Donnerstag, 27. März 2014

Kein außergerichtliches Schiedsverfahren im Freihandelsabkommen mit den USA


Die Kommission hat auf die wachsende Kritik zum geplanten Handelsabkommen mit den USA reagiert. Heute hat sie das besonders strittige Investitionsschutzkapitel zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun drei Monate lang Zeit unter http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=179 den Textentwurf zu kommentieren. Für uns Sozialdemokraten ist klar: Außergerichtliche Schiedsverfahren darf es nicht geben. Wir wollen nicht, dass Investoren jenseits unserer staatlichen Rechtssysteme Schadenersatzansprüche gelten machen können. Wie so etwas aussehen kann zeigt das Beispiel Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern wollte Deutschland aufgrund des beschlossenen Atomausstiegs auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz vor einer internationalen Schiedsstelle verklagen. Doch das ist nicht alles: Allein die Androhung einer Klage könnte ausreichen, um demokratisch gewollte Gesetzesvorhaben oder Reformen zu verhindern.


Weitere Informationen auf www.spd-europa.de.


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