Dienstag, 2. Dezember 2014

Investorenschutzklausel nicht tragbar


Wie ich gestern an dieser Stelle bereits betont habe, sehen wir die Investoren-Schutzklausel im Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada als extrem problematisch. So befürchten wir den Missbrauch der Schadensersatzklage gegen die EU von Investorenseite. Grund hierfür sind die sehr schwammigen Regelungen im aktuellen Verhandlungstext. Mein Kollege und Vorsitzender des Handelsausschusses, Bernd Lange, hat heute die EU-Kommission gewarnt, dass die SPD-Europaabgeordneten dem Abkommen bei Beibehaltung der Klausel nicht zustimmen werden. Die gesamte Pressemitteilung ist hier abrufbar.


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