Mittwoch, 15. Januar 2014

Europäisches Parlament will Diskussion zur Freizügigkeit versachlichen


Die Debatten zur Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union laufen wenige Monate vor den Europawahlen aus dem Ruder. Um die politisch gezüchteten Anschuldigungen zur so genannten Armutsmigration zu widerlegen, wird das Plenum am Mittwochnachmittag das Thema im Rahmen einer Stellungnahme von Kommission und Rat debattieren. Eine gemeinsame fraktionsübergreifende Entschließung steht am Donnerstag zur Abstimmung.


“Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundrecht und geht in zwei Richtungen: EU-Bürger dürfen bei uns leben und arbeiten und wir haben im Gegenzug dieselben Rechte im EU-Ausland”, so Birgit SIPPEL, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten. Oft werde vergessen, dass  rund 1,14 Millionen Deutsche selbst im EU-Ausland leben und arbeiten.


In Deutschland war die öffentliche Meinung vor allem über Medienberichte beunruhigt, wonach die EU-Kommission Deutschland zwingen wolle, jedem arbeitslosen EU-Bürger, der nach Deutschland kommt, unmittelbar Leistungen gemäß Hartz-IV zu gewähren. “Natürlich gibt es keinen pauschalen Anspruch auf Sozialleistungen”, stellt Birgit SIPPEL klar. Die Mitgliedstaaten könnten nach europäischem Freizügigkeitsrecht durchaus den Zugang zu Sozialhilfen beschränken, damit Leistungen nicht unangemessen in Anspruch genommen würden. “Allerdings muss der Einzelfall geprüft werden. Das ist ein rechtliches Grundprinzip, das natürlich auch hier gilt”, so Birgit SIPPEL weiter. Ausschlaggebend für nicht wirtschaftlich aktive EU-Bürger sei die Feststellung des ‘gewöhnlichen Aufenthaltsortes’. Dafür müssten insbesondere die familiäre Situation und die Dauer des Aufenthaltes berücksichtigt werden.


“Es kommt darauf an, Arbeitnehmerfreizügigkeit fair zu gestalten”, so Jutta STEINRUCK, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten. “Wir brauchen Informationen statt Panikmache.” Der Leitfaden der Kommission zur Definition des ‘gewöhnlichen Aufenthaltsortes’ sei diesbezüglich eine gute Hilfe für Behörden und betroffenen Bürger, begrüßt Jutta STEINRUCK die Initiative der EU-Kommission. Diese hatte am Montag in Brüssel einen Leitfaden vorgelegt, der für die nationalen Behörden bei der Ermittlung von Sozialleistungen für Zuwanderer Klarheit schaffen soll. „Mit hysterischen Parolen am rechten Rand nach Wählerstimmen zu fischen, hilft hier niemanden“, so Jutta STEINRUCK und Birgit SIPPEL abschließend.


 


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