Donnerstag, 13. November 2014

Viezporz und Bembel wegen EU-Richtlinie nicht in Gefahr


Wieder einmal wird mit falschen Behauptungen der EU unterstellt, sie wolle sich sinnlos in regionale Gebräuche einmischen.Auch hier gilt:


Das stimmt nicht, die Kommission stellt das auch unmissverständlich klar:


Das EU-Recht zielt in keiner Weise darauf ab, den Gebrauch von traditionellen Keramikkrügen in Gaststätten zu regeln. Dies wäre eine rein nationale Entscheidung. Ein Antrag aus Hessen und Rheinland-Pfalz zur “Rettung von Viezporz und Bembel” zielt daher nicht auf EU-Recht, sondern auf eine nationale Verordnung zum Messwesen. Zur vollständigen Meldung: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12860_de.htm


 


 


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