Mittwoch, 11. Mai 2016

Arbeitnehmerschutz muss europäisch geregelt werden

Mehrere nationale Parlamente haben Stellungnahmen zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie abgegeben, nachdem die EU-Kommission dazu im März einen Vorschlag vorgelegt hat. Die Mitgliedstaaten protestieren gegen neue Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern und stellen sich damit gegen den besseren Schutz von Arbeitnehmern in Europa. Demnach greife der Entwurf zu tief in nationale Rechtssetzung ein. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie an ihrem Vorschlag festhält, ihn ändert oder ganz zurückzieht.

Die EU-Kommission muss an ihrem Vorschlag trotz des Protests unverändert festhalten! Einzelne Mitgliedstaaten sind nicht in der Lage, die Rechte entsandter Beschäftigter im europäischen Binnenmarkt durchzusetzen. Das geht nur gemeinsam auf europäischer Ebene. Mit der angekündigten Revision der Entsenderichtlinie haben wir endlich die Möglichkeit, Arbeitnehmer besser zu schützen, fairen Wettbewerb sicherzustellen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten. Doch das ist offenbar nicht im Interesse einiger Mitgliedsstaaten, die wirtschaftlich von den Schlupflöchern der Richtlinie profitieren.

Mobile Arbeitnehmer müssen europaweit gegen Ausbeutung geschützt werden. Das ist ein Grundrecht. Die Revision ist deshalb kein Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip, sondern soll für rechtliche Klarheit im Richtlinientext sorgen, etwa bei Problemen wie endlosen Subunternehmerketten oder der Entsendung von Leiharbeitern.

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