. Die Botschaft der Experten ist eindeutig: Müdigkeit am Steuer verursacht schlimme Verkehrsunfälle. Die Kommission hatte im ursprünglichen Entwurf zur Regelung der Arbeitszeiten von LKW- und BusfahrerInnen vorgeschlagen, dass für Selbstständige längere Zeiten am Steuer zugelassen werden sollten. Konservative und Liberale unterstützen das mehrheitlich. Während der Anhörung machten die Experten nun deutlich, dass Vorgaben für unterschiedlich lange Lenkzeiten für selbstständige und angestellte KraftfahrerInnen realitätsfremd und gefährlich sind. Wenn in der Praxis zu den reinen Fahrzeiten von bis zu 15 Stunden am Tag noch der Zeitaufwand für das Be- und Entladen sowie für Reinigung und Wartezeiten dazukommen, dann ist das ein Sicherheitsrisiko. Und das gilt für jeden der am Steuer sitzt, ob selbstständig oder angestellt. Deshalb müssen vernünftige Arbeits- und Ruhezeitregelungen im gewerblichen Bus- und LKW-Verkehr für alle gelten. Wenn Selbstständige länger am Steuer sitzen dürften, hätte das zur Folge, dass eine erhebliche Anzahl an LKW-Fahrern dazu genötigt werden würde, sich selbstständig zu machen. Neben Sicherheitsaspekten führt die Unterscheidung zu einem immensen Verwaltungsaufwand zur Einhaltung der Arbeitsschutzregeln am Steuer. Mit einem Einlenken könnten Konservative und Liberale beweisen, dass es Ihnen um Entbürokratisierung und nicht um eine reine Klientelpolitik geht.
Hintergrund:Die ursprüngliche Richtlinie 2002/15/EC sieht die Einbeziehung aller selbständigen Fahrer in die Arbeitszeitregelung vor. Der Gesetzesentwurf der Kommission von Oktober 2008 will jedoch nur die Scheinselbstständigen einbeziehen. Dieser Vorschlag wurde bereits im Mai 2009 vom Europäischen Parlament abgelehnt und wird nun aufgrund einer Ausnahmeregel in der Geschäftsordnung erneut im Ausschuss verhandelt. Die Abstimmung im Plenum dazu wird vorrausichtlich im Frühjahr 2010 stattfinden.

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