Dienstag, 6. Juli 2010

Eine Stimme für Europa: Europäischer Ausländischer Dienst

Am kommenden Donnerstag werden wir hier im EuropäischenParlament in Straßburg über einen Teil des Gesetzgebungspaketes abstimmen, das die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zum Gegenstand hat. Der EAD soll die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Sozialdemokratin Catherine Ashton, inhaltlich und administrativ unterstützen. Sowohl das Amt der Hohen Vertreterin als auch der EAD wurden mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Ziel ist, die äußere Handlungsfähigkeit der EU zu stärken und die außenpolitische Kohärenz der Europäischen Union sicherzustellen. Der EAD wird sich zunächst aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und des Ministerrates, langfristig aber auch aus Mitarbeitern aller europäischen Institutionen zusammensetzen. Es werden also vorhandene Personalkapazitäten genutzt. Das Gesetzgebungspaket besteht aus drei Teilen, einer Entschließung des Rates zu Organisation und Arbeitsweise des EAD und zwei weiteren Verordnungen. Zu der Entschließung muss das Parlament angehört werden, beim Erlass der Verordnungen hingegen sind Bereiche betroffen, bei denen ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments besteht. Die erste Verordnung enthält Bestimmungen zur Finanzierung des EAD, wodurch eine Anpassung der Haushaltsordnung erforderlich wird. Die zweite Verordnung beinhaltet die Anpassung der Personalverordnung, die bei der Rekrutierung der EAD-Mitarbeiter zur Anwendung kommt. Am Donnerstag werden wir in einem ersten Schritt über die Entschließung abstimmen. Über die Verordnungen werden wir voraussichtlich im Herbst votieren, wenn das ordentliche (und zeitintensivere) Gesetzgebungsverfahren fortgeschritten ist. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Einrichtung des EAD ein wesentlicher Baustein der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Der EAD soll dazu beitragen, der Europäischen Union ein Gesicht zu geben und die Etablierung einer wirklichen Gemeinsamen Außenpolitik zu unterstützen. Er soll – und dafür setzen wir Europaparlamentarier uns besonders ein – ein neuer Dienst im Dienste aller europäischen Institutionen, also Parlament, Rat und Kommission, sein. Sicher gestellt werden muss ferner, dass der EAD der Kontrolle der Institutionen unterliegt, die er vertritt. Dazu gehört auch das Europäische Parlament. Zur Erreichung dieser Ziele haben wir bei den bisherigen Verhandlungen darauf bestanden, über alle Teile des Gesetzgebungspaketes gemeinsam zu entscheiden. Die Teilabstimmung in der dieser Woche stellt also ein Entgegenkommen des Parlaments dar, um alles zu tun, damit der Dienst möglichst schnell seine Arbeit aufnehmen kann. Sollte die Vereinbarung mit dem Parlament allerdings vom Rat missachtet werden, werden wir bei den weiteren Verhandlungen zu den Bereichen, in denen wir mitentscheidungsbefugt sind, die Daumenschrauben anziehen und eine entsprechend härtere Gangart einlegen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen