Mittwoch, 3. Februar 2016

Vor fünf Jahren: SPD-Bundestagsfraktion bringt Mindestlohngesetz ein

Heute vor fünf Jahren hat die Bundestagsfraktion der SPD ihren Gesetzesvorschlag für einen einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohn in den Deutschen Bundestag eingebracht. Diese Gesetzesinitiative scheiterte damals leider an der schwarz-gelben Mehrheit in Bundestag und Bundesregierung.

Der Gesetzesvorstoß der SPD zielte auf eine mögliche Aushebelung tarifvertraglicher Vereinbarungen durch die anstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit osteuropäischer Staaten.

Bereits damals wollten wir Sozialdemokraten einen Mindestlohn von 8,50 € sowie das Prinzip der gleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit am gleichen Ort. 2013 konnte die SPD dann ihr Wahlversprechen einlösen. Durch die Regierungsbeteiligung konnte sie ihren unermüdlichen Kampf für einen gesetzlichen Mindestlohn bei Beibehaltung der Tarifautonomie mit Erfolg krönen.

Die Schreckgespenster der Konservativen und Liberalen, ein Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten, sind heute widerlegt.

Der Mindestlohn ist eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte. Seit 399 Tagen ist der Mindestlohn in Kraft. Seitdem zahlt er sich für knapp vier Millionen Menschen in Deutschland aus. Arbeit ist gerechter geworden.

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