Dienstag, 6. Juli 2010

Mehr Fahrgastrechte auf Schiffs- und Bus-Reisen

Passend zum Beginn der Ferien- und Reisezeit stimmen wir als Europäisches Parlament heute über erweiterte Fahrgastrechte im Schiffs- und Busverkehr ab. Flug- und Bahnreisende genießen bereits ausdrücklichen Schutz aufgrund europäischer Regelungen, wenn Flüge oder Züge verspätet sind oder ganz ausfallen. Diese Rechte sollen jetzt auch auf Schiffs- und Busreisende ausgeweitet werden. Ziel der Verordnungen ist, die Rechte der Fahrgäste zu stärken, indem zum einen Vorschriften über Nichtdiskriminierung sowie über Zugänglichkeit und Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität festgelegt werden. Zum anderen soll gewährleistet sein, dass Fahrgäste bei Verspätungen oder Annullierung von Fahrten Unterstützung, Information und ggf. Entschädigung erhalten. Darüber hinaus werden Regeln für die Bearbeitung von Beschwerden festgelegt. Für den Bereich der Schifffahrt konnte eine Einigung zwischen Rat und Parlament erreicht werden, so dass die Verordnung nach der formalen Zustimmung beider Gremien im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft treten kann. Bei den Verhandlungen konnte das Parlament durchsetzen, dass der Anwendungsbereich der Verordnung bereits für Schiffe mit einer möglichen Passagierzahl von 12 Personen gilt und nicht erst für Schiffe mit höheren Platzkapazitäten. Wir Sozialdemokraten setzten uns ferner dafür ein, dass Passagiere bereits ab einer Verspätung von 90 Minuten Anspruch haben auf Getränke und Snacks. Bei Übernachtungen, die infolge von Verspätungen oder Ausfällen notwendig werden, muss das Beförderungsunternehmen künftig mit bis zu 80 Euro pro Nacht und Passagier dafür aufkommen. Bei den Verhandlungen mit dem Rat für den Omnibusverkehr konnte leider kein Ergebnis erzielt werden. Hauptstreitpunkte waren der Anwendungsbereich der Richtlinie, da der Rat sich weigerte, Regionaldienste in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Damit wären die Fahrgäste aber schlechter gestellt gewesen, was wir Parlamentarier ablehnten. Wir SPD-Abgeordneten forderten klare Rechte der Fahrgäste bei Annullierung oder Verspätungen sowie klare Rechte auf Entschädigung ‑ in allen Verkehrsmitteln. Wichtig war uns ferner – wie bei den Passagierrechten im Seeverkehr –, dass Rechte von behinderten und bewegungseingeschränkten Menschen festgeschrieben werden. Weil sich hier aber keine Einigung mit dem Rat finden ließ, wird nach der heutigen Abstimmung das Vermittlungsverfahren eröffnet, so dass Busreisende leider noch nicht in den Genuss vergleichbarer Passagierrechte kommen, die im Flug-, Bahn- und demnächst auch im Schiffsverkehr gelten. Die Kommission hat eine EU-weite Aufklärungskampagne unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende immer dabei“ gestartet – vielleicht sind Ihnen die Plakate bei Ihrem Reiseantritt auf Flug- und Bahnhäfen schon begegnet. Informationen dazu (im Moment nur in englischer Sprache, ab Mitte Juli aber in allen 23 Amtssprachen der EU) gibt es hier: http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/index.html

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