Meine Ausschusswoche in Brüssel habe ich unterbrochen, um am vergangenen Mittwoch und Donnerstag mit Experten in den Dialog zur Arbeitszeitrichtlinie zu beginnen. Es ist mir wichtig, dass ich mich rechtzeitig und umfassend über die Praxis und die Notwendigkeiten vor Ort infoormiere. Die Gesprächsrunde war ausgesprochen engagiert und ich habe wirklich einen großen Einblick in das bekommen, was im Krankenhaus- und Pflegebereich, bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten los ist. Da jetzt der Dialog der Sozialpartner angestoßen wurde, gehe ich davon aus, dass die Kommission noch bis zum Ende dieses Jahres einen erneuten Vorstoß zur Veränderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie angehen wird. Darauf möchte ich mich frühzeitig und umfassend vorbereiten. Danke den KollegInnen für die offenen Gespräche und die vielen erklärenden Worten und die geduldigen Antworten auf meine endlosen Fragen und Nachfragen.
Bei den Vermittlungsgesprächen zwischen dem Parlament der Europäischen Union (EU) und den Arbeits- und Sozialministern in der EU im April 2009 konnte damals keine Einigung erzielt werden. Damit war eine geplante Verschlechterung der EU-Arbeitszeitrichtlinie zunächst vom Tisch. Nun wurde durch die Kommission über die Sozialpartner ein neues Änderungsverfahren in Gang gesetzt. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie in Verbindung mit den EU-Gerichtsurteilen legt fest, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu bewerten und grundsätzlich die 48-Stunden-Woche einzuhalten ist. Außerdem werden Ruhezeiten in der Richtlinie festgeschrieben. Die EU-Richtlinie ist Grundlage für die Arbeitszeitvorschriften der Berufsfeuerwehrleute in Deutschland. Die Richtlinie dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz und beugt überlangen Arbeitszeiten vor. Der 24-Stunden-Dienst ist machbar und von der 48-Stunden-Woche kann grundsätzlich abgewichen werden (z. B. durch Freizeitausgleich innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder befristetes Opt-out mit Bezahlung). Bei den letztjährigen Verhandlungen in Brüssel waren Arbeitszeiten bis zu 65 Stunden pro Woche im Gespräch. Außerdem sollte der Grundsatz Bereitschaftszeit = Arbeitszeit massiv eingeschränkt werden. Alarmbereitschaft sollte nicht mehr generell Arbeitszeit, sondern „inaktive Zeit“ sein. Eine Mindestruhezeit von 11 Stunden im Anschluss an den Dienst sollte nicht mehr zwingend vorgeschrieben werden. Die dies hätte zu Personalabbau, verstärkter Arbeitsbelastung und Arbeitszeitverlängerung geführt.
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