Reisende sollen künftig von einheitlichen europäischen Regeln für Pauschalreisen profitieren, insbesondere bei Buchungen per Internet. Das haben wir heute im Europäischen Parlament beschlossen. Künftig werden einheitliche europäische Regeln dafür sorgen, dass Verbraucher bei solchen Kombinationsangeboten, bei denen Hotel, Flug usw. im Internet im Paket gebucht werden, nicht länger das Nachsehen haben. Gerade wenn Reisen von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden, ist es für Verbraucher oft unklar, wer bei Verzögerungen und Veränderungen der Vertragsbedingungen haftet. Mit der heutigen Entscheidung ist die Haftungsfrage geklärt: Die Kunden können den Hauptveranstalter zur Verantwortung ziehen.
Weitere Verbesserungen, die wir erreichen konnten: Vereinbarte Reisekosten dürfen vom Veranstalter nicht einfach verändert werden, das bedeutet: Vertragsänderungen sind nur mit unverzüglicher Benachrichtigung und Zustimmung des Reisenden möglich. Jeder Kunde hat zudem künftig das Recht, den Vertrag aufzulösen.
Hintergrund: Die Tourismusbranche ist mit rund 1,8 Millionen Unternehmen ein wichtiger Wachstumsmotor der europäischen Wirtschaft. Rund 5,2 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten laut EU-Kommission in diesem Sektor, europäische Reise- und Tourismusdienste machen einschließlich verbundener Sektoren rund 10 Prozent des BIP der EU aus. 80 Prozent aller Reisebüros und Reiseveranstalter bieten Pauschalreisen an. Die derzeit steigende Zahl von Reisebuchungen im Internet berücksichtigt die bisherige Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 jedoch noch nicht. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2013 soll in diesen Fällen mehr Rechtssicherheit schaffen.
Weitere Informationen auf www.spd-europa.de.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen