Unstrittig ist, dass psychische Belastungen an Arbeitsplätzen in allen Branchen zunehmen. Arbeit darf nicht krank machen! Belastungen durch Stress, physische und psychische Gewalt sind für unzählige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa größer geworden. Deshalb habe ich die Kommission in einer Anfrage um Antworten auf folgende Fragen gebeten.
Was unternimmt die Kommission im Hinblick auf die zunehmende Anzahl von psychosozialen Problemen am Arbeitsplatz, bedingt durch Stress, Arbeitsdruck, schlechte Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation sowie schlechten Führungsstil? Die jährlichen Wirtschaftskosten in Verbindung mit Stress sind enorm.
Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden Opfer von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. In unzähligen Branchen, insbesondere im Dienstleistungssektor, sind ArbeitnehmerInnen von Gewalt am Arbeitsplatz durch Dritte betroffen. Welche Schwerpunkte plant die Kommission in der Strategie im Hinblick auf den Abbau von Gewalt am Arbeitsplatz durch KundInnen, KlientInnen, PatientInnen und Fahrgäste?
Mittlerweile hat die Kommission auf folgende Antworten zu Anfragen meiner Kolleginne und Kollegen verwiesen:
The Commission is aware of the potential negative impact of the current economic and financial context on worker’s health and wellbeing and in this respect considers that an effective application of the national legislation transposing EU legislation on health and safety at work is essential.
The Commission has supported and co-funded the so-called PRIMA-EF activities (Psychosocial Risk Management Excellence Framework). The deliverables of these activities should be useful to the countries mentioned by the Honourable Member.
The 7th Framework Programme for Research and Technological Development for Health Research is funding various projects related to mental health and socioeconomic context at work. The project HEALTHatWork aimed to improve health and safety at work in a changing labour market environment in the European Union and recommended future actions for policy-makers. The project ECOSH intended to bring researchers and stakeholders together to further elucidate the economics of safety and health at work. The project analysed the business case for occupational safety and health, the measurement of costs and benefits and on economic incentives
The Commission has also, further to an open call for tenders, recently ordered a study on mental health in the workplace with a view to evaluating the situation from a health and safety at work legal standpoint, outlining scenarios for action and drafting a guidance document for workers and employers. We also expect that the findings of the study will help identify the situation in GR, PT and IRL. The findings of this study, expected to be available by mid-2014, will contribute to a better assessment of the impact of psychosocial risks on mental health at the workplace in the EU.
Die Kommission ist sich der potenziell negativen Auswirkungen von Umstrukturierung auf die entlassenen und die verbliebenen Arbeitnehmer wohl bewusst und befürwortet eine frühe Vorbereitung, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Die Frau Abgeordnete wird auf die Antworten der Kommission auf folgende schriftliche Anfragen verwiesen: E‐010378/2011, E‐009623/2011, E‐007973/2012, E‐008839/2012, E‐09561/2012 und E‐011207/2012. Sie beziehen sich auf eine Studie zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz in der EU und in den EWR-/EFTA-Ländern sowie auf den Entwurf von Leitlinien, die derzeit vorbereitet werden, und die sich mit den Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Unternehmensebene auf die psychische Gesundheit von Arbeitnehmern beschäftigen. Die für Mitte 2014 erwarteten Ergebnisse werden in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Kommission ist nicht befugt, in die Entscheidungen der Unternehmen bezüglich Umstrukturierungen oder Schließungen von Unternehmen in Europa einzugreifen. Allerdings legen EU-Rechtsvorschriften fest, dass vor Entscheidungen, die Massenentlassungen betreffen, die Arbeitnehmervertreter zu unterrichten und zu konsultieren sind. Solche Konsultationen umfassen Wege zur Vermeidung von Entlassungen, zur Reduzierungen ihrer Zahl sowie zur Abmilderung der Folgen durch begleitende soziale Maßnahmen. Die Kommission fordert alle Interessenträger auf, Umstrukturierungen in einer sozial verantwortlichen Art und Weise vorzubereiten und abzuwickeln und verweist auf den Orientierungsleitfaden für die Bewältigung des Wandels und dessen soziale Konsequenzen der Sozialpartner und auf die Checkliste für Umstrukturierungsprozesse der Kommission.
Im Anschluss an das Grünbuch und die Annahme des Cercas-Berichts stellt die Kommission Überlegungen an, wie eine umfassende Beachtung bewährter Verfahren im Bereich der Umstrukturierung und der Antizipierung des Wandels am besten zu fördern wäre. Sie wird dem Parlament über die geplanten Maßnahmen in diesem Zusammenhang Bericht erstatten.
Gemäß der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist der Arbeitgeber ausdrücklich zur „Beurteilung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer“ verpflichtet. Diese Beurteilung muss alle Risiken abdecken, also auch die psychosozialen Risiken und den Stress.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz veranstaltete bereits 2002 eine europäische Kampagne zum Schutz vor arbeitsbedingtem Stress(2), und die Kommission legte hierzu Leitlinien an die Adresse der nationalen Regierungen, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber vor.
Seitdem sind die psychosozialen Risiken in verschiedenen Rechtsakten zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ebenso wie in „autonomen“ Rahmenvereinbarungen zwischen den europäischen Sozialpartnern, die hier nicht im Einzelnen angeführt werden können, explizit berücksichtigt worden.
Der Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter organisierte im November 2009 eine Konferenz über psychosoziale Risiken und wird im Jahr 2012 auf europäischer Ebene eine Informations- und Sensibilisierungskampagne veranstalten.
Bei der Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie trägt die Kommission den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich der Auswirkungen verschiedener Arbeitszeiten (einschließlich Sonntagsarbeit und rotierender Schichten) auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in vollem Umfang Rechnung. Der Zeitplan für die Überarbeitung der Richtlinie wird davon abhängen, ob die europäischen Sozialpartner beschließen, darüber nach Maßgabe des Artikels 155 AEUV zu verhandeln.
Die Ergebnisse einer für 2012/2013 geplanten Studie über die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz werden in die Vorbereitungen für Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigungspolitik und Stress am Arbeitsplatz einfließen können. Die eventuelle Ausarbeitung eines Grünbuchs würde in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgen.
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